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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 09. Oktober 2022, 16:54
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Das Thema hat es wohl noch nicht, und zu dem, welches ich gefunden habe,
Pensionskasse Rundfunk: Erweiterte Limburger Lösung unterzeichnet (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26218.0
stellt sich eine Frage:
Genügen die Beiträge zu dieser Pensionskasse zuzüglich etwaiger Zuflüsse durch Finanzmarktgewinne, um die entstehenden Pensionen zu finanzieren?
Es gilt hier nämlich die gleiche Aussage, wie sie zu den Fernsehlotterien getätigt worden ist; es könnte unzulässig sein, auch nur 1 Eurocent des Rundfunkbeitrages für die Finanzierung der Pensionen zu nutzen, ist doch der Rundfunkbeitrag im Unionsrahmen als staatliche Beihilfe qualifiziert, die nur auftragsgemäß aufzuwenden ist.
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25 Cent des Beitrags sind hochoffiziell zur Lückendeckung ("Fehlkalkulationen" der Vergangenheit) der Pensionskassen. Also zur Deckung der Lücken der Vergangenheit und nicht der aktuellen Pensionen! Das ist definitiv abseits des Auftrags, da die aktuellen Nutzer davon keinerlei Mehrwert haben. Ist der KEF bloß egal, die hat das durchgewunken.
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[...] es könnte unzulässig sein, auch nur 1 Eurocent des Rundfunkbeitrages für die Finanzierung der Pensionen zu nutzen, ist doch der Rundfunkbeitrag im Unionsrahmen als staatliche Beihilfe qualifiziert, die nur auftragsgemäß aufzuwenden ist.
Grundsätzlich richtig. Der ÖRR müsste nachweisen, dass die Pensionsverpflichtungen ausschließlich aus Werbeeinnahmen finanziert werden.
Dazu kommt ja auch noch der Sachverhalt der marktunüblichen Zusatzpensionen wie im 22.KEF-Bericht festgestellt, der wiederum den Beihilfekompromiss der KOM auf den Kopf stellt:
Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Deutschland
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761
https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf
Rn 219
(219) In der 2001 von der Kommission angenommenen Rundfunkmitteilung sind die Voraussetzungen aufgeführt, unter denen die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden kann. Gemäß der Rundfunkmitteilung muss die Kommission prüfen, ob
(i) es sich bei den Tätigkeiten von ARD und ZDF um klar definierte Verpflichtungen handelt, die aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag erwachsen,
(ii) ob ARD and ZDF die Erfüllung dieses Auftrags von den deutschen Behörden offiziell übertragen wurde und ob angemessen kontrolliert wird, ob sie ihren Auftrag erfüllt haben, und
(iii) ob die Finanzierung gemessen an den Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags verhältnismäßig ist und nicht zu unnötigen Wettbewerbsverzerrungen führt.
Es müsste also ein stringenter Nachweis geführt werden, dass es sich hier um eine unzulässige staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV handelt. Dass hier -als Voraussetzung für die Unzulässigkeit einer staatlichen Beihilfe- ein selektiver und wirtschaftlicher Vorteil für den ÖRR vorliegt, steht m.E. außer Frage. Aber:
Wie auf europäischer Ebene mit solchen Themen umgegangen wird, kann man in dem jahrelangen Streit der KOM um die Pensionsverpflichtungen der Post sehen, die vom Bund übernommen wurden. Da schienen wohl politische Erwägungen beim EuG auch eine größerere Rolle zu spielen als rechtliche... siehe
Bund durfte Post-Pensionen subventionieren, LTO-Recht, 10.4.2019
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eug-t-388-11-deutsche-post-pensionen-eu-kommission-staatliche-beihilfe/
Das erinnert mich doch stark an die bisherigen Gerichtsverfahren zum Rundfunkbeitrag, in denen substantiierter Klägervortrag regelmäßig mit der Begründung des nicht substantiierten Klägervortrags abgewiesen wurde.
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Mir ist ja immer noch nicht klar, wie die Organisation dieser Zusatzpensionen genau läuft. Normalerweise wird pro Mitarbeiter ein Betrag X eingezahlt und dann unabhängig vom Einzahler verwaltet. Bei diesen (kapitalgedeckten) Rentenfonds ist die Überschußbeteiligung eigentlich nur Sahnehäubchen obendrauf, also der garantierte Rentenbetrag ist eher nur die eingezahlte Summe.
Wenn es hier zu einer Schieflage der Pensionskasse kommt, dann geht diese Kasse pleite oder es kommt zu einer Verbundumlage mit anderen Pensionskassen.
Ich habe eher den Verdacht, daß es arbeitsvertragliche Zusagen gibt, wie hoch die Zusatzpension ausfällt, ohne daß die Pensionskasse selbst einen Einfluß darauf hätte, dann muß der Arbeitgeber die Differenz (monatlich) nachschießen.
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Eingefügt wurde in das Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" der nachstehende Text. Anzumerken ist, dass nur durch die Archivierung hier im Forum der wichtige Vorgang aus 2018 ablesbar blieb. Daraus ergibt sich als wichtige Kennziffer "maximal 14 %".
Damit ist der seit rund 6 Wochen gesuchte Vergleichsmaßstab definiert. Wenn dies bei Intendanten rund 150 % ist, wie wird dies bei der Einkommensteuer behandelt? Eine Frage von aktueller politischer und rechtlicher Brisanz. Anerkennung für die Spürnasenarbeit hier im Team!
Medienresonanz zum Thema - der Link ist bereits erfasst hier im Forum - :
Luxusrenten beim ÖRR
Wo die Ex-Intendanten besser als Angela Merkel versorgt werden (08.10.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36566.0
So, nun also der Text:
*KFP6. "Pensionen" der vielen freien Mitarbeiter der Sender.
*neu 2022-10-10 cv!
KFP6.a) Die "Pensionskasse Rundfunk": Vorab die Anmerkung:
Es handelt sich wohl einfach um "Betriebsrente" auf Grundlage der entsprechenden Gesetze. Das Wort "Pension" ist im deutschen Sprechgebrauch wohl an sich begrenzt auf Beamte. Da die Sender nicht "dienstherrenfähig" gegründet sind, können sie keine Beamten haben, erst recht nicht bei den Freien. Mit dieser Namensgebung "Pensionskasse Rundfunk" wird aber verständlich, wieso in der Diskussion immer von "Pensionen" gesprochen wird.
Dies ist nicht Wortklauberei. Das Konzept der "Pensionen" unterscheidet sich fundamental von der gesetzlichen Mindestrente und von der zusätzlichen Betriebsrente. Die wohl erfolgte Übernahme von Elementen des Pensionsrechts mag viele Missstände der Altersversorgung bei ARD, ZDF usw. erklären. So erklärt es sich vielleicht, wenn extern hinzu getretene Intendanten durch die Altersversorgnung doppelt so viel Einkommen zu erwarten haben, verglichen mit dem Gehalt aus nur 5 bis 10 Jahren Arbeitszeit im Sender. Dies ist nur eine Anmerkung für weiteren Klärungsbedarf.
KFP6.b) Nur Details über: "Pensionskasse Rundfunk", "Limburger Lösung"
Dies betrifft allerdings gerade nicht die Altersversorgung der Sender-Führungstruppen, sondern die Altersversorgung am unteren und teils untersten Ende: Die Freien, großenteils "Kreative",die für die Inhalte der Senderprogramme eine tragende Funktion haben.
Von einem Link aus 2018, nicht mehr vorhanden 2022-10:
www.filmundtvkamera.de/news/einzelansicht/datum/2018/02/05/pensionskasse%2Drundfunk%2Derweiterte%2Dlimburger%2Dloesung%2Dunterzeichnet/
Zitat: "Pensionskasse Rundfunk: Erweiterte Limburger Lösung unterzeichnet
Auftraggeber sollen nun auch bei geförderten Fernseh-Koproduktionen Beiträge an die Pensionskasse Rundfunk abführen.
