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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Bürger am 19. Dezember 2021, 23:58

Titel: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: Bürger am 19. Dezember 2021, 23:58
...ein mglw. interessantes und - mglw. sogar auch bzgl. gerichtlicher Verfahren - "ausbaufähiges" Zitat zur Selbstwahrnehmung von ARD-ZDF-GEZ ;)
Das muss man sich wohl erst mal auf der Zunge zergehen und paar mal im Kopfe kreisen lassen.


yahoo.de, 19.12.2021
Darum war die Comedy-Show "Spätschicht" nicht auf 3sat zu sehen
Zitat von: yahoo.de, 19.12.2021, Darum war die Comedy-Show "Spätschicht" nicht auf 3sat zu sehen
[...]

"Meinungsfreiheit ist für uns ein hohes Gut. Dennoch war die erste Reaktion falsch, weil es hier eben nicht um eine Meinungsäußerung geht", heißt es nun von Clemens Bratzler, SWR-Programmdirektor Information, Sport, Fiktion, Service und Unterhaltung.

"Die Meinungsäußerungsfreiheit gilt (...) nicht unbegrenzt, sondern endet auch in einer Comedy- oder Satiresendung bei falschen Tatsachenbehauptungen", wird er weiter zitiert. [...]
https://de.nachrichten.yahoo.com/war-comedy-show-sp%c3%a4tschicht-3sat-093546435.html


Hier meine "Meinung" dazu:

"1+1=4"
"Die ERDE ist eine SCHEIBE!"
"ARD-ZDF-GEZ wollen nur unser BESTES!"

Ätsch-bäh-bäh-bäh ;) >:D :police: 8) (#)
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: pinguin am 20. Dezember 2021, 00:04
Das muss man sich wohl erst mal auf der Zunge zergehen und paar mal im Kopfe kreisen lassen.

Vor allem, was ist die "Behauptung einer falschen Tatsache"?
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: Bürger am 20. Dezember 2021, 00:10
web-Suche mit
"Behauptung einer falschen Tatsache"
https://www.google.com/search?q="Behauptung einer falschen Tatsache" (https://www.google.com/search?q="Behauptung einer falschen Tatsache")
liefert wohl insbesondere Treffer zu "falschen Tatsachenbehauptungen" bzgl. einer Person,
was dann eine Verleumdung wäre, wenn sie vorsätzlich geschieht.

"Falsche Tatsachenbehauptungen" zu Sachen und Dingen werden ja wohl gemeinhin als neudeutsch "fake news" bezeichnet, mithin also Falschnachrichten/ Fehlinformationen oder umgangssprachlich "Lügen".

Diese seien aber nach Auffassung oben zitierten SWR-"Meinungsbildners" - "auch in einer Comedy- oder Satiresendung" - nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

"Der Postillon" - bitte übernehmen! ;) >:D
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: ope23 am 20. Dezember 2021, 10:23
Auch hier wird deutlich, wie sehr sich der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk als Wahrheitsministerium versteht.

Es gibt keine "Tatsachenbehauptungen".

Diese unsäglichen "Faktenfinder" wie die naseweisen "Wissenschafts"kanäle auf spunk sind schlimme Auswüchse. Das hat mit Wissenschaft nichts zu tun.
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: PersonX am 20. Dezember 2021, 17:03
Das muss man sich wohl erst mal auf der Zunge zergehen und paar mal im Kopfe kreisen lassen.
Vor allem, was ist die "Behauptung einer falschen Tatsache"?
Unter der Annahme, dass das als Tatsache gilt: das Periodensystem beschreibt die Eigenschaften der chemischen Elemente
richtig, sei die richtige Tatsache die Aussage: "Die chemische Verbindung Wasser besteht aus drei Atomen."
Das Beispiel einer falschen Tatsache:
"Die chemische Verbindung Wasser besteht aus zwei Atomen."
Würde diese Aussage jetzt verbreitet, dann gelte diese als eine Behauptung einer Tatsache, welche nachprüfbar ist.

