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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 24. August 2021, 14:30

Titel: Mißachtung der EU-Grundrechtecharta führt direkt zu Vertragsverletzungsverfahren
Beitrag von: pinguin am 24. August 2021, 14:30
So jedenfalls die aktuelle Forderung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses.

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU (COM(2020) 711 final)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2021.341.01.0050.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2021%3A341%3ATOC

Zitat
1.13.
   Der EWSA hofft, dass sämtliche Schlüsseldimensionen der Strategie — Prävention, Förderung, Umsetzung und Durchsetzung — erheblich verbessert werden. Hierbei sollte der Schwerpunkt stärker auf die Durchsetzung gelegt werden, ohne dabei die anderen Dimensionen außer Acht zu lassen. Die ordnungsgemäße Anwendung der Charta ist von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung einer funktionierenden, wertebasierten Union. Die Anwendung der Charta ist ebenfalls obligatorisch. Die Kommission muss entsprechend handeln und Vertragsverletzungsverfahren weitaus entschlossener verfolgen, wenn Rechte missachtet werden.

1.14.
   Der EWSA unterstützt uneingeschränkt die Einrichtung von Charta-Kontaktstellen durch die Mitgliedstaaten und schlägt vor, diese zentral innerhalb der Regierungen bzw. bei den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Fachministerien — z. B. den Justizministerien — anzusiedeln.

2.2.3.
   Der EWSA fordert die Kommission nachdrücklich auf, gegebenenfalls verstärkt Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt.

Querverweis:
Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.msg209652.html#msg209652