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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: lessi123 am 28. Februar 2023, 13:07

Titel: Zweitwohnung "nachmelden"?
Beitrag von: lessi123 am 28. Februar 2023, 13:07
Hallo zusammen,

folgender hypothetischer Fall:

Eine Person A wäre vor vielen Jahren von seinen Eltern, die in Stadt Y wohnen, in eine nahegelegene Stadt Z gezogen. Seinen Hauptwohnsitz hätte dieser aber nie umgemeldet. Der wäre somit weiterhin das Haus seiner Eltern. Person A zahle bisher keine GEZ Gebühren, da die Eltern dies bereits, in der Stadt Y für das Haus in dem auch die Person A gemeldet ist, machen. Wenn nun seine Eltern planen würden das Haus zu verkaufen und ins Ausland zu ziehen, müsste Person A dann evtl. GEZ Gebühren nachzahlen? Wenn die Person A sich nun in der Stadt Z anmelden würde, wäre u.a. eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese würde aber das weit in der Vergangenheit liegende Einzugsdatum ausweisen.

Müsste nachgezahlt werden? Wäre es möglich diese "Zweitwohnung" im Nachhinein "GEZ-frei" zu stellen?

VG
Titel: Re: Zweitwohnung "nachmelden"?
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 28. Februar 2023, 15:24
Ein Zweitwohnsitz ist gemäß des Urteils des BVerfG von 2018 üblicherweise beitragsfrei wenn Person A in irgendeiner Weise bereits durch das Innehaben eines Erstwohnsitzes als Beitragszahler herangezogen wird. Eine mir bekannte Person B hat Leitsatz Nr. 4 von hier

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.pdf?__blob=publicationFile&v=2

in einem erfolgreichen Widerspruch erwähnt. Person A sollte also zunächst davon ausgehen, daß eine Beitragspflicht erst entsteht wenn der bisherige Zweitwohnsitz durch Wegfall des bisherigen Erstwohnsitzes zum Erstwohnsitz wird. Sollte der Ranzfunk -äh, pardon, der Beitragsservice oder die zuständige Rundfunkanstalt das anders sehen wird Person A einen Widerspruch verfassen müssen. Vorher sollte Person A aber auf keinen Fall eine solche Diskussion auch nur beginnen.
Titel: Re: Zweitwohnung "nachmelden"?
Beitrag von: Bürger am 28. Februar 2023, 15:30
Dem Vorkommentar würde diesseits soweit zugestimmt werden.

Jedoch noch eine Frage zum Einstiegsbeitrag:

War die bisherige "Zweitwohnung" (die jetzt "Hauptwohnung" werden würde) beim dafür zuständigen Einwohnermeldeamt bislang bereits als "Zweitwohnung" gemeldet?

Falls ja, könnte ggf. die (allerdings über das Forum-Thema hinausgehende) Frage bestehen, inwiefern eine (Änderungs-)Meldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt überhaupt zwingend erforderlich oder ggf. verzichtbar wäre...?

Eine "offizielle" Anmeldung als "Hauptwohnung" beim örtlichen Einwohnermeldeamt würde nach aller bisherigen Kenntnis ohne größere Umschweife durch das Einwohnermeldeamt auch an ARD-ZDF-GEZ zur Kenntnis gegeben werden, mit der Konsequenz, dass für diese "Hauptwohnung" dann von ARD-ZDF-GEZ ab deren Status als "Hauptwohnung" Beiträge gefordert werden würden.

Sofern eine (Änderungs-)Meldung nicht zwingend erforderlich wäre und auch nicht getätigt werden würde, könnte ggf. die minimale Chance bestehen, dass keine Mitteilung durch das Einwohnermeldeamt an ARD-ZDF-GEZ erfolgt.
Es könnte aber auch sein, dass - sofern die bisherige "Zweitwohnung" beim örtlichen Einwohnermeldeamt als "Zweitwohnung" geführt wird - diese aufgrund der Abmeldung der bisherigen "Hauptwohnung" quasi "automatisch" im alten und/oder neuen Einwohnermeldeamt zur neuen "Hauptwohnung" werden würde und aufgrund dieser ("automatischen"?) Änderung eine Meldung an ARD-ZDF-GEZ gehen würde.

Da sind also noch einige "Unbekannte" in der Gleichung...

Der bisherige, augenscheinlich nicht ganz zutreffende bzw. nicht ganz zweifelsfreie Thread-Betreff "Zweitwohnung "nachmelden"?" müsste dann noch präzisiert werden.
Titel: Zweitwohnung "nachmelden"?
Beitrag von: GesamtSchuldner am 28. Februar 2023, 17:02
Ich würde davon ausgehen, dass man beim Auszug aus der bisherigen Hauptwohnung angeben muss, wohin man zieht.
Ist das die bisherige Nebenwohnung, so wird das EMA der bisherigen Hauptwohnung diesen Umstand an das EMA der Nebenwohnung melden, die dann die Nebenwohnung als nunmehr alleinige Wohnung führen wird.

