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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Bürger am 05. Februar 2024, 05:14

Titel: OVG Berlin: Expertenbericht unsachlich - Broder siegt gg. Innenministerium
Beitrag von: Bürger am 05. Februar 2024, 05:14
FAZ, 04.02.2024
Expertenbericht offline
Broder siegt gegen Innenministerium
Der Publizist Henryk Broder hat vor Gericht gegen das Bundesinnenministerium gesiegt. Es muss den Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ offline stellen. Denn der greife Broder auf unsachliche Weise an.
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/henryk-broder-gewinnt-prozess-gegen-bundesinnenministerium-19496307.html
Zitat von: FAZ, 04.02.2024, Expertenbericht offline - Broder siegt gegen Innenministerium
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat auf Antrag des Publizisten Henryk M. Broder eine einstweilige Verfügung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Das Ministerium darf den Bericht des [...] Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM), [...], auf seiner Homepage nicht mehr verbreiten. Die Entscheidung erging am 31. Januar, [...].

[...]

Das Oberverwaltungsgericht, sagte Steinhöfel [...], „attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten. [...]“. Welches Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit die Bundesregierung habe, so Steinhöfel weiter, „zeigt auch, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wegen einer Meinungsäußerung gegen den Journalisten Julian Reichelt prozessiert, gleichlautende Äußerungen des ZDF aber nicht angreift. Die Causa Reichelt beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.“

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
Titel: Re: OVG Berlin: Expertenbericht unsachlich - Broder siegt gg. Innenministerium
Beitrag von: ope23 am 05. Februar 2024, 09:46
Nicht schön.

Aber was hat das mit dem Forumsthema "Rundfunkbeitrag" zu tun? Es kommt nicht einmal ein Fernsehsender vor.


Titel: Re: OVG Berlin: Expertenbericht unsachlich - Broder siegt gg. Innenministerium
Beitrag von: pinguin am 05. Februar 2024, 14:04
Aber was hat das mit dem Forumsthema "Rundfunkbeitrag" zu tun? Es kommt nicht einmal ein Fernsehsender vor.
Es geht aber ganz sich um "Informationsfreiheit" und "Meinungsfreiheit", oder? Und damit gehört es durchaus in dieses Forum, denn die auch der Forenangelegenheit zugrundeliegenden europäischen und nationalen Grundrechte aus Art 10 EMRK, Art 11 Charta, Art 5 GG sowie den jeweiligen Artikel der jeweiligen Landesverfassung haben die Informations- und Meinungsfreiheit zum Gegenstand?

Dieses echte oder auch nur versuchte "Abgewürge" von Diskussionen könnte übrigens als echte oder versuchte Zensur gedeutet werden.

Zudem sich darüberhinaus jede Diskussion mit dem Zeitpunkt erledigt, an dem keiner mehr von sich aus daran teilnimmt.
Titel: Re: OVG Berlin: Expertenbericht unsachlich - Broder siegt gg. Innenministerium
Beitrag von: Bürger am 05. Februar 2024, 14:48
Ich hätte vielleicht den mehr zur Information dienenden Thread gleich schließen können oder sollen.
Dies sei hiermit nachgeholt, um nicht Gefahr zu laufen, sich in "Nebendiskussionen" zu verrennen.


Aber was hat das mit dem Forumsthema "Rundfunkbeitrag" zu tun?
Zum einen siehe u.a. auch Vorkommentar.
Querbezug könnte darüber hinaus u.a. auch zu verunglimpfenden Programminhalten von ARD-ZDF-GEZ bestehen.

Es kommt nicht einmal ein Fernsehsender vor.
In einem - über das hiesige Thread-Thema hinausgehenden - Nebenabsatz durchaus...
...Auszug bzgl. Julian Reichelt bzw. ZDF und im weitesten Sinne "Meinungsfreiheit", "Pressefreiheit", "Deutungshoheit" siehe oben:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/henryk-broder-gewinnt-prozess-gegen-bundesinnenministerium-19496307.html
Zitat von: FAZ, 04.02.2024, Expertenbericht offline - Broder siegt gegen Innenministerium
[...]
Welches Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit die Bundesregierung habe, so Steinhöfel weiter, „zeigt auch, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wegen einer Meinungsäußerung gegen den Journalisten Julian Reichelt prozessiert, gleichlautende Äußerungen des ZDF aber nicht angreift. Die Causa Reichelt beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.“
[...]

Dies wäre dann allerdings bei Bedarf in eigenständigem Thread zu thematisieren...