Das Landgericht Köln hat die Tagesschau-App, in der sie am 15.06.2011 erschien, für nicht vereinbar mit dem Rundfunkstaatsvertrag erklärt. Das Angebot sei presseähnlich.
Bei der FAZ steht, dass die App mit dem Internetangebot der Tagesschau gefüllt wird, hieße also, dass auch dieses Angebot übers Ziel hinausschießt.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rechtsstreit-um-tagesschau-app-gericht-gibt-zeitungsverlagen-recht-11905940.html
Bei Spiegel online heißt es, dass die App nicht grundsätzlich verboten werden könne, weil sie den Drei-Stufen-Test durchlaufen habe. Sollte das Gericht tatsächlich diese Auffassung vertreten haben, wäre das ein Witz, weil der Drei-Stufen-Test ja nur eine Art Selbstgenehmigungsveranstaltung der öff-r war.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/landgericht-koeln-verbietet-tagesschau-app-der-ard-a-858343.html
Einen Kommentar grundsätzlicher Natur mit interessanten grundsätzlichen Fragen bietet zudem Konrad Lischka bei Spiegel Online:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/tagesschau-app-oeffentlich-rechlicher-rundfunk-im-netz-a-858182.html
Nebenbei: Das berühmte "unabhängige" Papier-Gutachten, das das ganze Internet zum Rundfunk erklärt hat und sowas wie presseähnlich als praktisch nicht existent kennzeichnete, hat damit schon in der ersten Instanz keinen Wert gehabt.
Sehr interessant. Leider stehe ich arbeitsbedingt unter Stress und habe zurzeit kaum Zeit für das Forum.
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