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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2021 => Thema gestartet von: Uwe am 24. April 2021, 00:32
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Kleine Anstalten in Schieflage
ARD-Sender greifen RB und SR finanziell unter die Arme
Quelle: DWDL 23.04.2021 von Timo Niemeier
Weil der Rundfunkbeitrag nicht wie geplant gestiegen ist, kommt auch der neue ARD-interne Finanzausgleich nicht zur Anwendung. Nun hat man sich auf eine Übergangsregelung geeinigt, die Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk entlasten soll.
[...] " Und der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow erklärt noch einmal, dass die ARD "zurzeit nicht bedarfsgerecht finanziert" sei. Wann das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung in Sachen Rundfunkbeitrag fällt, ist unklar.
weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/82477/ardsender_greifen_rb_und_sr_finanziell_unter_die_arme/ (https://www.dwdl.de/nachrichten/82477/ardsender_greifen_rb_und_sr_finanziell_unter_die_arme/)
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Herr Thomas von Köln scheint doch ein sehr kurzes Gedächtnis zu haben, wenn er erklärt, dass die ARD "zurzeit nicht bedarfsgerecht finanziert" sei.
Vielleicht sollte man ihm noch einmal die Aussage des Bundesverfassungsgerichts von Dezember in Erinnerung rufen?
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020
- 1 BvR 2756/20 -, Rn. 1-8,
http://www.bverfg.de/e/rs20201222_1bvr275620.html
6 a) [...] Der Hinweis der Beschwerdeführer auf eine Deckungslücke bis Ende des Jahres 2024 oder aber jedenfalls bis Ende des Jahres 2022 reicht schon deshalb nicht aus, weil nicht nachvollzogen werden kann, warum im Falle eines Abwartens der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der Finanzbedarf bis Ende des Jahres 2022 oder sogar bis Ende des Jahres 2024 ungedeckt bleiben sollte.
Ich meine, dafür ist doch die Bande... ähm... Horde... nein... ähm... Truppe von Edelfrauen und Edelherren vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk schließlich nach Karlsruhe gezogen, um dem Bundesverfassungsgericht genau das zu erklären, was Herr Thomas von Köln jetzt bemängelt.
Also warum hat man das dann nicht so gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht es auch nachvollziehen kann?
Naja, aber zumindest wird es wohl eine Entspannung für den armen Hund von Yvette geben, und er muß nun doch nicht komplett auf Trockenfutter umgestellt werden.
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Also warum hat man das dann nicht so gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht es auch nachvollziehen kann?
Man hat sich überhaupt keine Mühe gemacht, weil man davon ausgegangen ist, dass das Bundesverfassungsgericht schon alles so richtet, dass es für die Fernsehsender passt. So war es bisher immer, siehe unter anderem das "Bruderurteil", das aus einer Steuer einen Beitrag gemacht hat.
Irgendetwas ist schief gelaufen. Vielleicht will sich das Verfassungsgericht nach diesem Bruderurteil wieder rehabilitieren?
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Die Rechtslage ist klar, das haben die Juristen sicherlich ihren Chefs vorgeklärt.
Demnach stellen die "freiwilligen" Zahlungen der Sender aus Bundesland X an die Sender in den Bundesländern Y und Z keine Veruntreuung von Abgabengeld ihres eigenen Bundeslandes dar.
Wir Bürger, wir dummen einfältigen "Bauern, Hilfsarbeiter und sonstigen intellektuell Bedürftigen", wir nehmen also zur Kenntnis, dass jede etwaige Erwägung, dies sei Veruntreuung, nur unserem Schicksal zuzurechnen ist, nie Jura studiert zu haben. Für höheres Denken ist unser Intellekt ganz einfach unzureichend.