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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juli 2021 => Thema gestartet von: mistersh am 22. Juli 2021, 14:23

Titel: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: mistersh am 22. Juli 2021, 14:23
Bild.de Regional

21.07.2021 - 08:13 Uhr

Von: Jörg Löbker

Gebühren-Verschwendung!
Behörde stoppt WDR-Protzbau

Nach Kosten-Explosion von 80 auf 240 Millionen Euro zieht die KEF die Notbremse

Zitat von: bild.de, 22.07.2021, Behörde stoppt WDR-Protzbau
Geldhahn zu! Die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) stoppt den Protzbau des WDR. Die Behörde verweigert dem öffentlich-rechtlichen Sender eine Zahlung von 69,1 Millionen Euro! Grund: Die Kosten für die Sanierung des Filmhauses sind von ursprünglich 80, dann 130 auf 240 Millionen Euro gestiegen!

Zitat von: bild.de, 22.07.2021, Behörde stoppt WDR-Protzbau
Die Begründung: „Das Verfahren hat erhebliche Transparenzdefizite“, heißt es in dem Bericht, den BILD einsah.

Weiterlesen unter:
https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-regional-politik-und-wirtschaft/gebuehren-verschwendung-behoerde-stoppt-wdr-protzbau-in-koeln-77142458.bild.html (https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-regional-politik-und-wirtschaft/gebuehren-verschwendung-behoerde-stoppt-wdr-protzbau-in-koeln-77142458.bild.html)
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: ope23 am 22. Juli 2021, 15:05
Die KEF. Zieht.

Notbremse. Transparenz. Defizite.

Erhebliche.

Aha?

 >:(

Protzbau schöner als die Staatskanzlei in Mainz, wo die KEF angeblich mit drinsitzt? Palastneid in der Bauchgegend?

Nix. Andere. Probleme. Nix?

 :o
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: Profät Di Abolo am 22. Juli 2021, 20:48
Guten TagX,

schon wieder der WDR!!!!
Es wird Zeit, dass NRW die Notbremse zieht und den WDR zerschlägt!
Auflösen den WDR! Tom Buhrow "gesetzlich" feuern!
Weg mit diesem Pleiten, Pech und Pannen Sender!

 >:(
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pjotre am 23. Juli 2021, 11:40
Rechtslage:

1. Info-Fehler, jedenfalls nach jetzigem hiesigen Informationsstand. Die KEF ist keine "Behörde'".
Es handelt sich um ein Büro in der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Der Geschäftsführer ist demnach Beamter des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, die aber wiederum kein Weisungsrecht bei der KEF hat. Die KEF ist also auch nicht Behörder im Sinn der StK RP. 
Die KEF ist nur eine Gutachter-Koordinationsstelle.
Der Geschäftsführer der KEF ist wohl - Irrtum vorbehalten - derjenige, der das Gesetz des Rundfunk-"Beitrags" - seit 2013 geltend - verantwortlich koordinierte. Nun hat er als Experte seinen üblich, also gut dotierten Job als Kollateralnutzen bis zum Pensionsalter gesichert, was natürlich nicht der Zweck der Gesetzgebungsvorschläge war.

2. Nach jetzigem hiesigen Informationsstand - Irrtum vorbehalten - :
Die KEF kann Geld nicht sperren oder entsperren, sondern nur der WDR-Rundfunkrat. Die KEF kann allein deshalb nicht, weil sie keine Rechtsperson hat und laut Rechtslage nur gutachterliche Leistungen beitragen darf.

Allerdings stellt sich die Frage, ob die Neubauprojekte einiger Sendeanstalten den Zweck verfolgten, die tatsächlich unter einer Art indirekter KEF-Kontrolle stehenden Reserven auszulöschen, die durch die höheren Beitragssätze ab 2013 entstanden waren. Dann mussten die Baukosten vielleicht maximiert werden, damit dem BVerfG im anhängigen Verfahren die Notlage der Sender nachgewiesen werden konnte?

3. Nach jetzigem hiesigen Informationsstand - Irrtum vorbehalten - :
Bei der Geldverfügung handelt es sich um Handlungen im Hoheitsraum des Bundeslandes NRW. Die StK RP kann nicht in den fremden Hoheitsraum hinein verfügen.
Die Landesregierung NRW wäre zuständig. Sie hat aber nur Rechtsaufsicht, keine Sachaufsicht. Die Landesregierung NRW könnte vermutlich ebenfalls keine Sperranweisung geben.

