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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Bürger am 04. Dezember 2021, 19:48
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...mglw. auch in Bezug auf den sog. "Rundfunkbeitrag" und die damit einhergehende Datenerhebung/ Datenverarbeitung durch ARD-ZDF-GEZ sowie deren unabhängiger und wirksamer Kontrolle nicht ganz unwichtig:
heise.de, 03.12.2021
Gutachten: Auswahlverfahren für Datenschützer verstößt gegen DSGVO
Unbesetzte Stellen und Intransparenz bei der Besetzung des Bundesdatenschutz- und der Landesdatenschutzbeauftragten bemängelt das Netzwerk Datenschutz.
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Die Leitungen der Datenschutzaufsichtsbehörden seien hinsichtlich ihrer "grundrechtlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen" Bedeutung sehr wichtig. Denn "mit ihrer Unabhängigkeit sollen sie angesichts der besonderen grundrechtlichen Risiken", so das vom Datenschutzexperten Thilo Weichert erstellte Gutachten, "einen frühzeitigen, effektiven, vorgezogenen Rechtsschutz gewähren". [...]
Hohe Maßstäbe der DSGVO oft ignoriert
Doch Qualifikationskriterien und Auswahlprozesse stimmen laut Gutachten in vielen Landesgesetzen nicht mit den Vorgaben der DSGVO überein, die seit 2018 umgesetzt werden müssen. [...]
Bunter Flickenteppich an Regelungen
Angesichts der einheitlichen Vorgaben der DSGVO sei es "verwunderlich", so das Gutachten, wie unterschiedlich der Auswahlprozess und die Amtsdauer in Deutschland geregelt sind. [...]
Ausschreibung als Stärkung des Amtsinhabers
Als Fazit stellt das Gutachten fest, dass die Transparenz idealerweise über eine Ausschreibung hergestellt werden könne, die gesetzlich festgeschrieben werden sollte. Da die Qualität der Leitung durch den Auswahlprozess "stark bestimmt" werde, sei die Etablierung "professioneller Abläufe notwendig": Die "weithin verbreitete politische Praxis des Ausklüngelns in Hinterzimmern" müsse beendet werden.
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Die schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen, deren Wiederwahl vor Gericht angefochten wurde, sagt: "Ich persönlich befürworte Ausschreibungen, weil dies zur Bewerbung ermutigen kann. Selbst bin ich ja auch über eine Ausschreibung und mehrere Auswahlgespräche in das Amt gekommen." Möglich war das, weil die Piraten sich damals im Landtag für dieses Vorgehen eingesetzt hatten. Rechtlich ist eine Ausschreibung nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Schleswig derzeit nicht vorgeschrieben. Aus eigener Erfahrung fügt Hansen hinzu: "Aber auch Ausschreibungen verhindern nicht, dass jemand bei den Wahlberechtigten vorab Strippen zieht, auf sein Parteibuch pocht oder Rufschädigungen bezüglich einer anderen Person betreibt."
https://www.heise.de/news/Intransparente-Auswahl-von-Datenschutzbehoerdenleitungen-verstoesst-gegen-DSGVO-6283293.html