Bereits am 27. September 2017 trafen sich Vertreter von ARD, ZDF, Produzentenallianz, Filmförderinstitutionen, BFFS, ver.di und der Pensionskasse Rundfunk (PKR) in Frankfurt, um einen noch offenen Punkt der bereits 2016 verhandelten Limburger Lösung zu klären:
Wie wird die Beitragspflicht für geförderte Produktionen geregelt?
Nach rascher Einigung aller Beteiligten, zukünftig auch für fernsehgeförderte Koproduktionen Anstaltsbeiträge an die PKR abzuführen, wurde die Ergänzung zur Limburger Lösung nun unterzeichnet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. […]
Die Pensionskasse Rundfunk wurde 1971 von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Rundfunk-Fernseh-Film Union (heute Fachgruppe Medien in ver.di) gegründet. Sie hat 20.000 Mitglieder und verwaltet eine Kapitalanlagesumme von über 1,6 Milliarden Euro. Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main.
Gespeist wird die kapitalgedeckte Altersversorgung aus Eigen- und Anstaltsanteilen der Mitglieder. Von jedem Honorar oder Gehalt freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen vier oder sieben Prozent an die Pensionskasse Rundfunk; Sender und Produktionsunternehmen geben ihre Anstaltsbeiträge in gleicher Höhe dazu und überweisen automatisch beide Anteile an die Pensionskasse.
Anstaltsmitglieder sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands sowie über 300 Produktionsunternehmen.
Ordentliches Mitglied kann jede bzw. jeder werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und für Rundfunkanstalten oder teilnehmende Produktionsunternehmen arbeitet und dort nicht unbefristet fest angestellt ist. Also freie Mitarbeiter, feste Freie sowie befristet Angestellte und Teilzeitbeschäftigte." (Zitatende)
KFP6.c1) Wertung: Im Sinn der entsprechenden Gesetzgebung.
Dies wäre wohl einzustufen als eine recht übliche Konstruktion. Die Obergrenze ist 2x7 Prozent, also 14 Prozent Abführung. Die einvernehmliche Zustimmung, dies aus der zwangsweisen Rundfunkabgabe zu finanzieren, könnte befremden. Aber vielleicht ist die Vereinbarung eher auf der guten Seite im Sinn der Arbeitnehmer und des Gesetzgebers.
KFP6.c2) Wertung im Vergleich mit der Altersversorgung der Intendanten:
Beispiel Buhrow, WDR-Intendant, 2021: Nach internen Ermittlungen unseres Teams wurde aus durchaus publizierten Informationen errechnet, dass er beispielsweise im Jahr 2021 offiziell rund 400.000 Euro "Gehalt" erhielt, tatsächlich aber den Zwangsabgaben-Zahler rund 1 Million Euro kostete. Die kleine Zulage zum Gehalt von rund 600.000 Euro floss in den Titel "Altersversorgung".
Man vergleiche mit der Obergrenze von 14 % für "die da unten", hier aber rund 150 Prozent, also rund das Zehnfache. "Die süßesten Früchte fressen nur die großen Tiere"?
KFP6.c3) Wertung: Bei Intendanten, ist das für Altersversorgung oder ist es verdeckte Gehaltserhöhung?
Eine hier erfolgte Analyse der vereinbarten Altersversorgung für die frühere RBB-Intendantin ergab eine ähnliche Relation wie bei Buhrow. Sie hätte aus dem vereinbarten Gehalt rund 3 Millionen Euro "für Arbeit" erhalten, aus der Altersversorgung gemäß statistischer Rest-Lebenserwartung rund 5 Millionen Euro beim "Nichtmehr-Arbeiten".
Nun interessiert die steuerliche Behandlung: Liegt bei derartigen vertraglichen Konstruktionen die Anerkennung des Finanzamts vor? Oder ist ein wesentlicher Teil der hohen Einstellung in die Altersversorgung steuerlich als Gehalt zu interpretieren?
Blicken wir auf den Fall von Herrn Buhrow: Der Geschäftsbericht weist "nur" die rund 400.000 Euro als Gehalt aus. Die Zahlen eiens Geschäftsberichts erhalten immer das Wirtschaftsprüfer-Attest. Infolgedessen kann vermutet werden, dass das Finanzamt die Konstruktion anerkannt hat. Denn anderenfalls hätte der Wirtschaftsprüfer die Abführung in die Altersversorgung teilweise als "Gehalt" ausweisen müssen?
KFP6.d1) Wertung: Die Grenzen unserer Wertung an dieser Stelle:
Hier ist der klassische Punkt erreicht, wo man nur noch weiter argumentieren kann nach vorheriger Anhörung der anderen Seite. Die Fragen wurden formuliert. Die Antworten bleiben einstweilen offen. Vermutlich wird dies irgendwann einer Klärung zugeführt. Wichtig ist es sicherlich. Die Eröffnung der Diskussion hierüber ist bereits eingeleitet.
KFP6.d2) Wie sieht die KEF dies?
Der Sachverhalt der marktunüblichen Zusatzpensionen wird im 22. KEF-Bericht festgestellt, wurde hierher übermittelt (noch ohne Angabe des Links und der exakten Fundstelle).
Zu differenzieren wäre es vermutlich nach 3 Gruppen:
(1) Führungsebene (außer-tarifliche Gehälter).
(2) Sonstige Festangestellte (tarifliche Gehälter).
(3) Die "Freien", deren Regelung vorstehend dargestellt ist. Diese dürfte mit dem gesetzgeberischen Anliegen der Betriebsrenten konform sein. Daraus wäre als Vermutung zu schließen, dass insoweit eine Finanzierung aus der Rundfunkabgabe zulässig ist, weil ohne Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Privatwirtschaft. - Dies alles als Vermutung; präzisere Analyse wäre nötig vor abschließender Wertung.
KFP6.e) Wie sieht das Abkommen auf EU-Ebene dies?
Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004)
"Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761"
https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf
Rn 219 " (219) In der 2001 von der Kommission angenommenen Rundfunkmitteilung sind die Voraussetzungen aufgeführt, unter denen die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden kann. Gemäß der Rundfunkmitteilung muss die Kommission prüfen, ob
(i) es sich bei den Tätigkeiten von ARD und ZDF um klar definierte Verpflichtungen handelt, die aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag erwachsen,
(ii) ob ARD and ZDF die Erfüllung dieses Auftrags von den deutschen Behörden offiziell übertragen wurde und ob angemessen kontrolliert wird, ob sie ihren Auftrag erfüllt haben, und
(iii) ob die Finanzierung gemessen an den Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags verhältnismäßig ist und nicht zu unnötigen Wettbewerbsverzerrungen führt."
KFP6.f) Verletzung im allgemeinen Sinn von allen I. bis III. darf ja wohl behauptet werden? Bei Einstellung in Altersversorgung von rund 150 % des offiziell deklarierten Gehalts, ist das noch "verhätlnismäßig" im Sinn von III? Verglichen mit maximal 14 % für die Frein, was dem Betriebsrenten-Recht entsprechen mag?
Fragen über Fragen, zu denen wir nun die andere Seite[ anhören wollen. Das ist eingeleitet. Ergebnis einstweilen offen.
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Nun die nächste Analyse, falls jemand etwas findet
- würde wohl besser in einem neuen Thread sein:
Wenn Abführungen in Altersversorgung unverhältnismäßig hoch sind, ist der übersteigende Teil dann möglicherweise "Einkommen" im Sinn des Einkommensteuerrechts?
Beispiel: Ist das, was 14 % des Gehalts übersteigt, möglicherweise umzudeuten wie folgt:
"Weiteres steuerpflichtiges Gehalt,
Einzahlung in eine private Leibrente,
wobei der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Dauerauftrag der Direktabführung erteilte."
Wenn es eine solche Rechtsprechung geben sollte, das wäre "Gold wert".
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Vielleicht ist die Antwort über die Besteuerung sehr einfach?
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2022 sind Zahlungen des Arbeitgebers zur bAV bis zum Betrag von 3.384 Euro jährlich beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für die Steuer gilt der Freibetrag von 6.768 Euro jährlich.
https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/betriebliche-altersvorsorge/freibetraege-betriebliche-altersversorgung-2034500?tkcm=aaus
Die Klärung und Bedeutung der Rechtslage wäre zu vertiefen.
