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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pjotre am 09. Juli 2022, 11:54
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Wieder mal ein Arbeitsthread: Hier vorzugsweise keine philosophische Feuilleton-Prosa,
sondern wir haben eine ganz konkrete Ermittlungsaufgabe. Nur ausgerechnet hier im Einstiegsbeitrag wird diese Regel verletzt, um anschaulich einzukreisen, worum es geht:
1. Sofern hier im Forum bereits Fundstellen sind, wäre eine Liste hilfreich.
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Da war wohl etwas über die Aussagen ihrer Dr*innen.-Arbeit über den bösen Kapitalismus etc., der ihr nun über 200 000 Euro monatlich ins Haus trägt. Halt, nein, der VEB "volkseigene Betrieb" des MDR ist - wie alle Sender - systemisch gesehen nicht Kapitalismus, sondern Sozialismus. Oder sagen wir, "Stamokap", sozialistische Variante.
Kapitalismus fand sie ja wohl super bösartig in ihrer Dr*innen.-Arbeit? Und Sozialismus ist super?
Falls ja, da wären die Fundstellen des Forums fein.
Übrigens, minimale Ehrenrettung, bei der Vergütung pro Bevölkerungszahl / Sender-Reichweite ist Frau Wille deutlich bescheidener als der Durchschnitt der Intendanten.
Frage 2. Wann erhielt Frau Wille den Professor*innen-h.c.-Titel?
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Verleihungsdatum, vorzugsweise mit Pressemitteilungs-Quellen, am schönsten, wenn von der Sorte "Lobhudelei".
Frage 3. Wie lauten die Uni-Bestimmungen für die Verleihung? Waren sie erfüllt?
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Beispiel: Hochwertigste bisher gesehene Recherche: Regeln wohl verletzt für Prof. h.c. Harbarth, aber andere Universität:
[ tichyseinblick.de/daili-es-sentials/titel-honorarprofessor-praesident-bundesverfassungsgericht-harbarth/ ]
(Man fragt sich, ob die räumliche Nähe zu Prof. Paul Kirchhof diesbezüglch völlig belanglos ist?)
Zu beachten ist für die Leipziger Recherche, die Bedingungen wurden seither möglicherweise geändert. Dann muss man auch die Altfassung berücksichtigen, als der Titel verliehen wurde.
Frage 4. Wie sind die Auflagen der Lehrtätigkeit in der Regelung der Uni Leipzig?
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Nach @pjotres nur oberflächlicher Recherche von Frau Professor*in Willes Lehrtätigkeit für die letzten rund 5 Jahre: nichts, nada, rien de tout.
Nun kommt es auf die Bestimmungen der Uni Leipzig an, ob das überhaupt zwingend ist.
Wer findet Fakten über das Wie und Was von Frau Professor*in Willes Lehrtätigkeit? Das muss weniger oberflächlich recherchiert werden und für die gesamte Dauer aller früheren Jahre von Frau Wille.
Frage 5. Welche Kapital das "Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentars" hat Frau Prof*in Dr*in Wille mit getextet?
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(vorstehend ist respektvolle Unterwerfung unter Gendering, weil ja wohl auch beim MDR zwingende Hausvorschrift)
Es dient der Eitelkeit von Juristen, einen wissenschaftlichen Kommentar mit zu texten, und das ist auch voll in Ordnung so. Frau Wille war bis etwa 2018 als Mitautorin gelistet. Da wüssten wir gerne die Themen der Texte, die dann von rund 250 wissenschaftsgläubigen Richtern der Verwaltungsgerichte bundesweit in ihre Urteils-Textbausteine kopiert wurden als "neutrale wissenschaftliche Lehrmeinung".
Das ist unzulässig, weil verdeckter Beklagenvortrag, und müsste durch Richter als solcher gekennzeichnet werden. @pjotre hat beim VG schon seit rund 5 Jahren verlangt, dass der Beck'sche Kommentar in 2 Ausfertigungen einzureichen sei, weil Beklagten-Stellungnahme. Komisch, bis jetzt wurde nicht geliefert.
Damit ist klargestellt, wofür diese Ermittlung gut ist:
Gerichtsurteil ist, worin Richter sich entweder dem Recht beugen oder aber das Recht beugen. Ungehörige Bürger kolportieren, in Sachen Rundfunkabgabe gelte durchgehend das Letztere.
Dafür habe der Beck'sche Kommentar die Schlüsselfunktion. Das zu denken ist ausgesprochen bösartig und kann ja wohl nicht wahr sein! Das wäre ja ein echter Justizskandal. Unvorstellbar für redliches Denken.
Und wir wüssten gerne, für welche Kapitel der Wille von Frau Wille in "neutrale wissenschaftliche Lehrmeinung" transformiert wurde. (zutreffend mit "h" geschrieben, nicht zu verwechseln mit "Leer-Meinung")
Wer kann zur Klärung beitragen? Das wäre dann bundesweit schriftsätzlich verwertbar.
6. Schlussbemerkung. Natürlich könnte man diese Dinge in Direktform erfragen.
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Das wird vielleicht erfolgen durch Bürger, die dem MDR in verweigernder Hassliebe verbunden sind.
Aber vorher wüssten wir gerne einkreisend, ob, und wenn ja wo, die verwundbaren Punkte sind.
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Zur Doktorarbeit scheint folgendes klar:
Jemand aus Jena muss an die Unibibliothek gehen und verlangen, die Doktorarbeit einzusehen.
Das ist kein Hexenwerk. Einfach hingehen und danach fragen.
Erste grobe Infos wären:
Wie ist die Seitenanzahl? Gab es Ko-Autoren?
Was ist das Fazit? Wem wurde wofür gedankt?
Daran kann man ein bisschen erkennen, wessen SEDgeistes-Kind sie ist- und ob sie überhaupt was getan hat. Diese "Doktortitel im Stasirecht" sollte man alle aberkennen. Die Grünen fordern das auch schon für eine andere Kaderschmiede der Stasi/SED.
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Also bzgl. der Doktor-Arbeit könnte/ sollte vielleicht ein "Karo"-Plag oder "Wille"-Plag initiiert werden? ???
Folgendes aus dem wikipedia-Eintrag
Karola Wille - Schriften (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille#Schriften
- Der Rechtsverkehr in Strafsachen zwischen der DDR und anderen sozialistischen Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Übernahme der Strafverfolgung, Jena, Diss. 1986 (doi:10.22032/dbt.46784 (https://doi.org/10.22032/dbt.46784))
- Die Regelungen der Strafgesetzbücher der europäischen sozialistischen Staaten zum räumlichen und personellen Geltungsbereich der Strafgesetze : sowie ausgewählte normative strafrechtliche und strafprozessuale Bestimmungen der Rechtsverkehrsverträge der ersten sowie zweiten Generation zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Staaten. Synopt. Vergleich, Jena 1984
Der Link https://doi.org/10.22032/dbt.46784 führt direkt zu
Hochschulschriften
Dissertation, 1986, Alle Rechte vorbehalten, Veröffentlicht
Der Rechtsverkehr in Strafsachen zwischen der DDR und anderen sozialistischen Staaten
unter besonderer Berücksichtigung der Übernahme der Strafverfolgung
Wille, Karola
https://www.db-thueringen.de/receive/dbt_mods_00046784
Das scheinen 422 Einzel-Seiten als TIF-Dateien zu sein.
Zum Beck'schen Rundfunkkommentar siehe u.a. unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0
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Ich habe was von WiSe 1992/1993 in Erinnerung, wo eine Frau W. mal ehrenhalber eine Lehrveranstaltung im Medienrecht zum Besten gegeben haben könnte, und ansonsten nichts weiter.
Keine Ahnung, ob es überhaupt dafür einen "Schein" gab, den man für's Studium hätte anrechnen lassen könnte. Meiner Erfahrung nach: ziemlich sicher nein; denn das Unwesen der Studenten, selbst Mensabesuche als Schlüsselqualifikation für soziale Kompetenz anrechnen lassen zu wollen, kam erst in den späten 1990ern.
Ich sehe gerade, dass von der Diss das Exemplar der Deutschen Nationalbibliothek, Standort Leipzig, gerade entliehen ist. Was für ein Zufall. Wer da wohl darin schmökert?
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B1. @ope23 : Kann man ersehen, an welchem Tag das Werk entliehen wurde?
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Die Frage ist, ob Bezug zu unserem gerad entstanden Thread oder nicht.
B2. @Bürger: Online-Zugang:
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Ich habe gesichtet. Pro Seite rund 10++ MB, macht rund 5 Gigabyte, wo heutzutage per PDF rund 10 MB reichen würden.
Gespeichert ja wohl im alten FAX-Format, vielleicht mit etwas höherer Auflösung. In Grafikmode verkleinerbar auf rund 15 MB.
Per OCR, Qualität reicht dafür, auf rund 0,5 MB.
Für OCR müsst man erst einmal das Herunterladen schaffen. Der Rest geht dann wohl mit den Standardprogrammen.
Zweck: Nur für rein interne kritische wissenschaftliche Analyse. Der Text darf nicht verbreitet werden. Es sei denn, die Universität will ihn übernehmen. Da dürfte die Autorin ein Mitspracherecht haben, sofern es nicht für viele Disserationen erfolgt.
B3. Ob Plagiat, wird für damals kaum ermittelbar sein.
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Das erfordert ja, dass etwaige anderweitige Quellen mit Textsuche Im Internet oder im Bibliothekensystem verfügbar sind.
Allerdings sei vermutet, dass Plagiatsvorwurf hier nicht angebracht ist. Dies nach allerdings nur oberflächlicher Sichtung der Texte.
Inhaltlich interessant: Frau Wille hat die nach der Wende brisant gewordenen Straftatbereiche ausgeklammert, so jedenfalls nach kurzer oberflächlicher Sichtung der Einleitung. Ihre Arbeit wäre dann eher als eine konzeptuelle Vorstufe zu einer "Ostblock-Interpol" zu verstehen?
Die Plagiat-Frage soll nicht unser Thema sein. Ich wollte diese Frage nur mit ein paar Zeilen beiseite schieben.
B4. Die durchgehende Lobhudelei der "sozialistischen Staaten"... penetrant nervtötend aus heutiger Sicht...
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Damals war Frau Wille wohl bereits verheiratet oder liiert mit einem DDR-Staatsanwalt. Ferner, falls man sein Doktorat auf Staatskosten finanziert (allein durch das Privileg des Rechts zur Promotion), so hat man Erwartungen zu erfüllen.
Würde man alle in der DDR hochgekommenen Leute von Verantwortungsposten ausschließen, und DDR-Babys taugen dafür nicht, so hätte man noch mehr Führungsposten mit Wessis besetzen müssen, und die Bürger der untergegangenen DDR wären dem System noch mehr entfremdet als sie es nun sowieso schon sind. Institutionen-Soziologie ist ein komplexes Thema.
Soll nicht unser Thema sein. Ich wollte das nur mit ein paar Zeilen beiseite schieben.
B5. Das Angreifbare ist zu suchen, falls wir eine absuchbare OCR-Fassung haben:
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Textstellen, die Bezug ermöglichen zu aktuellen Rechtsfehlern:
- Falschinkasso ausgerechnet bei Geringverdienern... Also die Frage: Deklariert die Dissertation die öffentlich-rechtliche Pflicht für die finanziell Benachteiligten?
(Der MDR ist rechtlich gesehen ein VEB "volkseigener Betrieb", also den Idealen des Sozialismus unterstellt, dies durchaus auch nach dem "westdeutschen" aktuellen Rechtssystem.)
- Untergehenlassen von Akten (rund 3000 Seiten, mehrere Fälle).
Wie wurde das im DDR-Recht sanktioniert? Passt das Wort "Urkundenunterdrückung"?
- Beauftragung / Wehling: Die Manipulierbarkeit der Massen. Ist das laut Dissertation ein Sozialismus-Ziel?
- Beratungsauftrag / Vizepräsident der KEF: "Nicht-Korruption", aber was ist das dann? Wie verwerflich im Fall von Sozialismus?
B6. Diese Übersicht ist sicherlich nicht vollständig. Und die Ideologie-Komponente?
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Die penetrante nervtötende Lobhudelei der sozialistischen Staaten, das ist natürlich im Rückblick als Realsatire nutzbar, aber nur am Rande, um nicht manipulativ zu wirken.
Von "Jugend"-Sünden kann man beim Dissertationsalter zwar nicht mehr sprechen. Aber jeder, der hochkommen will, egal, in welchem System, erhöht seine Chancen durch Applaudieren für die jeweiligen religiösen Glaubenssätze. Heutzutage eben die penetranten nervtötenden Varianten des Genderns - bringt Punktevorteile an diversen Universitäten.
Wie sieht das Frau Willes damalige Uni Jena heute? - Ausgewogen. Nur die nicht-penetranten Formen des Genderns sind bisher Pflicht und nur für Hochschulinformation:
https://www.uni-jena.de/universitaet/gleichstellung-und-diversitaet/gleichstellung/gendersprache
B7. Ihre Lehrtätigkeit (und die wohl beste Analyse für die Ideologie-Komponente)
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Ich muss das hier leider selber länger machen als diesem Thread gut tut, aber hier haben wir eine Menge wichtiger Antworten in wenigen Zeilen
vom 17. Februar 2019 - noch 2022-07 aufrufbar
https://www.publicomag.com/2019/02/sie-werden-geframt-von-ihrer-ard/
"Sie promovierte 1984 an der Universität Jena zum Thema „Der Rechtsverkehr in Strafsachen zwischen der DDR und anderen sozialistischen Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Übernahme der Strafverfolgung“.
