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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2022 => Thema gestartet von: Bürger am 22. April 2022, 14:11
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FAZ, 16.04.2022
Harald Hammann gestorben
Statiker der Medienpolitik
Er war der Koordinator der Medienpolitik der Bundesländer im Hintergrund. Dreißig Jahre lang wirkte er für die Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz. Nun ist Harald Hammann im Alter von 63 Jahren verstorben.
von Helmut Hartung
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zum-tod-des-medienjuristen-harald-hammann-17962543.html
[...] Seit der Wiedervereinigung hat er an jedem der inzwischen 28 rundfunk- beziehungsweise medienrechtlichen Staatsverträge mitgewirkt [...]
Fachkollegen schätzten seine juristische Detailgenauigkeit, die er stets diplomatisch abwägend, in die Beratungen der Rundfunkreferentinnen und Rundfunkreferenten der Länder und den Sitzungen der Rundfunkkommission eingebracht hat.
[...]
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Hmhm, ist "juristische Detailgenauigkeit" nicht etwas, was schon von Verfassungs wegen (Rechtsstaatlichkeit) gefordert wird und geleistet werden muss? Den Nachrufern scheint sie aber wichtig gewesen zu sein. Von Zuschauern und Hörerinnen, die vielleicht auch traurig sind, wird nicht gesprochen.
Ist womöglich mit Detailgenauigkeit an Menschen-, Grund- und Bürgerrechten vorbei gearbeitet worden? Ist mit juristischer Detailgenauigkeit positives Unrecht geschaffen worden?
Derartige Spuren zu hinterlassen, wäre meine Sache nicht.
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Niemandem würden wir den Tod wünschen, insbesondere nicht in diesem relativ frühen Alter.
Aber: Er persönlich wurde beizeiten intensiv adressiert für Unterlassen
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der bedenklichen Vorgänge / Textteile bezüglich des "Medienstaatsvertrags 2020". Wäre dem durch ihn entsprochen worden, hätte @pjotre 2 Jahre mehr nutzbare Lebenszeit gewonnen statt sie gegen den Mendienstaatsvertrag verbrennen zu müssen. Ebenso die vielen dabei mitwirkenden Mistreiter.
Denn Internetzensur und Staatsinternet, die Weichenstellung hierfür durch den "Medienstaatsvertrag 2020" ist ein Schaffen von Werkzeug für einen neuartigen Dritten Totalitarismus. Es gäbe keine Entschuldigung, sich damit tatenlos abzufinden.
Die bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden hiergegen
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sind seit Mai 2021 unverändert anhängig nach zeitintensiver Reaktivierung, zum Teil noch in letzter Komplettierung bei 2 bis 3 Landesverfassungsgerichten. Der Job ist erst vollbracht, wenn diesen Gesetzesmängeln das Ende gemacht ist.
In die Trauer für ein zu frühzeitiges Ableben
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eines sehr aktiven leitenden Juristen mischt sich die Trauer über das, was uns kollektiv angetan wurde durch die dortige Abteilung und die dafür verantwortlichen dortigen Politiker. Das Gesetz über den Rundfunkbeitrag fällt ebenfalls in diese Zeit, hat aber Entstehungsschwerpunkt an 3 verschiedenen ARD-Standorten.
Millionenfaches Unrecht gegen die Geringverdiener, Verhaftung bis zu 6 Monaten, eine gespaltene Gesellschaft zwischen ARD-etc.-Beführwortetern und Ablehnern. Alles das wurde und wird maßgeblich koordiniert in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Jeder der beteiligten Leitenden konnte und kann weiterhin die Fortsetzung von all diesem Unrecht gegenüber 20 bis 30 Prozent der Bürger unterbinden, nun nicht mehr von einem Tag zum anderen, aber rasch.
Nein, wir verzeihen nicht - jedenfalls dürfte das für viele von uns gelten.
Übrigens zur Vollständigkiet der Sichtweise:
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Es gibt einen aktiven dauerhaften Streiter gegen die Mängel der Rundfunkabgabe: Ein Ministerialrat, der in eben dieser Institution eine leitende Rolle hatte bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand. Der Name soll in diesem Thread bitte nicht erscheinen. Die Aktiven dieses Forums wissen das Nähere. Im Rahmen der bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden hat seine Argumentationslinie gegen den Zwang der Rundfunkabgabe aktuell eine Schlüsselfunktion.