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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 11. September 2012, 11:20
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DNN: Sachsens Staatskanzleichef Beermann hält Klagen gegen GEZ-Haushaltsabgabe für chancenlos
Der Fisch stinkt vom Kopf her oder wir spiele Karussell – Jeder bezieht sich auf den anderen und eine Hand wäscht die andere. Dass alle unter derselben Decke stehen, spielt es keine Rolle: Hauptsache der blöde Pöbel zahlt!
http://www.dnn-online.de/web/dnn/politik/detail/-/specific/DNN-Sachsens-Staatskanzleichef-Beermann-haelt-Klagen-gegen-GEZ-Haushaltsabgabe-fuer-chancenlos-1944338326
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DNN: Sachsens Staatskanzleichef Beermann hält Klagen gegen GEZ-Haushaltsabgabe für chancenlos
Der Fisch stinkt vom Kopf her oder wir spiele Karussell – Jeder bezieht sich auf den anderen und eine Hand wäscht die andere. Dass alle unter derselben Decke stehen, spielt es keine Rolle: Hauptsache der blöde Pöbel zahlt!
http://www.dnn-online.de/web/dnn/politik/detail/-/specific/DNN-Sachsens-Staatskanzleichef-Beermann-haelt-Klagen-gegen-GEZ-Haushaltsabgabe-fuer-chancenlos-1944338326
Ja, nach außen hin täuschen und im Inneren pure Sorge der Angreifbarkeit. So auch hier im Ausschussprotokoll des Haupt- und Medienausschusses vom 7. April 2011 an verschiedenen Stellen im Dokument belegbar.
[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf), Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen].
Falls das Dokument (325 KB) entfernt wird, kann ich es per E-Mail zur Verfügung stellen. In dem Fall, bitte ich um Kurze PM mit der E-Mailadresse.
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„Diese Auffassung ist falsch", widerspricht der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, gegenüber den DNN. Der Minister hat die neuen Regeln maßgeblich mit den anderen Bundesländern ausgehandelt. Beermann beruft sich auf den ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Paul Kirchhof, der in einem Gutachten für die Rundfunkanstalten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass „die Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung abgabenrechtlich zulässig und die Typisierung nach Haushalten notwendig ist". Die im Grundgesetz verankerte Staatsferne des Rundfunks schließe eine Einnahme der Rundfunkmittel als Steuer durch den Staat aus.
Die bundesländer handeln aus... gutachten eines nicht neutralen richters... rundfunkfinanzierung nach haushalten... verankerte staatsferne des rundfunks...
Wer findet den fehler?
Auch künftig wird die Höhe der Gebühren durch die unabhängige Gebührenkommission KEF festgelegt.
Es geht ja nicht staatsferner...
Dieses Ziel könne aber nur durchgesetzt werden, „wenn die Abgabe an den Haushalt und nicht mehr an das Rundfunkempfangsgerät geknüpft wird".
Eine wohn(ungs)steuer !