Es ist dabei jedoch relativ klar, wenn den bisher anerkannten Tatsachen nach dem "das Periodensystem beschreibt die Eigenschaften der chemischen Elemente richtig"  geglaubt wird, dass diese Behauptung "besteht aus zwei Atomen" falsch sein muss. Ja falsch ist.
Zudem lässt sich diese Aussage praktisch prüfen, sofern ein Gerät zur Beobachtung vorhanden ist. Weiterhin wird es wohl schwer sein, einen Stoff chemische Verbindung Wasser mit zwei Atomen zur Probe vorgelegt zu bekommen.
-> Die Prüfung fällt leicht aus.

In anderen Fällen, steht also zunächst die Aussage, welche als "Tatsache" behauptet wird. -> Sofern diese behauptete Tatsache sich nicht bewahrheitet oder das Gegenteil nachweisbar ist, so ist die behauptete "Tatsache" eine falsche Tatsache.

Wie komplex eine Prüfung einer "Behaupteten Tatsache" ausfallen kann hängt dabei vom Einzelfall ab.
Ebenso vom zeitlichen Verlauf und Standpunkt der Wissenschaft.

Vereinfachtes Beispiel:
Mittelalter: Die Erde ist der Mittelpunkt. Alles "bekannte" dreht sich um die Erde.
Aktuell: Die Sonne bildet den Mittelpunkt. Die Planeten drehen sich um die Sonne.
Wir befinden uns mit unserem Heimatstern in der Galaxie y. Es gibt n weitere Galaxien. Diese bewegen sich zu unserer wie z ... .
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: Spark am 20. Dezember 2021, 19:56
Also dies ist ein wirklich interessanter Fall. Ganz besonders sticht hier die plötzliche 180-Grad-Wende des SWR heraus. Ob da wohl irgendwelche äusseren Einflüsse mit im Spiel waren?

Was das Grundrecht der freien Meinungsäußerung betrifft, so setzt Artikel 5 Abs. 2 GG hier schon selber die Schranken für dieses Recht.

Aber um einmal das Beispiel von @PersonX herauszugreifen - die Erde als Mittelpunkt des Weltalls.
Übrigens war das geozentrische Weltbild wohl eine der populärsten "Fake News" in der Geschichte der Menschheit. Immerhin hielt es sich über 1500 Jahre. Und das, obwohl schon damals Aristarch sich ein heliozentrisches Weltbild vorstellte. Aber schließlich erlangte doch das ptolemäische System über lange Zeit allgemeine Gültigkeit.

Jetzt stellt sich aber die Frage, ob eine Meinungsäußerung, welche das geozentrische Weltbild bejaht, durch das Grundrecht aus Artikel 5 Abs. 1 GG gedeckt ist oder nicht?
Nach meiner bescheidenen Auffassung ist dieses durchaus der Fall, denn eine solche Meinungsäußerung berührt nicht die durch Artikel 5 Abs. 2 GG gesetzten Schranken.

Es ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Meinungsäußerung immer der Wahrheit zu entsprechen hat, solange dadurch die Schranken aus Artikel 5 Abs. 2 GG nicht verletzt werden.

Und es gibt da natürlich auch noch die andere Seite: die Meinungsempfänger.
Und da stellt sich die Frage, ob das Recht des Meinungsempfangs überhaupt einschränkbar ist?
Der Meinungsempfang unterliegt dem Grundrecht der Informationsfreiheit. Und dieses Grundrecht wäre nur unter ganz besonderen Umständen einschränkbar, wie es das Bundesverfassungsgericht schon in früheren Entscheidungen deutlich herausstellte.

Jetzt müßte man natürlich wissen, in welcher Weise sich Frau Fitz genau geäußert hat. Wenn sie es als ihre Meinung oder Ansicht kundgetan hat, dann sehe ich keinen Verstoß gegen das Recht der freien Meinungsäußerung.

