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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 27. Juni 2021, 01:41
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Kartellrecht: Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen in der Bekleidungsindustrie durch
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/DE/ip_21_3145
Die Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Beamten der Kommission wurden von Beamten der deutschen Wettbewerbsbehörde begleitet.
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor.