gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 03. März 2024, 17:04
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Basis für dieses Thema:
örR zahlte über 400.000 € um sich auf Social Media prominent zu platzieren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37828.0
Es geht bei der Fragestellung nicht darum, ob der ÖRR für Werbung Finanzmittel anderer Personen einnehmen darf, sondern allein um die gegenteilige Frage, ob er selber bei anderen Personen seine eigenen Finanzmittel dafür aufwenden darf, um bei diesen für sich zu werben.
Wie klar sind hier die Rundfunkstaatsverträge formuliert? Lassen diese beide Deutungen zu?