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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 04. August 2024, 04:34

Titel: [EU-Recht] KI-Verordnung - Grenzen für Schufa und Rundfunkbeitragssystem?
Beitrag von: pinguin am 04. August 2024, 04:34
Bereits am 1. August '24 trat die neue KI-Verordnung in Kraft; siehe nachstehende Pressemitteilung der EU-Kommission.

Lt. dieser Pressemitteilung gelten
- KI-Systeme, die in Grundrechte eingreifen, als "ganz verboten" und
- KI-Systeme, die zur Bonitätsbewertung verwendete werden, als "Hochrisikosysteme".

Pressemitteilung 1. August 2024 Brüssel
Europäische Verordnung über künstliche Intelligenz tritt in Kraft
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_4123

Zitat
Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) ist heute in Kraft getreten. Sie ist die weltweit erste umfassende Rechtsvorschrift im Bereich der künstlichen Intelligenz. [...]

Mit der KI-Verordnung wird eine zukunftsgewandte Begriffsbestimmung für KI eingeführt, die auf dem Konzept der Produktsicherheit und einem risikobasierten Ansatz in der EU beruht:

Hohes Risiko: Für KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, gelten strenge Anforderungen [...] Zu solchen Hochrisiko-KI-Systemen gehören beispielsweise KI-Systeme, [...] mit denen bewertet wird, ob jemand kreditwürdig ist, oder mit denen autonome Roboter betrieben werden.

Unannehmbares Risiko: KI-Systeme, die als klare Bedrohung für die Grundrechte der Menschen gelten, werden ganz verboten. Dazu gehören KI-Systeme oder -Anwendungen, die menschliches Verhalten manipulieren, um den freien Willen der Nutzer zu umgehen (z. B. Spielzeug mit Sprachassistent, das Minderjährige zu gefährlichem Verhalten ermuntert, oder Systeme, die den Behörden oder Unternehmen eine Bewertung des sozialen Verhaltens (Social Scoring) ermöglichen), sowie bestimmte Anwendungen der vorausschauenden polizeilichen Überwachung. Darüber hinaus werden einige Verwendungsarten biometrischer Systeme verboten, z. B. Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und einige Systeme zur Kategorisierung von Menschen oder zur biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit zu Strafverfolgungszwecken im öffentlich zugänglichen Raum (mit eng abgesteckten Ausnahmen). [...]

Welche realen Auswirkungen könnte diese KI-Verordnung auf die Tätigkeit der dt. Schufa in Belangen des jetzigen Rundfunkbeitragssystems und für das Rundfunkbeitragssystem selbst haben?

Querverweise:
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
KI-Gesetz

https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/regulatory-framework-ai

Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=de


Link-Auswahl zu diesem Thema:
[EU-Recht] KI-Verordnung - Grenzen für Schufa und Rundfunkbeitragssystem?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38091.0
KI-Aktivitäten v. Landesrundfunkanstalten, ARD/ZDF/Dradio, "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38099.0
Titel: Re: [EU-Recht] KI-Verordnung - Grenzen für Schufa und Rundfunkbeitragssystem?
Beitrag von: pjotre am 04. August 2024, 13:25
Derartige Gesetze bezeugen einmal mehr die fachliche Inkompetenz
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der EU-Kommission und der die Gesetze machenden Nur-Juristen
- hier bezüglich Begriff "Intelligenz"
- und Software.

Denn man kann ein Gesetz über KI nur machen, wenn KI
a) definiert wurde
b) und überhaupt definierbar ist.

Es fehlt an a) und b). Also üblicher wichtigtuerischer Unsinn von Bürokratien, die "mit der Zeit" gehen wollen und super-modern sein wollen. Karrieresprung nach oben garantiert! Denn die Karriere-Entscheider haben von diesem Kram erst recht keine Ahnung.

Software ist prinzipiell geeignet und gemacht, menschliche Intelligenz zu substituieren. Die Frage ist nur, wie sehr und wie komplexe Funktionen. Das, was nun die Investoren-Gier stimulieren soll, gab es für Informierte schon vor 10 ... 20 ... 30 Jahren.