[... Textstelle:] „Die Vorzüge des Sozialismus sind auch im internationalen Rahmen umfassend zur Geltung zu bringen.“
noch Zitat: "Von Jena wechselte sie an die Universität Leipzig,
wo sie Medienrecht lehrte.
Dort schrieb sie unter anderem zusammen mit einem Staatssicherheitsoffizier im besonderen Einsatz eine Zusammenfassung der „Internationalen Konferenz zu aktuellen Fragen des Revanchismus in der BRD“, in der es unter anderem hieß: „Im politischen und ideologischen Arsenal der aggressivsten und reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals nimmt der Revanchismus einen gewichtigen Platz ein.“
noch Zitat: "Für ihre Rolle in der DDR benutzte sie die gleiche Formel wie die meisten ehemaligen Funktionäre, die sich darauf beriefen, nur ein kleiner Teil eines Apparats gewesen zu sein. der ZEIT sagte Wille 2012: „Natürlich tut mir im Nachgang vieles leid, das in der DDR passiert ist. Ich persönlich muss mich aber auch fragen: Hast du etwas konkret zu verantworten, hast du als Juristin einem Menschen persönlich geschadet? Und da kann ich nur sagen: Nein, das habe ich nicht.“
B8. Nun hat sie sich gut arrangiert
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mit dem "politischen und ideologischen Arsenal der aggressivsten und reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals". Das bringt ihr über 200 000 Euro pro Jahr. So schlecht also nun auch wieder nicht?
Und ob sie nie einem Menschen persönlich geschadet hat, das sieht Sieglinde Baumert nach 2 Monaten Verhaftung ja vielleicht etwas anders? Ganz zu schweigen über aktuelle Vorgänge gegenüber der Intendantin, die hier nicht publiziert werden sollen.
Oder ein unkaputtbarer Streiter, bei dem im Juni 2022 rund 1300 Seiten aus 2021 an die Intendantin gegen Vollstreckung "untergegangen worden sind", um 1 Tag nach Aktenvernichtung die hierdurch nun nicht mehr gehemmte Vollstreckung anzuweisen.
Womit wir zurückgekommen wären zu Gründen, wieso dieser Thread gegründet wurde.
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Flurfunk lieferte soeben wichtige Angaben über die Ernennung Prof. h.c. , die ich hierhin übertrage. Demnach:
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C1. Es war in der Tat Lehrtätigkeit an der Uni Leipzig. Bleibt noch zu klären, wie lange und was.
Das war vor einem Vierteljahrhundert. Im besten Fall gab es damals aber bereits Vorlesungsverzeichnisse mit Möglichkeit der Textsuche darin. Es kommt übrigens auf Feinheiten an.
So verlangte die Uni Heildelberg eine "selbständige" Lehrtätigkeit und darüber könne im Fall von Prof. h.c. Harbarth zur Sache gestritten werden, behauptet Tichy.
C2. Die Rechtsgrundlagen sind bezeichnet, siehe unten.
Nun bleibt zu sichten, ob die Ernennung damit in Einklang war. Das kostet irgend jemandem von uns dann vielleicht ein paar Stunden seines Lebenszeit-Kontos.
C3. Es muss eine "Tätigkeit an der Universität Leipzig" vorliegen - also mindestens für 5 Jahre nach Ernennung, damit der Titel lebenslang bleibt.
C4. Frau Wille hat den Titel mehr als 5 Jahre, also lebenslang.
C5. Das stimmt so einfach vermutlich nicht. Vermutlich ist in der Regelung eine Klausel der Aberkennung im Fall von "unwürdigem Verhalten".
Ja, diese Klauseln mit exakten Fundstellen, das dürfte nun der Kern werden: Sofern diese Klausel existiert, so kommt die Frage, ob die aktuell problematisch gemachten Vorgänge berechtigen, darüber zu erörtern.
D. Die soeben zugegangene Flurfunk-Info lautet.
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D1. https://www.db-thueringen.de/receive/dbt_mods_00046784?r=275658&lang=en
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Mitglied im Universitätsrat der Bauhaus Universität Weimar.Ihre _Vita dort in Kurzfassung:
https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/gremien/universitaetsrat/biographien/prof-dr-karola-wille/
D2. https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/gremien/universitaetsrat/biographien/prof-dr-karola-wille/
Hier zu finden: 2002 Verleihung der Honorarprofessur für Medienrecht an der Universität Leipzig
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--- Honorarprofessur ---
Personen,
- die an unserer Universität Lehraufgaben wahrnehmen
- oder mit der Universität in einer engen wissenschaftlichen
- oder künstlerischen Arbeitsbeziehung stehen,
können zur Honorarprofessorin oder zum Honorarprofessor bestellt werden.
Zu beachten ist, das ist die Uni Weimar, Thüringen, nicht die Uni Leipzig, Sachsen.
D3. https://verlag.zeit.de/veranstaltungen/ausblick/zeit-fuer-bildung/schulfernsehen-war-gestern-medien-und-schulbildung/
Hier nun die Regeln in Leipzig: Die Bestellung erfolgt
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- auf Vorschlag des Fakultätsrats
- durch Ermessensentscheidung der Rektorin
und richtet sich nach den Regelungen des
- Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der
- Ordnung zur Bestellung zum Honorarprofessor der Universität Leipzig.
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sind
- nicht hauptberuflich an der Universität Leipzig tätig.
- Sie führen den Titel „Professor“ oder „Professorin“ für die Dauer Ihrer Bestellung an der Universität Leipzig.
- Diesen Titel dürfen sie auch nach Beendigung ihrer
- Tätigkeit an der Universität Leipzig weiterführen,
- wenn sie ihn mindestens fünf Jahre vor ihrem Ausscheiden tragen durften.
D4. Einige Ämter (die möglicherweise die Teilhabe am Kapitalismus noch spürbar verschönern):
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https://www.mediabiz.de/film/firmen/people/prof-dr-karola-wille/6508/1413
Intendantin bei Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Mitglied des Aufsichtsrats bei Bavaria Film
Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums und des Verwaltungsrats bei FFA - Filmförderungsanstalt
Karola Wille ist
- Mitglied im Digital-Ausschuss von ARD und ZDF,
- leitet die Verhandlungsgruppe "KABEL/DSL" für ARD und ZDF und
- ist für die ARD die Verhandlungsführerin mit der Produzentenallianz.
- Im MDR leitete sie erfolgreich die Arbeitsgruppe "Digitale Zukunft".
Die Universität Leipzig verlieh der promovierten Juristin
- 2002 die Honorarprofessur für Medienrecht.
- Schon seit 1997 hatte sie dort einen Lehrauftrag am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften.
D5. Frau Wille zur Beitragserhöhung im MDR.Gebiet, nämlich Verweigerer Sachsen-Anhalt
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https://www.wwwagner.tv/?p=48596 - die Frage des Journalisten: -
"Jörg Wagner: Bevor wir uns das aktuelle Schadensbild in Magdeburg genauer ansehen, möchte ich mal einen Spruch zitieren: „Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“
Dieser sehr philosophische Gedanke entsprang auch schon aus der CDU, nämlich 1995. Da sagte ihn der Bundesvorsitzende der CDU und Bundeskanzler Helmut Kohl.
Dass die sachsen-anhaltische CDU-Landtagsfraktion also gegenwärtig mit einem Koalitions-Beschluss aus dem Jahr 2016 argumentiert, der eine Beitragsstabilität festlegt, war Ihnen, Frau Prof. Wille, sicher damals auch schon bekannt. Sie waren in dieser Zeit ARD-Vorsitzende. Hätte man also nicht schon vor vier Jahren damit rechnen müssen, dass eine Beitragserhöhung scheitern würde?"
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Flurfunk / andere Etage - also anderer Absender -
E1. Die volle Wahrheit über die Hintergründe von Dissertation und Lehrtätigkeit gibt es hier:
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https://www.danisch.de/blog/2017/02/19/die-stasi-und-die-medien/
- also der Mann, der immer 50 Seiten schreibt, wofür @pjotre mit 20 auskommt und @bürger mit 1 -
Nicht zu vergessen, der Landtag Sachsen hatte ihn schon mal in Sachen Rundfunkabgabe angehört. Seine Meinung dürfte vielen nicht optimal gefallen haben, um es zurückhaltend zu formulieren.
E2. Danisch / Themen über Frau Willes Willen:
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https://www.danisch.de/blog/?s=karola+wille
Darunter ein Artikel, der den Gutachtenauftrag an den KEF-Vize betrifft: Ist das Korruption oder nicht?
https://www.danisch.de/blog/2022/06/26/korruption-beim-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-um-die-rundfunkgebuehren/
Da zitiere ich einen Satz vom Ende, den ich mir ausdrücklich nicht zu eigen mache:
"Wenn ein KEF-Funktionär 60.000 Euro kostet, was kostet dann ein Verfassungsrichter?"
Bitte auf keinen Fall hier im Forum über diesen Satz erörtern. Sondern nur die Frage: Warum hat eigentlich niemand der Betreffenden ein öffentliches Verfahren wegen Kränkung eingeleitet?
Internes lustig am Rande, dieser Punkt der Aufbesserung des Lebensunterhalts des KEF-Vize durch Frau Willes MDR liegt gegenwärtig wo? Akteninhalt seit Juni 2022 bei Verfassungsrichtern.
Da geht es also bereits um die Frage der Würdewahrung als Ehrenpflicht für Professoren*innen "honoris causa" - lateinisch für: "Ernennungsgrund: Ehre und Würde".
Wieder andere Flurfunk-Etage:
E3. "Reicht eine Podiumsdiskussion als Nachweistätigkeit?'" - fragt die Funker*in.
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- Diese Frage ist interessant, weil es ähnliches möglicherweise auch an der Uni Leipzig gegeben haben könnte -
"Vom Spezialfach zur Integrationsdisziplin: 100 Jahre Kommunikationswissenschaft in Deutschland"
Pressemitteilung 2016/079 vom 30.03.2016
https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/gremien/universitaetsrat/biographien/prof-dr-karola-wille/
Antowrt 1: Reicht nicht.
Antwort 2: In diesem Fall erst recht nicht, weil nicht Uni Leipzig, sondern das war in Weimar.
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Schnipsel:
Entleihdatum nicht (offensichtlich) sichtbar, es gibt aber eine maximale Leihdauer. (Beachte: System der Leihfristen in der DNB ist anders als in normalen Bibliotheken). Möglich ist, das Exemplar dem aktuellen Entleiher zu entreißen...
Okay, ich hab mich um zehn Jahre verrechnet (2002 statt 1992), ich wusste nur was mit einer "2" hinten und mnemotechnisierte falsche Zusammenhänge.
In der DDR war es völlig sinnlos, Dissertationen zu plagiieren. Der Doktortitel hatte überhaupt nicht diesen gesellschaftlichen Status wie im Westen. Das war rein in der akademischen Blase, und es gab nichts Großartiges, worum man etwa mit anderen Promovierten konkurriert hätte. Es gab einen fetten Mittelbau, da kam jeder unter.
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Die Klarstellenungs-Interessen sind nun bereits in etwa klar geworden:
F1. Pflicht wäre demnach gewesen, 2002 bis 2007 an der Uni Leipzig
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für mindestens 1 der 2 Semester mit einer professor-mäßigen Aktivität der "Lehre" aufgetreten zu sein.
Jetzt kann also einer der Hassliebe-Amigos der Bürger der MDR-Region sie ganz einfach brieflich darum bitten, diesen Nachweis bitte zu übersenden, um alle im Internet erfahrenen Zweifel auszuräumen.
Sie darf ruhig erkennen, dass jemand, dessen Akte man um 1300 Seiten amputiert, um 1 Tag später mangels Widerspruch in der Akte Vollstreckung einleiten zu können, dass derjenige sich für ihre Person interessiert. Sie als die Adressatin darf vom Bürger als möglicherweise impliziert vermutet werden, mindestens aber als eingreifens-verpflichtet.
F2. Ausschlaggebend ist nun, was bei der Uni Leipzig die Regeln für die Ernennung in der Zeit 2002 bis 2007 waren.
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Sie war damals bereits Leiterin der MDR-Rechtsabteilung. Es ist fraglich, ob sie für die Uni mehr abzweigte als eine Diskussionsrunde 1x im Semester.
Es könnte sein, dass dies für die Fortsetzung ab 2007 nicht genügte.
Dann wäre die Frage, ob ihre autonom praktizierte Fortsetzung der Eigen-Titelführung als unberechtigte Führung eines akademischen Grades, oder sagen wir "TItels", einzustufen wäre.
Das Landesrecht Sachsens über die Führung von akademischen Titeln könnte hierbei auch noch eine Rolle spielen.
F3. Die andere Frage ist, ob etwaiges "unwürdiges" aktuelles Verhalten die Universtät zur Aberkennung zwingen müsste.
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Nicht nur, ob es "könnte", sondern, ob es müsste. Da kommt es auf die Feinheiten der unversitären Richtlinien an. Über die Wertung von "unwürdig" sollte man in einem Forum nicht diskutieren. Fakten zusammentragen, das ist aber bedenkenfrei.
