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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Januar 2023 => Thema gestartet von: Uwe am 18. Januar 2023, 14:26
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bz-berlin, 18.01.2023
Zu teuer, zu viele Mitarbeiter
Erster ARD-Sender 2025 pleite?
Zu teuer, viel Personal, zu wenig Kontrolle!
Von der B.Z. Redaktion
https://www.bz-berlin.de/unterhaltung/erster-ard-sender-2025-pleite
(https://www.bz-berlin.de/unterhaltung/erster-ard-sender-2025-pleite)Die Landesrechnungshöfe in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen rechnen mit dem MDR ab **. BILD liegt der 36 Seiten starke Prüfbericht aus den Jahren 2016 bis 2020 vor. Die Details:
* Bis 2024 rechnet der MDR mit einem Defizit von 141 Mio. Euro. Nur bis dahin kann das Minus durch Rücklagen ausgeglichen werden, danach seien diese „aufgebraucht“. Heißt: 2025 hat der MDR kein Geld mehr.
* Die Kosten der Altersversorgung für MDR-Mitarbeiter explodieren: von 2,1 Mio. Euro 2016 auf 52,3 Mio. 2019! Und es wird noch teurer: Allein die im Herbst ausscheidende Intendantin Karola Wille (63) soll 4,6 Mio. Euro bekommen!
[...]
** Direktlink zum Bericht des Thüringer Rechnungshofs (PDF, 36 Seiten, ~7,7 mb)
https://lrh.sachsen-anhalt.de/detail/pruefbericht-zum-controlling-beim-mdr
bzw.
https://lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/LRH/Aktuelles/AB-Controlling_beim_MDR.pdf
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Leider sieht die Realität so aus: "Sie sind nicht pleite, sie können nur nicht mehr bezahlen" 8)
Die LANDESrundfunkanstalten können, dürfen und werden lt. ihren Gründungsurkunden nicht insolvent gehen bzw. haben vom jeweiligen Gründungsland eine "Finanzierungsgarantie". Wenn nicht genug Rundfunkbeitrag "eingespielt" wird springen die jeweiligen Bundesländer in die Bresche.
Da hat sogar das BVerfG schon darüber befunden:
BVerfG, Beschluss vom 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
https://openjur.de/u/223652.html
RN 43
b) [...] Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden. Notfalls muss das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen. [...]
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Vielleicht wäre es gar nicht so verkehrt, wenn ein Bundesland einmal unmittelbar und direkt von der Misswirtschaft seiner Rundfunkanstalt betroffen würde und dadurch gezwungen wäre, selber einspringen zu müssen.
Solange davon nur die Bürger betroffen sind und dafür aufkommen müssen, solange wird es die Politik nicht großartig interessieren.
Und wie kann es sein, dass diese sogenannte Altersversorgung offensichtlich über den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestellt wird?
Wenn die Kohle nicht reicht, dann muß diese Altersversorgung mal eben etwas gestutzt werden.
Man kann diese Altersversorgung doch nicht an irgendwelchen Wunschvorstellungen koppeln und so tun, als wäre das für alle Zeiten in Stein gemeißelt.
Sie muß sich nach den jeweiligen realen Bedingungen richten. Und wenn die Kohle mal etwas knapper ist, dann muß sie eben auch mal etwas knapper ausfallen.
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BVerfG, Beschluss vom 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
https://openjur.de/u/223652.html
RN 43
b) [...] Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden. Notfalls muss das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen. [...]
Wenn nur nicht der Unionsrahmen wäre und dessen Einhaltung auch nach Maßgabe des BVerfG in Belangen des Rundfunks Vorrang hätte? Hierzu siehe
Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0
Und dann kommt das noch obendrauf:
EuGH C-405/16 P - Begriff "staatl. Beihilfe" erfaßt jede staatl. Maßnahme ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36831.0
Müssten die Länder direkt für eine LRA finanziell einstehen, wäre auch das eine nach Brüssel meldepflichtige Beihilfe, die darüberhinaus u. U. sogar genehmigungspflichtig wäre, rein deswegen, weil ja bereits der Rundfunkbeitrag als staatliche Beihilfe eingestuft ist und für Brüssel bereits hinreichend hoch sein könnte?