Aber wie auch immer. Die Bewertung einer Meinungsäußerung liegt immer auf der Seite der Meinungsempfänger. Und das ist nichts anderes, als das Grundrecht der freien Meinungsbildung. Und dieses Grundrecht ist durch garnichts einschränkbar. (Siehe dafür auch meine Signatur Nr. 3)
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: PersonX am 20. Dezember 2021, 21:54
Jeder hat das Recht auf seine Meinung. Keiner ist verpflichtet eine Meinung zu teilen oder sich zu eigen zu machen, oder zu dulden.

Ein Link zu einem x- beliebigen Angebot, welches bei der weiteren Einordnung weiterhelfen kann.
https://www.wbs-law.de/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/schutz-der-ehre/
Ein dazu passender Auszug
Zitat von: wbs-law.de, Unwahre Tatsachenbehaupt./Schmähkritik - Schutz d. persönl. Ehre vor rechtswidr. Äußerungen
Unwahre Tatsachenbehauptung und Schmähkritik
Schutz der persönlichen Ehre vor rechtswidrigen Äußerungen

[...]

Wie grenzt man die Tatsachenbehauptung von der Meinungsäußerung ab?

Kurz gesagt: Ob eine Äußerung eine Tatsachenbehauptung darstellt, richtet sich danach, ob die Wahrheit des Inhalts bewiesen werden kann. Auch wenn diese Behauptung mit Zusätzen wie „ich meine“ oder „ich denke“ versehen wird, ändert das nichts daran, dass es alleine auf die Beweisbarkeit ankommt.
Handelt es sich hingegen um eine subjektive, nicht beweisbare Aussage, die nur eine persönliche Auffassung darstellt, so ist sie lediglich eine Meinung bzw. ein Werturteil. Diese ist durch ein Dafür- oder Dagegenhalten geprägt und kann nicht in wahr oder falsch kategorisiert werden. Beispiele für Werturteile sind Bewertungen, Prognosen, Zweifel und Schlussfolgerungen.
Doch nicht immer ist die Abgrenzung so einfach. Denn nicht selten werden Tatsachenbehauptung und Werturteil in einer Äußerung oder einer Berichterstattung miteinander vermischt. In solchen Fällen muss im konkreten Einzelfall ermittelt werden, wo der Schwerpunkt der Aussage liegt. Maßgeblich ist hier der Gesamteindruck. Insbesondere, wenn zwar Tatsachen behauptet werden, diese aber mit einem Werturteil verbunden sind oder wenn die Tatsache Grundlage für die Meinungsbildung ist, so fällt die Aussage im Zweifel noch unter die Meinungsfreiheit.

[...]

Edit "Bürger" - Anmerkung: Auch hier geht es um Tatsachenbehauptungen bzgl. Personen (und damit um Ehre, Schmähkritik, Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung, Persönlichkeitsrechte etc.) - und nicht um Tatsachenbehauptungen bzgl. Dingen/ Sachen.
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: Bürger am 20. Dezember 2021, 22:44
Und es gibt da natürlich auch noch die andere Seite: die Meinungsempfänger.
Und da stellt sich die Frage, ob das Recht des Meinungsempfangs überhaupt einschränkbar ist?
Danke für diesen Aspekt. Wenn man darüber nachdenkt, kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass die Unterbindung (nicht etwa Korrektur/ Richtigstellung/ Gegendarstellung) einer (angeblich?) "falschen Tatsachenbehauptung" zur Folge haben kann, dass der Emfänger der "falschen Tatsachenbehauptung" (welche sich der Empfänger ja nicht zu eigen machen muss) von dieser (angeblichen?) "falschen Tatsachenbehauptung" mglw. nicht erfährt - und insofern ein "verzerrtes Bild der Realität" erhält, d.h. z.B. die Person, welche die (angeblich?) "falsche Tatsachenbehauptung" geäußert hat, entsprechend "verzerrt wertet".
Einfach ausgedrückt: Wenn ich nicht erfahre, dass jemand gelogen hat, bewerte ich die Person mglw. anders, als wenn ich es erfahren hätte - und dies nicht nur aus dritter Hand, sondern im Wortlaut von der Person selbst.
Insofern sollten doch sehr wohl auch "falsche Tatsachenbehauptungen" duch die Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Wo kämen (kommen?) wir denn sonst hin - etwa dass auch Politiker-Reden, bei denen sich sich im Nachgang "falsche Tatsachenbehauptungen" herausstellen, allesamt "depubliziert" werden?!?
Das riecht wirklich nach Orwell 1984... ein Schritt hin zum "Vaporisieren"...
https://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech#Vaporisieren