Das Problem bei der Befreiung von Nebenwohnungen ist allerdings, dass die Befreiung nur erfolgt, wenn man bezüglich der Hauptwohnung seiner Beitragspflicht nachkommt. Das wird vom Beitragsservice so ausgelegt, dass man beim Beitragsservice als "Zahler" angemeldet sein muss. Das ist regelmäßig wohl eher nicht der Fall, wenn Kinder in der elterlichen Wohnung erwachsen werden und damit selber als Gesamtschuldner beitragspflichtig werden, die Zahlungen aber meist noch den Eltern überlassen.

Titel: Re: Zweitwohnung "nachmelden"?
Beitrag von: lessi123 am 28. Februar 2023, 19:44
Die eigene Wohnung in der Stadt Z sei dem zuständigen Einwohnermeldeamt bisher nicht gemeldet worden!
Titel: Re: Zweitwohnung "nachmelden"?
Beitrag von: PersonX am 28. Februar 2023, 20:47
na dann beachten

Bundesmeldegesetz
§ 51 Abs. 1 BMG - Auskunftssperren
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html
Zitat von: § 51 Abs. 1 BMG - Auskunftssperren
(1) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.[...]

Zu prüfen ist, ob dazu Voraussetzungen vorliegen. Gegebenenfalls Antrag entsprechend stellen.

->Der Antrag kann immer gestellt werden. Es sollten dabei "Tatsachen" angegeben werden, welche
§ 51 Abs. 2 BMG - Auskunftssperren anzuwenden erlaubt...
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html
Zitat von: § 51 Abs. 2 BMG - Auskunftssperren
(2) Sofern nach Anhörung der betroffenen Person eine Gefahr nach Absatz 1 nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Melderegisterauskunft nicht zulässig. Ist die betroffene Person nicht erreichbar, ist in den Fällen, in denen eine Auskunftssperre auf Veranlassung einer in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 9 und 11 genannten Behörde von Amts wegen eingetragen wurde, die veranlassende Stelle anzuhören. Sofern eine Auskunft nicht erteilt wird, erhält die ersuchende Person oder Stelle eine Mitteilung, die keine Rückschlüsse darauf zulassen darf, ob zu der betroffenen Person keine Daten vorhanden sind oder eine Auskunftssperre besteht.

-> Wird der Antrag abgelehnt, kann bei dieser Behörde unmittelbar Widerspruch eingelegt werden.
-> Beachtet werden muss, alle 2 Jahre ist der Antrag zu erneuern.
-> Der Erfolg hängt davon ab, ob und wie Daten trotz § 51 Auskunftssperren übertragen werden.

Leider liegen im Forum nicht hinreichend Erfahrungen dazu vor.

Siehe auch Thema
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25283.0

Erstanmeldung zwangsweise. Kann nachträglich Auskunftssperre bei EMA helfen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11449.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11449.msg77761.html#msg77761
Titel: Re: Zweitwohnung "nachmelden"?
Beitrag von: Bürger am 01. März 2023, 01:34
Die eigene Wohnung in der Stadt Z sei dem zuständigen Einwohnermeldeamt bisher nicht gemeldet worden!
Dann wäre die fiktive "Zweitwohnung" bislang also weder dem einen noch dem anderen Meldeamt noch ARD-ZDF-GEZ bekannt und - bis auf das Papier einer fiktiven Vermieterbescheinigung - quasi nicht existent?

Ohne dies hier weiter zu vertiefen, da dies über das eigentliche Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" hinausgeht, würde eine fiktive Person B - da die fiktive Vermieterbescheinigung für die "Zweitwohnung" wohl schon etwas älter sein und bei jetziger Vorlage beim Einwohnermeldeamt eine mögliche "Frage" nach einem etwaigen bußgeldbewehrten Meldeveräumnis aufkommen könnte - mglw. versuchen, sich ab dem Datum der Nutzung als Hauptwohnung eine neue Vermieterbescheinigung für die Nutzung als Hauptwohnung ausstellen lassen, ohne dass aus dieser jedoch hervorgehen würde, dass eine frühere Vermieterbescheinigung für eine Nutzung als "Zweitwohnung" existiert?

Dann würden sich mögliche Fragen nach etwaigen bußgeldbewehrten Meldeveräumnissen sowie auch nach etwaigen Beiträgen für Zeiträume der Nutzung als Zweitwohnung doch mglw. von selbst erübrigen?

