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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2021 => Thema gestartet von: ticuta am 02. Juni 2021, 16:58
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deutschlandfunk.de , 02.06.2021
Suche nach neuem ZDF-Intendanten -
Himmler, Hassel und die politischen „Freundeskreise“
An der Spitze des ZDF gibt es im kommenden Jahr einen Wechsel. Mit Norbert Himmler und Tina Hassel haben sich laut ZDF-Fernsehratsmitglied Leonhard Dobusch schon ein Kandidat und eine Kandidatin fürs Intendantenamt bereitgestellt. Wie und wann entschieden wird und was die sogenannten „Freundeskreise“ damit zu tun haben – ein Überblick.
Rechtlich gesehen könnten auch noch in der Sitzung zur Wahl Vorschläge eingereicht werden.
schade dass keine Direktbewerbungen erfolgen können.
Laut Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ soll ARD-Journalistin Hassel nach dem Wunsch des SPD-nahen „roten Freundeskreises“ gegen Himmler antreten. Sie sei „so ziemlich das Gegenteil von Himmler, nicht nur, weil sie eine Frau ist“, so SZ-Journalistin Claudia Tieschky. Himmler soll Favorit des CDU-nahen „schwarzen Freundeskreis“ sein.
Weiterlesen auf:
https://www.deutschlandfunk.de/suche-nach-neuem-zdf-intendanten-himmler-hassel-und-die.2907.de.html?dram:article_id=498155
...das nennt man in Deutschland ...staatsfern
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Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Jede Bewerbung muss nach diesen Kriterien beurteilt werden. Die Geltung des Grundsatzes der Bestenauslese wird durch Art. 33 Abs. 2 GG unbeschränkt und vorbehaltlos gewährleistet. Dies gilt nicht nur für Einstellungen, sondern auch für den beruflichen Aufstieg innerhalb des öffentlichen Dienstes. Das Prinzip der Bestenauslese ist damit ein grundrechtsgleiches Recht auf chancengleiche, faire und transparente Beteiligung aller Bewerber am Einstellungsverfahren. Es dient dem Interesse der Allgemeinheit, nur die jeweils am besten qualifizierten Bewerber in öffentliche Ämter zu berufen. Der Grundsatz der Bestenauslese soll verhindern, dass andere Bewertungskriterien als Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (wie zum Beispiel politische oder persönliche Verbundenheit) für Personalentscheidungen bestimmend sind. Zudem sichert das Prinzip der Bestenauslese das öffentliche Interesse an der bestmöglichen Besetzung aller Stellen im öffentlichen Dienst zum Wohle einer funktionsfähigen, effizienten und engagierten Verwaltung.
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/645592/a2da84d5bda635dc8d194028e0d95fc5/WD-6-020-19-pdf-data.pdf
Ich frage mich was der Rechtsweg wäre die Wahl mit einem Eilantrag wegen einer Verletzung dieses Grundrechts zu blockieren... Nicht weil man als Bewerber in Frage kommt, sondern weil das "Wohl einer funktionsfähigen, effizienten und engagierten Verwaltung" beschädigt ist.