Diskussionsentwurf zu
Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Mit der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbinden die Länder zwei wichtige Ziele: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland soll zukunftsfest werden. Das bedeutet auch, digitale Transformation zu ermöglichen, um auf verändertes Mediennutzungsverhalten einzugehen. Gleichzeitig soll die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule für Medienvielfalt und Pluralismus und damit für die Demokratie gestärkt werden.
Die Rundfunkkommission der Länder hat deshalb am 20. Oktober 2021 konkrete Vorschläge für eine Reform beschlossen. Diese werden nun öffentlich zur Diskussion gestellt. Diese „Beteiligung aller“ entspricht dem neu formulierten Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ein „Angebot für alle“ zu machen. Wie bereits beim Medienstaatsvertrag wird auch diese Beteiligung sicher wichtige Impulse für die weiteren Beratungen geben.
Gelegenheit zur Stellungnahme, für Anmerkungen und Feedback besteht bis zum 14. Januar 2022.
Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular
https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/medienpolitik/rundfunkkommission/reform-ard-zdf-deutschlandradio/kontaktformular/
Diskussionsentwurf (PDF, 11 Seiten, ~750kB)
Diskussionsentwurf ansehen und herunterladen
Hier können Sie den "Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" ansehen und als PDF herunterladen.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Synopse_MAEStV_Reform_OERR_Nov2021.pdf
Diskussionsentwurf (DOCX, ~50kB)
Diskussionsentwurf als Word-Dokument
Hier können Sie den "Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" als barrierefreies Word-Dokument herunterladen.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Synopse_MAEStV_Reform_OERR_Nov2021.docx
FAQ
FAQ und Hinweise
Hinweise zum Verfahren und weitere wichtige Informationen finden Sie hier.
https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/medienpolitik/rundfunkkommission/reform-ard-zdf-deutschlandradio/faq-und-hinweise/
Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt Pflichten und Rechte aller Medienanbieter in Deutschland. In der Präambel heißt es: „Der Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für die Veranstaltung und das Angebot, die Verbreitung und die Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland“.[1] Der Vertrag ist seit dem 7. November 2020 in Kraft.[2] Verabschiedet wurde er von den 16 Landesparlamenten Deutschlands. Er löst den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ab, der weitgehend auf Radio und Fernsehen ausgerichtet war. Der „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“, wie seine offizielle Bezeichnung lautet, hat die gesamte digitale Medienwelt im Blick, er regelt neben Radio und Fernsehen die vielen digitalen Medienanbieter, unter anderem die sogenannten Medienintermediäre wie Facebook, Google, Smart-TVs, Voice-Assistenten, Videostreamer und Blogs.
Solange die "Stellungnahmen"/ "Beteiligungen" nur bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz landen und ausschließlich von dort aus "evaluiert" werden, werden etwaige Kritik und Anregungen nicht wirklich breitenwirksam öffentlich.
Die Rundfunkkommission der Länder ist diesbezüglich eine Art "black box".
Insofern sollten jegliche Stellungnahmen auch jeweils an alle Abgeordneten der Landtage gehen, denn diese werden irgendwann über das "Evaluations-Ergebnis" in Form eines vermutlich erneut zusammengestümperten "Staatsmedienvertrags" - uuups, ich meinte "Medienstaatsvertrags" abstimmen "dürfen" bzw. diesen vorher "debattieren" dürfen.
Gleichzeitig könnte man auch die Printmedien mit den Stellungnahmen füttern, damit diese begreifen, welche untergeordnete/ untergebutterte Rolle diese hierbei verglichen zu den öffentlich-rechtlichen und privaten "Rundfunkunternehmen" und auch an privaten Rundfunkunternehmen beteiligten Verlagen spielen - zu letzterem siehe u.a. unter
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.msg129606.html#msg129606
5Bei der Angebotsgestaltung sollen sie dabei die Möglichkeiten nutzen, die ihnen aus der Beitragsfinanzierung erwachsen, und tragen dabei durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt bei.
(2) 1Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und hohen journalistischen Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. 2Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.
alt § 28 Abs. 2: Fernsehprogramme Radio Bremen Norddeutschen Rundfunk Saarländische Rundfunk Südwestrundfunk | I I I I I | neu § 28 Abs. 2: Fernsehprogramme Radio Bremen wird mit dem Norddeutschen Rundfunk fusioniert. Der Saarländische Rundfunk wird mit dem Südwestrundfunk fusioniert. |