Beispielsweise künstlich geschaffene Texte, Gedichte, Musik.


Nach dieser Klarstellung zur Frage der strategischen Nutzbarkeit der durch Investmarkt-Strategen gesteuerten KI Kollektiven Idiotie.
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Auch bei ARD, ZDF usw. gibt es karriere-orientierte Mega-Kluge, die auf dem Rücken des Pferdes "Künstliche Intelligenz" der nächsten Karrierestufe entgegen reiten wollen und ihr Vorgesetzten-Umfeld hierfür beeindrucken wollen.

Da ARD, ZDF usw. als "manipulativ für Grundrechte" beweisbar sind, gilt:
Sobald Intendanten usw. auf den Hype-Zug "Künstliche Intelligenz" aufspringen wollen, um ihre KD - "Künstliche Doofheit" - unter Beweis zu stellen, haben wir eine weitere Beweisgrundlage
- für das Recht, die Rundfunkabgabe zu verweigern.


Denn unzulässig sind nun ja:
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"Dazu gehören KI-Systeme oder -Anwendungen, die menschliches Verhalten manipulieren, um den freien Willen der Nutzer zu umgehen"
Dass die Sender das machen, ist ausreichend belegbar und belegt.

Dass sie ihre Arbeit zukünftig unter Einsatz von KI machen werden. die diversen Pressemitteilungen usw. in diesem Sinn müssten wir hier im Forum intensiv sammeln. Vielleicht passen Presse-Fundstellen hier im Thread ausreichend zur Sache?


Sodann ist ein weiteres Schriftsatz-Kapitel naheliegend für den Muster-Schriftsatz der Bürgerrechtler:
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Verstoß gegen EU-weit zwingendes EU-Recht in Sachen "Manipulation durch KI" liegt vor.
Ein weiterer Rechtsgrund zur Nichtzahlung der Rundfunkabgabe liegt vor, weil ARD, ZDF usw. damit grundrechtewidrige Handlungen im Arbeitskern vollziehen...  Also als verfassungswidrig einzustufen wären?
Gar ein Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz? :-) 


So, nun ist Verwaltungsrichterin Dr. iur. Chlotilde Klugfrau mit der Notwendigkeit konfrontiert,
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sich hierzu klug zu machen, was sie klugerweise nie machen wird.
Also wird sie dazu gar nichts ins Urteil schreiben? Das zeichnet sich vorher ab, weil die Richterin wie üblich darauf verzichtet, dem Sender eine Stellungnahme abzuverlangen.

Dürfen wir nun kurz vor dem Urteilsspruch die Klage zurückziehen, "um die Richterin vor einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung durch Unterlassen" zu schützen?

'Dürfen wir  gleich danach die nächste Klage im Sinn einer Fortsetzung eines einzigen Verfahrens machen, nur unterbrochen durch den rein formalen Vorgang eines Aktenzeichen-Austausches?


Danke, liebe EU-Kommission, wir lieben dein Bestreben,
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zum zukünftigen "Bundesstaat" statt  bisher "Staatenbund" zu werden, indem du immer mehr Macht in deine Zuständigkeit verlagerst. Dabei erfolgt derart viel Fehler, das hilft im Fall eines Politik- und Justizskandals "Rundfunkabgabe", dies strategisch für das Kippen das ARD-ZDF-usw.-Kartells zu nutzen.


So, an die Arbeit, in welchen Verlautbarungen haben die Intendanten und Politiker 
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bereits "ein Bekenntnis zur KI künstlichen Intelligenz" für die Senderzukunft abgegeben?
Oder Politiker für die Sender?
Titel: Re: [EU-Recht] KI-Verordnung - Grenzen für Schufa und Rundfunkbeitragssystem?
Beitrag von: Bürger am 04. August 2024, 17:42
Siehe nunmehr auch Versuch eines "Sammel-Threads" bzgl.
KI-Aktivitäten v. Landesrundfunkanstalten, ARD/ZDF/Dradio, "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38099.0