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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2022 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 23. September 2022, 15:39
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lto.de, 23.09.2022
Beschlüsse des 73. Deutschen Juristentages
Revolution beim Richterwahlverfahren bleibt aus
von Hasso Suliak
In sechs Abteilungen haben rund 1.500 Teilnehmende zwei Tage lang auf dem 73.Deutschen Juristentag (DJT) in Bonn Rechtsfragen aus einer breiten Palette des Rechts diskutiert. Herausgekommen ist am Donnerstagabend eine lange Liste von Beschlüssen, darunter viele Wünsche der Jurist:innen an den Gesetzgeber.
Mit Spannung erwartet worden war unter anderem, welche Empfehlungen der DJT in der Abteilung "Justiz" der Legislative an die Hand geben würde. Die Fragestellung lautete: "Empfehlen sich Regelungen zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz bei der Besetzung von Richterposten?". Nach diversen Possen im Zusammenhang mit Personalentscheidungen bei der Besetzung von Richterstellen hatten einige Jurist:innen gehofft, man könne künftig bei Ernennung- und Beförderungsentscheidungen die Politik ein Stück weit aus dem Prozess herausdrängen und stattdessen die Entscheidungen unabhängigen Gremien überlassen.
Indes: Die erhoffte "Revolution" blieb hier aus. So scheiterte etwa der Vorschlag deutlich, angesichts von Erfahrungen in anderen europäischen Ländern sowie am EuGH und EGMR auf Landes- und Bundesebene unabhängige Kommissionen für die Besetzung von Richterpositionen vorzusehen. Keine Mehrheit fand außerdem die Anregung, im Rahmen von Beförderungsverfahren "zur Verbesserung der Objektivität von Beurteilungen spezielle Beurteilungsgremien einzurichten". Allerdings sprachen sich die Jurist:innen für eine normative Festlegung für landesweit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe aus sowie für mehr Coaching und Fortbildung derjenigen, die über Beförderungen entscheiden.
Keine Änderung beim Bundesrichterwahlausschuss
Und: Soweit die Entscheidung über ein Ministerium erfolgt, sollen künftig auch richterliche und staatsanwaltschaftliche Mitbestimmungsgremien miteinbezogen werden. Bei Konkurrentenstreitverfahren soll der Rechtsschutz bundeseinheitlicher optimiert werden, für Verfahren um Bundesrichterstellen soll künftig ausschließlich das BVerwG zuständig sein.[…]
Gescheitert ist auch der Wunsch nach mehr Transparenz zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz: Ein Antrag des ehemaligen CDU-MdB, Prof. Heribert Hirte, der das Lobbyregistergesetz auch auf Richter:innen erstrecken wollte und so z.B. Nebeneinkünfte transparenter machen wollte , verfehlte die Mehrheit deutlich.
Twitter, Facebook und Co. an die Leine
[…]
Erhöhung des Renteneintrittsalters
[…]
Strafprozessuales Unmittelbarkeitsprinzip bleibt heilig
[…]
Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/73-deutscher-juristentag-2022-beschluesse-djt-bonn-richterwahl-autonome-systeme-rente-unmittelbarkeitsprinzip-digitale-plattformen/ (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/73-deutscher-juristentag-2022-beschluesse-djt-bonn-richterwahl-autonome-systeme-rente-unmittelbarkeitsprinzip-digitale-plattformen/)
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0
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Die Politik sollte eigentlich keine direkten Einflussmöglichkeiten auf die Wahl von Richter:innen haben. Alle Bundesrichter:innen sollten grundsätzlich von den Hochschuldozent:innen der juristischen Fakultäten in Deutschland gewählt werden. Zur Problematik verweise ich mal auf den Versuch einer Diskussion in:
EuGH-Urteil gegen Polen: Unabhängigkeit der Justiz: C-748/19 bis C-754/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36088.0
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Dass die Judikative in DE keine unabhängige Gewalt ist, lässt sich im Posting
EuGH zur Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft (05/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31158.msg193789.html#msg193789 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31158.msg193789.html#msg193789)
studieren: die deutsche Justiz ist nur ein Folgebereich des Justizministeriums (also der Exekutive), und eigentlich ist das ein Grund, nicht in die EU aufgenommen zu werden.
Anm. Mod. seppl:
Siehe https://www.gewaltenteilung.de/3746-2/
Allein durch Worte in einer Verfassung gibt es noch keine Gewaltenteilung.
