gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 16. Juli 2008, 17:07
-
Hier eine ganz schöne Nachricht, insbesondere für Selbständige, die zuhause ein Arbeitszimmer haben:
http://www.rfgz.de/ (http://www.rfgz.de/)
-
Auf der suche nach dem Runfunkgebührenänderunsstaatsvertrag fand ich eine nur sinngemäße Wiedergabe bei WIKI. Unter Anderem:
"Ein Freiberuflicher oder Selbständiger mit einem vom Wohnbereich getrennten Arbeitsraum muss ebenfalls zusätzlich eine Radiogebühr für den betrieblichen PC an die GEZ bezahlen, wenn nicht bereits ein demselben Grundstück zuzuordnendes Rundfunkempfangsgerät (auch als Autoradio) angemeldet ist."
Dies ist logisch und akzeptabel. Aber nicht erst seit gestern.
Dein Link deutet auf die Veröffentlichung des ersten "Gebührenurteils".
Diese Rechtsverdrehungen müssen sich noch weiter auflösen. Sämtliche zivile Ordnung muss leicht verständlich, logisch(weil fair) und schnell zu finden sein.
Etwa so, wie die zehn Gebote.
-
"Ein Freiberuflicher oder Selbständiger mit einem vom Wohnbereich getrennten Arbeitsraum muss ebenfalls zusätzlich eine Radiogebühr für den betrieblichen PC an die GEZ bezahlen, wenn nicht bereits ein demselben Grundstück zuzuordnendes Rundfunkempfangsgerät (auch als Autoradio) angemeldet ist."
Ich bin kein Jurist und daher tue ich mir mit Auslegungen von Gummiparagraphen sehr schwer. Ich würde dann diesen Passus für mich so auslegen:
"Ein Freiberuflicher oder Selbständiger mit einem vom Wohnbereich NICHT getrennten Arbeitsraum muss KEINE Radiogebühr für den betrieblichen PC an die GEZ bezahlen, wenn bereits ein demselben Grundstück zuzuordnendes Rundfunkempfangsgerät (auch als Autoradio) angemeldet ist."
Dann drängt sich bei mir folgende Frage auf: Ein Freiberufler oder Selbständiger OHNE PKW (dadurch keine gewerbliche/geschäftliche PKW-Radiogebühr), der zuhause in einem vom Wohnbereich NICHT getrennten Arbeitsraum arbeitet, muss für seinen PC gar keine GEZ-Gebühren bezahlen, sofern er seine privaten GEZ-Gebühren bezahlt. Ist das richtig?
Und die zweite Frage: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis PCs mit der vollen GEZ-Gebühr zur Kasse gebeten werden. Gilt dann obiges weiterhin, wenn privat die volle GEZ-Gebühr bezahlt wird?
-
"Ein Freiberuflicher oder Selbständiger mit einem vom Wohnbereich NICHT getrennten Arbeitsraum muss KEINE Radiogebühr für den betrieblichen PC an die GEZ bezahlen, wenn bereits ein demselben Grundstück zuzuordnendes Rundfunkempfangsgerät (auch als Autoradio) angemeldet ist."
Soweit ich das überblicke, hast Du den Satz korrekt negiert und bis zu einem korrekten Umkehrschluß mit letztlich gleichem Informationsgehalt gelangt. Etwas anderes tun (sorgfältige) Juristen auch nicht.
Und die zweite Frage: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis PCs mit der vollen GEZ-Gebühr zur Kasse gebeten werden.
Für sicher halte ich nur, daß das geplant ist und für sehr wahrscheinlich, daß das auch umzusetzen versucht wird. Ob es wirklich i.S.v. langzeitstabil, konsistent kommen wird, bezweifele ich allmählich: Zu offensichtlich ist die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Gilt dann obiges weiterhin, wenn privat die volle GEZ-Gebühr bezahlt wird?
M.E. ja, ich sehe nichts, was dagegenspräche.
-
So viel ich weiß, sind die PC jetzt schon vollstens dabei (Zweitgeräte) und so, wie Du das einschätzt.
Wer kein Büro hat, braucht nicht extra zu zahlen. Wer ein Büro hat, kann die Tür offen stehen lassen und bezahlt auch nicht. Und wer seinen Fernseher ins Büro schiebt hat nun auch nicht mehr zu zahlen. Aber auch nicht weniger.
-
Diese Rechtsverdrehungen müssen sich noch weiter auflösen. Sämtliche zivile Ordnung muss leicht verständlich, logisch(weil fair) und schnell zu finden sein.
Etwa so, wie die zehn Gebote.
Dann wären ja alle Steuerberater arbeitslos. Kirchhof hätte sich mit 16 Geboten begnügt. Aber die Politik lies ihn durchfallen. Warum soll sich daran was ändern? Die Kompliziertheit ist es gerade, die zum Geldverdienen einlädt. Jede Vereinfachung führt zu weniger Möglichkeiten für die Geldeintreiber. Also dürfen wir keine Vereinfachung erwarten. Alles andere ist Träumerei! Am Besten ist es doch den Gebührenzahler über die Gebührenpflicht möglichst im Unklaren zu lassen. Der Nichtwissende kann am Besten abGEZockt werden.
-
Hallo,
wie zu erwarten war, will der NDR in Berufung gehen:
http://www.heise.de/newsticker/NDR-will-gegen-Gebuehrenurteil-in-Berufung-gehen--/meldung/113022 (http://www.heise.de/newsticker/NDR-will-gegen-Gebuehrenurteil-in-Berufung-gehen--/meldung/113022)
Viele Grüße
Flappi
-
@ Monika
So ist es.
Träumerei.
Die Parallelen sind korrekt.
Ich träume von Ehrlichkeit. Ist doch eigentlich schlimm, oder?
Wie schon gesagt, sind die Gesetzestexte und Regelungen immer nur aus zwei Gründen so diffus. Entweder soll es einen weisen Übersetzer geben, der es versteht und erklärt und Geld dafür nimmt. Oder soger einen weisen Unterstzer, der es versteht und falsch auslegt und Geld dafür nimmt.
"Wissen ist Macht" sagte mal ein Träumer.
Ich bin für die Gründung eines Vereines zur Wahrung von Bürgerrechten.
Da könnte nach Privatisierung der ÖR gleich als Nächstes das Steuerbescheißwesen in Angriff genommen werden. So das die Rechte des "armen, dummen Bürgers" auch nicht an dem Selben vorbeigehen.