Zu prüfen bleibt:
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- Wie erfolgte die steuerliche Behandlung bei der Alterversorgung der Intendanten?
- Exakte Rechenformel für den Beispielfall "Buhrow" für 2021.
- Gibt es so etwas wie Umdeutung von Alterversorgung in Gehalt?
- Für Buhrow war im ersten Jahr Altersversorgung wohl mit rund 1,7 Mio. Euro ausgewiesen. (laut Erinnerung, Irrtum vorbehalten,) Dann wären rund 2 Mio. Euro zu versteuern gewesen zum Höchsststeuersatz? Nein, das kann so vermutlich nicht stimmen. Da ist Klärungsbedarf.
- Auch für Buihrow / 2021 mit 1 Million Euro insgesamt, wenn davon 600.000 an die Altersversorgung abgeführt wurden, Gehalt offiziell rund 400.000 Euro, dies alles zum Höchststeuersatz, das kann man rechnen wie man will, da bleibt nichts übrig. Da muss sich also anders erklären. Wie, das bleibt zu prüfen.
Wir müssen dies alles hier nicht präzis klären.
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Wenn doch, so wäre dafür ein neuer Thread nötig. Aber ich denke, eine ausreichende Vertiefung führt darüber hinaus, was ein Forum wie dieses zur Rechtslage analysieren mag.
Also einfach eventuelle Links und Ideenhinweise zu den Fragestellungen, das würde hier genügen. Alles Weitere der Klärung geschieht dann hier intern.
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@pjotre
Ich will das Thema eigentlich etwas weiter fassen, denn die eine Seite sind die Beitragszahlungen in die Pensionskasse, die andere Seite jene Mittel, die diese Pensionskasse als Pensionen leistet.
Die Frage ist also auch, ob wirksam eine Lücke zwischen den eingezahlten und ausgezahlten Mitteln besteht; besteht eine Lücke, darf u. U. nichts aus dem Rundfunkbeitrag genommen werden, um diese Lücke zu füllen.
Und hierzu müsste man sich in die Entscheidungen der Unionsgerichte bezüglich der öffentlichen Rundfunkunternehmen der anderen Unionsländer einlesen, denn diese Probleme hatten, bzw., haben sie doch alle?
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Ich habe eher den Verdacht, daß es arbeitsvertragliche Zusagen gibt, wie hoch die Zusatzpension ausfällt, ohne daß die Pensionskasse selbst einen Einfluß darauf hätte, dann muß der Arbeitgeber die Differenz (monatlich) nachschießen.
Ich glaube ich kann das etwas beleuchten. Mit den Führungsetagen, die vermutlich Sonderregeln haben, kenne ich mich zwar nicht aus, aber der allgemeine Tarifvertrag ist/war bei verdi einsehbar.
Lange war es so, dass die Pensionen mit allen Tarifrunden voll mitgewachsen sind. Setzte Verdi also 6% mehr Gehalt durch, weil Inflation ... blabla etc., dann bekamen auch alle Pensionäre diesen Aufschlag von 6%. Das war Tarifvertraglich festgelegt. Woher das korrekt finanziert werden soll ist mir schleierhaft. Die Melken dafür einfach den Beitragszahler!
Dies und solche Regelungen wie "+4% vom Lohn pro Dienstjahr" führte zu horrenden Pensionen, teilweise weit über das Gehalt hinaus und weiter wachsend und zusätzlich zur staatlichen Rente. Die KEF hat massiv darauf gedrängt das abzustellen, weil das völlig ab jeder Luxusnormalität und finanziell nicht mehr zu halten war.
Jetzt kommts: Die Anstalten haben dann einen neuen "Pensionstarifvertrag" (offizieller Name ist mir entfallen) abgeschlossen (so um 2017+-2 Jahre), mit einer sagenhaften Laufzeit von 15 Jahren, damit Fakten geschaffen werden, die niemand zurückdrehen kann. Darin wurde diese Regelung so abgeändert, dass jetzt Pensionen zwar nicht mehr voll, aber noch immer 1% unter der Lohnsteigerung wachsen. Das Problem ist prinzipiell dasselbe, aber formal wurde auf die KEF gehört. Die KEF hat entsprechend formal gemeckert, dass das zu wenig und viel zu lang festzementiert sei, aber Folgen hatte das (wie immer) keine.
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@NichtzahlerKA : auch ich erinnere mich - weit weniger präzise - an die Faktenlage, wie hier gerade durch dich dargestellt.
Es wurde soeben aufgenommen - schon einmal mit den Angaben "gemäß Erinnerung" (also unter entsprechendem Vorbehalt) in das Sammelgutachten "Metastudie LIBRA".
So kann diese Information nicht untergehen. Sie wäre bei Bedarf dann näher zu recherchieren.
Ich meine allerdings, wir hätten das hier im Forum schon irgendwo gehabt?
Aufgenommen wurden diese Fakten von @NichtzahlerKA auch verkürzt in eine Standard-E-Mail über Reformbedarf bei ARD, ZDF usw., die heute im Hauptversand ist an etwa 1500 Adressen bundesweit in Sachen Medienpolitik.
Letzten Endes liefern die Tarifverträge nur eine Schein-Transparenz.
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Wenn dort - etwas übertrieben formuliert - ein Journalist irgend etwas zwischen 1.200 und 9.700 Euro pro Monat verdienen dürfte, so erfordert Transparanz die Publizierung der Einstufungsregeln und der Statistk der Häufigkeitsverteilung innerhalb dieser Bandbreite.
Ganz so ausufernd ist die Bandbreite zwar nicht, aber sie ist ziemlich tüchtig breit. Ich hatte da in der Tat vor einiger Zeit einmal hineingeschaut.
Sofern jemand etwaige Forum-Links zu den zu vertiefenden Aspekten auffindet,
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könnte das ja hier eingefügt werden?
Für die eigenen Anliegen hier genügt es im jetzigen Status. Das Problem ist ja weniger die Faktenlage, sondern durchzusetzen, dass Politik und Pressemedien bereitwilliger werden, sich damit überhaupt zu befassen.
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Als erster Hinweis wäre vielleicht dieses hilfreich?
Wann dieser "neue" Tarifvertrag nun genau dingfest wurde, weiß ich noch nicht.
Heute verhandeln die Sender - Ärger um ARD-Pensionen (12/2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12391.0
BILD, 17.12.2014
Heute verhandeln die Sender
Ärger um ARD-Pensionen
http://www.bild.de/unterhaltung/tv/ard/verhandlungen-fuer-neue-tarife-laufen-ab-heute-39021852.bild.html
[...]
Nachtrag > Das hier müsste es sein:
ARD-Altersversorgung vereinbart – Weg in Absicherung für Neueingestellte frei (05/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23177.0
ver.di, 23.05.2017
Eckpunkte für Altersversorgung der ARD-Rundfunkanstalten vereinbart
Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei
Quelle: ver.di
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665de
Nach mehrjährigen Verhandlungen hat sich die Vereinte Dienstleistungsgewerk-schaft (ver.di) mit der ARD auf Eckpunkte zur Sicherung der Altersversorgung in den Rundfunkanstalten verständigt. Zur Einigung sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Klar ist, den Beschäftigten wird einiges abverlangt, weil die Rundfunkanstalten, auch getrieben durch den politischen Diskurs, harte Einschnitte gefordert haben. Wir konnten allerdings manche Zumutung abwehren und einiges verbessern.“
Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil die ARD die Versorgungstarifverträge (VTV) Ende 2016 gekündigt hatte. Neueingestellte stehen seither ganz ohne Altersversorgungsleistungen*** da, die ungeklärte Betriebsrentenfrage belastete zudem seit Jahren alle Entgeltverhandlungen.
Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Betriebsrenten anders als bisher künftig geringer steigen als die Gehälter, sie bleiben aber - anders als von der ARD ursprünglich gefordert - an die Tarifsteigerungen gekoppelt und dadurch inflationsgeschützt. So sollen die Versorgungszusagen im Vergleich zu den jeweiligen Entgeltsteigerungen in Zukunft um ein Prozent niedriger ausfallen. Mehr als ein Prozent Verlust pro Jahr gegenüber der Gehaltserhöhung ist dabei ausgeschlossen. ver.di konnte zudem erreichen, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente geringere Abschläge fällig werden: Betrugen diese bisher zwischen zehn und 15 Prozent pro Jahr, sind es künftig etwa vier Prozent bei 30 versorgungsfähigen Dienstjahren zum Renteneintritt.
Eine weitere, wichtige Vereinbarung sieht vor, dass auch Beschäftigte, die seit Anfang 2017 für eine ARD-Rundfunkanstalt arbeiten, einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung erhalten. Das bisherige Altersversorgungssystem wird dabei für Neueingestellte umgestellt: Statt der bisherigen Betriebsrenten mit Leistungszusagen werden laufend an der Gehaltshöhe bemessene Beiträge zum Aufbau einer Altersversorgung vom Arbeitgeber entrichtet. Dies gilt nach den vereinbarten Eckpunkten endlich auch für befristet Beschäftigte.
Für sämtliche Neuregelungen gilt als Voraussetzung, dass diese auf Druck von ver.di 15 Jahre lang vor Veränderungen und politischen Eingriffen geschützt sind.
„Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder für eine verlässliche Finanzierung sorgen und das Mantra der Beitragsstabilität ad acta gelegt wird. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nachkommen und zudem immer mehr Aufgaben erfüllen soll, dann braucht es auch eine entsprechende Finanzierung“, forderte Werneke.
Die vereinbarten Eckpunkte sollen bis zum 31. Juli 2017 in Tarifverträge für die jeweiligen ARD-Rundfunkanstalten sowie die Deutsche Welle überführt werden.
Hinweis für Redaktionen:
Für Rückfragen: Matthias von Fintel, Tarifsekretär Medien, 030-69 56 23 21
Pressekontakt
Eva Völpel
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
***Edit "Bürger" 11.10.2022: Die Aussage "Neueingestellte stehen seither ganz ohne Altersversorgungsleistungen da" erscheintin dieser Pauschalität falsch, da es die gesetzliche Rentenversicherung gibt, in welche wohl auch diese Neueingestellten einzahlen...?
Edit "Bürger": Link-Verweise angepasst. Zitate ergänzt - der effektiven Diskussion/ Informationssammlung wegen ausnahmsweise teilweise auch als Vollzitat.
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GGf. braucht man einen Sammelthread dazu. Bei der Suche auf "site: verdi.de", finden sich Ungeheuerlichkeiten, die selbst mich noch erschrecken und die Verquickung mit den Produktionsfirmen, wo erst so richtig Kasse gemacht wird:
rundfunk.verdi.de, 14.04.2015
Pensionskasse Rundfunk
An vielen Freien in den Rundfunkanstalten geht die aktuelle Diskussion um die von den Sendern geforderten Einschnitte bei der betrieblichen Altersversorgung der festangestellten Kolleginnen und Kollegen vorbei. Doch wer als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter für ARD und ZDF arbeitet, sollte sich auch für die Altersversorgung seiner angestellten Kollegen einsetzen. Denn die ist indirekt ein wichtiger Garant für die eigene Zusatzrente.
https://rundfunk.verdi.de/ueber-uns/themen/++co++d8cf0d96-e281-11e4-bec9-525400a933ef
Denn auch die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Schon in den neunzehnhundertsiebziger Jahren hat die ver.di-Vorläuferorganisation RFFU (heute der Bereich Rundfunk, Film und Audiovisuelle Medien in ver.di) zusammen mit ARD und ZDF die Pensionskasse Rundfunk gegründet. Damals wurde sogar extra ein Teil der Rundfunkgebühren reserviert, um eine Zusatzrente für Freie aufzubauen.
Alle Freien, die
- seit mindestens 12 Monaten für ARD, ZDF oder ein für diese Sender arbeitendes Produktionsunternehmen arbeiten (Unterbrechungen spielen keine Rolle)
- in dieser Zeit mindestens 3.500 Euro verdient haben
- 18 Jahre oder älter sind
können (und sollten) Mitglied werden: Nicht nur von ver.di, sondern auch bei der Pensionskasse Rundfunk. Dabei spielt der ausgeübte Beruf, sei es Techniker, Sprecher, Schauspieler, Autor, Regisseur oder Journalist keine Rolle. Für jedes Mitglied zahlt der Sender auf jedes Honorar 7% (4% bei gesetzlich Rentenversicherten) extra für den Aufbau einer individuellen Rente ein und führt einen gleich hohen Beitrag der Freien als Eigenanteil ab.
Zu Deutsch: Wir finanzieren nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern den kompletten Wirtschaftszweig mit Zwangsbeiträgen mit, obwohl diese Leute überhaupt nicht zwingend in den öffentlichen Rundfunk als Gegenleistung hineinleisten müssen!
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Hier ist übrigens auch das oben angesprochene Dokument zur "dynamischen" Pension:
Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme, 27.07.2017 (PDF, 58 Seiten, ~350kB)
https://rundfunk.verdi.de/++file++598195ddf1b4cd1200ebe53a/download/TV%20Fortbestand%20u.%20Weiterentwicklung%20Versorgungssysteme%20final%20mit%20Paraphen_170731.pdf
[...]
Artikel I
Änderungen in den alten Versorgungen
Die in der Anlage 1 A genannten Tarifverträge werden wie folgt geändert:
BR
[...] Ab dem 01.01.2017 werden die laufenden Renten jeweils zum Zeitpunkt der Gehaltsanpassungen um einen Prozentpunkt * m/12 weniger erhöht, als die Steigerung der laufenden Gehälter. Die Mindestanpassung beträgt 1% * m/12. m ist die Anzahl der Monate seit der letzten Gehaltsanpassung. [...]
Also zu gut Deutsch: Die Zusatzrenten wachsen mindestens mit einem Prozent pro Jahr, selbst wenn es für die Mitarbeiter Nullrunden gäbe und ansonsten 1% pro Jahr weniger als die sonstige Lohnanpassung. Für den MDR gilt das (soweit ich das sehe) nicht. Die kriegen womöglich noch immer die volle Höhe.(?)
PS Das obige Zitat ist für den BR (Bayrischer Rundfunk), findet sich so ähnlich aber auch bei den anderen, außer MDR
PPS rundfunk.verdi.de ist ein selbstverliebter Moloch ohne Boden
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rundfunk.verdi.de, 14.04.2015
Pensionskasse Rundfunk
https://rundfunk.verdi.de/ueber-uns/themen/++co++d8cf0d96-e281-11e4-bec9-525400a933ef
[...] Schon in den neunzehnhundertsiebziger Jahren hat die ver.di-Vorläuferorganisation RFFU (heute der Bereich Rundfunk, Film und Audiovisuelle Medien in ver.di) zusammen mit ARD und ZDF die Pensionskasse Rundfunk gegründet. Damals wurde sogar extra ein Teil der Rundfunkgebühren reserviert, um eine Zusatzrente für Freie aufzubauen. [...]
Da ist das spätestens seit EuGH C-337/06, als die Rundfunkgebühr seitens des EuGH als "staatliche Beihilfe" eingestuft wurde, eine nicht-bestimmungsgemäße Verwendung dieser Beihilfe und in dem Ausmaß, in dem Mittel daraus für die Alterversorgung explizit zurückgehalten worden sind, auch eine seitens Brüssel nicht genehmigte Beihilfe?
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1. Hier im Archiv ist inzwischen eine ausreichende Fülle von Informationen zum Thema "Pensionen" / Mitarbeiter.
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Soweit diese Zahlungen im Sinn der gesetzlich vorgeregelten zu fördernden Betriebsrente sind, ist es rein rechtlich wohl nicht anfechtbar.
Nach dem ersten Anschein liegen beträchtliche Abweichungen in Richtung "oberhalb" vor, teils derart verklausuliert, dass man erst einmal detailliert analysieren müsste:
a) Was ist da überhaupt gemeint?
b) Welche Effekte könnte es im schlimmsten Fall haben?
c) Wie ist die reale Umsetzung?