Natürlich erhält man nie ein Gesamtbild. Wenn aber bereits einzelne Mosaiksteine des ohnehin unvollständigen Bildes entfernt werden, so wird die Verzerrung der Realität nur größer. Untragbar.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: DumbTV am 20. Dezember 2021, 22:45
Jetzt müßte man natürlich wissen, in welcher Weise sich Frau Fitz genau geäußert hat. Wenn sie es als ihre Meinung oder Ansicht kundgetan hat, dann sehe ich keinen Verstoß gegen das Recht der freien Meinungsäußerung.

Wer sich selbst ein Bild mach will, kann dies z.B. unter:

Ausschnitt der Sendung Spätschicht vom 10.12.2021 [Video ~6:38 Min.]
https://www.youtube.com/watch?v=daC6pXoN2ms


Mal sehen wie lange noch...der SWR hat nach Berichten die Sendung bereits aus seiner Mediathek und seinen Onlineangeboten entfernt, siehe dazu z.B.:

spiegel.de 19.12.2021
SWR entfernt »Spätschicht«-Sendung aus Mediathek
Der SWR nimmt die jüngste Ausgabe der Satiresendung »Spätschicht« aus der Mediathek. Der Sender war wegen Falschaussagen der Kabarettistin Lisa Fitz zur Zahl der Todesfälle nach Coronaimpfungen unter Druck geraten.
https://www.spiegel.de/kultur/tv/lisa-fitz-falschaussagen-zu-corona-impftoten-swr-nimmt-spaetschicht-sendung-aus-der-mediathek-a-81fdc6dc-65c3-446c-9a06-dbf821980e1e
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: pinguin am 20. Dezember 2021, 23:58
Und es gibt da natürlich auch noch die andere Seite: die Meinungsempfänger.
Und da stellt sich die Frage, ob das Recht des Meinungsempfangs überhaupt einschränkbar ist?
Danke für diesen Aspekt. Wenn man darüber nachdenkt, kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass die Unterbindung (nicht etwa Korrektur/ Richtigstellung/ Gegendarstellung) einer (angeblich?) "falschen Tatsachenbehauptung" zur Folge haben kann, dass der Emfänger der "falschen Tatsachenbehauptung" (welche sich der Empfänger ja nicht zu eigen machen muss) von dieser (angeblichen?) "falschen Tatsachenbehauptung" mglw. nicht erfährt - und insofern ein "verzerrtes Bild der Realität" erhält, d.h. z.B. die Person, welche die (angeblich?) "falsche Tatsachenbehauptung" geäußert hat, entsprechend "verzerrt wertet".
Einfach ausgedrückt: Wenn ich nicht erfahre, dass jemand gelogen hat, bewerte ich die Person mglw. anders, als wenn ich es erfahren hätte - und dies nicht nur aus dritter Hand, sondern im Wortlaut von der Person selbst.
Insofern sollten doch sehr wohl auch "falsche Tatsachenbehauptungen" duch die Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Dann hat es zusätzlich aber noch den Aspekt der Meinungsdeutung, nämlich bei denjenigen Personen, die eine Meinung als Information erst entgegennehmen, denen dann aber durch Rücknahme der Meinung der Eindruck vermittelt wird, daß es sich u. U. um eine zwar richtige, aber eben unerwünschte Meinung handelt, bzw. handeln könnte.