4. Nach jetzigem hiesigen Informationsstand - Irrtum vorbehalten - :
Somit bliebe vorwiegend das Strafrecht ist Interventionsmittel: Wird Verdacht der Veruntreuung durch die KEF-Stellungnahme legitimiert?

Jemand meinte übertrieben zugespitzt:
---------------------------------------------------
Würde man auf die absurde Idee kommen, es wäre Großstraftat durch den Unternehmenschef und nur Verhaftung könnte ihn an den dafür nötigen Unterschriften hindern, so hätte Georg ja vielleicht einen Zellennachbarn für die Option einer Doppelzelle, um über ziemlich viele Fragen gemeinsam auf Augenhöhe diskutieren zu können. 

Dies ist absurd. Der Unternehmenschef ist eingebunden in die Entscheidungsprozesse wir vom Rundfunkrat bewilligt. Immerhin, die Rechtslage hat einiges an Zündstoff, aber das soll hier nicht näher analysiert werden.

Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: Nevrion am 23. Juli 2021, 13:00
Ahja, 240 Millionen für eine Sanierung. Wer hätte das noch mal bezahlen sollen? Ahja, die Beitragskonteninhaber, die nicht befreit sind. Bei so viel Geld kann man ja schon fast einen Neubau in Betracht ziehen oder man zieht einfach mal in ein anderes bestehendes Gebäude um?

Wie die Bild auf die Idee kommt die KEF wäre eine Behörde und hätte dem WDR irgendwas zu sagen wird mir auch nicht ganz klar, aber mit Blick auf die Aufgabe einer Finanzbedarfsermittlung, könnte da irgendwie ein Schuh drauß werden.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: Spark am 23. Juli 2021, 15:25
Wie die Bild auf die Idee kommt die KEF wäre eine Behörde und hätte dem WDR irgendwas zu sagen wird mir auch nicht ganz klar, aber mit Blick auf die Aufgabe einer Finanzbedarfsermittlung, könnte da irgendwie ein Schuh drauß werden.
Naja, schließlich wissen die Schreiber*innen der Bild ja auch bis heute nicht, dass es schon seit über acht Jahren keine Rundfunkgebühren mehr gibt. Bei dem Bildungsstand kann man da schon einmal leicht aus der KEF eine Behörde machen. Ist ja sogar mit dem Beitragsservice auch schon passiert.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pinguin am 23. Juli 2021, 19:28
Zu diesem Bauwerk könnte sich die Frage der öffentlichen Ausschreibung stellen, die ab 5.350.000 Euro Auftragsvolumen, (ohne Mwst), bei öffentlichen Bauaufträgen zwingend zu erfolgen hat, immerhin sind alle dt. ÖRR nicht nur im unionsrechtlichen Status "Unternehmen", sondern auch "öffentlicher Auftraggeber".

Weiterführend:

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg202828.html#msg202828

EuGH C-337/06 - Dt. ÖRR sind öffentliche Auftraggeber
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35532.msg214889.html#msg214889

Konsolidierter Text: Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014L0024-20200101&qid=1627045548355

Zitat
Artikel 4
Höhe der Schwellenwerte


Diese Richtlinie gilt für Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet:

a)  >M3  5 350 000  EUR < bei öffentlichen Bauaufträgen;
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: Kurt am 23. Juli 2021, 21:52
Zu diesem Bauwerk könnte sich die Frage der öffentlichen Ausschreibung stellen, die ab 5.350.000 Euro Auftragsvolumen, (ohne Mwst), bei öffentlichen Bauaufträgen zwingend zu erfolgen hat, immerhin sind alle dt. ÖRR nicht nur im unionsrechtlichen Status "Unternehmen", sondern auch "öffentlicher Auftraggeber". [..]

Dann stelle die Frage und wenn Antwort da ist gib' sie hier bekannt.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pjotre am 23. Juli 2021, 22:05
Im Bauwesen dürfte alles über Ausschreibung laufen, so auch beim WDR. Die Kernfrage ist also die der übersetzten Planungsentscheide.

Es ist nichts erkennbar, dass ein Generalbauunternehmer auftrat. Also dürfte es sehr viele Ausschreibungen gegeben haben.

