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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 31. Oktober 2022, 11:06
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Die Aussage im Titel findet sich in der gedruckten Ausgabe der MAZ vom jetzigen Wochenende, Sonnabend/Sonntag, 29./30.10.22, auf Seite 9.
Es geht um eine Fehlmenge von 70 Mio Euro, die der RBB bereits in seinen allgemeinen Haushalt eingestellt, bzw., anderweitig verplant hat.
Ist da nicht bereits der Aspekt der Veruntreuung öffentlicher Mittel erfüllt?
Es wird in diesem kleinen Artikel auch die Aussage getätigt, daß sich der Landtag des Landes Brandenburg im Hauptausschuß am 09. Nobember '22 mit dem RBB befassen wird und die AFD ihren Antrag auf eine Sondersitzung zurückgezogen hat.
Wer die Möglichkeit hat, sich diese gedruckte MAZ-Ausgabe zu sichern, könnte das tun; jedenfalls heute dürfte sie wegen des heutigen Feiertages im Osten noch in jeder Bahnhofsbuchhandlung des Landes Brandenburg erhältlich sein, im Hauptbahnhof Potsdam ganz sicher.
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Das machen die ständig so. Sie melden Bedarf für Masseure neben dem Chauffeur und Millionengehälter bei der KEF an. Diese streicht die Hälfte zusammen. Dann kaufen sie sich Massagesitze, zahlen sich das Millionengehalt trotzdem und ziehen das Geld irgendwo weg, wo es erlaubt wurde (z.B. Rücklagen). Nächstes Mal fordern sie dann einfach mehr Geld, "weil sie ja schon keine Rücklagen mehr haben". Das kritisiert die KEF dann schön brav und macht aber exakt so weiter. Natürlich ist es Veruntreuung. Etwa 6 von den 8 Milliarden "Beitragsüberhebung" kann man durch Veruntreuung erklären. Wir reden immerhin von der Rundfunkmafia im Staatspelz.