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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Shareef am 04. April 2024, 14:20

Titel: Rundfunkbeitrags-Befreiung für nach Dtl. versetzten Beamten aus dem Ausland?
Beitrag von: Shareef am 04. April 2024, 14:20
Person A hat einen fiktiven Bekannten aus dem Ausland, z.B. aus der Türkei.

Er ist dort Beamter und wurde kürzlich für maximal 7 Jahre nach Deutschland versetzt und übt sein Amt jetzt hier z.B. in NRW aus.

Er wohnt hier z.B. zur Miete.

Kann er sich vom "Rundfunkbeitrag" befreien lassen?

Danke im Voraus. LG


Edit "Bürger": Beitrag angepasst + ursprünglichen, nicht aussagekräftigen Betreff "Befreiung von Rundfunkgebühr möglich?" präzisiert.
Titel: Re: Rundfunkbeitrags-Befreiung für nach Dtl. versetzten Beamten aus dem Ausland?
Beitrag von: Bürger am 05. April 2024, 01:24
Solange er kein Diplomat ist (vgl. RBStV), dürfte wohl keine andere Befreiung nur aufgrund seiner Umstände als ausländischer Beamter möglich sein.

Viel lieber sollte er vielleicht mal auf offizieller Ebene die hiesige Problematik aller volljährigen Wohnungsbewohner einschl. der international wohl einzigartigen Datensammelwut und geradezu obszöner Ausforschung persönlicher Lebensverhältnisse durch Wettbewerbsunternehmen und Rundfunksender-Tendenzbetriebe nach Art. 5 GG/ Art. 10 EMRK auf die Agenda setzen ;)

Die Frage könnte/ sollte mglw. auch - in ähnlicher Weise und ohne Angabe konkreter persönlicher Daten der betroffenen Person! - an die zuständige Staatskanzlei gerichtet und deren Reaktion dann gleich hier anonymisiert zur Kenntnis gegeben werden - siehe dazu u.a. auch
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

Das Forum kann jedenfalls keine verbindliche Auskunft dazu geben, wie der Gesetzgeber sich das vorgestellt hat.
Das sollen die Verantwortlichen für diesen Bockmist bitte gern selbst erklären ;)
Titel: Re: Rundfunkbeitrags-Befreiung für nach Dtl. versetzten Beamten aus dem Ausland?
Beitrag von: pinguin am 05. April 2024, 07:33
Solange er kein Diplomat ist (vgl. RBStV), dürfte wohl keine andere Befreiung nur aufgrund seiner Umstände als ausländischer Beamter möglich sein.
Dieser ausländische Beamtenstatus dürfte in Deutschland vermutlich gar keine Rolle spielen?