2. Die Verdachtsgründe für gravierende Missstände sind erheblich.
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Hier wurde anscheinend im ziemlich kontrollfreien Raum aus dem Vollen geschöpft mit dem "Geld, dass für die Seinen des Herrn vom Himmel fällt".
Ob dieser Vorwurf stimmt oder irrig ist, ist nur durch detaillierte Prüfung von Wirtschaftsprüfer-Durchblick möglich. Das kann ein Forum nicht leisten. Was wir aber geleistet haben, ist das Zusammentragen der Mosaiksteine für die nötige Analyse.
Das ist hervorragende Teamarbeit und ist an einer einzigen Stelle verknüpft archiviert.
3. Geradezu provozierend empfinden könnte man die Aussage - ich zitiere aus einem vorhergehenden Beitrag:
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ver.di, 23.05.2017 Eckpunkte für Altersversorgung der ARD-Rundfunkanstalten vereinbart
Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei Quelle: ver.di
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665d
Für sämtliche Neuregelungen gilt als Voraussetzung, dass diese auf Druck von ver.di 15 Jahre lang vor Veränderungen und politischen Eingriffen geschützt sind.
„Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder für eine verlässliche Finanzierung sorgen und das Mantra der Beitragsstabilität ad acta gelegt wird. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nachkommen und zudem immer mehr Aufgaben erfüllen soll, dann braucht es auch eine entsprechende Finanzierung“, forderte Werneke.
Die vereinbarten Eckpunkte sollen bis zum 31. Juli 2017 in Tarifverträge für die jeweiligen ARD-Rundfunkanstalten sowie die Deutsche Welle überführt werden.
Wir sind hier ja nicht auf einer Streik-Demo, wo unbedachte Worte schon mal vorkommen dürfen. Wir sind bei einer offiziellen Stellungnahme. Also, die Gewerkschaft trifft Abkommen:
a) Deren Finanzierung nun eine Art Bringpflicht der Verfassungsorgane ist?
b) Und die auf "Druck" der Gewerkschaft für 15 Jahre diese Finanzierungsquelle beanspruchen? - schließlich soll es ja eine umfassende Finanzierungsgarantie des Staates für die Sender geben
c) ... Für Sender, die inzwischen aktuell überwiegend überschuldet beziehungsweise autonom nicht tragfähig sind? - das geht also auf Kosten der Steuerzahler / Landeshaushalte,
d) Ohne dass die hierzu hypothetisch finanziell verpflichteten Verfassungsorgane die Budgetbewilligung erteilten oder diese Eventuallasten absegneten?
e) Dies für 15 Jahre im Voraus?
4. Und jetzt kommt der Hammer: Die Frage der Gewährleistungs-Pflicht.
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a) Mangels Gewährsträgergesetz besteht diese Verpflichtung der Bundesländer formal nicht.
b) Die Bundesländer können also bei dem gewaltigen finanziellen Rettungsbedarf - möglicherweise beim Auslaufen der Sender bis zu rund 20 Milliarden Euro - einfach sagen: "nein, machen wir nicht". Ob das so einfach geht? Bleibe hier mal offen.
c) Dann wechselt es wohl zum rechtlichen Konstrukt der "Patronatshaftung": Dass die Verfassungsorgane selektiv wählen, wer auf Schuldendeckung legitim hoffen durfte.
d) Bei Regelungen, die mit allgemeinen Grundsätzen unvereinbar erscheinen, kann dann "nein" gesagt werden. Was dann geschehen könnte, bleibe hier offen - ist alles zu hypothetisch.
e) Man beachte, dass auch die Deutsche Welle einbezogen ist, bei der die gesamte Hierarchie bis zum obersten Chef "nur" nach den Regeln des öffentlichen Dienstes bezahlt wird, heißt es.
Stimmt das, sofern Betriebsrenten möglicherweise oberhalb der Üblichkeiten vereinbart wurden?
5. Der Stoff ist durch die verschiedenen Threads des Forums ausreichend aufbereitet,
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um nun überzuwechseln in Bemühungen, eine politische und presse-mediale Erörterung anzuregen.
Das, was im nächsten Schritt nötig ist, ist Offenlegung der tatsächlichen Praxis und rechtliche, betriebswirtschaftliche und statistische Analyse für alle Sender. Das geht nur in Gutachtenform mit Vergütung.
Bitteschön nicht durch ARD-/ZDF-gewählte Gutachter!
Mal schauen, wie sich das weiter entwickelt.
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@pjotre
Es ändert nichts daran, daß Rundfunkgebühr/Rundfunkbeitrag als "staatliche Beihilfe" klassifiziert sind, und die sind melde- bzw. genehmigungspflichtig und zweckgebunden.
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Ich hatte damals mal die Zahlen für die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz überprüft. Wenn ich mich richtig erinnere, standen dort etwa 100.000€ Gehalt pro Mitarbeiter und 75.000 € Pensionsabschlag pro Jahr und Mitarbeiter in den Büchern. Das muss man sich als Durchschnittslohn einschließlich jeder Putze mal geben.
Dafür wurde im Gegenzug so etwas geleistet wie "15 Verwarnungen" pro Jahr. Also ein Multimillionenbudget für faktisch nichts.
PS ja 15 insgesamt mit 50 Mitarbeitern. Nicht pro Mitarbeiter.
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@NichtzahlerKA - Gut, an die Landesmedienanstalten zu erinnern.
Dies wird in aktuellem Reformbedarf-Mitteilungen sofort irgendwie geeignet ergänzt. Diese sollen ja wohl vor allem die Subventionsverteilung von viel Geld an kleinere regionale Sender koordinieren und diese begleiten.
Abstecher / Hintergrund - leicht OFF TOPIC - nicht hier im Thread zur Diskussion ausweitbar.
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Die LMA hatten nach meiner Erinnerung ein besonders ulkiges Problem: Sie fanden nicht mehr genügend Bewerber, beispielsweise kleine regionale Sender, um all das Geld ihres Budgets verteilt zu bekommen. Denn in der Regel decken Subventionen nur einen Teil, beispielsweise 50 %. Wenn der Markt derart schlecht ist, dass die anderen 50 % nicht mehr zu erzielen sind, so fehlen Bewerber.
Dann kam der Medienstaatsvertrag 2020 mit der Zensur-Ermächtigung - ach, was quassele ich da, mit der Ermächtigung, gegen die üblen Missstände im Internet mit segensreicher Weltverbesserung des weltweiten Internets zu intervenieren. Am deutschen LMA-Wesen wird die Welt genesen!
Dem fehlt gegenwärtig die abgesicherte Rechtsgrundlage, da bisher kein einziges der rund 10 angerufenen Landesverfassungsgerichte zu diesem Punkt zur Sache entschieden hat. Per Definition "Zensur ist, wenn Nicht-Deliktisches gehemmt wird", da dürfte der erste Anschein "Zensur" lauten. Also ist es zu unterlassen, so lange kein einziges Landesverfassungsgericht dafür einen ausnahmsweisen Freifahrschein "juristisch rechtswissenschaftlich deduzierte".
Damit wären diese hoch bezahlten Mitarbeiter weitgehend zu bezahlen für das Nichtstun?
Also vorzeitiger Ruhestand, und da könnten die Betriebsrenten eine sehr hilfreiche Funktion haben - je nach präziser Ausgestaltung?
Und mangels Fortbestand wären die Renten im Fall von Lücken durch die Landeshaushalte zu sichern? (An sich nicht, da die Einzahlungen ja laufend in eine externe Sammelkasse hinein abgeführt werden. Auch das ist der Unterschied zu "Pensionen" des Beamtenrechts.)
Zurück zum Thema: Die Tarifverträge dürften entweder auch für die LMA gelten,
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oder aber sie dürften immerhin sehr ähnlich sein. Also ist der Analysebedarf bezüglich der Betriebsrenten (fehlerhaft "Pensionen" genannt?) auch auf diese zu erstrecken.