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Für die etwa 12 Landesverfassungsgerichte bundesweit mit Recht der Bürgerbeschwerde gilt, soweit hier bekannt:
a) Durchweg Richterbenennung nach Parteien-Proporz der Landesparlamente,
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Parteien haben sorgfältig definierte Ernennungsrechte und die Landesparlamente nicken dann ab, sofern nicht massive Einwendungen vorgetragen werde.
Damit werden Bundesrecht, Landesrecht und EU-Recht und EMRK über richterliche Unabhängigkeit insoweit aufgehoben.
b) Durchweg Ehrenamt.
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Damit wird das Bundesrecht und EU-Recht der würdigen Besoldung aufgehoben.
c) Bis auf wohl nur 1 der Gerichte gilt eine Fallpaschaule von etwa 200 Euro.
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Bei der einzigen an-sich-Ausnahme (Baden-Württemberg) ist fraglich, ob die Budgetregeln ermöglichen, diese Option von höherer Vergütung auf Einzelbeschwerden von Bürgern anzuwenden.
Damit liegt vorab Verletzung wie gemäß b) vor.
Obendrein liegt gesetzliche verankerte Verletzung des Lohnwucherverbots des Strafgesetzbuches vor: Richter sollen für möglicherweise 1 Euro pro Stunde arbeiten?
Lohnwucher ausgerechnet gegenüber den obersten Richtern im Bundesland?
Zwar hätten die Richter das vor Unterzeichnung des Vertrages der Amtsübernahme als Juristen erkennen müssen und verweigern müssen. Aber man überschätze nicht die juristische Weitsicht von Juristen.
d) Ergebnis: Bei umfangreichen Bürger-Beschwerden erfolgt Nicht-Bearbeitung.
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Erst recht, sofern die jeweiligen Benennungsparteien des Parlamentes für einen oder mehrere oder alle zuständigen Richter durch den Entscheid sehr unzufrieden sein würden?
Verdeckte Nichtbearbeitung, erfolgend mit irgendeiner nichtigen Darlegung von angeblicher Rechtfertigung der Nichtbearbeitung.
Das gilt in der Rechtswissenschaft als "Scheinbeschluss" und ist nichtig.
d) Überraschende Konsequenz: Die Beschwerde ist nicht erledigt, sondern steht unbearbeitet zeitlich unbegrenzt im Raum.
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Konkret bei unseren Anliegen:
Mangels Entscheid ist Übergang von ARD, ZDF usw. ohne abgesicherte Rechtsgrundlage.
Ebenso der Beitragszwang, weil die gerichtliche Analyse der "gewandelten Rahmenbedingungen" dafür noch aussteht.
e) Also sind wir mitten drin in der Problematik,
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über die die Juristen wissenschaftlich dozierten. Mal schauen, ob die für Deutschland zwingend gebotenen Reformen in den nächsten 100 bis 200 Jahren in Angriff genommen werden.
Mit dem "mal schauen" in 100 Jahren, das hat seine Tücken im Hinblick auf die blöderweise auch für uns geltenden Grenzen der Biologie.
f) Trost liefern Luhmann und Foucault
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Mal googeln: Niklas Luhmanns Soziologie des Gerichtsverfahrens
Rechtsprechung (im vollwertigen Sinn) ist, wo eindeutige Wahrheit nicht erkennbar ist. Sie ist nicht Naturwissenschaft. Die Unberechenbarkeit ist sytem-immanent.
Also ist a) bis c) gar nicht so wichtig. Die Juristen liefern sowieso nicht, was Bürger, Journalisten und Politiksprecher in kindlichem Vertrauen von ihnen erwarten. Sie versprechen, was sie nicht halten können, damit ihre Superhonorare trotzdem gezahlt werden. Ein kollektives Dauermarketing der Gerechtigkeits-Illusion zwecks Privilegienwahrung. Eine schlimme Sache?
g) Dies ist bezogen auf die Haupt-Gesichtspunkte wie schon benannt:
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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/73-deutscher-juristentag-2022-beschluesse-djt-bonn-richterwahl-autonome-systeme-rente-unmittelbarkeitsprinzip-digitale-plattformen/
EuGH-Urteil gegen Polen: Unabhängigkeit der Justiz: C-748/19 bis C-754/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36088.0
Hervorragender Kurz-Vergleich international: https://www.gewaltenteilung.de/3746-2/