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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2022 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 20. Dezember 2022, 07:38
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bild.de, 19.12.2022
Kolumne von Joachim Steinhöfel
Parteien kungeln Verfassungsrichter aus
Die Wahl neuer Verfassungsrichter erinnert an die Vergabe der Fußballweltmeisterschaft an Katar.
Bis heute wissen nur Eingeweihte, dass und mit wem in Kürze gleich drei Stellen in Karlsruhe neu besetzt werden. Die Parteien kungeln die neuen Posten aus, als hätten sie etwas zu verbergen.
Die eine Hälfte der Verfassungsrichter wird vom Bundestag, die andere vom Bundesrat gewählt. Aktuell ist der Bundestag am Zug. Die Fraktionen, bis auf Linke und AfD, haben rotierende Vorschlagrechte. Hat man sich geeinigt, werden die Kandidaten vom Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt.
Kurz vor dem Sprung in das höchste und wichtigste deutsche Gericht stehen Rhona Fetzer, vorgeschlagen von der SPD, Thomas Offenloch, vorgeschlagen von der FDP, und Martin Eifert, der auf Vorschlag der Grünen einzieht.
Die Öffentlichkeit wird vor vollendete Tatsachen gestellt. Fast kein Medium berichtet oder weiß auch nur davon. Bei der Wahl neuer Richter an den Obersten Gerichtshof der USA hingegen ist der Blätterwald in Deutschland voll.
[…]
Weiterlesen auf:
https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/steinhoefel-kommentar-ueber-richter-wahl-verfassungsgericht-sperrt-oeffentlichke-82303476.bild.html (https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/steinhoefel-kommentar-ueber-richter-wahl-verfassungsgericht-sperrt-oeffentlichke-82303476.bild.html)
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Die Fraktionen, bis auf Linke und AfD, haben rotierende Vorschlagrechte. […]
https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/steinhoefel-kommentar-ueber-richter-wahl-verfassungsgericht-sperrt-oeffentlichke-82303476.bild.html
Zur obigen Hervorhebung in Rot; diese Praxis könnte unionsgrundrechtswidrig sein, denn einerseits
EuGH C-234/17 - Mit Unionsgrundrechten unvereinbare Maßnahmen sind unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35193.0
und andererseits
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016P/TXT
Artikel 21
Nichtdiskriminierung
(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
(2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Auch wenn sich die Parteien selber nicht darauf stützen können, ihre Mitglieder können es schon; da braucht es nämlich bloß Parteimitglieder, die hier vorgeschlagen würden, und die Diskriminierung wäre in Folge der Nichtberücksichtigung u. U. perfekt?