gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2021 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 19. Dezember 2021, 09:05
-
Faz.de (Abo), 19.12.2021
Unterhaltung gehört dazu
Von Christian Franckenstein *
In diesen Tagen stellt die zuständige Rundfunkkommission der Bundesländer ihren Entwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zur Diskussion. Für die Produzenten und ihre Unternehmen geht es dabei ganz wesentlich um die im Vertragsentwurf formulierte Auffassung zur Bedeutung der Unterhaltung. Im gültigen Medienstaatsvertrag enthält § 26 „Auftrag“ unter anderem folgende Formulierung: „Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.“
Demgegenüber schichtet der vorliegende Novellierungsentwurf den Bereich Unterhaltung von den übrigen Auftragsbereichen ab. „Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben (im Schwerpunkt) der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht, ist Teil des Auftrags.“ Was auf den ersten Blick als unauffällige Umformulierung daherkommt, bringt bei genauer Betrachtung eine veränderte Haltung der Mitglieder der Rundfunkkommission zur Unterhaltung im Auftrag zum Ausdruck. Demnach ist eben die Unterhaltung nicht mehr ebenbürtig mit den Bereichen Kultur, Bildung, Information und Beratung, sondern nachgelagert. Da die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definitorisch dem Auftrag folgt, könnte aus dieser modifizierten Reihenfolge der einzelnen Auftragsbereiche die Schlussfolgerung gezogen werden, dass zunächst einmal die Bereiche Kultur, Bildung, Information und Beratung zu finanzieren sind und mit einer reduzierten Priorität dann eben die Unterhaltung.
[…]
Weiterlesen auf (Abo):
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/unterhaltung-gehoert-zum-auftrag-von-ard-und-zdf-dazu-17690156.html (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/unterhaltung-gehoert-zum-auftrag-von-ard-und-zdf-dazu-17690156.html)
* Um wen handelt es sich beim Autor dieses Artikels?
Keinerlei Kennzeichnung als Gastbeitrag oder Meinungsbeitrag dieses in der Rubrik "Feuilleton > Medien" platzierten FAZ-Artikels.
Handelt es sich bei Christian Franckenstein um einen FAZ-Redakteur?
Eine Suche nach nach Christian Franckenstein auf FAZ.de ergibt gerade einmal zwei Artikel:
Den oben verlinkten und "Das Boot kehrt als neue Sky-Serie zurück" vom 23.06.2016.
Eine Internet-Recherche ergibt dann
Dr. Christian Franckenstein (Jahrgang 1963) ist seit 6. Oktober 2014 Vorsitzender der Geschäftsführung der Bavaria Film GmbH.
https://www.mediabiz.de/film/firmen/people/dr-christian-franckenstein/8409/1413
Zur Bavaria Film GmbH bitte die Forum-Suchfunktion bemühen.
Ergo Kampagnen"journalismus"
-
Da kommen Fragen auf:
Auszug aus Zitat im Eingangsposting:
Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
Was ist ein "öffentlich-rechtliches Angebotsprofil"?
Wer definiert(e) das?
Wo ist das einzusehen?
Wie unterscheidet sich ein "öffentlich-rechtliches Angebotsprofil" gegenüber einem "privaten (Unterhaltungs-)Angebotsprofil"?
Gruß
Kurt
-
DWDL, 20.12.2021 von Manuel Weis
Erkenntnisse aus Zukunftsdialog liegen vor
Tom Buhrow zur ARD-Zukunft: "Debatte dringend notwendig"
WDR-Intendant Tom Buhrow begrüßt die intensive Debatte rund um die Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Unterhaltungssendungen, so sagt er, würden sich heute schon an öffentlich-rechtlichem Profil orientieren.
Welchen Auftrag öffentlich-rechtliches Fernsehen, etwa im Bereich der Unterhaltung, künftig genau haben soll, ist weiterhin unklar. Wie stark die Politik ARD und ZDF zur Konzentration auf Information, Bildung und Kultur verdonnern will, zählt schon länger zu den größten Streitfragen, jüngst setzte sich etwa Bavaria-Film-Chef Christian Franckenstein in einem "FAZ"-Gastbeitrag für die Unterhaltung bei den Öffentlich-Rechtlichen ein.
WDR-Intendant Tom Buhrow, der in wenigen Tagen den ARD-Vorsitz turnusgemäß abgibt, zeigt sich in der "FAZ" (Dienstagsausgabe) nun erfreut über die stattfindende Debatte. Diese sei "dringend notwendig", erklärt der Intendant. "Es ist legitim, dass der demokratisch gewählte Gesetzgeber die Leistungen und den Auftrag definiert, und unsere Aufgabe ist es, das umzusetzen. Wir sind auch in einen Dialog mit dem Publikum getreten, um unser Angebot in Zukunft noch besser auf dessen Erwartungen auszurichten."
[...] Dass die Unterhaltung künftig an Bedingungen geknüpft sein könnte, stimme Buhrow jedoch nachdenklich. Ob künftig dann Gerichte entscheiden sollen, was im Zweifelsfall öffentlich-rechtliche Unterhaltung sei, fragt er in dem Interview. [...]
https://www.dwdl.de/nachrichten/85883/tom_buhrow_zur_ardzukunft_debatte_dringend_notwendig/ (https://www.dwdl.de/nachrichten/85883/tom_buhrow_zur_ardzukunft_debatte_dringend_notwendig/)