Die Vorwerfbarkeit liegt also auf anderer Ebene: Dass die hohen Kosten vorher erkennbar waren, aber dem Rundfunkrat verschwiegen wurden, um die Zustimmung leichter zu bekommen. Da man einen halbfertigen Umbau immer auch fertigstellen darf als kleinstes Übel, ist das eine gängige Strategie: Sukzessiver Meldung von "unerwarteten unvoraussehbaren Kostensteigerungen".

Wo dies stattfindet, ist Korruptionsgefahr immer beim Maximum. Da eventuelle Korruption sich immer gut tarnt, kommt man der Sache mit einfachen Mitteln nur begrenzt bei. Man muss sehr zeitaufwendig den Ablauf analysieren und Zugang zu den internen Dokumenten haben. Weder Analysezeit noch Zugang haben wir.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: mistersh am 26. Juli 2021, 07:36
Zu diesem Bauwerk könnte sich die Frage der öffentlichen Ausschreibung stellen, die ab 5.350.000 Euro Auftragsvolumen, (ohne Mwst), bei öffentlichen Bauaufträgen zwingend zu erfolgen hat, immerhin sind alle dt. ÖRR nicht nur im unionsrechtlichen Status "Unternehmen", sondern auch "öffentlicher Auftraggeber".

Da verrennst du dich wohl in etwas. Der Schwellenwert der öffentlichen Ausschreibungen liegt in Deutschland schon deutlich niedriger. Ich gehe stark davon aus, dass öffentlich ausgeschrieben wurde. Auch besteht die Möglichkeit einen GU zu beauftragen. Ist nach dem Vergaberecht ja grundsätzlich nicht verboten.
Den Schwellenwert den du hier meinst, betrifft eine EU-Weite Ausschreibung.
Dabei geht es aber nicht einmal um das Gesamtvolumen der Baumaßnahme, sondern um Einzelteile der Ausschreibung sprich einzelne Gewerke.

Der Punkt kann hier wohl also ganz getrost einfach vollkommen egal sein.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pinguin am 26. Juli 2021, 12:36
Da verrennst du dich wohl in etwas.
Ob ich mich da wirklich verrenne?

Verfahrensarten
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabeverfahren.html

Zitat
Das offene Verfahren (bei nationalen Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte: öffentliche Ausschreibung), bei welchem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Das nicht offene Verfahren (europaweit), bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien auswählt (Teilnahmewettbewerb). Bei der beschränkten Ausschreibung (im Rahmen nationaler Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte) fordert der öffentliche Auftraggeber in der Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) auf, bevor er sodann aus dem Bewerberkreis eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.

Übersicht und Rechtsgrundlagen auf Bundesebene
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html

Zitat
Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte findet das sogenannte GWB-Vergaberecht Anwendung, das auf der Umsetzung entsprechender Vorgaben in EU-Richtlinien beruht:

Zitat
Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte findet traditionell Haushaltsrecht Anwendung.

Zitat
Ab wann wird europaweit ausgeschrieben? EU-Schwellenwerte für Vergabeverfahren seit dem 1. Januar 2020:
5.350.000 Euro Für Bauleistungen

139.000 Euro Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei obersten und oberen Bundesbehörden
428.000 Euro Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser, Energie, Verkehr sowie Verteidigung und Sicherheit
214.000 Euro Für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Daraus geht eigentlich klar hervor, daß nationale Vergabeverfahren nur unterhalb der EU-Schwellenwerte zulässig sind.

Darüberhinaus führt auch nachstehende Website weiter:

Schwellenwerte
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/glossar/schwellenwerte/
Titel: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: mistersh am 26. Juli 2021, 13:59
Selbst wenn es die Möglichkeit gäbe, dass bei den Ausschreibungen was zu beanstanden wäre...
Als nicht betroffener besteht hier keine Beschwerdemöglichkeit.
Nur als betroffenes Bauunternehmen zum Beispiel könnte gegen die Art der Vergabe vorgegangen werden.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pinguin am 26. Juli 2021, 20:34
Nur als betroffenes Bauunternehmen zum Beispiel könnte gegen die Art der Vergabe vorgegangen werden.
Ganz so einfach ist das nicht.

Die EU-Kommission hat nach eigenem Ermessen die Befugnis, gegen jedes Mitgliedsland eine Vertragsverletzungsklage vor dem EuGH zu erheben, wenn sich dieses Mitgliedsland über eine Regel des Unionsrechts hinwegsetzt. So in einer Deutschland betreffenden Vertragsverletzungsklage entschieden, wo es eben um die nicht erfolgte unionsweite Ausschreibung von öffentlichen Dienstleistungen ging. Die Bauleistungen, um die es letztlich in diesem Thema hier geht, sind vom der selben Unionsregelwerk erfasst.