F4. Rund 5 Jahre nach dem Fortsetzungs-Stichtag 2007 wurde Frau Wille von der Leiterin der Rechtsabteilung zur Intendantin.
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Für diese Wahl darf man den Prof. h.c. als eine dienliche Komponente einschätzen, nicht aber als eine ausschlaggebend kausale Komponente; jedenfalls wäre letzteres schwerlich beweisbar.
Es ist bisher kein Grund bekannt, ihre juristische Kompetenz in Frage zu stellen. Sie erscheint nach dem Gesamtprofil durchaus als geeignet wählbare Person für das Intendantenamt.
Es kann, wenn überhaupt, am ehesten die Frage gestellt werden, ob sie wegen Vorgängen der letzen etwa 5 Jahre als eine ausreichend optimale Besetzung dieses Amts angesehen werden kann.
Dies diente nur der Einkreisung von Gesichtspunkten. Die Frage der Eignung oder Nichteignung ist nicht etwas, was in einem öffentlichen Forum erörtert werden sollte.
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Die Klarstellenungs-Interessen sind nun bereits in etwa klar geworden:
F1. Pflicht wäre demnach gewesen, 2002 bis 2007 an der Uni Leipzig
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für mindestens 1 der 2 Semester mit einer professor-mäßigen Aktivität der "Lehre" aufgetreten zu sein.
Jetzt kann also einer der Hassliebe-Amigos der Bürger der MDR-Region sie ganz einfach brieflich darum bitten, diesen Nachweis bitte zu übersenden, um alle im Internet erfahrenen Zweifel auszuräumen.
Sie darf ruhig erkennen, dass jemand, dessen Akte man um 1300 Seiten amputiert, um 1 Tag später mangels Widerspruch in der Akte Vollstreckung einleiten zu können, dass derjenige sich für ihre Person interessiert. Sie als die Adressatin darf vom Bürger als möglicherweise impliziert vermutet werden, mindestens aber als eingreifens-verpflichtet.
F2. Ausschlaggebend ist nun, was bei der Uni Leipzig die Regeln für die Ernennung in der Zeit 2002 bis 2007 waren.
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Sie war damals bereits Leiterin der MDR-Rechtsabteilung. Es ist fraglich, ob sie für die Uni mehr abzweigte als eine Diskussionsrunde 1x im Semester.
Es könnte sein, dass dies für die Fortsetzung ab 2007 nicht genügte.
Dann wäre die Frage, ob ihre autonom praktizierte Fortsetzung der Eigen-Titelführung als unberechtigte Führung eines akademischen Grades, oder sagen wir "TItels", einzustufen wäre.
Das Landesrecht Sachsens über die Führung von akademischen Titeln könnte hierbei auch noch eine Rolle spielen.
F3. Die andere Frage ist, ob etwaiges "unwürdiges" aktuelles Verhalten die Universtät zur Aberkennung zwingen müsste.
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Nicht nur, ob es "könnte", sondern, ob es müsste. Da kommt es auf die Feinheiten der unversitären Richtlinien an. Über die Wertung von "unwürdig" sollte man in einem Forum nicht diskutieren. Fakten zusammentragen, das ist aber bedenkenfrei.
F4. Rund 5 Jahre nach dem Fortsetzungs-Stichtag 2007 wurde Frau Wille 2011 von der Leiterin der Rechtsabteilung zur Intendantin.
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Für diese Wahl darf man den Prof. h.c. als eine dienliche Komponente einschätzen, nicht aber als eine ausschlaggebend kausale Komponente; jedenfalls wäre letzteres schwerlich beweisbar.
Es ist bisher kein Grund bekannt, ihre juristische Kompetenz in Frage zu stellen. Sie erscheint nach dem Gesamtprofil durchaus als geeignet wählbare Person für das Intendantenamt.
Es kann, wenn überhaupt, am ehesten die Frage gestellt werden, ob sie wegen Vorgängen der letzen etwa 5 Jahre als eine ausreichend optimale Besetzung dieses Amts angesehen werden kann.
Dies diente nur der Einkreisung von Gesichtspunkten. Die Frage der Eignung oder Nichteignung ist nicht etwas, was in einem öffentlichen Forum erörtert werden sollte.
F4. Wiederahl von Frau Wille für weitere 6 Jahre war Dezember 2016, gewählt bis 2023.
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https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/karola-wille-bleibt-bis-zum-jahrnbsp2023-mdr-intendantin.html
Rundfunkrat: 43 Wahlberechtigte, 34 anwesend, 31 für Frau Wille, 3 gegen sie. Nötig zwei Drittel der Anwesenden, also 23.
(31 reichte auf jeden Fall; denn 31 ist ja auch mehr als zwei Drittel von 43.)
Geboren 1959, im Jahr 2023 also etwa Alter 64, also nahe der gängigen Altersgrenze. Ob dies für dies Amt relevant ist, bleibe einstweilen ungeklärt, weil für unsere Anliegen nicht relevant.
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ad F1: Hier wäre also Fr. W. anzuschreiben.
ad F2: Hier wäre beim Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft (in der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie) anzufragen, ob die in der Verordnung für Honorarprofessuren verlangten Lehrleistungen erbracht wurden.
Aus Erfahrung heraus darf ich stark vermuten, dass schlicht niemand dort eine Liste geführt haben wird (obwohl sie ja geboten wäre, um gegenüber dem Rektorat nachzuweisen, dass die Honorarprofessur weiterhin bestehen darf). Es könnte sogar passieren, dass ominöse Diskussionsrunden nicht einmal im jährlichen Fakultätsbericht auftauchen...
Die Uni Leipzig kratuliert zur Intendantinwerdung:
https://www.uni-leipzig.de/newsdetail/artikel/zur-intendantenwahl-von-karola-wille-2011-10-25 (https://www.uni-leipzig.de/newsdetail/artikel/zur-intendantenwahl-von-karola-wille-2011-10-25)
Fr. W. ist sogar jetzt noch über die Uni Leipzig erreichbar:
https://www.sozphil.uni-leipzig.de/institut-fuer-kommunikations-und-medienwissenschaft/professuren/honorarprofessoren (https://www.sozphil.uni-leipzig.de/institut-fuer-kommunikations-und-medienwissenschaft/professuren/honorarprofessoren)
Diesseits wird angeregt, sich gut zu überlegen, ob man den Schritt zuerst gemäß F1 oder zuerst gemäß F2 tut. Es könnte zu Kommunikationen zwischen Intendanz und Dekanat kommen.
Weil wir hier uns außerhalb der Universitätsgerichtsbarkeit bewegen, könnte man zuallererst sogar das Rektorat befragen. Denn die Rektorin vertritt die Universität nach außen.
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Neben Frau Prof. Dr. Karola Wille - Intendantin...
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/organisation/biografie-mdr-intendantin-karola-wille100.html
[...] Die Universität Leipzig verlieh Karola Wille 2002 die Honorarprofessur für Medienrecht. [...]
...könnte "im gleichen Aufwasch" ggf. auch noch Herr Prof. Dr. Jens-Ole Schröder - Juristischer Direktor von Interesse sein ???
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/organisation/biografie-mdr-juristischer-direktor100.html
[...]
Jens-Ole Schröder studierte Jura an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel (1987 - 1993). Es folgte das Erste Juristische Staatsexamen in Schleswig-Holstein.
[...] Oktober 1996 folgte das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen. [...]
[...] 2008 wurde er zum Honorarprofessor ernannt. [...]
Weitere (pikante?) Infos dazu u.a. auch unter
ARD Chronik - Juristische Direktion des MDR unter neuer Leitung
http://web.ard.de/ard-chronik/index/8062?year=2012&month=1
[...]
Der Volljurist Schröder, 2008 zum Honorarprofessor berufen, war bis 1998 Rechtsanwalt für eine überörtliche Sozietät in Dresden und anschließend als Büroleiter des Dresdner Regierungspräsidenten tätig, bevor er verschiedene Managementaufgaben im parlamentarischen Geschäft des Sächsischen Landtags bzw. der Sächsischen Staatskanzlei erfüllte. Während dieser Tätigkeiten war Schröder u.a. mit den Rundfunkänderungsstaatsverträgen und mit der Finanzanlagepolitik des MDR befasst. Zuletzt arbeitete Schröder im Range eines Ministerialrats als Chef des Leitungsstabs im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
[...]
Wo genau der "Honorarprofessor" verliehen wurde, war bislang mit der web-Suche noch nicht zweifelsfrei auffindbar.
Warum der "Juristische Direktor" hier noch mit "reingeschoben" wird? u.a. aus Gründen wie diesen:
Juristischer Direktor des MDR: Beitragsverweigerung kein Kavaliersdelikt (04/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18447.0
wobei der dortige Link zum Interview-Video nicht mehr funktioniert(e) und aktualisiert wurde.
Ergänzend dazu eine markierte und kommentierte Abschrift u.a. unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18447.msg120724.html#msg120724
Alles im Zusammenhang mit der damaligen Inhaftierung von Sieglinde Baumert zu betrachten!
Überdies ist ausweislich der MDR-Schreiben der "Juristische Direktor" für Auskünfte über Bevollmächtigte und den Umfang der Vollmachten zuständig - siehe u.a. unter
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=26720.0
Es darf getrost angenommen werden, dass der "Juristische Direktor" ebenso wie die "Intendantin" in alle wesentlichen (insbesondere auch juristischen) Vorgänge eingebunden sind und diese hauptsächlich verantworten.
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G1- Kein Google-Ergebnis für: site:uni-leipzig.de "jens-ole schröder"
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Allerdings leicht zu erklären: Die Institute haben ihre eigenen Websites.
(Journalisten-Sprech: "Seite" oder "Homepage", was für "Seite" Quatsch ist, linguistisch "false friend"; und "homepage" ist archaisch anno UNIX.) - Zurück zum Thema:
Meiner Erinnerung nach: Professor h.c. wurde Schröder verliehen durch die Uni Leipzig.
G2. Schröder war offenkundig der Medienchef der Sächsischen Landesregierung
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während der Entstehung des in sich absurd rechtsfehlerhaften Konzepts der Mediensteuer, gewollt doppelt fehlerhafte Falschbezeichnung "Rundfunk"-"Beitrag".
Allerdings lag diese Kreation von juristischer Abfallware bei der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, eher als Brücke WDR. Regierungen Saarland und RP, SWR.
Die anderen Landesregierungen, die importieren dann in der Regel einfach den Kramladen, texten eine schöne Zustimmungsempfehlung für den Landtag - wohl nach Vorlage aus Rheinland-Pfalz -
Abnick-Empfehlung, begründet mit hoher juristischer Weisheit, Jura etwa so, wie wie sie aus den VG-Abweisungen kennen und "grenzenlos lieben und verehren".
Und die dafür Verantwortlichen finden jeden Monat rund 10 000 Euro auf ihrem Lohnzettel. Würden sie protestieren, so wäre das weniger sicher. So hat alles auf der Welt seine Logik, wenn auch nicht immer die richtige.
Eine intensive Mitschuld von Schröder am Gesetzgebungs-Ramsch "Rundfunk"-"Beitrag" ist also nicht zu vermuten. Aber gut zu wissen, ihn trifft mindestens die Mitschuld der Unterlassung des "Nein". Und gut zu wissen für die aktuellen Streitführer, da trifft der Bürgerzorn jemanden, der aus Sicht der Bürger Zorn verdient, gerade auch Zorn im Rahmen der aktuellen Verfahren.
G3. Nun kommt ein Kernthema: Die Drittmittel-Einwerbung.
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Mal als Anfrage an den MDR:
Wie vield Drittmittel-Zahlungen an welche wissenschaftlichen Institute? - a) Uni Leizip - b) Allgemein.
Denn das ist eine andere klassische Schiene, "die volle Zustimmung 'der' Wissenschaft für die Richtigkeit der Unternehmensentscheide" zu gewinnen.
Wir würden gerne wissen, ob / was der MDR da aus der Rundfunkabgabe vielleicht finanzierte, und wie gleichmäßg?
Ob beispielsweise auch das Institut der Uni Leipzig der Kritiker Gersdorf und Degenhart gleichwertig bedacht wurde.
Interessieren würde auch, wie viel eventuelle Drittmittel geflossen sind an die Institute usw. der Unterzeichner der schönen Appelle der Leopoldina für ein Internet-Endergebnis ähnlich China.
Ob die Mitunterzeichner sich dessen bewusst waren, darf zur Ehrenrettung bezweifelt werden. Beeindruckend ist für die Totalitarismus-Analyse, wie perfekt die innerliche Gleichschaltung funktioniert, wenn die großartige Heilsbringer-Rolle von ARD, ZDF etc. zu einem religionsartigen Lehrsatz hoch manipuliert wurde. Wir würden gerne wissen, ob die verteilende Gießkannen-Streuung aus der Rundfunkabgabe auch für "die" Wissenschaft eine Rolle spielte.
Zurück zum Thema: Und umgekehrt:
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Vielleicht hat die Uni-Leipzig ein Verzeichnis aller Drittmittel-Geldgeber?