Des weiteren ist zu fragen, ob man die bisherigen LMA-Funktionen noch wesentlich braucht. Falls jein oder nein, die weitere Frage wäre dann, ob sie für völlig neuartige Aufgaben der Subventionenverteilung brauchbar wären. Bei einem Mittelgehalt von 100.000 Euro sicherlich nicht.
Die Bezeichnung "Pension", das erinnert an die Bezeichnung "Beitrag":
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Mit "Pension" wird ja beamtenrechtlicher Anschein benutzt und durch die Regelungen als Wort implementiert, so dass man das Wort bei Bezugnahme gebrauchen muss, auch wenn es - sinngemäß - beispielsweise einen Rundfunk-"Beitrag" gar nicht gibt.
Hier wird in Schriftsätzen immer betont, dass alle Bescheide, Mahnungen, Urteile usw. allein deshalb nichtig sind - "Schein-Bescheide" usw. - , weil sie mangels "Gegenstand Beitrag" ganz einfach "gegenstands-los" sind. Diesem Argument hat bisher noch kein Richter widersprochen. Mal sehen, welcher Richter das zum ersten Mal hinbekommt. >:D
Englischsprachig heißt es in der Tat "Pension". In Deutschland ist das doch aber für Beamte reserviert? Die vermutlich unvertretbaren Regelungen dieser Betriebsrenten sind vielleicht erklärbar durch die versuchte Legitimierung von Elementen des Beamtenrechts. Demgegenüber ist einzuwenden, dass die ARD-, ZDF- und LMA-Mitarbeiter alle bereits eine gesetzliche Rente beziehen werden, ferner ständig krankenversichert sind.
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Was die gutachterliche Beurteilung des Vergütungsniveaus und der Zusatzpensionen betrifft, so kann man dies im 22.KEF-Bericht ab S.122, Kap.5, 3.1.6.1, Zentrale Ergebnisse des Gutachtens nachlesen (https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf)
Aus den vielen zitierfähigen Abschnitten z.B. auch Tz.166, S.126 (BTVA=Beitragstarifvertrag Altersversorgung)
[...] Die Analyse zeigt allerdings auch, dass der BTVA spürbar über den mittleren Werten der kommerziellen Medienwirtschaft und der allgemeinen Wirtschaft liegt. Dies ist bemerkenswert, da bereits die Vergütungen ohne Nebenleistungen und Altersversorgung der Anstalten im Vergleich zur kommerziellen Medienwirtschaft und allgemeinen Wirtschaft auf einem überdurchschnittlichen bzw. vergleichbaren Niveau liegen und damit – insgesamt betrachtet – als wettbewerbsfähig eingeschätzt werden können. [...]
[...] Auch in der Altersstruktur der Anstalten vermag die Kommission keinen Grund erkennen, der die vom Gutachter dokumentierten Vergütungsunterschiede rechtfertigen würde. Denn zum einen resultiert der höhere Aufwand der Anstalten aus einem tariflichen Steigerungsautomatismus sowie kostenintensiven Tarifniveaus zum Ende der Tarifstufen. Die geringe Fluktuation ist auch Ausdruck der im Vergleich zu den Vergleichsmärkten attraktiven betrieblichen Altersversorgungssysteme der Anstalten. [...]
Die Altersversorgung wird dort auch vertiefend bis S.145 behandelt.
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Was die gutachterliche Beurteilung des Vergütungsniveaus und der Zusatzpensionen betrifft, so kann man dies im 22. KEF-Bericht ab S.122, Kap.5, 3.1.6.1, Zentrale Ergebnisse des Gutachtens nachlesen (https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf)
Aus den vielen zitierfähigen Abschnitten z.B. auch Tz.166, S.126 (BTVA=Beitragstarifvertrag Altersversorgung)
[...] Die Analyse zeigt allerdings auch, dass der BTVA spürbar über den mittleren Werten der kommerziellen Medienwirtschaft und der allgemeinen Wirtschaft liegt. Dies ist bemerkenswert, da bereits die Vergütungen [...] auf einem überdurchschnittlichen bzw. vergleichbaren Niveau liegen
Die Altersversorgung wird dort auch vertiefend bis S.145 behandelt.
Danke. Leider wird das von der KEF selten bis nie wirklich konkret quantifiziert. Aber sowas wie 75000 € Pensionsaufwand pro Jahr und Mitarbeiter im Schnitt ist aus meiner Sicht nicht nur "spürbar drüber", sondern ein Verbrechen an den Beitragszahlern. Ich finde es wichtig, das KEF-Wording mal grundsätzlich klar zu machen: Wenn dort "spürbar drüber" steht, dann ist es objektiv bewertet eher "kriminelle, ungehemmte Selbstbedienung". "überdurchschnittlich bzw. vergleichbar" ist eher sowas wie "50-100% drüber" (und z.B. nur beim Einstiegsgehalt vergleichbar, aber nach ein paar Dienstjahren schon völlig überzogen).
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E1. Im straffen zentralen Dokument der Politik-Reformdiskussion wurde soeben ergänzt:
FG6. Die gesamte Gehaltsstruktur
von ARD, ZDF usw. muss auf den Prüfstand.
FG6.a1) Vorab: Sehr kritische Analyse der maßgeblichen Kommission KEF über das hohe Gehaltsniveau und dann insbesondere über die übersetzte Altersversorgung der Mitarbeiter:
2022-02 https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf
Beispiel: Ziffer 166 ff, Seiten 126-145 (BTVA=Beitragstarifvertrag Altersversorgung)
Die KEF kann nur analysieren und empfehlen, nicht aber entscheiden und bewirken.
FG6.a2) Vorab: Die blamable Abwehrtechnik mit der "zivilrechtlich vertraglich vereinbarten Stillschweigen-Klausel":
Siehe die Einleitung in Abschnitt FG7.a). Immerhin, für die Mehrheit der Arbeitsverträge bei ARD, ZDF usw. ist der Tarifvertrag anwendbar und einsehbar. Aber die Spannen "von...bis" für eine gleiche Funktion sind derart wesentlich, dass Transparenz ohne zusätzlichen Faktenstatistik der real gezahlten Gehälter nicht gegeben ist. Ferner, bezüglich Altersversorgung erinnert die Verklausulierung den Autor dieser Zeilen an Orakel von Delphi, eine Art "Kaskaden-Algorithmus", wo nur langes Überdenken überhaupt erkennbar macht, was da vielleicht (vielleicht!) das Ergebnis sein könnte.
E2. Die Information im unmittelbar vorhergehenden Beitrag:
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"Aber sowas wie 75000€ Pensionsaufwand pro Jahr und Mitarbeiter im Schnitt"
Ist das aus dem KEF-Bericht? Gemeint die JETZIGEN Mitarbeiter oder die IM RUHESTAND?
Das als Durchschnitt für alle wäre ja oberhalb des Monatsgehalts eines Richters am Verwaltungsgericht. Das ist also taktisch bestens verwertbar, um die unheilige Allianz der Richter-Juristen mit den ARD-Juristen mal zu "fragilisieren".
E3. Man bedenke, dass dies ja zusätzlich zur gesetzlichen Rente sein dürfte.
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Da hätte der Mitarbeiterdurchschnitt so viel Altersversorgung wie Landesminister? - Da muss etwas präziseres Information sein, damit dies als Provokation gegenüber dem Politik-Milieu herausgearbeitet werden kann, um die unheilige Allianz zwischen ARD und Politik ebenfalls zerbrechlicher zu machen.
E4. Nach dem generalisierten Versagen der Justiz gegenüber dem Imperium ARD, ZDF usw. hat nun ja die "politische Front"
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die Priorität erhalten, da die juristische Front an der ausbleibenden Rechtsdurchsetzung der Gerichte scheiterte. Wenn wir solche Rechtsprechung haben wie in Sachen ARD erlebt, so brauchen wir keine mehr. Dann muss die Auseinandersetzung eben auf Politik umgepolt werden, wie erfolgt seit Ende Juni 2022.
