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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Markus KA am 08. Juni 2023, 23:47
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Deutscher Bundestag Drucksache 20/6676 vom 04.05.2023
Zahlungen der Bundesregierung an Medien und Influencer für Werbung,
Anzeigen, Kampagnen und Informationsmaßnahmen
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen,
Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6295 –
Die Bundesregierung hat im Jahr 2020 (Stichtag 1. Juli 2020) Mittel in Höhe
von 116 745 706,53 €, im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 202 418 040,91 € und
im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 194 631 794,50 € für über Mediaagenturen
abgerechnete Schaltkosten ausgegeben.
Weiterlesen auf:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006676.pdf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006676.pdf)
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Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), 5. Juni 2023
NLM beanstandet unzulässige politische Werbung bei Radio 21, radio ffn und Antenne Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat die Ausstrahlung von zwei Hörfunkspots in den Programmen von Radio 21, radio ffn und Antenne Niedersachsen als unzulässige politische Werbung beanstandet.
Die drei Veranstalterinnen hatten jeweils im Januar 2023 zwei Werbespots der Bundesregierung ausgestrahlt. In diesen wurde unter dem Slogan „So entlasten wir Deutschland“ auf die Preisbremse für Gas und Strom sowie den Inflationsausgleich, das Wohngeld Plus und die Kindergelderhöhung hingewiesen. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt sieht darin einen Verstoß gegen § 8 Abs. 9 Satz 1 des Medienstaatsvertrags. Danach ist Werbung politischer, weltanschaulicher und religiöser Art unzulässig.
Weiterlesen auf:
https://www.nlm.de/aktuell/pressemitteilungen/pressemeldungen/nlm-beanstandet-unzulaessige-politische-werbung-bei-radio-21-radio-ffn-und-antenne-niedersachsen (https://www.nlm.de/aktuell/pressemitteilungen/pressemeldungen/nlm-beanstandet-unzulaessige-politische-werbung-bei-radio-21-radio-ffn-und-antenne-niedersachsen)
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Handelt es sich bei dem Vorgang nicht um eine Mißachtung der Grundrechte der Rundfunkunternehmen?
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Zur Ergänzung eine vorhergehende Kleine Anfrage:
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6256 vom 30.03.2023
Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien
In der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfra-
ge der Fraktion der AfD zu „Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien“ auf Bun-
destagsdrucksache 20/5822 behauptet die Bundesregierung ohne nähere Be-
gründung, dass ihre Vergabe von Aufträgen an 200 Journalisten in einer Ge-
samthöhe von rund 1,47 Mio. Euro „nicht in Konflikt mit der Bedeutung jour-
nalistischer Arbeit als Kontrollinstanz staatlichen Handelns oder mit dem Prin-
zip der Staatsferne des Rundfunks“ stünde. Nach Ansicht der Fragesteller bele-
gen die vorgelegten Daten jedoch genau das; der Umfang der dokumentierten
Zahlungen und ihr intransparenter Charakter sind in erheblicher Weise dazu an-
getan, die journalistische Unabhängigkeit der Empfänger zu untergraben. Als
besonders bedenklich empfinden die Fragesteller die verdeckten Vergütungen
für über 100 Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR).
Weiterlesen auf:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/062/2006256.pdf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/062/2006256.pdf)
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Es müssen nicht immer Zahlungen sein....
presseportal.de vom 09.10.2023
ZDF: Bundesverdienstkreuze für "Terra X"-Moderatoren Harald Lesch und Mirko Drotschmann
Am Montag, 9. Oktober 2023, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zwei Moderatoren des ZDF in Schloss Bellevue mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet: den Physikprofessor Harald Lesch sowie den Journalisten und Historiker Mirko Drotschmann.
Weiterlesen auf:
https://www.presseportal.de/pm/7840/5621225