Nachstehende Entscheidung hier via EUR-Lex; forenintern ist sie noch nicht aufgearbeitet.

Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 10. April 2003.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Rechtsschutzinteresse - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung - Voraussetzungen.
Verbundene Rechtssachen C-20/01 und C-28/01.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62001CJ0020&qid=1627308484053

Zitat
30 In Anbetracht ihrer Rolle als Hüterin des Vertrages ist daher allein die Kommission für die Entscheidung zuständig, ob es angebracht ist, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und wegen welcher dem betroffenen Mitgliedstaat zuzurechnenden Handlung oder Unterlassung dieses Verfahren zu eröffnen ist. Sie kann beim Gerichtshof daher die Feststellung einer Vertragsverletzung mit dem Vorbringen beantragen, dass das mit der Richtlinie bezweckte Ergebnis in einem bestimmten Fall nicht erreicht worden sei (Urteile vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, Randnr. 22, und vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-471/98, Kommission/Belgien, Slg. 2002, I-9681, Randnr. 39).
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pjotre am 26. Juli 2021, 20:57
... die Bürger als zahlungsverpflichtete Dritte könnten wohl auch legitimiert sein, gegen das Unterlassen von Ausschreibung vorzugehen.

Wie wir inzwischen lernten, das nennt sich "Kollusion", wenn zwei sich auf abgestimmtes Verhalten einigen zu Lasten von Dritten. Oder anders beschrieben, eine "wettbewerbsverletzende Absprache" zwischen Branchenfremden.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pinguin am 27. Juli 2021, 07:39
... die Bürger als zahlungsverpflichtete Dritte könnten wohl auch legitimiert sein, gegen das Unterlassen von Ausschreibung vorzugehen.
Die Tragweite könnte noch unionsweite Dimensionen annehmen, wenn keine unionsweite Ausschreibung erfolgt ist; sowohl Ungarn als auch Polen, jene, die ja derzeit Probleme wegen Mißachtung des Unionsrechtes haben, könnten die EU-Kommission vor dem EuGH wegen fehlender Gleichbehandlung Deutschlands verklagen, wenn in Folge der Nichtausschreibung eine Inkenntnissetzung der Kommission erfolgt und diese nicht entsprechend reagiert.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pinguin am 27. Juli 2021, 13:40
Nachstehende Entscheidung hier via EUR-Lex; forenintern ist sie noch nicht aufgearbeitet.
Ist jetzt hier thematisiert:

EuGH C-20/01 - Unbegrenzte Vertragsverletzungsklagebefugnis der EU-Kommission
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35546.0
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: Kurt am 27. Juli 2021, 14:46
Zu diesem Bauwerk könnte sich die Frage der öffentlichen Ausschreibung stellen, die ab 5.350.000 Euro Auftragsvolumen, (ohne Mwst), bei öffentlichen Bauaufträgen zwingend zu erfolgen hat, immerhin sind alle dt. ÖRR nicht nur im unionsrechtlichen Status "Unternehmen", sondern auch "öffentlicher Auftraggeber". [..]

Zitat
Mangelndes Interesse an Ausschreibung
WDR sucht Baufirma für Filmhaus an Tunisstraße
Von Michael Fuchs 09.04.19, 10:52 Uhr
[..]
Der WDR teilte auf Anfrage mit, man habe 2018 ein EU-weites Vergabeverfahren gestartet, um ein Unternehmen für den Rohbau des neuen Filmhauses zu beauftragen. „Viele Unternehmen sind allerdings aufgrund des gegenwärtigen Baubooms ausgelastet und nehmen derzeit keine Aufträge an“, sagte eine WDR-Sprecherin. Die Suche nach einem Bauunternehmer werde deshalb in direkten Verhandlungen fortgesetzt. Das sogenannte „Verhandlungsverfahren“ ermögliche es dem WDR, direkt mit ausgewählten Unternehmen zu sprechen.
[..]
Quelle: https://www.rundschau-online.de/region/koeln/mangelndes-interesse-an-ausschreibung-wdr-sucht-baufirma-fuer-filmhaus-an-tunisstrasse-32348208?cb=1627388332873

Zitat
Sanierung des WDR-Filmhaus
Teurer und länger als geplant – 240 Millionen Euro statt 65
Von Tim Attenberger 11.10.19, 19:44 Uhr
[..]
Keine einzige Bewerbung auf europaweite Ausschreibung