G4. Übrigens zur Abgrenzung einige Professoren, die unsere kritische Sicht der zwangs-"Bebeitragung" der Bürger in etwa ähnlich vertreten:
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Aus Sicht der Bürger "die Guten":
Medienrecht: Gersdorf, Uni Leipzig: https://de.wikipedia.org/wiki/Hubertus_Gersdorf
Medienrecht: Degenhart, Uni Leipzig: https://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Degenhart
Medien: Liesching: de.wikipedia.org/wiki/Marc_Liesching (Fachhochschule:)
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur, Leipzig.
Beeindruckende Publizierungsliste: http://technolex.de/veroeffentlichungen/
Wirtchaft: Haucap http://wikipedia.org/wiki/Justus_Haucap
Alle werden in Schriftsätzen an Gerichte bereits als neutrale wissenschaftliche Gutachter vorgeschlagen.
Linguistische Micro-Anmerkung
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"honoris causa", das lateinische Genertiv-Konstrukt... nchmals überdacht... doch, ja, diesen Genertiv gibt es auch im Deutschen: "der Ehre/Würde wegen".
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Danke für den Wille-Link. Kurios, dass den tatsächlich mal jemand gefunden hatte. Ich lade alles automatisiert runter und stelle es zu Forschungszwecken geeignet zur Verfügung.
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G5. Vorstehender Beitrag von @NichtzahlerKA : Ja, Das ist die Lösung-
G6. Drittmittel und Dr. h.c. , Prof. h.c.
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Drittmittel können inoffiziell, teils aber auch offziiell, faktischer "Titelkauf" sein. Eher beim Dr. h.c., wobei der "Kauf" dann über die Drittmittel-Beiträge erfolgt, also nicht erkennbar ist. Erwartet wird dafür in der Regel ein akakemischer Grad unterhalb Dr., beispielsweise Master. Es geht aber auch "ohne", sofern der Betreffende analog leistet.
Dies erklärt die Bedeutung der Drittmittel-Frage. Denn nur private Unternehmer dürfen hierfür dei Betriebskasse belasten. Der MDR darf dies nicht aus der Rundunkabgabe in einem Kontext der persönlichen Vorteilsgewährung durch akademische Grade.
Für Schröder stellt sie sich in dieser Form weniger: Der Staat ist sowieso der mit Abstand größte Drittmittel-Geber - er finanziert die öffentlich-rechtlichen Hochschulen, meist ausschlaggebend auch die privaten. -Die Bedeutung der Klärung ist allerdings begrenzt. Juristisch / strategisch hilft es kaum, weil ja nirgends geschrieben steht, ob ein akademischer Titel "gekauft" wurde.
G6. Strategisch ist etwas anderes wichtig: Öffentlich-rechtliche Rechtspersonen dürfen im Prinzip Gelder nicht "verschenken"
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(private Unternehmen durchaus). Die Frage von Satzungsermächtigung zum Verschenken lasse ich weg - kommt bei ARD, ZDF usw. kaum in Betracht.
Verschenken ohne unternehmerischen Eigennutzen der ARD-Anstalten, das würde immer die Frage der Veruntreuung aufwerfen.
Nur der Staat darf öffenliches Geld verschenken? - Sofern das Landesparlament beschließt, dies dem Haushalt anzulasten. Aber auch das stimmt nur, sofern die Schenkung einen der in der Verfassung klar erlaubten Staatszwecke betrifft. Anderenfalls Veruntreuung? - Ach, lassen wir das, gegenüber der Staatsräson scheitert die Jura-Räson.
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Möchte man hier darauf abzielen, dass eine LRA an eine Hochschule "Drittmittel" gibt? Ich kann die letzten Mutmaßungen hier im Faden nicht einordnen.
LRA und Hochschule gehören doch beide zum Land, auch wenn die LRA nicht im Landeshaushalt auftaucht, sondern aus im Schatten abgepresstem Geld gespeist wird.
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G7. Drittmittel sind, wenn eine bestimmte wissenschaftliche Aktivität von Finanzquellen außerhalb der betreffenden wissenschaftlichen Institution mit finanziert wird.
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Die exakte Definition habe ich nicht gesichtet. Hoffentlich gut genug hier fomulliert
Es könnten nach allgemeinem Verständnis also auch staatsfinanzierte Stellen als Drittmittelgeber auftreten.
Der Sinn der Drittmittel ist, wenn ein Forschungsinteresse zugleiich einem Unternehmen oder einer Institution dient. Beispiel: Entwicklung neuer Batterie-Technologie.
Also könnte der MDR einem Institut für Kommunikation "Drittmittel für Forschung ..." durchaus legitim zuweisen. So entstand beispielsweise die komische Gesetzgebung "Rundfunkbeitrag", wenn ich micht richtig erinnere, durch ein damals und dafür vom WDR voll oder teilweise finanziertes Institut der Universität Köln.
Die ARD, ZDF usw. zählen sowieso nicht zum Staatshaushalt, gelten aus verfassungsrechtlichen Gründen der Informatrionsfreiheit als "Privatunternehmen - mit Verleihung von öffentlich-rechtlichem Status", aber allein dadurch noch nicht "staatsnah", also nicht dem Staatshaushalt zugeordnet.
G8. Der angreifbare Punkt wäre, wenn Drittmittelfinanzierung aus der Rundfunkabgabe erfolgte, in Wahrheit aber eine Schenkung ist, weil ohne Nachweismöglichkeit von Nutzen.
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Beispiel: Persönliche Titelvorteile für Leitende. (Bisher kein Anhaltspunkt in diesem Sinn.)
Bei Herrn Schröder stellt sich diese Frage nicht. Frau Wille war bereits MDR-Mitleitende, als die Ernennung zum Professor h.c. erfolgte und 2007 nicht endete.
Wegen der Öffentlichkeit dieses Forums sei betont: Bisher liegen keine Fakten-Hinweise für einen derartigen Verstoß vor. Eine entsprechende Mutmaßung wird also weder formuliert noch gedacht. Wir wollen zunächst einmal nur Fakten finden.
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Ein Vögelchen hat mir gezwitschert, dass ich gar nichts mehr tun und auch das Forum nicht in Verlegenheit bringen muss. Das Ganze ist schon hier verfügbar:
https://docdro.id/z29NF7y
Ich bin nicht sicher, wie nachhaltig dieser Link ist, also sollte jeder der es haben will das Dokument bei sich sichern.
Allerdings muss ich sagen, dass ich nicht so genau weiß, was man da finden will. Es ist ein langatmiger langweiliger Text (Seite 97 wiederholt sich übrigens) ohne wissenschaftlichen Gehalt. Das "Ergebnis" auf Seite 199 ist an Mickrigkeit kaum zu übertreffen und beschreibt ein Mischmasch aus Binsen und Gewohnheiten. Ich vermag hier keinerlei gedankliche Leistung zu erkennen, außer sich dem überall heraustriefenden Sozialismus (thematisch eher dem Weltsozialismus) anzubiedern und Worte des Generalstaatsanwalts der DDR und ähnlicher Gestalten in eigener Sprache wiederzugeben.
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Nur der Staat darf öffenliches Geld verschenken?
Nur als Zwischenanmerkung; unionsrechtlich greift hier der Begriff "staatliche Beihilfe", und da hat es klare unionsseitige Vorgaben, wo das zulässig ist, wo unzulässig, bzw. wo derartiges gleich gar nicht als "staatliche Beihilfe" zählt, wie bspw. im Sozialbereich zugunsten der Bürger*innen.
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@NichtzahlerKa - Dank im Namen der Dissertations-Forschung an das Vogelgezwitscher!
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Es sind nur 211 Seiten. Die Angabe von über 400 hier im Forum: Weil man da auch die Leerseiten eingescannt hatte.
Was ist der Wert einer juristischen Dissertation, wo doch alles längst gesagt ist? Eine Profession, bei der das Abschreiben das Prinzip ist... "bisherige Rechtsprechung" usw..
Es ist gut, die Erwartungen an den Juristenstand nicht zu hoch zu hängen, dies besonders für die Zeit, als es noch keine Computer (und auch keine Schreibautomaten) gab für jedermann: DDR Mitte / Ende der 80er Jahre.
@pinguin: Die unzulässigen Subventionen und vor allem die intransparenten Unter-Subventionen:
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All die vielen Nachweise durch @pinguin hier im Forum sind in Gutachten und Schriftsätze eingearbeitet. Mehrere der etwa 20 Einzelbeschwerden machen diesbezüglich zu verwerfende Rechtsnormen des "Medenstaatsvertrags 2020" geltend.
Das Schenkungsverbot für ARD, ZDF usw. ist dort dargelegt, das - verfassungsreichtlich begrenzte - Schenkungsrecht der Parlamente ebenfalls.
Beispiel: Wegen Sozialpflicht im Verfassungsrecht darf der Bund die gewaltigen Zuschüsse zu Rentenkassen usw. beschließen.
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Es ist gut, die Erwartungen an den Juristenstand nicht zu hoch zu hängen, dies besonders für die Zeit, als es noch keine Computer (und auch keine Schreibautomaten) gab für jedermann: DDR Mitte / Ende der 80er Jahre.
Ja schon, aber wo steht da überhaupt mal ein Fazit oder eine Zusammenfassung oder dergleichen außer auf Seite 199 (und das ist nur ein Schaubild)?
Ich sehe "Thesen" am Ende, die aber keine Thesen sind, sondern das gleiche Geschwafel, was schon am Anfang und mitten drin auftauchte. Das Bisschen was an "Folgerung" da ist, enthält das, was die DDR damals schon tat. War das so üblich in der DDR? Dem Staat nach dem Mund schreiben und Allgemeinplätze formulieren? Auf der anderen Seite hat halt offiziell niemand je von einem Intendanten einen scharfen oder gar kritischen Verstand gefordert...
Mal "irgendwas" als Vergleich (westdeutsche rechtliche Diss. von 1970, leider nur "Leseprobe"):
https://www.duncker-humblot.de/_files_media/leseproben/9783428423224.pdf
Die Themen klingen wirklich spannend und das ganze wirkt wesentlich professioneller und auf ein Ziel hin strukturiert. Das fehlt doch da völlig! Wie lang hat die denn an ihrer Diss. gesessen? Ich sehe halt bei ihr nirgends den Wert einer jahrelangen Arbeit oder das Einfließen eigenen Sachverstandes. Schlicht nirgendwo!
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@NichtzahlerKA hat Recht, @pjotre irrte vermutlich tüchtig.
Ich hatte den Text nicht genau genug analysiert und überdacht.
G8. Diese Dissertation ist vielleicht etwas in einem Institut für zukünftige DDR-Aktive,
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wo man einen Dr. relativ freundlch vergab, um den "Zuverlässigen" das Aufrücken in der Hierarchie zu erleichtern.
Damit wäre die penetrante Sozialismus-Propaganda dann besser erklärbar.
Ob man den Qualitätsmangel strategisch aktuell verwerten kann? Vielleicht, weil der Prof. h.c. der Uni Leipzig möglicherweise nur verliehen werden darf, wenn die bisherige akademische Leistung eine von wissenschaftlicher Qualität war?
Ich halte des hier mal als Faktengesichtspunkt fest. Was hieraus zu machen ist, wird später überdacht werden.
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Dieser Thread hat Hervorragendes erbracht. Team-Arbeit ist, wenn, wie T_oll, E_inige A_lles M_achen. Nun Schließung der wichtigsten verbliebenen Lücke:
H1. Universität Leipzig - Regeln für Prof. h.c.
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https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/120712_Ordnung_Bestellung_Honorarprofessur.pdf
H1. Anwendbarkeit:
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Fassung 12. Juli 2012. Also zeitlich rund ein Jahrzehnt nach der Ernennung von Frau Wille, weniger aber auch einige Jahre - nach der Ernennung von Herren Schöder.
Wesentliche Abweichungen der früheren Regelung werden nicht vermutet. Das Recht der dauerhaften Führung wäre nach den früheren Regeln zu beachten. Insoweit erscheinen Änderungen denkbar, was die Pflichten der Lehre anbetrifft, um den Titel zu erhalten und beizubehalten.
Die Regeln - wie auch immer sie lauten mögen - seien der Einfachheit halber einstweilen als erfüllt anzusehen, so lange nichts Gegenteiliges bekannt ist. @ope23 hat hierzu vielleicht noch nützliche Info verfügbar.
H3. Zwingende Voraussetzungen:
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1. abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel
durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder
besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit.
"1." ist für Frau Wille als erfüllt anzusehen.
"2." ist "Schwamm", Ermessenssache, bekommt also ziemlich automatisch und immer das "ja, ist erfüllt.
H4. Nötige Ziffer "3": Hier wird es problematisch für Frau Wille?
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"kümstlerische Arbeit" sei als Ernennungsgrundlage ausgeklammert.
Dann bleibt nur als zwingender Nachweis:
Es muss also "Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit" nachgewiesen werden. Die Promotion allein genügt dafür nicht. Diese muss auch von "Qualität" sein, und gemeint ja laut Kontext: von "wissenschaftlicher Qualität".
Ein ideologisches Pamphlet mit Jura als Anhängsel, erfüllt das diese Anforderungen?
Schön, dass unsere Forschungsarbeit nun Internet-Zugriff auf den Volltext der Dissertation hat. Erhebliche Zweifel an "Wissenschaftlichkeit" wurden in diesem Thread als nicht völlig ausschließbar angedeutet.
Hier liegt also die erste rechtliche Schwachstelle.
