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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2024 => Thema gestartet von: Profät Di Abolo am 23. Juni 2024, 13:38
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Bild, 23.06.2024 (€)
Patricia Schlesinger
Gefeuerter RBB-Intendantin droht Anklage!
Jetzt gibt es juristische Konsequenzen für die gefeuerte RBB-Intendantin! Patricia Schlesinger (62) droht eine Anklage.
von Jan C. Wehmeyer
https://www.bild.de/politik/inland/patricia-schlesinger-gefeuerter-rbb-intendantin-droht-anklage-65faa40f457429229ecd1385
Nach Recherchen von BILD haben Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin den strafrechtlichen Verdacht gegen die ehemalige RBB-Chefin erhärtet.
[...]
Weitere Links zu diesem Thema:
Die Ermittlungen gegen den RBB weiten sich aus (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36547.0
Patricia Schlesinger: Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25865.0
Planet Interview, 08.01.2018
Patricia Schlesinger
Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog
Am 16.11.2017 fand in Berlin ein Pressegespräch statt, bei dem Verantwortliche des RBB ihr neues Konzept für das „Mittagsmagazin“ vorstellten (hier gibt es dazu eine Pressemitteilung des RBB). Im Folgenden Auszüge aus dem Pressegespräch
Von Jakob Buhre
http://www.planet-interview.de/interviews/patricia-schlesinger/50028/
[...]
Wäre es möglich, dass Menschen, die sich weigern, den Beitrag zu zahlen, bei Ihnen im RBB-Programm vorkommen?
Schlesinger: Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog. Ich halte auch viel davon, Menschen, die keinen Beitrag zahlen, versuchen, nahezubringen, was wir hier leisten.
In Potsdam gab es 2017 den Fall, dass einem freiberuflichen Schlagzeuger, der angibt weder Fernseher, Radio noch Internetanschluss zu haben, das Auto gepfändet wurde, weil er sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Halten Sie so ein Vorgehen für angemessen?
Schlesinger: Ich kenne den Fall nicht, da kann ich nichts zu sagen.
Es ist ein Potsdamer, der von sich angibt, weder Fernseher, Radio noch Internetanschluss zu haben.
Schlesinger: Es hat keinen Sinn, wenn Sie mir jetzt den Fall nahebringen.
Angenommen der Fall entspricht der Wahrheit, dass also einem freiberuflichen Musiker das Auto gepfändet wird – und damit auch ein Stückweit eine berufliche Grundlage. Halten Sie das für angemessen?
Schlesinger: Wissen Sie was, ob ich das für angemessen halte oder nicht, das ist überhaupt nicht maßgeblich. Dazu gibt es eine Rechtsprechung mit der ich schlichtweg nichts zu tun habe. Und die Umsetzung ist genauso. Das ist Gesetz.
[...]
Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums ebenso wie auch die Inhalte vorgenannter Partei(en)/ Organisation(en)/ Gruppierung(en) sowie auch die Grundhaltungen deren Vertreter spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0
Ey yoo Patty! Mit der Rechtsprechung hast du hoffentlich bald zu tun! Und schau hier, das ist Gesetz:
§ 266 StGB Untreue
https://dejure.org/gesetze/StGB/266.html
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
heimGEZahlt! 5 Jahre Haft! heimGEZahlt! 5 Jahre Haft! heimGEZahlt! 5 Jahre Haft! heimGEZahlt! 5 Jahre Haft! ...
:)