In Tageszeitung ist deswegen öfters sowohl PRO als auch CONTRA nebeneinander abgedruckt.

In dem der ÖRR eine veröffentlichte Meinung zurückzieht und nicht etwa darstellt, warum die Aussagen nun gerade nicht richtig sind, fördert er doch genau jene Skeptiker, die eh nur wenig bis nichts vom ÖRR halten?
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: Spark am 21. Dezember 2021, 02:54
Dann hat es zusätzlich aber noch den Aspekt der Meinungsdeutung, nämlich bei denjenigen Personen, die eine Meinung als Information erst entgegennehmen, denen dann aber durch Rücknahme der Meinung der Eindruck vermittelt wird, daß es sich u. U. um eine zwar richtige, aber eben unerwünschte Meinung handelt, bzw. handeln könnte.
Genau dieser Gedanke kam mir bei dem Artikel. Und zwar ganz genau in dem Moment, als ich von dieser plötzlichen 180-Grad-Wende las. Daher auch meine Frage am Anfang. Ich möchte aber nicht näher erläutern, was ich genau mit den "äusseren Einflüssen" meinte. Aber höchstwahrscheinlich kann man sich das denken.

Aber was bei dieser Aktion des SWR ganz besonders auffällt, ist schon fast als ironisch zu bezeichnen. Denn der SWR macht im Grunde nichts anderes, als das, was er Frau Fitz vorwirft. Er sagt einfach, dass es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handeln würde. Er untermauert im Gegenzug aber seine eigene Behauptung mit keinerlei Gegendarstellung.

Eine der Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es doch angeblich, zur freien und individuellen Meinungsbildung beizutragen. Aber anscheinend kann oder will der öffentlich-rechtliche Rundfunk dieser Aufgabe gar nicht nachkommen.
Und dieses ist auch kein Einzelfall. Ähnliche Begebenheiten gab es schon öfters.

An dieser Stelle sollte auch die Frage Berücksichtigung finden, was für die Meinungsbildung erforderlich ist. Nach meinem Verständnis ist dafür erforderlich, ja vielleicht sogar unabdingbar, dass man erst beide Seiten einer Medaille kennen muß, bevor überhaupt eine Wertung, und somit Meinungsbildung,  einsetzen kann.
Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber geradezu krampfhaft bemüht ist, die zweite Seite der Medaille auszublenden, kann er seiner Aufgabe damit überhaupt nicht nachkommen.

Ganz besonders deutlich wurde dies durch die Berichterstattung und den Umgang mit dem Thema Corona. Woher ich das weiß? Aus einer vertrauenswürdigen Quelle aus dem medizinischen Bereich, welche ihrerseits mit den Sendungen und der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vertraut ist.

An dieser Stelle Dank an @DumbTV für den Link. Ich habe mir inzwischen den besagten Ausschnitt angesehen. (Oh, Gott! Hoffentlich macht mich das jetzt nicht automatisch zu einem Nutzer?)
Aber man muß hier anmerken, dass es in dem Ausschnitt eine sehr brisante Stelle gibt, welche die bemängelte Aussage von Frau Fitz sogar stützt, oder zumindest nicht unwahrscheinlich erscheinen läßt. Und es ist nicht davon auszugehen, dass sie sich dieses einfach nur ausgedacht hat. Sie sagte ja vorher auch selbst, dass es jetzt ernst wird.
Titel: Re: "Die Meinungsäußerungsfreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen"(?)
Beitrag von: Bürger am 21. Dezember 2021, 16:49
Vorsorgliche Bitte @alle, hier im Thread nicht zu erörtern, ob die ursächliche Aussage "wahr" oder "unwahr" ist. Darum und um "Corona" geht es weder in diesem Thread noch im Forum überhaupt.