H5. Nun zur Lehrtätigkeit. Da ist wohl nichts seit Jahren?
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Während andere professores h.c. auf der Uni-Websites eines Instituts mit E-Mail und Sprechstunden-Angebot auftreten, ist Frau Wille hierzu offenkundig nicht etwa "allzeit bereit" (das verstehen nur Ossis?), sondern überhaupt nicht bereit?
Aber immerhin hat sie eine E-Mail-Adresse, um ihr mal nette Botschaften zukommen zu lassen, beispielsweise über Grundrechteverstoß und eigene Rundfunkabgabe?
Huch, bei Anklicken ihrer Mail-Adresse kommt: nixdorf@uni-leip...
Hat sie mal Namensänderung gehabt? Mal eine Mail an Frau Prof. h.c. Nixdorf senden?
Oder ist da seit Urzeiten die unausgefüllte Ursprungsadresse des IT-Dienstleisters verblieben?
H6. Ob es für sie ratsam ist, Sprechstunden abzuhalten?
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Im Herbst 2022 schickte eine Thüringer Bürgerin ihr 1300 Seiten Schriftsatz inklusive Schadensersatzforderung für hässliche Sachen. Das gehört zum Bestand der beim MRD am 1. Juni 2022 "untergegangen gemacht wordenen" zweimal 1300 Seiten.
Aber bevor die Intendanz dies harmlose Aktenpaket öffnete, rief sie das Bombensuch-Kommando der Polizei herbei, um zu klären, ob da nicht eine Bombe drin sei. Ja, das ist keine Story aus Absurdistan, sondern so kursiert die Angst bei einem Unterhnehmen, das seit 10 Jahren die Geringverdiener zu Unrecht zur Kasse zwingt. (Siehe Beweis des Unrechts im Entscheid Bundesverfassungsgericht vom 19. Januar 2022. Herrlich, aus den Jägern wurden die Gejagten.
"Lüge! Kann nicht stimmen!", sagt der MDR-Faktenchecker? - Doch, stimmt. Denn die Polizei rief die Eltern der Absenderin an, ob die Tochter wohl als Terroristin und Bombenlegerin in Betracht käme. So hat die Polizei spitzbübisch genüsslich dafür gesorgt, dass die Absenderin von diesem schilda-würdigen Streich erfahren durfte? (Keine Missverständnisse... die Tochter ist weit weg vom pubertären Spinner-Alter.)
H7. Jedenfalls ist dokumentiert, Im VEB Volks-Eigenen Betrieb MDR kursiert vielleicht die Angst vor dem Volk.
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"Aus den Jägern wurden die Gejagten"? Sozusagen das DDR-Urangst-Trauma anno 1989, 1953?
So, wer macht es, bei Frau Prof. Wille, aka nixdorf@uni... , um eine Sprechstunde zu bitten über Studiums-Anliegen? Oder um eine Handsignierung des Ausdrucks ihrer Doktorarbeit zu erbitten?
Halt, nein, geht nicht, die Doktorarbeit des internationalen kooperativen Jura-Sozialismus ist laut Seite 1 der Geheimhaltung unterstellt. Moment mal, eine Doktorarbeit - Geheimhaltung? Galt das nur für die erloschene DDR?
(Aufgepasst, nie "frühere" DDR sagen. Denn damit sagt man ja, es gäbe eine jetzige 2.0, also in der wir jetzt leben. Das ist ganz gefährliches vermintes Terrain.) :-)
H8. Die nötige Lehrpflicht: - Also auch jetzt nötig durch Frau Wille? -
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Zurück zu: https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/120712_Ordnung_Bestellung_Honorarprofessur.pdf
§ 3 Abs. (4) Begründet sich der Vorschlag auf Lehrtätigkeit des Kandidaten, sollte bei seiner Unterbreitung die Verpflichtung des Kandidaten vorliegen, auf absehbare Zeit auch weiterhin regelmäßig Lehrleistungen im Umfang von mindestens 2 SWS zu erbringen.
Klartext. 2 Stunden jede Woche. Muss dann ja wohl ins Vorlesungsverzeichnis. Stimmt, so macht das Sinn mit einem Prof. h.c., der dies dann laut Bestimmung kostenlos zu erbringen hat.
Da diese Option der Verpflichtung ja wohl seit vielen Jahren durch Frau Wille nicht eingehalten wird: Ist damit der Prof. h.c. abzuerkennen wegen ständiger Nichteinhaltung?
Sicherheitsbedenken dürften nicht gelten. Wenn Frau Wille das Volk fürchtet, so kann sie sich ja auch durch eine Truppe von defensiv bewaffneten Wachleuten umgeben lassen oder auch die Lehrveranstaltungen virtuell auf der Leinwand abhalten.
Aber man beachte die Fornulierung: "auf absehbare Zeit". Also nicht oberhalb von beispielsweise 5 Jahren?
H9. Die Alternative ist eine "Arbeitsbeziehung" zur Universität Leipzig.
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Doch, ja, es geht auch anders, die Fortführung des Prof. h.c. zu legitimieren:
https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/120712_Ordnung_Bestellung_Honorarprofessur.pdf
§ 3 Abs. (5) Begründet sich der Vorschlag auf bestehende Arbeitsbeziehungen zur Universität Leipzig, so sollten diese ebenfalls seit mindestens einem Jahr bestehen und perspektivisch auf absehbare Zeit fortbestehen bzw. ausgebaut werden.
Wenn dies als Rechtfertigung für die Fortdauer des Prof. h.c. zu behandeln wäre, so müsste das ja irgendwie nachweisbar sein.
Drittmittel-Zuweisung durch den MDR kann dies nicht erzeugen: Da Frau Wille nicht Eigentümerin des MDR-Unternehmens ist, sollten Drittmittel-Beiträge ihr an sich keine persönlichen Vorteile erbringen.
(Allgemeine Information: Drittmittel sind beträchtlicher Finanzierungsfaktor der Hochschulden, Schwergewicht allerdings Ingenieurs-Themen.)
H10. Die Lösung des Knotens ist in § 5.
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§ 5 Titelführung
(1) Honorarprofessoren sind berechtigt, für die Dauer der Bestellung den akademischen Titel „Professor“ zu führen.
(2) Honorarprofessoren sind berechtigt, den Titel „Professor“ auch nach ihrem Ausscheiden zu führen, wenn sie diesen zuvor mindestens fünf Jahre führen durften.
Demnach unterläge Frau Wille nicht den Bestimmungen von vorstehend H8. und H9.? Das Nebeneinander der Regelungen ist nicht ganz eindeutig auslegbar. Jedoch unterstellen wir einmal, dass alles in Ordnung ist. Aber dann kommt:
H11. Die Widerrufbarkeit des Prof. h.c.:
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§ 6 Abs. (2) Die Bestellung zum Honorarprofessor kann widerrufen werden, wenn dieser sich als nicht würdig erweist. Das gilt insbesondere
- bei dessen Verurteilung in einem ordentlichen Strafverfahren durch ein deutsches Gericht, wenn dieses Urteil bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hätte,
- wenn die Bestellung durch Täuschung erworben wurde oder
- wenn nach der Bestellung Tatsachen bekannt werden, die eine Bestellung ausgeschlossen hätten
Das ist eine "kann"-Bestimmung, zugleich eine Ermessensregel wegen des "insbesondere". Je nach Schwere von Vorgängen kann derartiges zu einem faktischen Muss der Aberkennung werden.
H12. Entscheidungsraster ist geschaffen.
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Dieser Thread hat den beabsichtigen Zweck ausreichend erfüllt. Die Grundlage zum Handeln ist geschaffen.
Natürlich könnten sich nun noch weitere dienliche Informationen finden, also weitere Beiträge hier im Thread.
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Nixdorf ist hier:
https://www.sozphil.uni-leipzig.de/institut-fuer-kommunikations-und-medienwissenschaft/professuren/professur-fuer-kommunikationswissenschaft/team/simone-nixdorf
Das ist die Sekretärin von Prof. Patrick Donges.
Frag doch einfach mal jemand mit genug Chuzpe bei Nixdorf nach einem Gesprächstermin bei der Honorarprofessorin: Wann sie es denn einreichten könnte ihre letzten Forschungsergebnisse zu besprechen, gern auch remote...Man kann sich ja als Schreiber einer Dissertation ausgeben. Wenn dann die Frage zurückkommt "Welche Forschungsergebnisse"? Dann ist der Drops wohl gelutscht...
Zusatz: Ich habe mal versucht ihre wissenschaftlichen Arbeiten zu finden - gar nicht so leicht!
Hier die bisherigen zusammengetragenen Hinweise:
- WILLE, Karola. Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Uberarbeitung des Rechtsrahmens fur die elektronische Kommunikation (TK-Review) durch die Europaische Kommission aus Sicht des offentlich-rechtlichen Rundfunks. Zeitschrift fur Urheber und Medienrecht, 2007, 51. Jg., Nr. 2, S. 89.
- WILLE, Karola. Vom Werden der Rundfunkordnung in den neuen Bundesländern: Rundfunk in Ostdeutschland. Erinnerungen–Analysen–Meinungen. Konstanz: UVK, 2003, S. 133-144.
- Wille, Karola (2002): Kabelrundfunk aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. In: ZUM, S. 261-267
- Wille, Karola/Heckel, Mario, Verfassungsrechtliche Aspekte bei der Kabeleinspeisung – Zur Auslegung des Begriffs „gesetzlich bestimmtes Programm“, ZUM 1997, 240
- Wille, Karola, 1991: Medienrecht in der DDR – Vergangenheit und Gegenwart. In: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) 35, 15–20
Fragt mich nicht aus welchem KLO ich das zusammen mit google gefischt hab. Man findet teilweise noch nicht mal die Titel in google. Wer Zugang zu diesen Quellen hat, kann ja da mal nachschauen, ob was Interessantes drin steht... Nachgenutzt wird ihre "Forschung" jedenfalls nicht. Das steht fest. Gefühlt hat meine schlechteste Publikation mehr Zitationen als ihre kumulierte "wissenschaftliche Leistung".
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J1. Dank an @NichtzahlerKA . Ob viel Weiteres ist, wissen wir nicht. Vermutung: Ist nicht.
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Die ausschlaggebende Frage der Referenzierung: Dafür hat @NichtzahlerKA nichts Belegbares gefunden. Das würde Google gewöhnlich ausweisen.
So der bisherige Befund. Für alle Vorklärung gilt: Man höre sodann die Meinung der Gegenseite. Das kann einer derjenigen Streiter, die Frau Wille besonders in ihr "Härze" (...Thüringen spricht...) eingeschlossen haben, ihr ja mals als höfliche Frage vortragen?
Nun die Zusatzanalyse nach jetzigem Stand der Vorklärung:
J2. Juristische Publikationen sind nicht ohne Faktencheck dem benannten Autor voll zweifelsfrei zurechenbar, sofern
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a) selten
b) sofern nicht im jura-wissenschaftlichem Kern-Schrifttum (solches wäre beispielsweise NJW)
- ZUM dürfte alledings als wissenschafltich vollwertig einzustufen sein - Klärung erfolgte insoweit nicht -
c) und von überlastetem Chef der Unternehmensführung.
d) Ein Mit- oder Haupttexter taucht dann manchmal als Ko-Autor auf, es sei denn, er verzichtet hierauf seinem Vorgesetzen zuliebe.
Frau Wille konnte für das Prof. h.c. etwas wissenschafltiche Publizierung gut brachen, sei angemerkt. Es betraf die Spanne der 5 Jahre 2002...2007. Analoges gilt für ihre MDR-Ämter. Aber das ist ein normaler Gang der Dinge und wäre nicht negativ wertbar.
J3. Da ist dann aber trotzdem die Erwägung naheliegend, ob ein interner Mitarbeiter
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etwas auf Weisung des Chefs textete, aber auf seine Mit-Nennung als eigentlicher Autor verzichtete, zumal der Chef es "durchgreifend modifizierte".
Ein mit rund 200 000 jährlich vergüteter Chef der Rechtsabteilung, der fachkundiges Personal zum Delegieren hat, der aber trotzdem seine Zeit verwendet, wissenschaftlich zu publizieren, das passt jedenfalls schlecht. Kann aber vorkommen. Vor Meinungsbildung müsste man die andere Seite hören, was vielleicht bei Frau Wille mal durch Bürgeranfrage erbeten werden könnte. Sie wird sich sicherlich freuen über das sie ehrende Interesse an ihrer wissenschaflithcne Arbeit.
J4. Nun schauen wir auf die Fakten.
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Nur 1x ist ein Co-Autor benannt, also Mario Heckel.
Google: "mario Heckel" mdr
erbringt 16 Treffer und darunter diesen:
http://www.thovg.thueringen.de/OVGThueringen/rechtsp.nsf/6c24af328dcfcb8cc1256ab9002dd3c7/4d2e0ab7f3e69d4bc12571a8004017d0/$FILE/03-8K-01042-GB-A.pdf
Und sieh an:
8 K 1042/03.Me - VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN [...]
In dem Verwaltungsrechtsstreit
_____ M_____,B_____, _____ W_____,- Kläger -
gegen MDR - Mitteldeutscher Rundfunk GEZ, vertreten durch den Vorstand, Kantstraße 71, 04275 Leipzig,- Beklagte -
bevollmächtigt: Juristische Direktorin Prof. Dr. Karola Wille mdr - Mitteldeutscher Rundfunk,Kantstraße 71-73, 04275 Leipzig,
Unterbevollm.: Referent Mario Heckel mdr - Mitteldeutscher Rundfunk, Kantstraße 71/73, 04275 Leipzig,
wegen Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht [...]
ohne mündliche Verhandlung am 15. Juni 2006 für Recht erkannt
Referent ist, wer dem Chef "referiert", vergleichbar der Rolle des "Berichterstatters" bei Gerichtsverfahren.
