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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Timo am 14. August 2012, 11:12
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Über die schon bekannte Klage des Juristen Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau, gibt es hier Informationen über den neuesten Stand:
Abendzeitung München / dpa, 14.08.2012
Per Popularklage
Bayer will neue Rundfunkbeiträge gerichtlich kippen
Ab 2013 soll jeder Bürger Rundfunkgebühren zahlen, egal, ob er ein Endgerät hat oder nicht. Ein Passauer Jurist findet das ungerecht - und will per Popularklage dagegen vorgehen.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.per-popularklage-bayer-will-neue-rundfunkbeitraege-gerichtlich-kippen.9099a530-f1f2-4790-ab74-864966e76705.html
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Ich wünsche dem Kläger viel Erfolg! Es wäre super, wenn in jedem Bundesland ein kompetenter Kläger sich zu einer Klage entscheiden würde.
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Alle klagen die den vertrag ab 2013 betreffen werden nicht angenommen weil der vertrag erst ab 2013 gilt und ab dann erst klage eingereicht werden kann. Das war die bisherige aussage von gerichten.
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Kläger erläutert seine Popularklage gegen Rundfunkbeitrag - 15.08.2012
Einzelheiten finden sich unter
Legal Tribune Online, 14.08.2012
Bayerischer Jurist klagt gegen Rundfunkabgabe
"Der GEZ-Wahnsinn geht immer weiter"
Interview mit Ermano Geuer
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bayrischer-jurist-klagt-gegen-rundfunkbeitraege/
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Alle Klagen die den Vertrag ab 2013 betreffen, werden nicht angenommen weil der Vertrag erst ab 2013 gilt und ab dann erst Klage eingereicht werden kann. Das war die bisherige Aussage von Gerichten.
Falsch - hier geht es um eine
Popularklage
http://de.wikipedia.org/wiki/Popularklage
welche nur in Bayern vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof möglich ist.
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Bin mal gespannt wie das ausgeht. Gilt das urteil, sollte das gegen den vertrag wirken, dann wieder nur in bayern? ;D
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LTO: Hätte denn ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in einem Bereich, für welchen die Länder zuständig sind, bundesweite Konsequenzen?
Geuer: Wenn ein Staatsvertrag, in diesem Fall eben der des Freistaates Bayern mit allen anderen Ländern, einmal unterzeichnet ist, ist man an diesen gebunden. Allerdings wäre die bayerische Staatsregierung dennoch verpflichtet, wenn die Verfassungswidrigkeit bestimmter Regelungen durch Urteil festgestellt würde, mit den anderen Ländern eine Neuregelung auszuhandeln. Notfalls müsste sie den Staatsvertrag kündigen, weil sie an verfassungswidrigen Regelungen natürlich nicht festhalten kann. Ein solches Urteil hätte also durchaus bundesweite Auswirkungen.
Quelle: Legal Tribune Online
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bayrischer-jurist-klagt-gegen-rundfunkbeitraege/
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Vielen Dank für den Link Timo.
Ich hoffe sehr dass die Klage Erfolg haben wird.
Die von Empfangsgeräten unanbhängige Gebühr ist für mich eine verschleierte Steuer. Zahlbar pro Wohnung und bei Firmen pro Mitarbeiter und pro Auto. Von Gleichbehandlung sehe ich da auch nichts weil pro "Kopf" zoszusagen entweder ein, zwei oder dreimal bezahlt werden muß. Einmal bezahlen weil man ein Dach über dem Kopf hat, zweimal weil man ein Dach aber keine Arbeitsstelle hat, dreimal wenn man Dach überm Kopf + Arbeit + Firmenfahrzeug (egal ob mit oder ohne Radio und ob ständig oder nur ab und zu) benützen darf. Obwohl der Staat nur einmal die Information bereitsstellt für den Einzelnen und der Einzelne nicht gleichzeitig zu Hause, im Büro und im Auto die Bereitstellung abrufen kann. Falls er überhaupt will, aber darauf soll es ja ab 2013 nicht ankommen... Der Staat will uns ja nicht zwingen den Schrott der Öffentlichen zu konsumieren, wir sollen ja nur dafür bezahlen dass es den gibt.