Kein Tag seither ohne Skandalartikel in den Pressemedien. Schon jetzt steht fest, für ARD, ZDF usw. wird es niemals wieder sein wie es war.
Hier in diesem Thread sägen wir an einem wichtigen Brett der Sache.
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Zur Eingangsfrage
Genügen die Beiträge zu dieser Pensionskasse zuzüglich etwaiger Zuflüsse durch Finanzmarktgewinne, um die entstehenden Pensionen zu finanzieren?
ein aktueller Querverweis zu
Luxusrenten beim ÖRR: Wo die Ex-Intendanten besser als A.Merkel versorgt werden (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36566.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36566.msg219506.html#msg219506
goodnews4.de, 12.10.2022
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Kostendruck beim SWR – Bereits mehr Betriebspensionäre als Mitarbeiter – Rekordhalter WDR-Intendant Tom Buhrow mit Pensionsanspruch von 25.000 Euro monatlich
Bericht von Christian Frietsch
Schon jetzt hätten unter anderen ZDF und SWR mehr Betriebs-Rentner als Mitarbeiter. Beim ZDF müssen 3.813 Pensionierte bezahlt werden und damit mehr ehemalige Mitarbeiter als die aktiven 3.511 Beschäftigte. Beim SWR stehen 3.880 Betriebspensionäre 3.600 aktiven Mitarbeitern gegenüber.
[...]
https://www.goodnews4.de/nachrichten/breaking-news/item/kostendruck-beim-swr-bereits-mehr-betriebspensionaere
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Im maßgeblichen Reformplan-Dokument verwertet wie folgt:
Reformbedarf: Die Spitzengehälter-Diskussion geht am Kernproblem vorbei:
FG7. Die Altersversorgung erzeugt viel höhere Summen.
- siehe hierzu auch oben FG1. -
FG6.a1) Vorab bezüglich der Leitenden: Die blamable Abwehrtechnik mit der "zivilrechtlich vertraglich vereinbarten Stillschweigen-Klausel".
Will ein Journalist für den finanzierenden und demo?ratie-berechtigten Steuerzahler erfahren, mit wie viel Rabatt ein Ministerauto geliefert wurden, wird der Journalist abgewiesen wegen der "Stillschweigen-Klausel mit dem Lieferanten".
Beweis: https://www.welt.de/politik/deutschland/article241517813/Dienstwagen-der-Bundesregierung-Minister-berufen-sich-auf-Schweigeklauseln.html
Artikel 20 Grundgesetz kann aber nicht durch zivilrechtliche Verträge ausgehebelt werden. Zur Veranschaulichung: Im Extremfall könnte eine dominierende Partei Stillschweigen vereinbaren über einen zivilrechtlichen Vertrag der Abschaffung von Wahlen.
FG6.a2) Alle Stillschweigen-Klauseln über die Vergütungsregeln der zwangsweise (!) bürgerfinanzierten Sender ARD, ZDF usw. über Vergütung und Altersversorgung der Leitenden sind nach hier bestehender Meinung als nichtig einzustufen.
Hieraus würde resultieren: Ein Publizierungsanspruch der Arbeitsverträge der übertariflich vergüteten Leitenden von ARD, ZDF usw.. Diese Verträge dürften standardisiert sein, wären also recht einfach gesammelt publizierbar. Nur personenspezifische Klauseln dürften Verschlusssache bleiben, beispielsweise über Familienmitglieder und über individuelle gesundheitliche Aspekte.
FG6.a3) Und die tariflich bezahlten Mitarbeiter? - Schon jetzt haben unter anderen ZDF und SWR mehr Rentner als Mitarbeiter.
Beim ZDF müssen 3.813 betriebliche Rentner bezahlt werden und damit mehr ehemalige Mitarbeiter als die aktiven 3.511 Beschäftigte. Beim SWR stehen 3.880 betriebliche Rentner den 3.600 aktiven Mitarbeitern gegenüber.
2020-10-08 welt.de/politik/deutschland/plus241476717/Luxusrenten-beim-OERR-Wo-die-Ex-Intendanten-besser-als-Angela-Merkel-versorgt-werden.html
2022-10-12 goodnews4.de/nachrichten/wirtschaft/item/kostendruck-beim-swr-bereits-mehr-betriebspensionaere?category_id=16
Man vergleiche mit einer normalen Alterspyramide: Beschäftigt im Mittel von Alter 22 bis 67, also rund 45 Jahre. Dann ist die Rest-Lebenserwartung etwa die Hälfte davon. Also müssten in Unternehmen die Aktiven etwa doppelt so zahlreich sein wie die Rentner. Hier wäre eine systematische statistische Analyse nötig, wie diese Verzerrung bei den Sendern sich erklärt. Entsprechende Beratung wird nachstehend angeboten.
FG7.c) Für den Beispielfall Thomas Buhrow, WDR Köln, gemäß oben FG1. ist zu ergänzen:
Die Einstellungen in die Altersversorgung variieren alljährlich. Das dürfte durch die anzuwendende Versicherungsmathematik für Leibrenten zusammenhängen. Es gab 2 Ausreißerjahre nach oben und unten. Im Ausreißerjahr 2017 erhielt er rund 2 Millionen Euro, was der gesamten zwangsweisen Rundfunkabgabe einer kleinen Stadt mit 20 000 Einwohnern entspricht. Buhrows Zahlen für 2021 wurden als Mittelwert gewählt: Aus der Zwangsabgabe für Buhrow geflossen sind 2021 rund 1 Million Euro; aber als Gehalt dürfen "nur" rund 400.000 Euro bezeichnet werden. Die Bürger sind hell begeistert.
Wo ist vielleicht der Fehler? Wohl durch die Abkopplung der vertraglichen Regelung von der Tätigkeitsdauer? Für nur 5 oder 10 Jahre Intendanten-Arbeit erhält Thomas Buhrow eine volle Zusatzrente von rund 65 %, nämlich rund 25.000 Euro monatlich.
2020-10-08 welt.de/politik/deutschland/plus241476717/Luxusrenten-beim-OERR-Wo-die-Ex-Intendanten-besser-als-Angela-Merkel-versorgt-werden.html
2022-10-12 goodnews4.de/nachrichten/wirtschaft/item/kostendruck-beim-swr-bereits-mehr-betriebspensionaere?category_id=16
Wäre das nicht eigentlich teilweise umzudeuten in "steuerpflichtiges Einkommen"? Fragen über Fragen...
FG7.d) Vermutlich großartig begeistert ist auch der NRW-Bürger Georg Th., der 2021 im Kontext "Verweigerung der Rundfunkabgabe für Informationsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz)" sodann 6 Monate in Münster im Gefängnis einsitzen musste, Bitten an den WDR, die vom WDR wegen rund 500 Euro zu vertretende Verhaftung gleich zu Beginn aufzuheben, wurden durch den WDR abgelehnt.
Diese bis heute unbezahlten rund 500 Euro erzeugten Haftanstaltkosten für den NRW-Steuerzahler von etwa 25.000 Euro. Symbolkraft: "Thomas Buhrow sitzt im Auto mit Massage-Sitzen, Georg Th. sitzt im Gefängnis" - wegen seines Beharrens auf seiner Auslegung von Artikel 5 Grundgesetz (Informationsfreiheit). So ein Schlimmer also!
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Schon jetzt hätten unter anderen ZDF und SWR mehr Betriebs-Rentner als Mitarbeiter. Beim ZDF müssen 3.813 Pensionierte bezahlt werden und damit mehr ehemalige Mitarbeiter als die aktiven 3.511 Beschäftigte. Beim SWR stehen 3.880 Betriebspensionäre 3.600 aktiven Mitarbeitern gegenüber.
[...]
https://www.goodnews4.de/nachrichten/breaking-news/item/kostendruck-beim-swr-bereits-mehr-betriebspensionaere
Das liegt natürlich auch daran, dass die Mitarbeiter nach 20 Dienstjahren in Rente gehen können mit sowas wie 60% des Gehalts. Anders schafft man es ja kaum mehr Mitarbeiter in Pension zu haben als aktiv. Wenn die Lebenserwartung 85 wäre und die Leute mit 20 anfangen, dann muss man mit 53 durchschnittlich in Rente, um mehr Rentner als Aktive zu haben!
