gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: streamer am 24. August 2024, 10:21
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Hallo, eine Person erhielt nun den Festsetzungsbescheid über 650 Euro, hat jedoch kein Euro-Konto mehr. Er hat keine Ahnung wie er den Euro Betrag von seinem Dollar und Schweizer Franken Konto an die Anstalt überweisen soll bzw. zu welchen Problemen es käme. Lösungen ?
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Hinweis:
"Freiwillige" Zahlungen/ Zahlungsmodalitäten/ Überweisungen - noch dazu bzgl. Fremdwährungen - und diesbezügliche "Beratungen" sind nicht Gegenstand des Forums.
Diese Bitte um "Beratung" sollte wenn, dann an die Bank/en, ARD-ZDF-GEZ und/oder an die/den zuständige/n Staatskanzlei/ Landtag herangetragen werden.
Zur Gegenwehr siehe u.a. beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Die Löschung dieses Threads bleibt vorbehalten.
Danke für das Verständnis.
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Lieber Admin, der geschilderte Sachverhalt ist fiktiv und war als Diskussions-Anregung gedacht. Ich hätte ein ;) dazu müssen. Ich bin neu hier und habe möglicherweise die falsche Rubrik benutzt. Bitte um Entschuldigung.
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Ich halte die Idee für schlau, allerdings ist nicht die Währung relevant, sondern das ausländische Konto. Die müssen dann erst einen europäischen Titel erwirken. Ich bezweifle, dass die Automaten das können. Hier ein paar Infos zum Verfahren innerhalb und außerhalb der EU:
Schuldnerberatung.de, 10.07.2024
Zwangsvollstreckung im Ausland: Wann ist das möglich?
https://www.schuldnerberatung.de/zwangsvollstreckung-im-ausland/
Außerhalb der EU wäre man demnach wohl ziemlich sicher.
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Es wäre ein Ansatz, sich vor Pfändungen zu schützen, wenn man über etwas mehr Geld verfügte, als auf dem P-Konto drauf sein darf. Es muß natürlich eine Bank sein, die keine Filialen oder Korrespondenzen in Deutschland hat. Ein Euro-Konto dürfte man dennoch für sinnvoll erachten, auf daß man es auch noch weiterhin von D aus ohne extra Währungsgebühren nutzen kann.
Klug wäre natürlich, wenn der Kontoinhaber oder jemand aus dem näheren Umkreis des Nutzers die Landessprache versteht, falls es nationale Tücken gibt.
Achtung: Bei der Ladung zur Vermögensauskunft wäre dieses Konto dennoch anzugeben!
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Person S könnte ihr Haupt-Konto vollständig ins Europäische Ausland angelegt haben.
Bank könnte bisher keine Kontakte nach Deutschland haben. Auf dem deutschen Konto könnte sich nichts mehr befinden, was sich pfänden ließe.
Zu der "Idee", wie die Zwangsgebühr in einer anderen Währung gezahlt werden soll, hat sich der Verein in Köln noch nicht geäußert.
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Es wäre ein Ansatz, sich vor Pfändungen zu schützen, [..]
Achtung: Bei der Ladung zur Vermögensauskunft wäre dieses Konto dennoch anzugeben!
Vor Kontopfändungen - ja.
Es sollte jedoch auch bedacht werden, dass die Vollstreckungsbehörden auch die Vollstreckungsmaßnahme "Lohnpfändung" in Anspruch nehmen können.
Gruß
Kurt