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Kennt sich jemand mit soetwas aus?
Ich hatte neulich gelesen, dass die Argumente bereits ausgetauscht worden wären.
Dann dürfte das doch eigentlich nicht mehr ganz so lange dauern. Oder?
Könnte es ggf. auch passieren, dass die Bayern die Klage solange liegen lassen,
bis das Bundesverfassungsgericht etwas grundlegendes in der Sache entschieden hat?
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Kommt denn schon weißer Rauch aus dem Schornstein oder noch roter?
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Kommt denn schon weißer Rauch aus dem Schornstein oder noch roter?
es qualmt Blutrot..... ;D
Ich könnte mich ja sogar befreien lassen ;) Und mache es trotzdem nicht.
Trotzdem wäre es interessant zu wissen. oder nicht?
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Der Rundfunkbeitrag war auch gestern wieder Thema in der
Abendzeitung München, 08.01.2013
Rundfunkbeitrag: TV-Steuer auch für Blinde
Seit 1. Januar zahlen auch Sehbehinderte den neuen Rundfunkbeitrag für öffentlich-rechtliche Sender. Die Abgabe ist umstritten – ARD und ZDF können mit Millionen Mehreinnahmen rechnen
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.ard-und-zdf-rundfunkbeitrag-tv-steuer-auch-fuer-blinde.d568c55d-aef1-4e6f-a119-940eab532bf1.html
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Presseartikel zur Vervollständigung des Threads:
(http://up.picr.de/27184952fi.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27184952fi.png
FAZ, 24.04.2013
Daten sollen fließen
Michael Hanfeld
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine einstweilige Anordnung gegen die Datenerhebung zum neuen Rundfunkbeitrag abgelehnt (Az. Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12). Der Passauer Jurist Ermano Geuer und die Drogeriekette Rossmann hatten beantragt, den bundesweiten Datenabgleich, den der „Beitragsservice“ von ARD, ZDF und Deutschlandradio durchführt, auszusetzen oder zumindest dem Ausmaß nach zu verringern. Die Erhebung verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Der Verfassungsgerichtshof sieht dies anders: Würde die Datensammlung ausgesetzt, würde dies „zumindest vorübergehend eine gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen“ - in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet. Der Datenabgleich diene „der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer größeren Beitragsgerechtigkeit“. Er sei ein „effizientes Kontrollinstrument“. Im Klartext: ARD und ZDF brauchen die Daten, um „Schwarzsehern“ auf die Spur zu kommen. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/meldedatenabgleich-fuer-den-rundfunkbeitrag-daten-sollen-fliessen-12159438.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/meldedatenabgleich-fuer-den-rundfunkbeitrag-daten-sollen-fliessen-12159438.html)
Danke an User "Zaubernuss" für den Hinweis
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Beitragsgerechtigkeit kann man nur dadurch errreichen, indem diejenigen, die eine Leistung nutzen, sie auch bezahlen. Stattdessen werden beim ÖRR die Kosten nutzungsunabghängig allen in Rechnung gestellt. Dies ist genau das Gegenteil von Beitragsgerechtigkeit.
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Daten sollen fließen
Nein, sollen sie zugunsten von Wirtschaftsunternehmen eben nicht;
Datenschutz; Landesrecht zu Bundesrecht im Bereich Rundfunk und Telemedien
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23289.0
EuGH C-201/14 Ohne Kenntnis d. Bürger kein Datenaustausch zwecks Verarbeitg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15947.0
Zweckbindung der Datenerhebung; war das schon mal Diskussion hier?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22476.0
Datenschutz-Grundverordnung - VERORDNUNG (EU) 2016/679 ... zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1496571378935&uri=CELEX:32016R0679