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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2021 => Thema gestartet von: DumbTV am 26. Oktober 2021, 21:37
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Und die Ausbreitung der Öffentlich-Rechtlichen ins Internet mit den GEZwangsweise auch von Nichtnutzern eingetriebenen sogenannten "Rundfunkbeiträgen" geht nun mit dem Segen der Politik weiter...
teltarif.de, 26.10.2021
Reform: ARD und ZDF dürfen Sender ins Internet verlagern
Mehr Flexibilität für ARD und ZDF: Die Ministerpräsidenten haben sich auf einen Entwurfs-Text für den nächsten Medienänderungsstaatsvertrag geeinigt. Die Öffentlich-Rechtlichen können damit Programme ins Netz verlagern oder inhaltlich neu ausrichten.
Die Medienpolitik hat die Weichen für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestellt, die ARD und ZDF künftig mehr Flexibilität bei den Fernsehangeboten erlaubt. So sollen nur noch die beiden Hauptprogramme, die Dritten Programme, die Gemeinschaftsprogramme Arte und 3sat sowie der Kinderkanal KiKA verpflichtend als lineares Angebot auch über klassische Rundfunkwege verbreitet werden.
Bei den anderen Angeboten wie One, ZDFinfo, ZDFneo, ARD-alpha, tagesschau24 oder Phoenix sollen die Öffentlich-Rechtlichen künftig frei entscheiden dürfen, ob die Programme weiter als linearer Kanal über Kabel, Satellit, Antenne oder IPTV oder als non-lineare Plattform beziehungsweise als Mischform aus Liveinhalten und on demand im Internet verbreitet werden. Dies kann dann durch die Sender und die Aufsichtsgremien selbst entschieden werden, ohne dass hierfür die Medienpolitik involviert sein muss.
Auch eine inhaltliche Neuausrichtung im bestehenden Rahmen ist möglich. Nicht gestattet sind dagegen zusätzliche, neue Angebote.
Öffentliche Anhörung im November
[...]
https://www.teltarif.de/ard-zdf-medienpolitik-verbreitung-distribution/news/86123.html
Gesammelte Meldungen zum Thema:
Auftrags- und Strukturreform des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35813.0
Reformen bei ARD und ZDF: Einigung der Länder im Oktober? (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35726.0
[Aktion] bis 14.01.22 Stellungnahme Diskussionsentwurf MStV Auftrag/Struktur (11/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35778.0
Reform: ARD und ZDF dürfen Sender ins Internet verlagern (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35743.0
Programmreform: Wie die ARD mehr jüngere Leute erreichen will (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35724.0
101 Persönlichkeiten pro ARD/ZDF/Deutschlandradio - Appell "Unsere Medien" (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35824.0
ÖRR-Reform: Beitragszahler, macht Vorschläge! (01/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35876.0
Initiative „Unsere Medien“ für öffentlich-rechtlichen Rundfunk (01/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35888.0
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Die Ministerpräsidenten haben gleichzeitig einen weiteren Wildwuchs bei den öffentlich-rechtlichen Angeboten verhindert. ARD und ZDF dürfen ihre Kanäle zwar künftig inhaltlich und bei der Distribution flexibel verändern, sie dürfen jedoch keine zusätzlichen, neuen Kanäle starten.
Entscheidender Bestandteil der Reformen hätte doch sein sollen, den existierenden Wildwuchs auszuputzen, sprich den öffentlichen Auftrag auf die Grundversorgung zu beschränken und zu reduzieren. Inklusive Reduzierung der Anzahl von Fernseh- und Rundfunkprogrammen. Davon lese ich leider nichts.
Die Verhinderung zusätzlichen Wildwuchses jenseits des existierenden Wahnsinns als Reform zu verkaufen und als Erfolg zu feiern, ist mit dem Wort 'Augenwischerei' noch viel zu freundlich umschrieben.
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Damit würde Zuschauern ein gezielter Fernsehkonsum nach eigenem Interesse ohne feste Sendezeiten ermöglicht, was bisher nur mit Einschränkungen aufgrund der beschränkten Verweildauer von Inhalten in den Mediatheken möglich ist. ARD/ZDF könnten hierbei auch teure Verbreitungskosten bei der Distribution über Kabel, Satellit, Antenne oder IPTV einsparen, wobei umgekehrt die Kosten fürs Streaming steigen dürften.
Damit ist der "Rundfunk" kein Rundfunk mehr - § 2 Abs. 1 RStV:
Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen
Dieses Angebot darf also nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden (§ 1 RBStV, BVerfG vom 18.07.2018).
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Ein Fernsehkonsum mittels Rundfunk ohne feste Sendezeiten ist technisch überhaupt nicht möglich. Rundfunk ist ein linearer Kommunikationsdienst, d.h., dass es auf einer Seite nur einen Sender und auf der anderen Seite nur einen Empfänger gibt. Und die Empfänger sind dabei an die vorgegebenen Zeiten des Senders gebunden.
Für einen zeitlich unabhängigen Konsum muß es auf beiden Seiten Sender und Empfänger geben. Das ist z.B. bei den erwähnten Mediathekken (das ist kein Tippfehler) der Fall.
Im Internet ist eine lineare Kommunikation technisch nicht möglich. Daher kann es im Internet auch keinen Rundfunk geben und daher sind diese sogenannten Mediathekken auch kein Rundfunk nach der immer noch gültigen Definition.
Da ändern auch keine Pseudobegriffe wie "Internet-TV" oder ähnliche Kreationen etwas dran.
Aber Formenmißbrauch ist in diesem Land nun wirklich nichts Neues mehr. Das haben wir schon damals bei der Rundfunkgebühr erlebt. Mit Aufkommen des privaten Rundfunks in den 80ern wurde aus der Rundfunkgebühr nämlich schon ein Beitrag. Jedenfalls waren die Kriterien einer Gebühr nicht mehr gegeben.
Für den Fall, dass es nicht verstanden wird, hatte ich schon früher ein einfaches, aber anschauliches Beispiel gegeben, welches ich hier nochmals anfüge.
Man denke kurz an den Planeten Venus. Die Venus wird häufig als Morgenstern und als Abendstern bezeichnet. Und ja, die Venus erscheint uns von der Erde aus gesehen, ohne optische Hilfsmittel, tatsächlich wie ein Stern. Aber das alles macht aus der Venus noch lange keinen Stern, sie bleibt trotzdem nur ein Planet.
Und genauso wird aus diesen Mediathekken und ähnliches nicht automatisch Rundfunk, nur weil es einem optisch so erscheinen mag.
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Sowas passiert halt, wenn Leute über Dinge entscheiden müssen von denen Sie eigentlich keine Ahnung haben.
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Vorsorgliche Bitte @alle, Diskussionen zur Definition von Rundfunk nicht hier zu führen, sondern unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28744.0