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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 25. November 2022, 20:38
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Beschluß des Bundesrates 514/22
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0501-0600/514-22(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Interessant an dem Dokument, aus dem hier nicht zitiert werden soll, ist, daß der Bundesrat bemängelt, daß dieses Medienfreiheitsgesetz mit dem deutschen Grundrecht nicht vereinbar wäre, (jedenfalls entsteht der Eindruck); auf Seite 8 unter Rn. 16 nachzulesen.
Nur spielt das für das Unionsrecht so gar keine Rolle, hat doch nationales Recht dem Unionsrecht zu entsprechen und nicht umgekehrt. Freilich darf auch dieses Medienfreiheitsgesetz vor dem EuGH geprüft werden, aber ... siehe nachstehende Themen.
EuGH C-357/19 - EWG-Vertrag ist Verfassungsurkunde der Rechtsgemeinschaft EWG/EU
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35841.0
EuGH C-760/18 - Auch die nationale Verfassung muß dem Unionsrecht entsprechen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35126.0
Querverweis
[EU-Recht] Vorschlag f. "Europäisches Medienfreiheitsgesetz"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36703.0