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Archiv => Archiv => Pressemeldungen August 2022 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 26. August 2022, 20:56
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tagesspiegel.de, 26.08.2022
Fall Schlesinger
Mehrheit der Fraktionen gegen Untersuchungsausschuss
Bis auf die AfD sprechen sich alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus dagegen aus, die Vorfälle beim RBB von einem Untersuchungsausschuss zu prüfen.
Von Daniel Böldt
Im Berliner Abgeordnetenhaus wird es aller Voraussicht nach keinen Untersuchungsausschuss zu den Vorfällen beim RBB geben. Eine große Mehrheit der Fraktionen lehnt eine entsprechende Forderung des Generalsekretärs der Bundes-CDU, Mario Czaja, ab. Das erfuhr der Tagesspiegel nach Anfrage aller Fraktionen. Czaja hatte im Tagesspiegel von „einem fragwürdigen System“ und „einer gefährlichen Geschäftskultur“ innerhalb der RBB-Spitze gesprochen und Aufklärung durch einen Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus gefordert.
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Fraktionen verweisen auf Staatsferne
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Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/fall-schlesinger-mehrheit-der-fraktionen-gegen-untersuchungsausschuss/28632130.html (https://www.tagesspiegel.de/fall-schlesinger-mehrheit-der-fraktionen-gegen-untersuchungsausschuss/28632130.html)
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
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Fraktionen verweisen auf Staatsferne
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https://www.tagesspiegel.de/fall-schlesinger-mehrheit-der-fraktionen-gegen-untersuchungsausschuss/28632130.html
Fraktionen verweisen auf Staatsferne
Was soll das ?
Und was soll das für ein "Argument" sein?
Was hat das bitte schön mit "Staatsferne", welche sowieso ein Märchen ist, zu tun?
Es geht doch hierbei nicht um den medialen Bereich, wo das "Argument" wenigstens noch gerechtfertigt wäre.
Eher scheint es so, dass das "Säbelrasseln" nicht heftiger ausfallen soll, als unbedingt nötig. Die Schafe sollen sich ja schließlich möglichst schnell wieder beruhigen.
Aber wenn diese Fraktionen so sehr um die "Staatsferne" besorgt sind, dann sollten sie vielleicht einmal konsequent damit beginnen, echte "Staatsferne" herzustellen.
Staatsferne Unternehmen mit hoheitlichen Rechten, die nicht einmal einer ordnungsgemäßen Fachaufsicht unterstehen?
Staatsferne Unternehmen, die quasi in den Rang von Behörden erhoben werden?
Staatsferne Unternehmen, die sich ihre eigenen Verwaltungsakte ausstellen?
Staatsferne Unternehmen, die sogar Menschen ins Gefängnis bringen, aber den schwarzen Peter dafür den Vollstreckungsbehörden unterjubeln?
Staatsferne Unternehmen in deren Kontrollgremien es geradezu von aktiven Parlamentariern wimmelt?
Soll ich die Liste noch weiterführen? Besser nicht.
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Das Abgeordnetenhaus beschließt zwar über den Rundfunkbeitrag, die als öffentliche Abgabe beigetrieben wird, aber kümmert sich nicht um eine ordnungsgemäße Verwendung als Mittel zur Finanzierung der Landesrundfunkanstalt? ???
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Es spricht vieles dafür, daß das Land Brandenburg wieder seinen eigenen Rundfunk gestaltet und aus dem RBB-Staatsvertrag austritt; die Verarsche gegenüber Brandenburg muß aufhören!
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[...] Ähnlich argumentieren Linke und SPD. „Ich weiß nicht, was das Abgeordnetenhaus da untersuchen soll“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Melanie Kühnemann-Grunow. „In Deutschland gilt das Prinzip der Staatsferne, das heißt, Politik mischt sich weder ins Programm noch die Personalfragen ein. Die Sender sind nicht den Parlamenten unterstellt.“ [...]
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/fall-schlesinger-mehrheit-der-fraktionen-gegen-untersuchungsausschuss/28632130.html
Sorry jetzt für Doppelpost, aber ich hatte noch nicht fertig.
Es gibt da noch zwei Punkte, die nicht unerwähnt bleiben sollten.
Frau Kühnemann-Grunow weiß also nicht, was da untersucht werden soll? Sehr niedlich.
Dann darf ich Frau Kühnemann-Grunow vielleicht einmal daran erinnern, dass u.a. auch ihre damalige Fraktion in den einzelnen Bundesländern den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, welcher die Grundlage für den heutigen sogenannten Rundfunkbeitrag darstellt, mittels Zustimmungsgesetz auf den Weg gebracht hat.
Damit obliegt ihnen schon eine gewisse Verantwortung, dass die Einnahmen, die aus diesem Rundfunkbeitrag resultieren, auch einer ordnungsgemäßen Verwendung zugeführt werden.
Falls sie da Verständnisschwierigkeiten haben sollte, genügt ein kurzer Blick in §1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag um ihr Gedächtnis aufzufrischen.
(@ope23 ist mir in diesem Punkt ja schon zuvorgekommen.) ;)
Beim RBB ist nun offensichtlich ein nicht unbeachtlicher Teil dieser Einnahmen eben nicht einer ordnungsgemäßen Verwendung zugeführt worden.
Und jetzt will man sich mittels dem "Argument" der "Staatsferne" einfach aus der Verantwortung schleichen? Wirklich sehr bequem.
Wie im Vorkommentar schon erwähnt, wimmelt es in den sogenannten Kontrollgremien geradezu von aktiven Parlamentariern. Ein zitierter Sprecher ist sogar Mitglied im Rundfunkrat des RBB.
Zu den Aufgaben des Rundfunkrats zählen u.a. die Wahl der Intendanten und Genehmigung der Haushaltspläne.
Ich zähle die Wahl eines Intendanten schon zu der Kategorie Personalfragen. Und damit sind aktive Parlamentarier durchaus aktiv an Personalfragen beteiligt.
Aber da nimmt man es dann plötzlich doch nicht mehr so genau mit dem "Argument" der "Staatsferne". Interessant.
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Innerhalb eines Untersuchungsausschusses könnte Staub aufgewirbelt werden, der die medienpolitischen Sprecher der Fraktionen beschädigt, das Versagen der Politiker in den Aufsichtsgremien aufdecken und die generelle Verflechtung von Politik und ÖRR deutlich sichtbarer machen würde.
Deshalb die Erzählung, es wäre der Skandal des RBB und nicht der der Politik.
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In Brandenburg genügen die Stimmen der AfD für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Das ist viel mehr als ein Hauptausschuss.
Ein Untersuchungsausschuss darf Zeugenaussagen und mehr entgegennehmen.
Infolgedessen werden bewusste Falschaussagen mit mindestens 3 Monaten Haft geahndet.
In der Sitzung des Hauptausschusses vom etwa 16. August erfolgten mehrere Falschaussagen. Details lasse ich weg - Feind liest mit. Das Problem, ein Lügen im Hauptausschuss ist kein Aussage-Delikt und nicht "allein als solches bereits strafbar".