Noch Fragen?
Doch, ja, Denn damit ist keinesfalls belegt, dass der dortige Referent zugleich der eigentliche Autor der Pulikationen von Frau Wille jener Jahre war. Im Zweifelsfall gilt immer der ausgewiesene Autor als der mutmaßliche Autor.
Diesbezüglich muss die andere Seite gehört werden, also einfach auch diesbezüglich eine höfliche Anfrage eines interessierten Bürgers aus dem MDR-Gebiet.
J5. Übrigens kam natürlich damals die Klageabweisung.
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Damals war das Besitzen eines "Rundfunk"-Geräts das "Delikt" für Annulieren des Grundrechts der Informationsfreiheit, Als das nicht mehr klappte wegen immer mehr "Hausverbot" für die Stasi - halt, nein, für GEZ-Beauftragte, wurde die besser nachweisbare Wohnungsinhaberschaft zum "Delikt" für die gleiche Annullierung.
Juristen sind ja genial erfinderisch, wenn Politiker es von ihnen gerne so hätten. Natürlich haben ARD, ZDF etc. schon seit etwa 2002 (Internet-Zeitalter beginnt) derart viele notorische Nichtzuschauer, dass sowohl die Rundfunkgebühr wie dann der Rundfunkbeitrag (Zusatz-Grundsteuer) - eine "Mediensteuer" sind, Zwang also illegal ist.
Rechtsprechung ist entweder, dass Richter sich dem Recht beugen, oder dass sie das Recht beugen.
J6. Von diesem Abstecher zurück zum Thema:
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Genau das gehörte zum Kern der 2x 1300 Schriftsatz- und Gutachten-Seiten, die anno 2022-06-01 beim MDR untergegangen wurden. Gerichtet an: Frau Dr. Wille, Intendantin: Beleg der Rechtswidrigkeit des Inkasso-Zwangs, weil laut einhelliger Wissenschaftler-Meinung eine Steuer, als unzulässig,
Das ist bindend für Richter und öffentlich-rechltiche Sender, also bindend für die Juristen Dr. iur. Wille.
Und deshalb wurde dieser Thread gemacht. Kann Frau Wille "fehlendes subjektives Bewusstsein" der ihr nachvollziehbar vorgetragenen Rechtsfehler behaupten?
Journalistin Frau Schlesinger, RBB, verkündete zur Frage "Falschinkasso" in einem Interview: Das sei Sache der Juristen, das "gehe sie schlichtweg nichts an".
Wenn Frau Wille sich gleichermaßen entlasten möchte? Kann sie das, so lange sie sich als Dr. iur. Prof. h.c. ausweist?
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Neuer Aufklärungs-Mittelpunkt:
Die letzten 5 DDR-Jahre von Frau Prof. Dr. Wille
A1. Die Dissertation = Doktor-Arbeit: Welcher institutionelle Kontext?
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Die Frage, ob man die Dissertation als "wissenchaftlich" bezeichnen kann, ist im Thread bereits behandelt.
Eine Gegenmeinung zu "wissenschaftlich" wäre: Ein Sozialismusphrasen-Pamphlet, gut für Aufstiegschancen in der totalitären Diktatur. Das dürfte allerdings einen entsprechenden staats-kooparativen Rahmen dieses Instituts voraussetzen.
Hier im öffentlichen Forum sollten wir nicht darüber diskutieren. was von diesen gegensätzlichen Meinungen zu halten ist und wer recht haben könnte.
Interessieren würden Fakten, nur Fakten, der letzten 5 DDR-Jahre über das Instititut, bei dem sie probmovierte. Das war wohl in Jena. Wir würden gerne wissen, ob es sich um ein wissenschaftliches Institut handelte oder aber um eine Kaderschmiede für Nachwuchs im Sinn von totalitär handelte.
A2. Was machte Frau Will in den letzten etwa 5 Jahren bis 1989?
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Berufliche Tätigkeit und deren Einbindung in entweder unbedenkliche oder aber bedenkliche Teile des DDR-Totalitarismus?
Sehr konkret, war Frau Wille an Aktivitäten beteiligt, die nachträglich kaum verziehen werden könnten?
Oder war allenfalls Anpassung gegeben, um überhaupt Karrierechancen zu haben? Das muss man, falls es vorliegt, leider weitgehend verzeihen, weil man anders nicht klar kommen kann mit dem Neuanfang nach Regime-Sturz.
Wir benötigen nicht Meinungen, sondern Fakten, ob bezüglich Frau Wille derutlich weitergehende Belastungen durch klare Fakten beweiskräftig sind.
A3. Große Bedeutung haben ziemlich plötzlich derartige Fakten erlangt.
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Es besteht nach letztem Stand etwas Verknüpfung des MDR-Themas mit dem aktuellen RBB-Skandal.
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ad A1: Sektion Staats- und Rechtswissenschaft, Universität Jena
Die damaligen Sektionen entsprechen den heutigen Fachbereichen (nicht zu verwechseln mit Fakultäten).
Möglich ist, dass diese genannte Sektion nach der Wende abgewickelt oder durchgreifend neu besetzt wurde.
Ob diese Jenenser Sektion irgendwie so eine Kaderschmiede war wie etwa seinerzeit die Journalistik an der Uni Leipzig, weiß ich nicht.
Juristen gab es ja kaum (sollen nur so um tausend für ganz DDR gewesen sein... kein Vergleich mit heute ;D ) Weiß nicht, wofür man da eigentlich promoviert? Um Jura-Prof'in zu werden? Oder Strafrichterin? Fragen über Fragen.
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Aus der Diss:
Da in der DDR und auch in den anderen sozialistischen Ländern nur geringzählige wissenschaftliche Abhandlungen zu dem Gegenstand der Arbeit vorgefunden wurden, sind die in der Obersten Staatsanwaltschaft der Ungarischen Volksrepublik mit Dr.jur. Hlavathy, in der Obersten Staatsanwaltschaft der CSSR mit Dr. Klapal sowie in der Generalstaatsanwaltschaft der DDR mit dem Leiter der Abteilung Internationale Verbindungen, Staatsanwalt Foth, dem Staatsanwalt Saager und mit Staatsanwalt Wieland, beide Mitarbeiter in der Abteilung Internationale Verbindungen, geführten Gespräche als besonders wertvoll zu bezeichnen.
Andere Länder andere Sitten, oder gab es schon damals sowas wie Vitamin B?
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Vitamin B war in der DDR die Zweitwährung (nach der D-Mark). Die Frage ist völlig müßig.
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... nach A B C usw. setze ich fort mit M1. usw. ...
M1. MDR über die eigene Chefin: Biografie von Frau Wille:
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... der Inhalt für derartiges wird gewöhnlich mit den Chef*x:innen persönlich abgestimmt und Satz für Satz sorgfältig optimiert. Mal schauen:
Ihre wissenschaftliche Laufbahn setzte sie dann an der Universität Leipzig fort. Am Institut für Internationale Studien der Leipziger Alma Mater war sie von 1986 bis 1991 als wissenschaftliche Assistentin tätig. An der Juristenfakultät erlangte sie 1991 die Lehrbefähigung ("facultas docendi") in Medienrecht.
Von der Universität wechselte Karola Wille im April 1991 zum Rechtsamt der Stadt Leipzig, wo sie bis Oktober 1991 als Justiziarin arbeitete. Im November 1991 trat sie die Stelle der 1. Referentin in der Juristischen Direktion des MDR an. Ab 1993 war sie Stellvertreterin des Juristischen Direktors des MDR. Parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit absolvierte sie von 1991 bis 1994 ein juristisches Fernstudium an der Fernuniversität Hagen.
Quelle: https://www.mediabiz.de/film/firmen/people/prof-dr-karola-wille/6508/1610
Dort ist vermerkt: "Quelle: MDR"
M2. Fernstudium Hagen: Details wissen wir nicht.
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Der zusätzliche Informationsbedarf ist bei solchen "Eigen-Biografien" immer zu suchen. Wie lesen:
"Parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit absolvierte sie von 1991 bis 1994 ein juristisches Fernstudium an der Fernuniversität Hagen."
Als zuverlässig darf man ansehen, dass Frau Wille in dieser Zeit an der Fernuni als Studierende eingetragen war. Ob und wie viel sie dafür an Zeit einsetzte, um sich mit dem bundesdeutschen Recht vertraut zu machen, dafür haben wir nach jetzigem Stand exakt null Anhaltspunkt.
Es ist exakt null Information einstweilen verfügbar über einen erhaltenen Abschluss oder über etwaige und erfolgreiche Zwischenprüfungen.
Die Fernuniversität Hagen ist vermutlich schweigepflichtig. Damit wäre vermutlich die einzige Auskunftsperson Frau Wille selber.
M3. Etwaiges Stasi-Interesse an Frau Willes spezifischer fachlicher Kompetenz: Details wissen wir nicht. Von 1986 bis 1991 arbeitete Wille als wissenschaftliche Assistentin am Institut für Internationale Studien der Karl-Marx-Universität Leipzig. In der Fachzeitschrift Neue Justiz veröffentlichte sie Ende 1986 zusammen mit einem Offizier im besonderen Einsatz der Stasi-Hauptverwaltung Aufklärung die Zusammenfassung zur Internationalen Konferenz zu aktuellen Fragen des Revanchismus in der BRD. In dieser heißt es u. a.: „Im politischen und ideologischen Arsenal der aggressivsten und reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals nimmt der Revanchismus einen gewichtigen Platz ein …“.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille
Wir werden die karriere-nötige Terminologie der DDR-Kader freiwillig unfreiwillig verzeihen("nolens volens"). So ist Totalitarismus. Wer Führungskader werden möchte, muss sich einpassen.
Die vielen Fragen, die sich diesbezüglich aufdrängen, also etwaige Widerstandspflicht und so weiter, wollen wir hier verdrängen.
Wir würden aber gerne mehr wissen: Inwieweit es Frau Wille gelang, Distanz zu dem Teil der auch nachträglich schwer verzeihbaren Fehler der Stasi-Stellen zu halten. "Wissenschaftliche Arbeit" kann jede Sorte Inhalte umfassen.
M4. Für Frau Wille werden 2 wissenschaftliche Publikationen berichtet:
(1)Der Rechtsverkehr in Strafsachen zwischen der DDR und anderen sozialistischen Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Übernahme der Strafverfolgung, Jena, Diss. 1986 (doi:10.22032/dbt.46784)
(2) Die Regelungen der Strafgesetzbücher der europäischen sozialistischen Staaten zum räumlichen und personellen Geltungsbereich der Strafgesetze : sowie ausgewählte normative strafrechtliche und strafprozessuale Bestimmungen der Rechtsverkehrsverträge der ersten sowie zweiten Generation zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Staaten. Synopt. Vergleich, Jena 1984
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille
Beide hängen eng zusammen. Frau Wille war demnach vielleicht die Bestinformierte jener Jahre in der DDR über dies Rechtsgebiet. Das wird hier neutral berichtet.
Jedenfalls war sie vermutlich eine geschätzte Fachkundige von Interesse für DDR-Politik-Gremien. Auch das wird hier neutral berichtet.
M5. Fakten fehlen uns zur Frage der Ehe mit einem DDR-Militär-Staatsanwalt.
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Vorab sei klargestellt: Wir wollen keine Sippenhaft und wir wollen keine Schema-Wertung. Wir würden nur gerne mehr Fakten wissen:
Karola Wille, geboren in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) und geschieden von einem DDR-Militärstaatsanwalt, promovierte 1986 an der juristischen Fakultät der Universität Jena. In der Dissertation preist sie durchaus die Errungenschaften des SED-Sozialismus.
Quelle: 2011-08-23 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/reiter-nachfolge-wille-oder-hilder/4532622.html
Geschrieben von Dr. Joachim Huber, dem Medienchef der Tagesspiegel-Redaktion. Er ist übrigens aktuell mit Sinn für Humor in Erscheinung getreten in Sachen RBB / Frau Schlesinger: Es sucht die RBB-Compliance-Beauftragte nämlich aktuell eine
- Hilfskraft zum Mindestlohn von 12 Euro
- für die anspruchsvolle hochvertrauliche Compliance-Bearbeitung
- bezüglich Patricia Schlesinger
- (Berliner Streiter-Slang sehr ungehörig: "Patty-Gate").
2022-07-26 13h03 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/studentische-aushilfe-fuer-rbb-affaeren-gesucht-schon-knauserig-oder/28549556.html
Zurück zum Ernst der RBB-Sache, gleicher Redakteur: "RBB steckt im Sumpf":
2022-07-29 16h51 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/der-rbb-steckt-im-sumpf-mit-der-symbolpolitik-wird-schlesinger-nicht-durchkommen/28560620.html
M6. Zurück zu Frau Wille:
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- Wir würden vielleicht gerne wissen mit unserer doofen Neugier von Stammtisch-Niveau: Ganz banal, wann erfolgte die Scheidung und nach wie vielen Jahren?
