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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Bernd am 28. Oktober 2012, 09:53
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Antwort vom Westdeutschen Rundfunk
Sehr geehrte Frau xxxx,
wir wurden gebeten, Ihre konkrete Frage zum Rundfunkbeitrag für leerstehende Mietwohnungen zu beantworten.
Für eine leerstehende Wohnung wird kein Rundfunkbeitrag fällig.
Den Rundfunkbeitrag entrichtet der Inhaber einer Wohnung. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die in der Wohnung lebt. Dazu zählen auch Personen, die nach dem Melderecht in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Bei einer leerstehenden Wohnung gibt es keinen Inhaber, so dass kein Rundfunkbeitrag fällig wird.
Mit freundlichen Grüße
xxxx
Abteilung Rundfunkgebühren
Telefon: xx
Fax: xx
Westdeutscher Rundfunk, 50600 Köln
Zahlt man nun oder nicht? Wenn Inhaber mit Eigentümer gleichgesetzt wird.... . So wie ich das verstanden habe muss man nicht zahlen wenn die Wohnung nicht bewohnt wird bzw. dort keiner gemeldet ist.
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Eine sehr interessante Feststellung der GEZ. Es bleib abzuwarten, inwieweit dies auf andere Sachverhalte übertragbar ist.
Bspw. für Vermieter von Ferienwohnungen oder Hotels, die ja angewiesen sind auf Vermietungen. Wenn dortige Wohnungen nur tageweise per Nutzungsvertrag vermietet werden, zählen dann im Kalenderjahr nur diese Tage?
M.W.n. gibt es den Rechtsbegriff des "Inhabers" im Mietrecht nicht. Es gibt einen Eigentümer, der entweder sein Eigentum selbst bewohnt oder bewohnen lässt (vermietet). Und es gibt den "Besitzer", das ist der Mieter (= Mietvertragspartner). Interessant ist, dass eine in einer Wohnung gemeldete volljährige Person als beitragspflichtig gezählt wird, diese aber dort nicht seinen Hautpwohnsitz (= Lebensmittelpunkt) hat, weil er bspw. ständig auf der Welt unterwegs ist.
Die Gerichte werden sehr viel zu tun bekommen: erinnert mich an Hartz-IV.
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Schätze der Brief bezieht sich ganz konkret auf (nachweislich) leerstehende Mietwohnungen. Aber wenn jemand nur zwei Wochen im Jahr in der sonst leerstehenden (z.B. Ferien-)wohnung wohnt, dann 'wohnt' er nach dem ÖR Rechtsverständnis trotzdem dort.
Auch wenn ich gerade zugunsten des ÖR argumentiert habe, wüsste ich jetzt nicht, wie man in diesem Zusammenhang das Abkassieren von Hotelzimmern noch rechtfertigen sollte. Aber ich bin ja auch kein Jurist, die sich definitiv ab nächstem Jahr nicht über Arbeitsmangel beklagen dürften.
Das wird ein Spass ... für den Zuwachs an Foren-Mitgliedern würde ich als Admin jetzt schonmal ein paar neue Server aufsetzen ;)
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Ich frage mich ob man das ausnutzen könnte indem man sagt man wohnt dort nicht sondern hat die wohnung nur angemietet und ist postalisch gemeldet. Nachweisen dass ich dort wohne kann keiner, selbst ich nicht.
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Inhaber der Wohnung ist derjenige, der sie angemietet hat.
Auf den tatsächlichen Aufenthalt wird es nicht ankommen.
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Die Gerichte werden sehr viel zu tun bekommen: erinnert mich an Hartz-IV.
Und? Wurde auch noch nicht abgeschafft, obwohl so viel dagegen geklagt wurde...
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Wer ist eigentlich der "Hauptmieter" wenn 2 Personen in einer Wohnung wohnen, und beide im Mietvertrag stehen?
Könnte man anstelle zu zahlen, die Zahlungspficht auf den anderen schieben, und der wieder zu einem zurück, um Zeit zu gewinnen ?
Wen dem so wäre hätte ich da noch ganz andere Ideen...
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So ein Spiel kann aber nicht ewig gehen und irgendwann wird man – wie auch immer – zahlen müssen. Schließlich haben die zwei Mieter in der Wohnung gewohnt und waren während dieser Zeit auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
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Das ist klar.
Aber ist es nicht so das nur der Hauptmieter der Zahlungsplicht unterliegt?
Was , wenn der Hauptmieter auf einmal Spulos verschwunden ist ? ;)
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Gute Frage. Kann mir aber gut vorstellen, dass das nächste Glied in der Kette "bestraft" wird.
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Wer ist eigentlich der "Hauptmieter" wenn 2 Personen in einer Wohnung wohnen, und beide im Mietvertrag stehen?
Die gemeldeten Bewohner haften Gesamtschuldnerisch.
Gruß
Spock
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Also gibt es dann keinen Hauptmieter? >:(
Wie gehe ich dann in meinem Fall am besten vor.?
(Lebe mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung)
Ich möchte nächstes Jahr auf jedenfall gegen die Zwangsabgabe klagen.
Muss meine Freundin dann auch Klage einreichen, oder reicht ein Verweis auf mein laufendes Verfahren? ???