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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2021 => Thema gestartet von: Bürger am 07. September 2021, 11:31
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...bislang nur überflogen, offensichtlich aber ein sehr lesenswerter und so einige Erfahrungen hier im Forum symptomatisch bestätigender Artikel ::)
Vielleicht kommt die Tragik dieses Themas auf diese Weise endlich auch bei den nicht-öffentlich-rechtlichen Journalisten an ???
(https://gez-boykott.de/Forum/Ablage/20210907-rundfunkbeitrag-in-deutschland-der-beitragsservice-und-ich/verzweiflung.jpg)
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TAZ, 06.09.2021
Rundfunkbeitrag in Deutschland
Der Beitragsservice und ich
Unserem Autor soll das Gehalt gepfändet werden – wegen des Rundfunkbeitrags. Dabei hatte er gezahlt. Eine Reise durch die Wirren der Bürokratie.
von Bert Schulz
Die E-Mail war vorsichtig formuliert, schließlich ging es um mein Geld. Noch mein Geld. Es sei ein Pfändungsbescheid eingegangen, schrieb die Kollegin aus der Buchhaltung. Im Auftrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Und: „Als Arbeitgeber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Pfändung durchzuführen.“ Ich las und war perplex.
Den Rundfunkbeitrag zahlt meine Frau seit Jahren für unsere Wohnung pflichtgemäß. Wir zahlen sogar gerne. Trotzdem sei ich exakt „888,08 Euro“ schuldig. Die Zahl ist bei Weitem nicht das Absonderlichste an dem, was nun folgte – und was mich durch Ämter, Melderegister und unbesetzte Hotlines schließlich bis nach Süddeutschland führte. Und an den Rand des Wahnsinns sowieso.
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Die Logik des Finanzamts
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Ein erster Erfolg: Jemand geht ans Telefon
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Gemeinsam gegen die GEZ
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Fängt bald alles wieder von vorne an?
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Gut möglich also, dass beim nächsten Meldeabgleich 2022 die Kettenreaktion von vorne anfängt.
https://taz.de/Rundfunkbeitrag-in-Deutschland/!5793947/
Auch veröffentlicht auf Twitter und Facebook.
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Der Artikel ist sehr lesenswert und führt zur Erkenntnis, daß man sich auch im Land Baden-Württemberg, wo das Bundesverfassungsgerichts seinen Sitz hat, nicht zu schade ist, sich in die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht einzulesen.
Zitat aus diesem Artikel:
In meinem Fall wurde, wie sich herausstellt, die verkehrte Adresse beim letzten Meldedatenabgleich 2018 abgefischt. Nur: von den Berliner Behörden kam sie nicht. Sondern von der kleinen Gemeinde in Baden-Württemberg, wo ich bis 1995 gemeldet war. Die führt in ihrem Register weiterhin meinen ersten – aber eben nicht aktuellen – Berliner Wohnsitz.
Quelle: https://taz.de/Rundfunkbeitrag-in-Deutschland/!5793947/
Meine Aussage stützt sich auf:
BVerfG 2 BvF 1/20 - Neben einem Bundesgesetz ist für ein Landesgesetz kein Raum
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35136.msg212921.html#msg212921
BVerfGE 65, 1 - Melderegisterabgleich bedarf einer Bundesregel (Rn. 206)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35281.msg213637.html#msg213637
Es sei darauf hingewiesen, ohne dieses zur Diskussion hier ausweiten zu wollen, daß Melderecht alleiniges Bundesrecht ist:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 73
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
3.
die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;
Das könnte die TAZ dann ja auch mal thematisieren?