gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: NichtzahlerKa am 26. Juli 2022, 10:29
-
Ich habe Links einer Materialsammlung gefunden, die ganz interessant sind und verschiedene Klagearten durchspielen.
Hier der Überlink, wo es losgeht:
https://www.juridicus.de/blog/category/repetitorium/verwaltungsrecht/page/4/
Ein paar Folgen auszugsweise, die ich mir angeschaut habe. Gern können andere ergänzen.
Hier wird eine Anfechtungsklage durchgespielt:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-2-Ein-kuscheliges-Pl%C3%A4tzchen.pdf
Interessanter Fund darin: Die Aufopferungsklage wird am Amtsgericht behandelt, auch gegen öffentich-rechtliche!
Hier geht es um den einen Unterlassungsanspruch gegen öffentlich-rechtliche:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-4-Der-redselige-OB.pdf
Voraussetzung für diesen ist eine Wiederholungsgefahr rechtswidrigen Tuns.
Ein weiter Beispielfall dreht sich um die vorbeugende Unterlassungsklage (z.B. gegen automatisierte Widerspruchsbescheide?):
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-5-Musikantenstadel-in-der-Innenstadt.pdf
Hier wird eine Feststellungsklage durchgespielt:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-6-Die-Bauherrengemeinschaft.pdf
Hierin wird auch die Nichtigkeit von Verwaltungsakten durchgespielt.
Hier ein Beispiel einer Verpflichtungsklage:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-7-Der-arbeitsscheue-S.pdf
Es werden Aspekte von unzulässiger "Verböserung" und Aufhebung von Verwaltungsakten angesprochen.
Hier geht es um Widerrufersuchen, d.h. formale Dinge die man (bei normalen Behörden) einwenden kann, damit sie einen Verwaltungsakt zurücknehmen:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-8-Die-Streuobstwiese.pdf
Nur zur Vollständigkeit, die "Nichtleistungskondiktion" nach BGB 816:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-8-Der-Erwerb-aus-der-angeblichen-Konkursmasse.pdf
Diese tritt auf wenn ein Unberechtigter (z.B. Rundfunkanstalt) etwas formal einzieht oder bewirkt, das einem ANDEREN (Berechtigten) zusteht, der man aber nicht selbst ist. Also: z.B. Ich zahle meinen Rundfunkbeitrag aus Versehen an einen Sozialhilfeempfänger: Dann ist der Sozialhilfeempfänger verpflichtet diesen an die Rundfunkanstalt herauszurücken (oder so ähnlich ;) ).