- War während der Dauer der geführten Ehe / häuslichen Gemeinschaft dieser Militär-Staatsanwalt bei Vorgängen beteiligt, die auch im nachinein schwer entschuldbar erscheinen könnten?
- Sofern dies der Fall war, was hat Frau Wille hierzu als Kommentar ihrer eigenen Sichtweise vielleicht distanzierend zu ergänzen?
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ad M1: Also, von der Stadt Leipzig nach nur 6 Monaten in eine frisch gegründete Landesrundfunkanstalt zu wechseln: da argwöhnt mein Geschichtslehrer armdicke Seilschaften. Vermutlich wurde jemand gerettet, denn bei der Stadt Leipzig (und auch in der Uni) wurde aufgeräumt. Da war nicht nur der OBM ein (übrigens dennoch sehr geliebter) Wessi. Bei der LRA war da kaum Siegerjustiz, gefühlt eher gar keine. (Später gab es dann so Skandälchen.)
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Wir schreiten vorwärts beim Erobern des Vergangenen. Vorstehender Beitrag von @ope23 : interessant, was sein Geschichtslehrer da argwöhnen mag.
M7. Republikflucht über die Bruderländer? Auslieferungsabkommen?
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Die Fragen M2. bis M6. sind im vorausgegangenen eigenen Beitrag formuliert. Nun klarer die Stellen, die auch 2023 noch wehtun:
Ging es bei der wissenschaftlichen Arbeit von Frau Wille wesentlich um Auslieferungsabkommen für Straftaten und zwangsfläufig oder sogar wesentlich um Auslieferung an die DDR wegen "Republikflucht"?
Ungesetzlicher Grenzübertritt (umgangssprachlich Republikflucht) war in der DDR eine Straftat gegen die staatliche und öffentliche Ordnung nach § 213 des Strafgesetzbuchs (StGB).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ungesetzlicher_Grenz%C3%BCbertritt_im_DDR-Recht
Ihre Dissertation müsste diesbezüglich einmal nach geeigneten Stichtwörtern durchsucht werden.
Ferner würden wir ganz gerne auch die wissenschaftliche Arbeit textlich sichten, die laut TAGESSPIEGEL mit einem Stasi-Offizier gemeinsam erschaffen wurde.
M8. Totschießen-Befehle?
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Was wissen wir über militär-staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit bei Ermittlungen wegen Verweigerung des Schießbefehls? Bei faktischer Verweigerung durch Nichttreffen des "Zieles"?
Wo, bei welcher Staatsanwaltschaft, wurden diese Verfahren vielleicht zentralisiert? Was wissen wir über die personelle Besetzung dieser Stellen? Was wissen wir über die Verfahren gegen zuständige Richter und Staatsanwälte? Diese werden sich auf die Positivisten-Bastion berufen, wonach sie nichts weiter taten als das geltende Recht durchzusetzen.
(Das kennen wir ja von bundesweiten Textbaustein-Fehlurteilen in Sachen Rundfunkabgabe?)
Das Ermitteln von Vergangenheit sollten wir hier im Forum nicht vertiefen, um nicht in Politikdiskussion abzugleiten, zumal dieser "Schnee von gestern" nur ganz beiläufig interessiert. Quellenangaben sollten hier genügen. Vielleicht kommen wir diesbezüglich aber nicht zur Faktenermittelung, weil es an Online-Qellen darüber fehlen könnte.
M9. Die letzten 5 Jahre von Frau Wille im DDR-Kontext 1984 bis 1989 sind die Jahre, für die uns Fakten fehlen.
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Diese längst vergangenen Jahre könnten ausschlaggebend werden für das Heute - ganz aktuelle heftige Vorgänge, die im Forum noch nicht dargestellt werden können.
Und auch die kommende Frage der eventuellene Wiederwahl ist im Auge zu behalten:
Frau Wille ist Intendantin bis 2023. - Quelle über die Wiederwahl im Jahr 2016:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/karola-wille-bleibt-bis-zum-jahrnbsp2023-mdr-intendantin.html
Über die heftigen Umstände bei der ersten Wahl 2011 und dass der "Klassenfeind" in "Sieger-Rolle" einen anderen Kandidaten privilegierte:
https://www.spiegel.de/kultur/tv/bernd-hilder-mdr-rundfunkrat-laesst-intendanten-kandidat-durchfallen-a-788334.html
Interessant ist rückblickend, dass der SPIEGEL den MDR damals als skandalbelastet einstuft. Aber auch das sei "Schnee von gestern".
Karola Wille ist Jahrgang 1959. Unbekannt ist einstweilen, ob sie 2023 weitermachen will als Intendantin und wie lange sie es nach MDR-Regeln für eventuelle Altersgrenzen könnte.
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Ich kann dazu nicht viel beitragen. In einem inhaltslosem Etwas etwas Bedeutung beizumessen, ist nahezu unmöglich.
Immerhin der "Illegale Grenzübertritt" (S.43 unten) ist das einzige konkrete Beispiel in dem Abschnitt 1.2.1.3 über die (nicht vorhandene) Bedeutung der Auslieferung. Sie sagt, dass die Flucht aus der DDR in Ungarn nicht strafbar war. Potzblitz! Strafbarkeitslücke gefunden! Sonst kommt es nicht vor. Auf den Schießbefehl ist sie wohl nicht gekommen oder wollte ihn nicht ansprechen. Ist ja doch ein Bisschen hässlich sowas für einen glühenden Sozialisten.
Vielleicht noch grundsätzlich vergleichend: Ihre Dissertation ist ganz oben als vertrauliche Dienstsache klassifiziert. Andere sind das nicht. Das ist sogar eher unüblich. Das heißt für mich, dass irgendwas "Internes" dringestanden hat (weiß kein Mensch was). Sie hat also Dinge wissen und schreiben dürfen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Sehr praktisch natürlich, wenn man nur Murks schreibt. Was daran wissenschaftlich sein soll, weiß kein Mensch.
Edit:
Das "Interne" könnte z.B. sowas sein Gleichfalls sollte unter dem Aspekt, daß das innerstaatliche Recht mittelbar auf den Völkerrechtspildungsprozeß wirkt, eine offiziellle Regelung der betreffenden Rechtsverkehrsregelungen angestrebt werden.
Abschließend sei noch darauf verwiesen, daß ebenfalls im Ministerium der Justiz der DDR bestimmte interne Regelungen existieren, die eine Umsetzung der Völkerrechtsbestimmungen im Hinblick auf die Verfolgungsübernahme gewährleisten
Also im Wesentlichen schreibt sie ihre "Dissertation" über existierende informelle Vorgänge und sagt: Das könnte man doch mal offiziell machen. Eigenleistung = Nullkommanull
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Maliziös... die Dame schrieb ja über Strafrecht, u.a. über Republikflucht (in der Tat auch gängiger DDR-Sprech). Sie wechselte nun zu einer Landesrundfunkanstalt. Medienrecht ist eine ganz andere Domäne der Juristerei, aber möglicherweise schwebte den Beteiligten vor, mit dieser Dame die Rundfunkgebührenflucht abschließend zu handhaben? Erprobte sie sich an Frau Sieglinde B.? Später der Versuch, durch Framing die Radioflüchtlinge zu diffamieren? (An die widerwärtige Wortwahl im Framing Manual soll hier nicht erinnert werden.)
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M7. Bezüglich Altersgrenze: - (nur sehr beiläufig von Interesse)
---------------------------------------------- SWR-Intendant Kai Gniffke [..] .Der 61-Jährige ist seit September 2019 Intendant des Südwestrundfunks (SWR),
Quelle. 2022-08-01 https://www.sueddeutsche.de/medien/ard-patricia-schlesinger-vorsitz-zdf-1.5631839
M8. Wir haben nun etwas eingekreist: "Republikflucht" und "Auslieferung" war wohl ein Analyse-Interesse der DDR-Oberen,
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inklusive Mitautor "Stasi-Offizier". Hier zum Überdenken.
Wenn jemand nach Ungarn einreiste, um von dort in die BRD auszureisen. so war nach ungarischem Recht keine Straftat. Es gilt der internationale Rechtsgrundsatz, dass man nur ausliefert, sofern die Handlung auch im eigenen Land eine Straftat ist. Das ist auch für INTERPOL und die EU-Auslieferung ein wichtiger und verwundbarer Punkt.
- von @pjotre erfolgten seinerzeit gegen geplante abweichende Regelungen der Maastricht-Abkommen Einsprüche wegen Grundrechte-Verstoß. Er behielt Recht, Anspruch auf die juristische Vorprüfung im Auslieferland ist inzwischen die Rechtslage, obgleich das ein wenig verworren blieb bis heute.
M9. Immerhin konnten DDR-Bürger wegen eventueller Verletzung von Einreisebestimmungen
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oder Aufenthaltsbestimmungen in Ungarn festgehalten und der DDR "zurücküberstellt" werden? Diese alternativen gleichen Ergebnisse "Auslieferung" dank anderer Rechtsgrundlage waren beispielsweise juristisch analysebedürftig.
Ungarn hätte ja auch dem Wunsch der Person entsprechen können, sie in die BRD "zurückzuführen"? Aber sobald man die DDR als Staat anerkannt hat, ist eine Person mit Staatsbürgerschaft DDR eben nicht von bundes-"deutscher" Staatsangehlrigkeit und ist an sich nur in die DDR zurückführbar?
M10. Wir wollen uns nicht zu sehr vertiefen in diesen "Schnee von gestern".
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Dies sollte nicht zu einem Startpunkt von Diskussion in diesem Thread werden. Es sollte nur für die mitwirkenden Team-Mitglieder verdeutlicht werden, was für Fakten wir für die letzten 5 DDR-Jahre bei Frau Wille vielleicht suchen könnten, was uns aber vermutlich nicht gelingen wird.
Da ist bisher 5 Jahre "weißer Fleck" und den bekommen wir hier vielleicht nicht aufgeklärt. Das muss vielleicht kundigeren DDR-Investigatoren vorgetragen werden. Ist geplant. Kommt Zeit, kommt Tat. Zur Zeit keine Zeit... RBB-Kram hat Vorrang.
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N1. Noch mehr Bedeutung: Die letzten 5 DDR-Jahre von Frau Wille.
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Die Ereignissse in unserem Sinn überschlagen sich zur Zeit, Und eines könnte endgültig das Ende bringen für die Hybris des Imperiums ARD, ZDF usw.: Der MDR ist vielleicht die nächste Baustelle des Abbruch-Kommandos. Der Schlüssel dazu ist möglicherweise dieser Forums-Thread.
Wir haben vieles bereits zusammen getragen. Aber uns fehlt die letzte Meile: Von welcher Aktivität finanzierte Frau Wille in den letzten DDR-Jahren ihren Lebensunterhalt. War dort unmittelbar - oder mittelbar über Institute - eine Vergütung von Seiten einer Stelle, deren Zahlungen selbst im Nachhinein als unverzeihlich gelten würden?
N2. wir haben es ereits eingekreist: Über die letzten 5 DDR-Jahre:
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Aus oben B7. wird wiederholt
vom 17. Februar 2019 - noch 2022-07 aufrufbar
https://www.publicomag.com/2019/02/sie-werden-geframt-von-ihrer-ard/
"Sie promovierte 1984 an der Universität Jena zum Thema „Der Rechtsverkehr in Strafsachen zwischen der DDR und anderen sozialistischen Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Übernahme der Strafverfolgung“.
[... Textstelle:] „Die Vorzüge des Sozialismus sind auch im internationalen Rahmen umfassend zur Geltung zu bringen.“
noch Zitat:
"Von Jena wechselte sie an die Universität Leipzig, wo sie Medienrecht lehrte.
Dort schrieb sie unter anderem zusammen mit einem Staatssicherheitsoffizier im besonderen Einsatz eine Zusammenfassung der „Internationalen Konferenz zu aktuellen Fragen des Revanchismus in der BRD“, in der es unter anderem hieß: „Im politischen und ideologischen Arsenal der aggressivsten und reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals nimmt der Revanchismus einen gewichtigen Platz ein.“
noch Zitat:
"Für ihre Rolle in der DDR benutzte sie die gleiche Formel wie die meisten ehemaligen Funktionäre, die sich darauf beriefen, nur ein kleiner Teil eines Apparats gewesen zu sein. der ZEIT sagte Wille 2012: „Natürlich tut mir im Nachgang vieles leid, das in der DDR passiert ist. Ich persönlich muss mich aber auch fragen: Hast du etwas konkret zu verantworten, hast du als Juristin einem Menschen persönlich geschadet? Und da kann ich nur sagen: Nein, das habe ich nicht.“
N3. "Wo sie Medienrecht lehrte" - aber die genannte Publikation betrifft ja wohl nicht Medienrecht.
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Rekapitulieren wir:
"Dort schrieb sie unter anderem zusammen mit einem Staatssicherheitsoffizier im besonderen Einsatz eine Zusammenfassung der „Internationalen Konferenz zu aktuellen Fragen des Revanchismus in der BRD“,
Und es heißt "unter anderem". Aber was das andere ist, wissen wir bisher nicht. Ferner. Das vorstehende Zitat legt die Vermutung nahe, die Gesamtarbeit sei stasi-fnanziert gewesen. Bedeutete dies auch Geld für Frau Wille von dort - unmittelbar oder mittelbar?