Siehe dazu u.a. auch web-Suche z.B. mit
"Vermieterbescheinigung Inhalt"
https://www.google.com/search?q=vermieterbescheinigung%20inhalt (https://www.google.com/search?q=vermieterbescheinigung%20inhalt)

Im weiteren Vorgehen beim Einwohnermeldeamt könnten ggf. die Hinweise von PersonX berücksichtigt werden.
Titel: Re: Zweitwohnung "nachmelden"?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 01. März 2023, 08:47
Ein "Untervermieter" könnte doch auch den Einzug in der Zukunft bestätigen.
Ein echter Vermieter könnte einen vorübergehenden Auszug und danach auf einem extra Formular einen erneuten Einzug bestätigen.
Das Problem ist weniger der Schundfunk, sondern ein Verstoß gegen das Meldegesetz, schließlich könnte man auch kommunale Steuern oder Abgaben mit dem Unterlassen der Ummeldung hinterzogen haben. Wenn man da ein reines Gewissen hat, braucht man ja keine schlafenden Hunde wecken.
Es gibt natürlich die Möglichkeit, weiter nichts zu tun. Denn wenn jemand neues nach Hausverkauf dort einzieht, dann bekommt der ja Post vom Datensaugerservice und die Post für den Sohn geht als unzustellbar zurück...
Titel: Re: Zweitwohnung "nachmelden"?
Beitrag von: art18GG am 01. März 2023, 11:00
Die eigene Wohnung in der Stadt Z sei dem zuständigen Einwohnermeldeamt bisher nicht gemeldet worden!
Rein hypothetisch habe ich das so verstanden, dass gar kein Meldevorgang vorliegt. Daher dürfte die Maschine des Beitragsservice in Köln erst gar nicht angesprungen sein. Diese springt erst dann an, wenn ein tatsächliches Umzugsdatum gemeldet wird und eine neue Meldeanschrift vorliegt.

Nach meiner Theorie ist lediglich der Akt der Anmeldung einer Wohnung der auslösende Moment dafür, dass man Post vom Beitragsservice erhält. Hierzu verweise ich mal rein hypothetisch auf den Algorithmus den die Maschine des Beitragsservice scheinbar verwendet:

Wurde Georg Thiel auf Anweisung einer Maschine inhaftiert?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35162.msg213153.html#msg213153

Das rechtliche nachmelden einer angeblichen Zweitwohnung dürfte problematisch sein, da es unter Umständen nicht klar ist, ob es sich bei einer Studentenwohnung beispielsweise um eine Zweitwohnung handelt, wozu ich mal auf das folgende Thema verweise:

VG-Richter Bayreuth haben universitären Jura-Professor verärgert?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36988.msg221363.html#msg221363
Titel: Re: Zweitwohnung "nachmelden"?
Beitrag von: hankhug am 02. März 2023, 00:25
Alles natürlich nur rein hypothetisch.

Fall 1: Person A will zahlen.
Dann sollte sie sich normal beim Einwohnermeldeamt in Stadt Z als Erstwohnsitz anmelden und
a) beim Beitragsservice ein Beitragskonto auf der Website anlegen und dann nach Erhalt der Aufforderung des Beitragsservice zahlen (Das würde vermutlich kaum einer hier in dem Forum machen.  >:D)
oder
b) auf Post vom Beitragsservice mit der Zwangsanmeldung warten und dann zahlen
Da bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt aber die verspätete Anmeldung per Vermieterbescheinigung herauskommt, riskiert man dort noch ein Bußgeld. Laut §7 RBStV sollten wegen Verjährung aber nur die letzten 3 Jahre rundfunkbeitragspflichtig sein.
Alternativ der Empfehlung von Person B folgen (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37038.msg221544.html#msg221544) und die Vermieterbescheinigung anpassen lassen. Dann würde ab Ummeldedatum gezahlt.

Fall 2: Person A will nicht zahlen
Dann könnte sich Person A bei einem Haushalt ihres Vertrauens in einem beliebigen Ort als erstem Wohnsitz anmelden, in dem bereits Beiträge bezahlt werden. Das Einverständnis der Mitbewohner vorausgesetzt.
Vielleicht gibt es ja noch Onkel/Tante/Nichte/Neffe/Oma/Opa, die sich gerne als virtuelle Herberge anbieten würden. Oder vielleicht sogar Freunde in Stadt Z. Die müssen dann halt damit zurechtkommen, dass bei denen auch Wahlbenachrichtigungen für Person A im eigenen Briefkasten landen.
Und Person A kann es dann bei der Nichtanmeldung des Zweitwohnungssitzes Z belassen.
Ist natürlich nicht legal, aber was der ÖRR mit uns macht, ist auch nicht legal bzw. nur durch fortwährende Rechtsbeugung durch die Gerichte möglich gemacht worden. Und wir diskutieren ja hier ohnehin nur hypothetisch.