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Wie erst 2025? Anscheinend ist noch zu viel Zufluss ;)
Das Problem, dass die jeweiligen Länder finanziell einstehen sollen, ist sicherlich sehr hausgemacht. Ebenso das Problem bei den Kosten für diese "Renten". Es fehlte nicht nur die Kontrolle, sondern sehr wohl die Sichtweite bei dem Punkt, dass diese Anstalten Ihre "Verträge" am Land, das finanziell einstehen soll, vorbei etabliert haben. Im Prinzip ein Versagen der jeweiligen Regierung der Länder - und das seit minimal 1990, bzw. seit es private Fernsehsender gibt.
Statt also insolvent zu gehen, kann jeweils pro Bundesland beschlossen werden, dass eine Fortführung nicht in Betracht kommt. Dann bleiben jedoch wahrscheinlich noch Altlasten ;)
-> Was per Gesetz etc. gegründet wird, kann ebenso mittels Gesetz entfernt werden. Wo sollte da ein Problem sein?
Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0
Selbst eine Verfassung kann entsprechend geändert werden, wenn diese im Weg ist.
Was es dazu braucht, ist eine Mehrheit der Personen, welche solche Änderungen tatsächlich wollen. Also ist das im Prinzip relativ einfach. Es fehlt aktuell nur am Willen dazu. Die Mehrheit ergibt sich dann, wenn das Verhältnis von alt zu jung kippt.
An den "repräsentativen" Umfragen zur Fortführung mangelt es sicherlich nicht. Offensichtlich gibt es dort bereits eine Mehrheit, welche den Rundfunk ändern oder in seiner aktuellen Form abschaffen will. Es fehlt offensichtlich jedoch die Entsprechung dieser Abbildung bei der repräsentativen Demokratie. Eine direkte Demokratie hätte das Problem sehr wahrscheinlich bereits dauerhaft gelöst. Sollte die repräsentative nicht aus dem Quark kommen, so wird diese zum Grund-Problem erklärt werden und entsprechend dauerhaft gelöst. Es erscheint in der aktuellen Zeit - persönlicher Sicht - bereits fraglich, wie sinnvoll diese ist.
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Selbst eine Verfassung kann entsprechend geändert werden,
Ohne das hier auszuweiten; mich wundert schon lange, daß der Bund die Rundfunkgesetzgebung nicht per Grundgesetzänderung an sich gezogen hat.
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Siehe obige Ergänzung:
[...]
-> Was per Gesetz etc. gegründet wird, kann ebenso mittels Gesetz entfernt werden. Wo sollte da ein Problem sein?
Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0
[...]
Diskussion bzgl. Auflösung der Rundfunkanstalten bitte nicht hier in den Pressemeldungen, sondern im verlinkten Thread. Danke.
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Link zum Bericht des Thüringer Rechnungshofs im Eingansposting ergänzt:
[…]
** Direktlink zum Bericht des Thüringer Rechnungshofs (PDF, 36 Seiten, ~7,7 mb)
https://lrh.sachsen-anhalt.de/detail/pruefbericht-zum-controlling-beim-mdr
bzw.
https://lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/LRH/Aktuelles/AB-Controlling_beim_MDR.pdf
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Ist der rbb nicht schon "pleiter" als der mdr?
Da ich mittlerweile medial vierteljährliche "Deja vú" erlebe, in diesem Zusammenhang:
Zur Erinnerung:
RBB zahlt zu hohe Gehälter, kritisiert der Rechnungshof
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28545.0
Link zum Jahresbericht 2018 des Rechnungshofs Berlin (pdf, ~3,1 mb)
https://www.berlin.de/rechnungshof/_assets/jahresbericht-2018.pdf
Ich erinnere mich gut daran, dass der rbb 2018 selbst darüber berichtete, dass der Rechnungshof z.B. öffentliche Schwimmbäder kritisierte. Da der rbb-Teil aus dem Bericht eigens ausgegliedert war, hatten die rbb-Mitarbeiter entschieden, den Lesern davon nichts mitzuteilen...
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
MDR-Spitzengehälter zu hoch? Landesrechnungshöfe leiten gemeins. Prüfung ein (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37485.0