Man denke Negatives nie, so lange die andere Seite noch zu hören ist. Das wollen wir hier unbedingt wahren. Wir halten uns frei von jeder Vermutung bezüglich von Frau Wille. Aber das verbietet uns nicht, mehr Fakten anzustreben - ohne Voreingenommenheit, ohne Vorgriff.
N4. Präzisieren wir das Anliegen der Faktenfindung.
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- Was wissen wir über das Jenaer Institut, wo sie ja wohl die üblichen etwa 2 Jahre für die Dissertation dem Institut verbunden war.
- Wurde ihre Dissertation mit staatlichen Mitteln finanziell gefördert und wenn ja, von welcher Stelle?
- Welche sonstigen Publikationen oder Gutachten erstellte sie ab 1983 bis 1989?
- Wer finanzierte dies, soweit es fremdfinanziert war?
N5. Wir werden hier im Forum kaum weiterkommen mit dieser Klärung.
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Aber wegen der wachsenden Bedeutung der Klärung - nun vielleicht in Schlüsselfunktion für vieles - habe ich die Suchaufgabe noch präziser formuliert.
Wenn hier in den nächsten Tagen kein Fortschritt der Klärung erreichbar ist, so muss es Kundigeren für solche Altsachen-Recherchen nahegelegt werden, sich damit zu befassen.
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Auch wenn hier eine "Sippenhaft" nicht das Ziel sein soll, aber Dank des Hinweises eines Betroffenen hier noch ein mögliches weiteres Mosaik-Steinchen für das (familiäre) Gesamtbild?
Karola Wille (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille
Karola Wille (* 22. März 1959 in Karl-Marx-Stadt als Karola Lorenz) [...]
könnte mglw. familiäre Verbindungen haben zu
Siegfried Lorenz (Politiker, 1930) (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Siegfried_Lorenz_(Politiker,_1930)
Siegfried Lorenz (* 26. November 1930 in Annaberg) ist ein ehemaliger FDJ- und SED-Funktionär. Er war Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED und Erster Sekretär der SED-Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt.
[...]
Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord
https://de.wikipedia.org/wiki/Siegfried_Lorenz_(Politiker,_1930)#Verurteilung_wegen_Beihilfe_zum_Mord
Im letzten Prozess gegen Mitglieder des früheren SED-Politbüros wegen der Todesschüsse an der Berliner Mauer hat das Berliner Landgericht am 6. August 2004 Lorenz wegen Beihilfe zum dreifachen Mord an Michael Bittner, Lutz Schmidt und Chris Gueffroy zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt.[2][3]
Falls eine solche (direkte) familiäre Verbindung bestehen sollte - was sowohl die zeitlichen und örtlichen Daten sowie auch gewisse Fundstücke nahelegen, welche z.B. per Web-Suche mit folgender Begriff-Kombination unterbreitet werden...
"Siegfried Lorenz" "Karola Wille"
https://www.google.com/search?q="Siegfried+Lorenz"+"Karola+Wille" (https://www.google.com/search?q="Siegfried+Lorenz"+"Karola+Wille")
...dann könnte es durchaus bemerkenswert sein, dass eine solche (direkte!) familiäre Verbindung bei wikipedia öffentlich nicht ersichtlich ist - mglw. sogar nach Kräften unterbunden werden soll, dass diese öffentlich werden.
Ausdruck dessen könnte mglw. dieser Hinweis bei google sein...
Als Reaktion auf ein rechtliches Ersuchen, das an Google gestellt wurde, haben wir 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über das Ersuchen findest du unter LumenDatabase.org.
Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt. Weitere Informationen
...wobei ersterer Hinweis zu folgender Information führt:
https://www.lumendatabase.org/notices/9415#
Ihre Suche hätte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den wir Ihnen nicht anzeigen, da uns mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL rechtswidrig gemäß deutscher Jugendschutzgesetze ist.
:o ???
Eine Sichtung der wikipedia-Versionsgeschichte könnte mglw. weitere Aufschlüsse dazu geben...?
„Karola Wille“ – Versionsgeschichte (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Karola_Wille&action=history
Eine zwischenzeitliche Änderung vom 1. September 2022 um 14:08 Uhr
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Karola_Wille&oldid=225815040#Privates
Ihr Vater, Siegfried Lorenz, war von 1976 bis 1989 Erster Sekretär der SED-Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz).
wurde am 1. September 2022 um 14:45 von Benutzer "Carl Stiller" offensichtlich wieder rückgängig gemacht, da der "Beleg fehlt":
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Karola_Wille&oldid=225815970
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Karola_Wille&oldid=225815970#Privates
Dies bzw. Belege dazu wäre/n insofern noch zu prüfen...
Edit1: Zu "Siegfried Lorenz" gibt es übrigens auch zwei Fundstellen beim rbb ;)
die allerdings bzgl. mutmaßllicher familiärer Bande zu "Karola Wille (geb. Lorenz)" keine weiteren Erkenntnisse liefern:
https://www.chronikderwende.de/lexikon/biografien/biographie_jsp/key=lorenz_siegfried.html
https://www.chronikderwende.de/tvchronik_jsp/key=tvc25.10.1989.html
Edit2: Umfangreiche Informationen zu dem Prozess auch von "Siegfried Lorenz" scheint es in dieser Publikation zu geben
Friedrich Wolff (Hrsg.)
"Das Politbüro der DDR vor Gericht"
BWV, Berliner Wissenschafts-Verlag, 2016 - 1115 Seiten
ISBN 3830535708, 9783830535706
https://books.google.de/books/about/Das_Politb%C3%BCro_der_DDR_vor_Gericht.html?id=3CmwjgEACAAJ
Auszug/ Inhaltsverzeichnig - PDF, 14 Seiten, ~800kB:
https://www.cajewitz-stiftung.de/wp-content/uploads/2020/02/Wolff.pdf
Ob dem jedoch weiterführende Informationen zu persönlichen/ familiären Hintergründen zu entnehmen sind, könnte fraglich sein.
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Das erklärt zumindest die bisher unerklärlichen Türen, die da in die SED so weit aufstanden für diese unbegabte, willkürliche "Wissenschaftlerin"...
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Der Benutzer Carl Stiller scheint ganz okay zu sein (eine der von ihm porträtierten Persönlichkeiten kenne ich jobbedingt sogar selber und kann da die Angaben als plausibel bezeichnen).
Diese jüngste Änderung ist jedoch dennoch irritierend, da er Frau Wille nicht porträtriert hat; den Wiki-Artikel hat er allenfalls gesichtet.
Zu dieser Vaterschaft hätte ich im Normalfall gesagt: Wayne...
Es ist nur jemand hierzuforum, der Spurensuche betreibt - im Mainstream ist Frau W. nur minder präsent.
Ich vermute auch, dass eine Nachtigall jetzt beunruhigt wurde und nun versucht, digitale Trapsen zu verwischen.
Ich lese gerade ein Buch über das Leben eines sowjetischen Komponisten und bin bass erstaunt, mit welchem Fleiß Mütterchen Russland gefühlt alle zehn Jahre Fotos umretuschiert und Enzyklopädien umgeschrieben hat. (Bitte, die Greueltaten nehme ich sehr wohl wahr.)
Ein derartiger Fleiß war schon bei den umeditierten Alt(!)nachrichten zur ARD-Vorsitz-Wahl von Frau Schlesinger zu beobachten, wo aus einer Persönlichkeitswahl nurmehr so eine Art Landesrundfunksvorsitz à la EU-Ratspräsidentschaft (wo ein Mitgliedsstaat "Ratspräsident" wird, den konkreten Menschen kennt immer keiner) wurde.
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Die Frage der Elternschaft ist vielleicht klärbar. Entsprechende Bemühung ist anhängig.
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T1. Faktenchecker: Unsere Teamarbeit hat es wieder einmal zum Ziel geschafft.
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Ein Kontakt von hier mit einer Person X aus Bürgerrechtler-Kreisen des DDR-Endes erbrachte die Antwort. Ja, hier ist die vermutete Vater-Tocher-Beziehung gegeben.
Interessant ist, wie im Netz diese Vergangenheit fast inexistent ist und damit eine der ja seltenen strafrechtlichen Ahndungen für den Vater von Frau Wille wenig auffindbar ist.
Ihre Ernennung zur Intendantin war damals aus Bürgerrechtler-Kreisen bekämpft worden, meine ich mich zu erinnern (Irrtum vorbehalten). .
T2. Natürlich kam damals der Vorwurf "Sippenhaft", meine ich mich zu erinnern.
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Gegenargument der Bürgerrechtler-Kreise lautete, meine ich mich zu erinnern:
Das Privileg, in der DDR Jura zu studieren und in Kooperation mit einem Stasi-Offizier arbeiten zu dürfen, das setzte Teilnahme der Familie am System voraus: Nepotismus als Auswahlkriterium, aber nur bei entsprechendes Verhalten auch der jeweiligen Person. Will Frau Wille das Letztere bestreiten für ihre damaligen Texte?
T3. Faktenchecker: Zur Thread-Frage: War Frau Wille eine IF-Frau (also "IM") der Stasi?
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Auch dazu verfügen wir seit heute über eine schlüssige Antwort, die eigentlich von vornherein auf der Hand lag.
Wer zum totalitären DDR-System als fest zugehörig angesehen wurde, war nicht "verdeckter Hiwi" ("IM"), sondern war ja Akteur. Das war in diesem Thread also eine verkehrte Frage. Nicht die Steigerung statt "IM", sondern etwas Bedeutsameres statt IM ist: "Anerkannt und erkennbar als Teilnehmer des Systems".
T4. Faktenchecker: Dies Forum ist aktuell keineswegs der einzige Ort im Internet,
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wo die Vater-Tochter-Beziehung noch oder wieder erkennbar ist.
Man erfährt Fundstellen durch Eingabe bei Google:
Karola Wille und Eltern
Zurückhaltung ist aber geboten. Es darf nicht der Eindruck entstehen, das Forum stünde für Ambitionen von Sippenhaft.
T5. Würde sich Frau Wille offen zur Familiengeschichte bekennen und klar ansprechen,
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was sie heute fundamental anders sieht: Wäre das besser für unsere Einschätzung? Die verfügbaren Fundstellen belegen durchaus Äußerungen in diesem Sinn.
Die gleichwohl schwere Auffindbarkeit dieser Daten der Familienbeziehung ist es, was die Frage aufwirft, ob möglicherweise gegen die Verfügbarkeit dieser Daten vorgegangen wurde. Falls das der Fall ist, ist das verzeihbar als legitimer Schutz gegen unangemessene Sippenhaft-Auswirkung?
T6. Faktenchecker: Sehen wir das Heute für die Frage der "Tätigen Reue",
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da diese in Sachen DDR ja ziemlich sinnlos und fast unmöglich ist.
Frau Wille erhielt seit Frühjar 2017 mehrfach Aufforderungen, die Unterlassung des Falschinkassos bei Geringverdienern zu betreiben, beim MDR mutmaßlich einige 100 Millionen Euro Falschinkasso seit 2013, mutmaßte der Aufforderer in seiner ihm unverwehrbaren Individual-Meinung.
Es ist belegbar, wie diese Aufforderungen behandelt wurden, wodurch sie unbehandelt blieben und nicht mehr blieben, wohin sie adressiert worden waren.
Der Aufforderer hat gegenüber Intendanten und Referatsleitern der Landesregierungen immer klargestellt, er möchte keine Strafverfolgung, sondern "tätige Reue", also Vorgehen gegen das Unrecht gegenüber Gerringverdienern und dessen rückwirkende finanzielle Heilung im Sinn der so gesehenen Rechtslage.
Hat irgendein Geringverdiener im MDR-Gebiet festgestellt, dass ihm dieser Erlass dank Härtefallprüfung angeboten wurde? Das Forum wäre begeistert, wenn auch nur ein einziger Befreiungsfall mit geeigneter Begründung seitens des MDR auftauchen würde, auf die sich dann mutmaßlich über 100.000 andere berufen könnten. Wo ist diese einzige Person X mit einem solchen Fall Y?
T7. Faktenchecker: Sehen wir weiterhin das Heute: Eine rund 8 Wochen lang verhaftete Person
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in Sachen Rundfunkabgabe hat im Herbst 2021 bei Frau Wille hierfür Schadensersatz beantragt nach den Regeln der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die 1300 Seiten, die den Antrag begleiteten, warum sind diese seit Anfang Juni 2022 beweiskräftig nicht mehr im MDR verfügbar? Warum bleibt dieser Antrag ohne Bearbeitung und ohne Antwort?
T8. Frau Wille wird hierzu und zu anderem mit weiteren Fragen zu rechnen haben. Ausgang offen.
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Dies ist zeitlich nicht durch den Eintritt in den Ruhestand begrenzt. Nur entfällt für Ruheständler weitgehend die Zuständigkeit und Weisungsbefugnis für "tätige Reue", sofern die Vorwürfe sich als unabweisbar erweisen sollten.
Es ist also keineswegs erleichternd, die Sache in den bald kommenden Ruhestand zu vertagen, weil dann der Spielraum für diplomatische Lösungen weitgehend erloschen wäre.