Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
Aus der Drucksache 7/9778 (Link s. oben), ab Seite 82:
Anm. Seite 82
3.5 Rechtsstreitigkeiten
3.5.1 Rechtsstreit Berichte Kanzlei Lutz | Abel
In der zweiten Sitzung des UA 7/4 rbb beschloss der Untersuchungsausschuss die Beweiserhebung aus dem Beweisbeschluss B 2. Mit dem Beweisbeschluss verlangte der Untersuchungsausschuss vom rbb die Herausgabe des Zwischenberichtes der Kanzlei Lutz | Abel vom 2. November 2022. Die Kanzlei wurde von Seiten des rbb mit der Aufarbeitung der Vorwürfe rund um die ehemalige Intendantin Frau Patricia Schlesinger und mit der Erstellung eines entsprechenden Compliance-Berichtes beauftragt.
Daneben verlangte der Ausschuss auf Grundlage des Beweisbeschlusses B 9 Unterlagen von der Staatskanzlei, die im Zusammenhang mit dem Rundfunk- und dem Verwaltungsrat stehen. Die Staatskanzlei übermittelte in Erfüllung des Beweisbeschlusses unter anderem den Bericht der Kanzlei Lutz | Abel in geschwärzter Fassung. Dem Ausschuss gegenüber erläuterte die Staatskanzlei, dass der rbb Urheber der Schwärzungen sei.158
Der rbb verweigerte zunächst die Herausgabe des Berichts unter Hinweis auf die bereits erfolgte Zulieferung durch die Staatskanzlei.159 Der UA 7/4 rbb wies in einem Schreiben auf die Verpflichtung zur Übersendung hin, unabhängig davon, ob das Beweismittel auch anderweitig beschafft werden kann bzw. worden ist. Daraufhin übersandte der rbb den Bericht in geschwärzter Fassung. Begründend führte der rbb aus, dass die Übermittlung einer ungeschwärzten Fassung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoße. Zudem seien im Bericht Informationen enthalten, welche vom Kernbereichsschutz exekutiver Eigenverantwortung umfasst seien. Die außergerichtliche Auseinandersetzung mit dem rbb führte nicht zu einer Übermittlung des Berichtes in ungeschwärzter Fassung.
Der Ausschuss beantragte daher beim Landgericht Potsdam den Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses zur Herausgabe des Zwischenberichtes. Im Antrag selbst wurden zudem die Herausgabe des Sachstandberichtes vom 30. Juni 2023 der Kanzlei Lutz | Abel sowie der vorbereitenden Unterlagen zur Beauftragung der Kanzlei Lutz | Abel aufgeführt, deren Herausgabe der rbb ebenfalls zuvor verweigerte.
158 P-UA7/4 - 4, S. 184.
159 E-Mail v. C. R. (rbb) an ua7-4@landtag.brandenburg.de. Betreff: Zulieferung rbb - 2. Anforderungsschreiben gemäß § 16 UAG - UA 7/4 rbb des Landtags Brandenburg, v. 06.03.2023, 10.09 Uhr.
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Am 28. August 2023 erließ das Landgericht Potsdam, Az.: 25 AR 1/23, den beantragten Beschluss mit der Maßgabe, dass die vorbereitenden Unterlagen der Kanzlei Lutz | Abel aufgrund fehlender Deckung vom Einsetzungsbeschluss nicht herauszugeben seien.
Gegen diese Entscheidung legte der rbb Beschwerde ein. In der Beschwerdebegründung wurde die Zuständigkeit des Landgerichts Potsdam angezweifelt. Das Landgericht Potsdam hat der Beschwerde nicht abgeholfen, jedoch die Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses festgesetzt und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 9. Januar 2024 (Az.: 2 AR 7/23) den Durchsuchungs- und Beschlagnahme Beschluss des Landgericht Potsdam vom 28. August 2023 (Az.: 25 AR 1/23) aufgehoben. Die Entscheidung begründete das OLG mit der Unzuständigkeit des LG Potsdam. Der rbb unterstehe als Anstalt des öffentlichen Rechtes der Rechtsaufsicht der Landesregierung; in Brandenburg der brandenburgischen Staatskanzlei. Die Staatskanzlei sei dementsprechend auch die oberste Dienstbehörde und nach § 16 Abs. 2 BbgUAG Adressat des Auskunftsersuchens. Der Gesetzgeber habe im BbgUAG160 keine Regelung erlassen, welche es ermögliche, eine Beschlagnahme bzw. Durchsuchung bei Behörden bzw. Körperschaften, die der Aufsicht der Landesregierung unterstehen, durchzuführen.