Dass der Umbau erst vier Jahre später fertig sein wird als geplant, hat nach Angaben der Sprecherin vielfältige Gründe. So habe sich zunächst nicht eine einzige Baufirma auf die europaweite Ausschreibung für den Rohbau beworben. Das führte zu einer Verzögerung von vier Monaten. Der WDR durfte daraufhin direkt auf Bauunternehmen zugehen. Es sei zwar gelungen, eine Firma direkt zu beauftragen, diese könne aber nun erst fünf Monate später als geplant Mitarbeiter auf die Baustelle schicken.
[..]
Quelle: https://www.rundschau-online.de/region/koeln/mangelndes-interesse-an-ausschreibung-wdr-sucht-baufirma-fuer-filmhaus-an-tunisstrasse-32348208

***
Zitat
8.1.10 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Bei einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt keine öffentliche Bekanntmachung mit Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. Bei diesem Verfahren wählt der Auftraggeber die Unternehmen im Vorfeld aus und richtet sich dann direkt an die ausgesuchten Unternehmen mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten.
[..]
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb schränkt den Wettbewerb damit am stärksten ein und darf nur in besonderen Ausnahmefällen, die in § 14 Abs. 4 VgV abschließend beschrieben werden, angewendet werden.
Gemäß § 14 Abs. 4 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben,
1.
   
wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, [..]
Quelle: https://www.reguvis.de/xaver/vergabeportal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27vergabeportal_13462712843%27%5D (https://www.reguvis.de/xaver/vergabeportal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27vergabeportal_13462712843%27%5D)

***
Zitat
Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb
Das Verhandlungsverfahren ist eine besondere Vergabeart welche für europaweite Ausschreibungen genutzt wird. Der kleine Bruder für nationale Ausschreibungen, im Unterschwellenbereich nach UVgO, heißt Verhandlungsvergabe. Ob nationale oder europaweite Ausschreibungen, wie die Namen schon vermuten lassen, ist es dem Auftraggeber bei diesen Verfahren gestattet zu verhandeln.
[..]
Quelle: https://www.vergabe.plus/verhandlungsverfahren
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pjotre am 27. Juli 2021, 15:40
Jetzt sieht das Ding aber ganz übel aus:

1. "Rohbau" für "Sanierung" des Filmhauses
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Wie viel "Rohbau" für "Sanierung" nötig ist, das macht schon mal perplex: Sanierung oder Teil-Neubau? Das passt doch nicht zusammen? Also schön, Umbau umfasst etwas Rohbau.

Nächster Punkt: Bei einem Filmhaus kann der Rohbau ja immer nur ein kleiner Teil der Kosten sein, erst recht bei einem "Umbau" ("Sanierung"). Da jedenfalls kann auf keinen Fall die gewaltige Kostensteigerung um rund 200 Millionen Euro begründet sein.

Da müsste man sich die Ausschreibung mal genauer anschauen, warum da niemand ran wollte. Natürlich kann man eine Ausschreibung immer mit derartigen nicht-kalkulierbaren Großrisiken überlasten, dass ein Kalkulieren der Kosten unmöglich ist. Beispiel:
- Sollte der Untergrund sind als nicht ausreichend tragfähig erweisen, so haftet der Unternehmer für die neue Gründung - also Gesamtabbruch mit Neuerstellung des gesamten Gebäudes.

Mit Klauseln in diesem Sinn - nicht ganz so grobschlächtig, das genügt- ist gewährleistet, null Angebote zu haben. Also darf man mit dem "Spezi" verhandeln, was sehr korruptionsanfällig ist.


2. Beim Filmhaus ist der "Roh"bau mit - Methode "Daumen" - rund 20 Prozent
-----------------------------------------------------
maximal zu veranschlagen, hier also max. 20 Millionen, sofern da ein Fachkundiger die Schätzung gemacht hatte.

Die "freihändige Vergabe", die dann ja wohl praktiziert wurde, durfte auf keinen Fall auf die anderen Bauleistungen ausgeweitet werden - Ausbau usw. -
und erst recht nicht auf die Sachlieferungen für die Ausstattung, für die die Ausschreibungspflicht ja mit viel niedrigeren Beträgen beginnt.

