Bild, 19.11.2024
Klage wegen Rundfunkbeitrag
ARD und ZDF ziehen vor Verfassungsgericht
ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht.
https://www.bild.de/politik/klage-wegen-rundfunkbeitrag-ard-und-zdf-ziehen-vor-verfassungsgericht-673c9807f9dc5b557dc7e8dd
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.
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Massive Kritik von der FDP
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Kritik kommt von den Liberalen. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai (48) zu BILD: „ARD und ZDF sollten lieber überlegen, wie sie mit dem Geld der Gebührenzahler auskommen, statt immer wieder mehr davon zu verlangen. Dann könnten sie ihrem Informations- und Bildungsauftrag auch umfassender nachgehen als bislang. ARD und ZDF müssen lernen, ihr Programm mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln umzusetzen.“
FAZ, 19.11.2024 (€)
Wegen Beitrag vor Gericht
Der Klage-Hammer von ARD und ZDF
ARD und ZDF nehmen keine Rücksicht auf Verluste. Sie wollen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags jetzt und ziehen vors Bundesverfassungsgericht. Damit schaufeln sie sich ihr eigenes, mit Beitragszahlergeld gefülltes Grab.
Kommentar von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/rundfunkbeitrag-vor-bundesverfassungsgericht-der-klage-hammer-von-ard-und-zdf-110121475.html
[...] Man trage Verantwortung „für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit“, Gesetze seien einzuhalten, bei Recht und Gesetz gebe es keine „Kompromisse“.
Mehr Geld denn je
Dass es den Sendern schwerfällt, die Klage einzureichen, sollte man nicht glauben. Für diese Klage besteht nämlich keine Notwendigkeit. Die Anstalten verfügen mit neun Milliarden Euro aus dem Rundfunkbeitrag pro Jahr über mehr Geld denn je; ihre Rücklagen würden bis zu einer verzögerten Erhöhung reichen. Und auch die Begründung, hier gehe es ums Prinzip, um die Rundfunkfreiheit, um Recht und Gesetz, zieht nicht. Die Intendanten verwechseln die Rundfunkfreiheit vielmehr mit dem vermeintlichen Recht auf hohe Gehälter und die Ausstattung eines Apparats, die weltweit ihresgleichen sucht.
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Sie wollen die Kohle, hier und jetzt
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0)
Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0)
Es gibt nur einen sachlichen Grund für fehlendes Fingerspitzengefühl:
Das tägliche Tippen von GEZ-Widersprüchen und GEZ-Klagen!
:)
BVerwG 6 B 70.23, Beschluss vom 23. Mai 2024
https://www.bverwg.de/de/230524B6B70.23.0
Die Revision der Klägerin ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle (vgl. BVerfG, Beschluss vom ?24. April 2023 - 1 BvR 601/23 - NVwZ 2024, 55 Rn. 9).
Rechtsprechung BVerwG - 6 C 5.24
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=6%20C%205.24