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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pjotre am 24. Oktober 2023, 17:14
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Hier wurde übermittelt als Briefträger-Auskunft:
Wenn mehr als 1 Name auf Briefkasten oder gar keiner, dürfen Zustellungen nicht einfach eingeworfen werden.
Allerdings war es Sonderfall. Haus mit 2 Bewohnern / Wohnungen, gemeinsamer Briefkasten ohne Namensschild.
Wenn 2 Nachbarn das machen, und wenn der andere den Brief verschlossen zurückschickt?
"War in meinem Briefkasten, bin ich aber nicht"... ?
Wer weiß mehr zu diesem Detail? Oder hatten wir das im Forum schon mal in Behandlung?
An sich wenig wichtig und das kann auch nachteilig sein. Sowieso machen wir im Forum keine Empfehungen, erst recht nicht für "Schlitzohr"-Strategien. Also eher neugierhalber, wie das rein rechtlich aussieht.
Und am Ende muss man immer noch einen Richter finden, der den gewünschten Effekt bewilligt. Also zudem nur in Ausnahmefällen gegen Unrecht möglicherweise vertretbar.
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@pjotre
Post darf im Regelfall nicht zugestellt werden, wenn der Briefkasten unbeschriftet ist; nahezu regelmäßig wird das relevant, wenn ein unbeschrifteter Briefkasten Teil einer Briefkastenanlage ist, die zu einem Mehrfamilienhaus gehört. Bei Einfamilienhäusern ist das so eine Sache, da wird es sehr darauf ankommen, ob der Zusteller den Anwohner persönlich kennt, denn die Briefkästen, bzw., Grundstücke mancher Eigenheimbesitzer sind mit Ausnahme der Hsnr. schlicht unbeschriftet.
Daß das im Titel dieses Themas tatsächlich zutrifft, kann ich mir schwer vorstellen, denn es könnten ja auch 2 Leute zusammengezogen sein und dennoch verschiedene Namen tragen. (Das Namensrecht wird nochmals geändert, (hab' ich kürzlich gelesen), und macht künftig genau das verstärkt möglich).