3. Aus dem KEF-Bericht zu schließen, drängt sich auf, dass erst einmal
--------------------------------------------------------
a) der Rohbau derart ungeeignet ausgeschrieben wurde, dass es null Bieter gab
(für größere Vorhaben gibt es Info-Systeme - die geeigneten Unternehmen waren durchaus informiert)

b) und dann wurde einfach mit diesem Alibi auch der Rest irgendwie "gedeichselt".


4. Das sieht nicht gut aus, Herr Buhrow, für ihre Manager-Qualifikation.
-----------------------------------------------------------------
Hier geht es ja um schätzungsweise ein Viertel eines Jahresumsatzes. Erinnert sei an ihre großen Worte beim Scheitern der Beitrags-Erhöhung in Sachsen-Anhalt, dass Deutschlands Informationszukunft in höchster Gefahr sein werde.
Einfach auf die "Sanierung" des Filmhauses verzichten, sie auf etwas Modernisierung runterschrauben, 30 Millionen Euro sollten da mehr als genug sein.

5. Hier müsste gestochert werden.
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Die Mitwirkenden des Forums sind für das Stochern nicht bezahlt und ohne Info-Anspruch.

Der Rundfunkrat - ach was, die sind ja voll damit beschäftigt, zu beschließen, dass Georgs Verhaftung für 450 Euro Grundforderung rechtens sei, die Zukunft des WDR zu retten, da hat man keine Zeit für Lappalien von 200 Millionen Euro.

Die Landesregierung? Die braucht die Zuneigung der WDR-Jounalisten für den Wahlkampf.... Noch Fragen?
Und sie hat nur Rechtsaufsicht. Eingreifen könnte sie allenfalls über eine Strafanzeige? Aber dazu müsste man ja erst einmal wissen, ob Straftat beweisbar wird.

6. So, das ist jetzt mal in den Raum gestellt und ohne erkennbare Lösung.
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Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pinguin am 27. Juli 2021, 16:10
Weiterführend sollte in Erfahrung zu bringen sein, unter welcher Registriernummer diese unionsweite Ausschreibung stattgefunden hat; immerhin muß das, wie auch das Ergebnis der Ausschreibung, auf Unionsebene notiert sein.

Hinweis:
Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren 15. Juli 2021 Brüssel
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/DE/inf_21_3440

Zitat
Öffentliche Aufträge: Kommission fordert DEUTSCHLAND nachdrücklich zur Einhaltung der EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Konzessionsvergabe auf

Die Kommission hat heute beschlossen, Deutschland mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über Konzessionen (Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU ) sicherzustellen. Gemäß den EU-Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen sind öffentliche Aufträge oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung öffentlich auszuschreiben. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinien ordnungsgemäß in nationales Recht umsetzen, ergreift die Kommission Maßnahmen zum Schutz des fairen Wettbewerbs und zur Förderung einer besseren Nutzung von Steuergeldern. Die Analyse der Kommission hat ergeben, dass mehrere Bestimmungen der deutschen Rechtsvorschriften nicht mit den Richtlinien vereinbar sind. Die Kommission verweist insbesondere auf drei Problempunkte: die Berechnung von Architektenleistungen, die Befreiung von Rettungsdiensten von den Vergabevorschriften und die fehlende Begriffsbestimmung von „Postdiensten“. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um zu den Argumenten der Kommission Stellung zu nehmen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland einreichen.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Öffentliche Aussschreibung“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
"Behörde" stoppt WDR-Protzbau“
Bitte nach Möglichkeit einen neuen, möglichst gut ausgearbeiteten Thread zum gewünschten Thema starten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pjotre am 27. Juli 2021, 21:44
Zustimmung zur Anmerkung von @Markus KA .
Aber an sich haben wir hier nun alles bereits eingefügt. Ich fasse nur zusammen unter dem Gesichtspunkt der KEF-Intervention:

Gesamtbild:
---------------
a) Ausschreibung hat stattgefunden jedenfalls für "Rohbau".
b) Vielleicht auch für alles andere.
c) Die Kostensteigerung auf ein Vielfaches ist mit Planungsfehler nicht begründbar. Die Frage drängt sich auf, ob erst über eine kleinere Summe die Zustimmung des Rundfunkrates erreicht werden sollte, um dann erst die wahren Kosten erkennbar zu machen. 