@Pjotre: Ich habe damals einen Topf im Jahresabschluss genommen, der für "Renten und Gedöns" war. Das Gedöns diente meines Erachtens nur dazu, die Höhe der Renten zu verschleiern. Für die Pensionäre darf nichts gezahlt werden. Die sind aus der Pensionskasse zu versorgen! Die Zahlungen sollten (eigentlich) zu 100% für die aktuellen Mitarbeiter sein.
Zum Grund der Höhe der Rückstellungen:
Die Pensionen wachsen ja ständig und linear pro Betriebsjahr! Zwar hat man glaube ich irgendwann einen Deckel eingeführt, aber dann gehen die Leute halt eher in Rente. Entlasten tut das die Pensionen kaum. Wenn man LEBENSLANG 3% des Gehalts pro Jahr bekommt, dann wundert es nicht, dass man 75% des Gehalts nochmal extra zurücklegen muss (das reicht dann für 25 Jahre). Denn die Pensionen wachsen ja mit Teuerung/Zinsen mit! Wieso die Pensionskosten teilweise die Gehaltskosten überstiegen haben (wurde mal vom MDR berichtet), habe ich nie ganz verstanden, aber es hat direkt damit zu tun. Und umgelegt auf die Mitarbeiter kommt man dann eben auf Zahlen wie 75% nochmal "on top". Zudem sind ja auch die Produktionsfirmen mit von der Partie, was vielleicht auch sowas wie 100% erklärt! Leider verstecken die die Kosten in den offiziellen Jahresberichten meistens. Die Wahrheit würde selbst mich noch erschrecken.
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F1. Es ist wohl die gesetzlich geregelte "Betriebsrente", also nicht "Pension".
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Der Gesetzgeber animiert seit Jahrzehnten diese Zusatzrente und viele Unternehmen haben diese. Von einer Beschränkung des Gesetzgeberwunsches auf die Privatwirtschaft ist hier nichts bekannt.
Also ist im Prinzip die zusätzliche Betriebsrente auch bei ARD, ZDF usw. zulässig. Auch die Finanzierung aus der Rundfunkabgabe wäre legal, so lange diese Betriebsrenten den mittleren Gepflogenheiten entsprechen. Nur dies Kriterium ist wohl verletzt.
F2. Wohl alle Systeme der Betriebsrente erforderten wegen der Niedrigzinsperiode hohe Nachschüsse.
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Dies gilt also auch für Unternehmen der Privatwirtschaft.
Bei steigenden Zinssätzen müssten die jährlichen Nachschüsse nun ab Bilanzjahr 2022 sinken.
Ob sich dies sogar umkehrt bei steigenden Zinssätzen, also Nachschüsse der vergangenen Jahren an die Unternehmen zurückfließen, also gutgeschrieben werden? Bisher habe ich keine Verlautbarung in diesem Sinn gefunden. Es dürfte auf die Details der Verträge ankommen.
F3. ARD und ZDF leiden aber viel intensiver unter diesem Problem.
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Das dürfte mit vermutlich unüblichen Konstrukten zusammenhängen wie "hoher fiktiver Zinssatz", "Teilnahme an Gehaltssteigerungsrunden", Ansteigen mit Jahren der Beschäftigungsdauer, Vergütung des letzten Jahres ist Maßstab, u.a.m.
Die genauen Zusammenhänge können nur durch ein detailliertes Gutachten ermittelt werden.
Dies ist als Service bereits im Angebot. Auf Bereitschaft dafür wird nicht gerechnet. Es geht um sehr viel Geld. Die finanziell Interessierten werden vermutlich alles Erdenkliche unternehmen, eine klare Analyse nicht entstehen zu lassen.
F4. Wegen der Undurchsichtigkeit dieser Aspekte war hilfreich, den Einzelaspekt zu erfahren: "Mehr betriebliche Rentner als aktiv Tätige."
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Das wirkt auf den ersten Blick überzeugend. Die Aktiven müssten eigentlich in doppelter Zahl vorkommmen. Aber auch dies ist weniger einfach, obgleich recht schön logisch und provokativ.
Die in andere Unternehmen gewechselten Mitarbeiter sind nicht mehr in der Zahl der Aktiven, sind aber nach Erreichen der Altersgrenze dennoch unter den Beziehern von Betriebsrente.
Außerdem ist die hohe Zahl der "freien Mitaerbeiter" zu beachten. Sie müssen für beide Zahlen berücksichtigt werden: Bei den Aktiven wie auch bei den Betriebsrente-Empfängern. Ferner, für die Freien dürfte es viel häufiger sein, dass sie den Auftraggeber wechseln und dann nur noch irgendwann in der Zahl der Betriebsrente-Empfänger neu auftauchen.
F5. Man sieht, hier gibt es keine einfache Beurteilung. Nur ein umfassendes Gutachten kann Klarheit erbringen.
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Einstweilen bleibt es bei den einigermaßen vertretbaren Formulierungen wie in den Zitaten geliefert. Die besonders sofort überzeugende Aussage "mehr Rentner als Aktive" ist demnach relativierbedürftig.
Wir haben nun ziemlich weitgehend alles in diesem Thread, was man in einem Forum für so etwas Komplexes ermitteln kann. Feine Teamarbeit. Damit kann man jetzt die Diskussion immer neu anfachen. Dafür wird so gut wie möglich gesorgt.
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Ergänzung: Ich nehme nicht an, dass man Betriebsrente bekommt, wenn man "wegwechselt". Das wäre ja vom Auszahlungszeitraum her völlig unberechenbar. Normalerweise bekommt man die Betriebsrente ab dem Zeitpunkt, wo man in irgend einer Form in Rente geht (zu welchen Konditionen das genau geht, hängt von der konkreten Regelung ab, manchmal kann man dann sogar weiter einzahlen).
Üblicherweise steigt die Rente nicht mit Dienstjahren und richtet sich auch nach den Einzahlungen. Doch beim ÖRR richtet sich die Rente so weit ich weiß nach dem letzten Gehalt. Da sich das Gehalt stark mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit erhöht (ich meine bereinigt von den tariflichen Erhöhungen - siehe Spannen bei den Gehältern für dieselben Tätigkeiten), entwickeln sich die Pensionsansprüche quasi "überexponentiell" mit der Betriebszugehörigkeit. (Dienstjahre*Verdienstlevel*Rundfunkteuerung ist sowas wie t²*exp(it) mit t der Betriebszugehörigkeit und i dem Inflationskoeffizienten). Solche Konstrukte gibt es in der Privatwirtschaft meines Wissens nicht. Jedes Unternehmen müsste die eigene Pleite oder die der Pensionskasse fürchten.
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Bei dieser Frage wäre vielleicht auch noch interessant, eine evtl. vorhandene Zuverdienstgrenze zu klären, wenn jemand nach Abschluß der Tätigkeit beim ÖRR, und damit gewissermaßen Pensionär ist, woanders eine weitere Beschäftigung aufnimmt? Bei der gesetzlichen Rente hat es ja eine Zuverdienstgrenze? Wie verhält sich das bei einer Pension?
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Eine Kürzung/Obergrenze dürfte es dort nicht geben. Vielleicht wenn nicht mind. 5 jahre eingezehlt werden oder so. So ist das im öffentlichen Dienst. Dort gibt es auch "Betriebsrenten". Die basieren aber rein auf der Einzahlung. Alles was dort unsicher ist, ist die Vorhersage der Einzahlungen. Dass die Rente rückwirkend steigt, weil sich der Verdienst erhöht, ohne dass die bisherige Einzahlung steigt oder nachgeholt wird, dürfte eine Besonderheit der "Pensionskasse Rundfunk" sein. Normalerweise hat man Guthaben oder "Punkte" und die wachsen nicht plötzlich, weil man in eine neue Gehaltsklasse kommt, sondern immer nur nach Einzahlbetrag. Das ist ein riesiger Effekt über die Laufzeit und ständige Gehaltssteigerung+Tariferhöhungen.