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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2022 => Thema gestartet von: ticuta am 17. Oktober 2022, 11:56

Titel: ARD & ZDF überschütten ihre Chefs mit Geld u. niemand kann etwas dagegen tun
Beitrag von: ticuta am 17. Oktober 2022, 11:56
tagesspiegel, 15.10.2022

Öffentlich-rechtlicher Systemfehler
ARD und ZDF überschütten ihre Chefs mit Geld und niemand kann etwas dagegen tun

Ex-ZDF-Intendant Bellut kann mit 5,8 Millonen Euro Altersversorgung rechnen, eine RBB-Direktorin verdient mehr als Brandenburgs Ministerpräsident. Da läuft etwas gewaltig schief.
Ein Kommentar von Joachim Huber

Zitat von: tagesspiegel, 15.10.2022, Öffentlich-rechtlicher Systemfehler - ARD und ZDF überschütten ihre Chefs mit Geld und niemand kann etwas dagegen tun
[...]

Das kostet Geld, genauer gesagt 8,4 Milliarden Euro, ein horrender Betrag, den die Beitragszahler ohne jedes Widerspruchs- oder Kündigungsrecht an die ARD-Sender, das ZDF und das Deutschlandradio überweisen. Die Anstalten wissen schon am 1. Januar, was sie bis zum 31. Dezember geleistet haben müssen: 8,4 Milliarden Euro ausgeben.

[...]

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke verdient etwa 15.500 Euro im Monat, Susann Lange hatte bis zu ihrer Freistellung ein Gehalt von 18.200 Euro. Da liegt kein Rechenfehler vor, das ist ein Systemfehler. Ein öffentlich-rechtlicher.

Weiterlesen auf:
 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/offentlich-rechtliche-gehalter-zuviel-ist-zuviel-8753062.html  (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/offentlich-rechtliche-gehalter-zuviel-ist-zuviel-8753062.html)


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Titel: Re: ARD & ZDF überschütten ihre Chefs mit Geld u. niemand kann etwas dagegen tun
Beitrag von: Spark am 17. Oktober 2022, 15:10
Der Joke der Woche:
Zitat von: tagesspiegel, 15.10.2022, Öffentlich-rechtlicher Systemfehler - ARD und ZDF überschütten ihre Chefs mit Geld und niemand kann etwas dagegen tun
[...] Die Anstalten wissen schon am 1. Januar, was sie bis zum 31. Dezember geleistet haben müssen: 8,4 Milliarden Euro ausgeben. [...]
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/offentlich-rechtliche-gehalter-zuviel-ist-zuviel-8753062.html
Ja, wenn sie es denn auch einmal tun würden. Das ist ja gerade das Problem, dass sie es eben nicht tun, denn die Anstalten geben regelmäßig mehr aus, als sie Einnahmen haben.
In einer Beitragsperiode kommen da locker mehrere Hundertmillionen Euro zusammen.
Und dann liest man regelmäßig die ganzen Artikel, wo es so schön heißt, dass der Rundfunkrat von Anstalt X einen Jahresabschluss von Minus XX Millionen Euro genehmigt hat. ;D
Titel: Re: ARD & ZDF überschütten ihre Chefs mit Geld u. niemand kann etwas dagegen tun
Beitrag von: Bürger am 17. Oktober 2022, 15:37
tagesspiegel, 15.10.2022
Öffentlich-rechtlicher Systemfehler
ARD und ZDF überschütten ihre Chefs mit Geld und niemand kann etwas dagegen tun

Zitat von: tagesspiegel, 15.10.2022, Öffentlich-rechtlicher Systemfehler - ARD und ZDF überschütten ihre Chefs mit Geld und niemand kann etwas dagegen tun
[...] Das kostet Geld, genauer gesagt 8,4 Milliarden Euro, ein horrender Betrag, den die Beitragszahler ohne jedes Widerspruchs- oder Kündigungsrecht an die ARD-Sender, das ZDF und das Deutschlandradio überweisen. [...]
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/offentlich-rechtliche-gehalter-zuviel-ist-zuviel-8753062.html  (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/offentlich-rechtliche-gehalter-zuviel-ist-zuviel-8753062.html)
Das stimmt allerdings nur bedingt.

Ob das gem. "Rechtsbehelfsbelehrung" der sog. "Festsetzungsbescheide" suggerierte "Widerspruchsverfahren" tatsächlich zweifels- und widerspruchsfrei gesetzlich geregelt ist, mag zunächst dahinstehen - aber es wird jedenfalls nach dieser "Rechtsbehelfsbelehrung" sozusagen "angeboten" ;)

Man könnte dieses "Widerspruchsverfahren" also unter Umständen durchaus wahrnehmen (wie durch viele Forum-Mitglieder und andere Betroffene geschehen) - oder (einen "Zacken schärfer") ggf. sogar zur Unterlassung auffordern, jedenfalls solche Beträge nicht "festzusetzen", die offensichtlich hinausgehen über den
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

Der "sanfte Einstieg" wäre in jedem Falle zunächst
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