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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Bürger am 22. Dezember 2022, 20:43

Titel: VG Wiesbaden - Verarbeiten von Fluggastdaten ohne Anlass war unzulässig
Beitrag von: Bürger am 22. Dezember 2022, 20:43
...mit Querbezug zum Thema der "anlasslosen" zentralen Meldedaten-Sammlung aller bundesdeutschen Volljährigen bei ARD-ZDF-GEZ ::)

FAZ, 22.12.2022
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Verarbeiten von Fluggastdaten ohne Anlass war unzulässig
Seit 2018 geben Fluggesellschaften umfangreiche Daten ihrer Passagiere an das Bundeskriminalamt weiter. Das soll dem Kampf gegen Terrorismus dienen. Der EuGH hat das aber für unzulässig erklärt. Nun gibt es die nächste Gerichtsentscheidung.
Von Anna-Sophia Lang
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/verwaltungsgericht-wiesbaden-verarbeiten-von-fluggastdaten-war-unzulaessig-18553430.html

Zitat von: FAZ, 22.12.2022, Verwaltungsgericht Wiesbaden - Verarbeiten von Fluggastdaten ohne Anlass war unzulässig
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die anlasslose Verarbeitung von Passagierdaten durch das Bundeskriminalamt (BKA), wie sie im deutschen Fluggastdatengesetz geregelt ist, nicht rechtmäßig ist. Die „Totalüberwachung sämtlicher Flüge“ sei unzulässig, urteilte die 6. Kammer Anfang Dezember [...]

[...] Es ist demnach auch möglich, die Daten an andere Behörden weiterzugeben. Das Gesetz sieht dafür Daten aus 20 Kategorien vor, darunter Namen, Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse, Gepäckangaben, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Zahlungsinformationen, Reiseverlauf, Vielflieger-Status, Reisebüro und Sachbearbeiter, Reisestatus samt Eincheckstatus und nicht angetretener Flüge, umfassende Daten zu unbegleiteten Minderjährigen sowie Anzahl und Namensangaben von Mitreisenden. [...]