Mutmaßliche Fehler:
----------------------------------
d) Die Ausschreibung jedenfalls des Rohbaus war vermutlich ungeeignet für Kalkulierbarkeit, so dass keine Angebote kamen.
e) Die Vergabe auf dem Verhandlungsweg erfolgte anscheinend ohne nötige Transparenz, siehe KEF-Rüge. Denn auch für diese gelten bestimmte Regeln - es ist nicht einfach "freihändige" Vergabe, sondern muss mehrere Bieter einbeziehen. 
f) Vermutlich betrifft die KEF-Rüge die anderen Ausgeben. Denn der "Rohbau" einer "Sanierung" kann schwerlich 20 Millionen Euro übersteigen. Wofür waren über 200 Millionen Euro nötig?
g) Die Ausschreibungsdetails für alles außer Rohbau müssten aus EU-weiteren Ausschreibungen ersichtlich sein. Diese wurden vielleicht von @pinguin gesucht und nicht gefunden. Vielleicht findbar. Das ist einstweilen eine noch offene Frage.

Informationsfreiheitsgesetz
-----------------------------------------
Dieses berechtigt Bürger, zu allen Fragen Auskunft zu erhalten.
Beispielsweise wäre interessant, sofern Georg (Thiel) hier ein Fragenbündel einreicht. Er ist ja im Vollbesitz seiner Bürgerrechte.
Insbesondere wäre zu erfragen, welche Mitteilungen dem Rundfunkrat zugingen:
- Welche Summen wurden genehmigt?
- Sind die viel höheren Kosten genehmigt worden?
- Wie wurde die Kostenexplosion gegenüber dem Rundfunkrat gerechtfertigt?

Bei Frageneinreichung über " fragdenstaat " dürfte es ohne Kosten gehen.

Die Summe - rund ein Viertel des WDR-Jahresumsatzes - ist Chefsache.
------------------------------------------------------------------------------
Also dürfen neben der KEF auch Bürger fragen, vorzugsweise NRW-Bürger, wie sich Intendant Buhrow intern zur Kostenexplosion äußerte. Er dürfte den Antrag auf Bewilligung durch den Rundfunkrat unterzeichnet haben.
Seine persönliche Pflicht für sparsamen Umgang mit den Finanzen dürfte in irgendeiner Weise festgeschrieben sein. Zu prüfen wäre, ob diese Pflicht eingehalten wurde, wenn erst durch die KEF-Intervention gebremst werden konnte.

Es könnte erwogen werden, vorzutragen, die KEF-Intervention erzeugte Beweiskraft für dein Management-Versäumnis der Rechtspflicht für sparsames Wirtschaften.
Das wäre rechtlich heikel, sagen wir, sehr sehr heikel, was hier im öffentlichen Forum aber nicht nähere detailliert werden soll.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: mistersh am 28. Juli 2021, 07:44

b) Vielleicht auch für alles andere.
...
d) Die Ausschreibung jedenfalls des Rohbaus war vermutlich ungeeignet für Kalkulierbarkeit, so dass keine Angebote kamen.
...

Kurz und ich denke abschließend zu dem Thema Vergabe:
zu b) ja es ist ein leichtes diese EU-Ausschreibungen zu finden. Habe auf die schnelle die Haustechnischen Anlagen gefunden und auch Aufzugsanlagen und Förderanlagen.

zu d) ich weiß nicht, wann ihr mal eine Ausschreibung heraus gegeben habt, aber ich kann aus meiner beruflichen Tätigkeit feststellen: in den letzten Jahren kam es mehr als einmal vor, dass zu Ausschreibungen keine Angebote eingegangen sind. Egal ob Lokal, National oder EU-Weite Ausschreibungen. Die Firmen haben volle Auftragsbücher und können daher solche Angebote Mangels Zeit oftmals einfach nicht abgeben. Selbst bei einem freihändigen Vergabeverfahren an denen nur mehr unter umständen ein ausgewählter Kreis an Bietern angeschrieben wird, bekommt man nicht zwangsweise eine Rückmelung oder ein Angebot. Also an dieser Stelle wäre ich sehr vorsichtig mit der Aussagen, dass eine Ausschreibung nicht geeignet war für eine Kalkulation. Baufirmen haben ab einer bestimmten Größenordnung nur Mitarbeiter die nichts anderes tun als Kalkulieren und schon in der Ausschreibung sich vor Angebotsabgabe Notizen machen wo sie Nachträge schreiben können. Sogar das wird schon im Vorfeld mit Einkalkuliert. (Persönliche Information einer Baufirma vor einigen Jahren erhalten)

Ich denke das Thema hier bezüglich Ausschreibung etc. kann abgehakt werden, da wird man nicht weiter kommen.

