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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 08. November 2022, 22:17

Titel: [EU-Recht] Marktdefinition im Unionsrecht
Beitrag von: pinguin am 08. November 2022, 22:17
Es ist im Unionsrahmen genau definiert, was alles vom Begriff "Markt" erfasst wird.

Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31997Y1209%2801%29&qid=1667941533610

Zitat
[...] "Der sachlich relevante Produktmarkt umfaßt sämtliche Erzeugnisse und/oder Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preise und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar oder substituierbar angesehen werden." [...]

Zitat
[...] "Der geographisch relevante Markt umfaßt das Gebiet, in dem die beteiligten Unternehmen die relevanten Produkte oder Dienstleistungen anbieten, in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind und das sich von benachbarten Gebieten durch spürbar unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen unterscheidet." [...]

Es sollte deutlich werden, daß die Angebote des dt. ÖRR Marktdienstleistungen sind, die insbesondere gegenüber den Verbraucher*innen nach Marktkriterien zu erbringen sind.

Obiges Dokument befindet sich derzeit in Überarbeitung.

Wettbewerb: Kommission bittet um Rückmeldungen zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_6528