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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Bürger am 05. April 2023, 02:01
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...das liest sich ja wie "mit der Faust aufs Auge" passend für ARD-ZDF-GEZ, die aufgrund ihrer "marktbeherrschenden Stellung" bzw. "überragenden marktübergreifenden Bedeutung" für eine "erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs" sorgen ???
FAZ, 04.04.2023
GWB-Novelle
Regierung will Rolle des Kartellamts stärken
Das Kabinett ist sich einig zur Abschöpfung von Unternehmensgewinnen. Auch Zerschlagungen sollen als „ultima ratio“ möglich sein.
Von Julia Löhr, Berlin
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Eine weitere Veränderung betrifft Paragraph 32 des Gesetzes. Als „ultima ratio“ sollen marktbeherrschende Unternehmen und solche mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung zerschlagen werden können, auch dann, wenn ihnen das Kartellamt kein missbräuchliches Verhalten nachweisen kann.
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Voraussetzung soll dafür sein, dass es eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs gibt und zu erwarten ist, dass diese durch den Eingriff beseitigt oder verringert wird. Als Vorbild wird in Regierungskreisen dafür der Spielraum der britischen Wettbewerbsbehörde CMA genannt, die den Verkauf von drei Flughäfen angeordnet hatte.
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