gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: wp am 08. Juli 2024, 11:53
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie auf das bayrische Volksbegehren Bürgerrundfunk aufmerksam machen, welches aktuell nach Unterstützern sucht.
Ziele sind die Abschaffung der Rundfunkgebühren, eine radikale Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Sicherstellung einer ausgewogenen Berichterstattung.
Eine Registrierung als Unterstützer ist auf der Website des Volksbegehrens möglich:
https://volksbegehren-buergerrundfunk.de/ (https://volksbegehren-buergerrundfunk.de/)
Mit der Bitte um Weiterverbreitung des Unterstützungsaufrufs.
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Rundfunkgebühren gibt es seit 01.01.2013 nicht mehr.
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Wenn man für die Abschaffung des Zwangsbeitrages ist, wie darf ich dann Artikel 1, Absatz 2 des Gesetzentwurfs verstehen?
(2) Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks berücksichtigt die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger.
Edit "Bürger": Dies ist wohl in Zusammenhang mit Art. 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs zu betrachten ;)
(1) Haushaltsabgaben oder empfangsgeräteabhängige Gebührenmodelle zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nicht zulässig.
Insofern ist es wohl so zu verstehen, dass selbst eine freiwillige Teilnahme und Finanzierung dennoch sozial gestaffelt sein soll.
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Vorgehen:
Zur Erreichung unserer Ziele werden wir in Bayern ein Volksbegehren durchführen. Ein Volksbegehren besteht in Bayern aus drei Stufen.
In der ersten Stufe, der Volksinitiative, müssen zur Zulassung des Volksbegehrens 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Dies erfolgt frei, d.h. Unterschriften können überall gesammelt werden.
Ist die erste Hürde genommen, folgt die zweite Stufe, das Volksbegehren.
Dabei müssen sich 10 Prozent der bayrischen Wahlbevölkerung in ihrer Gemeinde für das Volksbegehren eintragen. Wird die Hürde von 10 Prozent erreicht, kann der Landtag das Gesetzesvorhaben direkt umsetzen.
Weigert er sich, kommt es zum Volksentscheid. Hier entscheidet dann die Mehrheit der abgegeben Stimmen.
https://volksbegehren-buergerrundfunk.de/#vorgehen