Nach Erlass des Beschlusses wandte sich der UA 7/4 rbb mit seinem Ersuchen an die Landesregierung und verlangte erneut die Herausgabe der ungeschwärzten Berichte. Die Landesregierung selbst erkannte keine Ablehnungsgründe nach § 16 BbgUAG und forderte den rbb auf, die verlangten Unterlagen an den Untersuchungsausschuss herauszugeben. Letztlich wurden die von der Kanzlei Lutz | Abel erstellten Berichte dem Untersuchungsausschuss am 22. März.2024 in ungeschwärzter Fassung, versehen mit dem Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich, übermittelt. Gemäß § 4 Abs. 4 Anlage 5 GOLT ist der Untersuchungsausschuss an die Einstufung der herausgebenden Stelle gebunden. Die entsprechenden Vorkehrungen zur Einsichtnahme hat der Ausschuss getroffen und eingehalten.
160 Als Synonym wird ebenfalls die Abku?rzung ›UAG‹ im laufenden Bericht verwandt.
So sieht also beim rbb Transparenz und Zusammenarbeit mit einem Untersuchungsausschuss eines Landesparlamentes aus!
Am Besten ist die Nummer mit der Einstufung der von der Kanzlei Lutz | Abel erstellten Berichte als VS-NfD durch den rbb.
Es hat eine Weile gedauert, aber wer sucht wird fündig:
VS-NfD, Zulassung und Zertifizierung
Bedeutung, Unterschiede und Gemeinsamkeiten
https://www.ecos.de/blog/vs-nfd-zulassung-und-zertifizierung-unterschiede
Jetzt gilt für den rbb gem. rbb-StV das Recht des Landes Berlin:
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Berlin
(Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz-BSÜG)
https://gesetze.berlin.de/perma?a=S%C3%9CG_BE
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es,
1.
im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen und den Zugang von Personen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Geheimschutz),
und
2.
die Beschäftigung von Personen, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern (personeller Sabotageschutz).
Zweiter Abschnitt
Personeller Geheim- und Sabotageschutz
bei öffentlichen Stellen
§ 2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer
1.
Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind,
2.
Zugang zu Verschlusssachen überstaatlicher Einrichtungen und Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen,
3.
in dem Teil einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes tätig ist, der auf Grund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlusssachen von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit der Verfassungsschutzbehörde zum Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis einer Sicherheitsüberprüfung nach § 10 erklärt worden ist, oder
4.
an einer sicherheitsempfindlichen Stelle einer lebens- oder verteidigungswichtigen öffentlichen Einrichtung beschäftigt ist, bei deren Ausfall oder Zerstörung eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit oder das Leben zahlreicher Menschen zu befürchten ist oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar ist.
Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zu schützenden Arten von Einrichtungen oder Teile von Einrichtungen abschließend festzulegen.
Wie kommt der rbb ... der rbb! ... der Rundfunk Berlin-Brandenburg! ... eigentlich dazu Berichte einer Anwaltskanzlei zum rbb-Skandal als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" einzustufen?
Haben die jetzt angenommen der Brandenburger Landtag betreibt Sabotage?
Oder waren lebens- oder verteidigungswichtige Belange dieser öffentlichen Einrichtung des rbb ... des rbb! ... einem Fernsehsender! ... akut bedroht?
Wer hat eigentlich diese "Einstufung" beim rbb vorgenommen?
Nein, sagt niX lasst mich raten:
Die Aufgaben des "Geheimschutzbeauftragten des rbb" nimmt die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr!
Kraft selbsternannter Herrlichkeit und Autorität, stufe ick, der Profät und selbsternannter Geheimhaltungsbeauftragter des VolX, die Angaben zu:
§ 8 Anzeigepflicht RBStV
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RdFunkBeitrStVtrBEV5P8
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1.
Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
2.
Tag der Geburt,
3.
Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
4.
gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, sowie im Falle der Befreiung nach § 4a die Angabe, bei welcher Wohnung es sich um die Haupt- oder Nebenwohnung handelt,
5.
letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
6.
vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
7.
Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
8.
Beitragsnummer,
9.
Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
10.
Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3 Satz 1,
11.
Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
12.
Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1.
Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
2.
der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
3.
die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.
als
STRENG GEHEIM
ein!
Die Weitergabe dieser STRENG GEHEIMEN Infomationen an den UnfuX wird hiermit untersagt!
:)
rbb24 vom 15.06.2024
von Markus Woller
5,2 Millionen Euro
Untersuchungsausschüsse in Brandenburg:
Scharfes, teures Schwert
Achtung! Link führt zum rbb! Achtung! Link führt zum rbb!
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/06/brandenburg-untersuchungsausschuesse-kosten.html
In Brandenburg gab es in dieser Legislaturperiode vier Untersuchungsausschüsse. Alle beantragt von der AfD. Ob jeder davon nötig war, wird unterschiedlich bewertet - auch innerhalb der Opposition. In jedem Fall waren sie teuer.
- Untersuchungsausschüsse zu Corona, BER und rbb
- Opposition und Regierung zweifeln an Kosten und Nutzen, AfD verteidigt Einsetzung
- Konsens über Arbeit von rbb-Ausschuss
...
Tzzzzzz ... typisch rbb!
Millionen an BeitraXkohle verbraten und über die Kosten von Untersuchungsausschüssen meckern!
>:(