Durch die "180°-Wende" und "Depublizierung" gewinnt man jedoch den Eindruck, dass es ARD-ZDF-GEZ bei der Frage der "Meinungsäußerungsfreiheit" nicht so sehr um "wahre" oder "unwahre Tatsachenbehauptungen" geht, sondern mglw. eher um "erwünschte" oder "unerwünschte Tatsachenbehauptungen" - wahlweise auch um "bequeme" oder "unbequeme Tatsachenbehauptungen".

Auch wenn sich oben verlinkter Artikel der wbs-Kanzlei dem Persönlichkeitsrechtsschutz widmet
https://www.wbs-law.de/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/schutz-der-ehre/
Zitat von: wbs-law.de, Unwahre Tatsachenbehaupt./Schmähkritik - Schutz d. persönl. Ehre vor rechtswidr. Äußerungen
Unwahre Tatsachenbehauptung und Schmähkritik
Schutz der persönlichen Ehre vor rechtswidrigen Äußerungen
[...]
so finden sich dort noch weitere Aussagen, die wohl zumindest im Kern auch übertragbar sein dürften auf Tatsachenbehauptungen bzgl. Sachen und Dingen:
Zitat von: wbs-law.de, Unwahre Tatsachenbehaupt./Schmähkritik - Schutz d. persönl. Ehre vor rechtswidr. Äußerungen
[...]

Meinung oder Tatsache? Welche Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit geschützt?

Fühlt sich jemand durch die Äußerung eines Dritten in seinem Persönlichkeitsrecht angegriffen, so muss zunächst geschaut werden, ob die vermeintlich verletzende Aussage eine Meinungsäußerung oder eine (unwahre) Tatsachenbehauptung ist. Je nachdem, wie die Einordnung ausfällt, unterliegt sie anderen Maßstäben.

Schließlich sind Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenbehauptungen noch grundrechtlich über die Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Danach sind grundsätzlich alle Meinungen schützenswert, unabhängig davon, ob sie wertvoll oder wertlos, provokant oder harmlos sind. Auch überzogene und scharfe Aussagen unterfallen der Meinungsfreiheit. Daher können sie nur in Ausnahmefällen zugunsten des Persönlichkeitsrechts eingeschränkt werden.

Unwahre Tatsachenbehauptungen hingegen genießen keinen solchen Schutz mehr, weil sie nicht der Meinungsbildung dienen. Daher sind sie meist rechtswidrig und in den meisten Fällen sogar strafbar (dazu gleich mehr). Als unwahr gelten nicht nur glatte Lügen, sondern etwa auch eine bewusst unvollständige Berichterstattung. Ist eine Tatsache bereits bewiesen unwahr, so muss der Betroffene die Aussage in der Regel nicht hinnehmen. Ist die Unwahrheit der Tatsache hingegen noch nicht bewiesen, so muss der Äußernde belegen und beweisen, dass er die Wahrheit gesagt hat. Kann er das nicht, gilt die Äußerung als unwahr.

[...]
Quelle: https://www.wbs-law.de/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/schutz-der-ehre/

Ich entnehme dem jedenfalls nicht, dass "unwahre Tatsachenbehauptungen" bzgl. Sachen und Dingen nicht auch durch die Meinungsäußerungsfreiheit und Meinungsempfangsfreiheit gedeckt seien.

Man könnte ja - auch als Nicht-Nutzer - den SWR mal zur Unterlassung der Depublizierung und damit zur Unterlassung der eigenmächtigen Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit (z.B. der Frau Ritz?), insbesondere aber zur Unterlassung der eigenmächtigen Beschränkung der Meinungsempfangsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer auffordern... - unter Bezugnahme auch auf
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).