gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: JJGEZblöd am 11. Juli 2023, 21:15
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Hallihallo, angenommen ich hätte Freunde und von diesen würde einer immer in den Dauer-Überweisungen an die GEZ stehen haben:
Unter Zwang erpresst. ÖRR-Reform JETZT!!!
Würde das irgendwie von der GEZ erfasst werden, bzw. hätte es irgendeinen Nutzen?
Edit "Bürger": Thread zwecks Prüfung vorerst geschlossen. Dieses Thema dürfte im Forum nicht neu - und der Effekt zumindest "fraglich" sein, "schaden" dürfte es aber auch nicht. Aus bisherigen Akteneinsichten ist die Dokumentation der Angaben im "Verwendungszweck" jedoch nicht erinnerlich. Bitte etwas Geduld.
Protestnoten/ Beschwerden sollten stattdessen oder wenigstens zusätzlich zu einem Protest-Vermerk im Überweisungszweck vielmehr schriftlich insbesondere an die eigentlichen verantwortlichen Verursacher gerichtet werden...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0
...gern quartalsweise, monatlich, wöchentlich, täglich, stündlich, minütlich, sekündlich... ::) >:D
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Wenn ein Rechtssystem aus den Fugen geraten ist, sollte man sich nicht mehr die Frage stellen, ob es "rechtlich" einen Nutzen hat. Die Abschaffung eines Unrechtssystems passiert auf anderen übergeordneten Ebenen. (Kennen wir ja aus eigener deutschen Geschichte zur Genüge) Was hier das Wertvolle ist, dass man einen offiziellen Nachweis, bzw. ein Dokument einer unabhängigen Stelle hat, das evtl. bei späteren Nachfragen, ob man "schweigend mitgemacht hat", vorlegen kann. Es ist nicht viel, aber zumindest etwas. Es können die meisten Bürger ja nicht in Totalkonfrontation mit dem herrschenden Gesetz gehen, weil es ihnen (materiell) mehr Schaden als Nutzen bringen würde. Bei Einigen herrschen jedoch Gewissensgründe vor, die bei der Abwägung dazu führen, drohenden materiellen Schadensaussichten standzuhalten und nicht zu zahlen.