Zurück zum eigentlich Thema der Kostenexplosion:
Die Baukosten sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert. Preissteigerungen von zum Teil mehr als 10% waren vor 2-3 Jahren nicht unüblich. Da kann ein Planer im Vorfeld noch so sehr und genau kalkulieren und Kosten rechnen. Die Firmen machen einem einen Strich durch die Rechnung.
Persönlich habe ich in den letzten Monaten Preissteigerungen für Baumaterial erfahren die so schon nicht mehr tragbar sind. Wir reden hier zum Teil von Kostensteigerungen von 200%. Da haben die Baufirmen aktuell riesen Probleme und können auch Preise aus zurück liegenden Angeboten zum Teil nicht mehr halten. Bei solchen Kostenexpolsionen dürfen die Unternehmen auch Mehrkosten anmelden, denn diese haben sie schlicht und ergreifend nicht zu verschulden.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pjotre am 28. Juli 2021, 10:31
Ausschreibung
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Dank @mistersh nun besser eingekreist. Aber von 60 Millionen auf 240 Millionen innerhalb kurzer Frist, das ist eine völlig andere Dimension. Die plötzlichen gewaltigen Kostensteigerungen der Baubranche, das war ja wohl vorwiegend in Bereichen mit Rohmaterial-Preisexplosion, die aber vielleicht bereits im Rückbau ist.
Von dort zum Kernthema, das nun besser eingekreist ist und lautet:

Wieso muss ausgerechnet die KEF in die Rolle hinein geraten, die Reißleine zu ziehen?
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Und nun Blick zurück, aus den zu hohen Beiträgen 2013...2014 wurde eine Rücklage gebildet, die von der KEF beurteilt wird - nicht administriert wird, sie hat ja keine Rechtsperson.

Die Sender mussten diese Rücklage los werden, um Beitragsehöhungen verteidigen zu können. Da sie den Personalapparat nicht noch mehr aufblähen konnten, wurden Bauprojekte als dringend nötig entdeckt. So beim RBB Berlin der "Campus" für 40 Millionen Euro (kommt vielleicht nie) und die jahrelange Planung eines Neubaus beim NDR, der plötzlich zum "Muss" transformiert wurde, indem man irgendwo im alten Hochhaus ein wenig Asbestzement gefunden hatte. Na klar, findet man in Bauen dieser Jahre immer, und na klar, da muss dann gleiche das komplette Hochhaus abgerissen werden, mit anderer Leute Geld geht das ja gar nicht anders.
Ähnlich auch bei anderen Sendern.

Inzwischen haben die durch die Nullzinsen plötzlich "explodierten" Pensionslasten längst die meisten Rücklagen aufgezehrt?

KEF-Kontrolle
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Und wenn alles so ist wie hier umrissen, dann wollte der WDR von der KEF die Freigabe der Rücklagen haben, um sie durch diesen Neubau - Verzeihung, "Sanierung" - untergehen zu lassen? Und wenn das ziemlich exakt 260 Millionen Euro Restrücklage war? Dann war das kein Planungsfehler, sonder "war der Plan"?
Dann wären die KEF-Verantwortlichen - rund 4 Personen, darunter mindestens 1 im Beamtenstatus - plötzlich im "Beihilfe"-Risiko für etwaige später in die Diskussion geratende Veruntreuungs- und Korruptionsprobleme?

Das ist alles ein wenig spekulativ und ist als "gewagte Hypothese" als falsch einzustufen, so lange nicht belegt. Dies aber hier zur Komplettierung der Prüfungsaufgabe nachgetragen.
Titel: Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Beitrag von: pinguin am 28. Juli 2021, 13:08
Wir reden hier zum Teil von Kostensteigerungen von 200%. Da haben die Baufirmen aktuell riesen Probleme und können auch Preise aus zurück liegenden Angeboten zum Teil nicht mehr halten. Bei solchen Kostenexpolsionen dürfen die Unternehmen auch Mehrkosten anmelden, denn diese haben sie schlicht und ergreifend nicht zu verschulden.
Ok, wäre in Teilen sogar verifizierbar; insbesondere sind wohl Frachtkosten erheblich gestiegen

Wie die Schifffahrt die Inflation anfeuert
https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/hohe-frachtraten-wie-die-schifffahrt-die-inflation-anfeuert/27300352.html