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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pjotre am 17. April 2021, 12:39

Titel: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: pjotre am 17. April 2021, 12:39
So etwas ist hier - sehr unscharf leider - in Erinnerung bei Beendigung der Verhaftung von Sieglinde Baumert.

Intendanten - oder auch sonstige Erklärungen in diesem Sinn - . Da war vielleicht auch eine des Hauptzuständigen Dr. iur. Eicher (SWR bis Anfang 2020) : "ist unverhältnismäßig".

Falls es derartiges gab, ist wichtig, es umgehend hier im Thread belegt zu erhalten. Sagen wir es allgemeiner:
Gesucht werden alle Aussagen durch Sender oder Politiker, dass derartiges nicht mehr vorkommen soll.

Grund: Hier wird gerade an Anträgen mit Hebelwirkung gegen Nichtzuschauer-Zahlungszwang gearbeitet, Kontext politisch (und Georg), Versand vielleicht bereits Anfang der nächsten Woche.
Titel: Re: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: drboe am 17. April 2021, 14:32
Siehe im Thread vom Februar 2017

Fachverband der Kommunalkassenverwalter Niedersachsen: Informationsveranstaltung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22243.0
Informationsveranstaltung am 25.10.2016 beim NDR
http://ni.kassenverwalter.info/2016/11/14/informationsveranstaltung-am-25-10-2016-beim-ndr/
Archiv:
https://web.archive.org/web/20161212135606/http://ni.kassenverwalter.info/2016/11/14/informationsveranstaltung-am-25-10-2016-beim-ndr/
https://web.archive.org/web/20170227100458/http://ni.kassenverwalter.info/2016/11/14/informationsveranstaltung-am-25-10-2016-beim-ndr/

Zitat von: Bericht zur Info-Veranstaltung 25.10.2016 des NDR und des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V., LV Niedersachsen
Seitens des NDR wird jedoch aus Kostengründen grundsätzlich keine Inhaftierung gewünscht.

M. Boettcher
Titel: Re: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: pjotre am 17. April 2021, 15:45
 ja. @drboe , das ist für Verwertung vorgemerkt. Danke! Ferner:

Interessanter Thread:
-------------------------------
Dialog zwischen Frau Baumert und Herrn Dr. Eicher vom SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18969.0


Allerdings habe ich aus einem anderen Thread Folgendes im eigenen Archiv gefunden:
----------------------------------------
Zitat / Dr. Eicher:
Zitat
4. Schließlich hatte ich Ihnen bereits geschrieben, dass ich Zweifel an der Verhältnismäßigkeit habe, wenn zur Durchsetzung einer relativ geringen Forderung mit einer Inhaftierung die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden soll.
Leider ohne Abspeichern des Threads mit Link zu diesem Beitrag.
Diesen Thread und diesen Beitrag konnte ich über die Suchfunktion nicht ausfindig machen. Wer kann helfen?


Sodann ist ein Bericht im Tagesspiegel: wonach der MDR so etwas nicht mehr machen werde:
---------------------------------------------------------
Tagesspiegel, 13.09.2016
Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Erzwingungshaft bei nicht gezahltem Rundfunkbeitrag? Das finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht verhältnismäßig - mit Folgen für den ehrlichen Zahler.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-fuer-den-rundfunkbeitrag-muss-keiner-mehr-ins-gefaengnis/14539400.html

Da wurden Leute der MDR-Hierarchie beauftragt, den Image-Schaden zu reduzieren. Immerhin wichtig. Aber eine Stellungnahme auf oberster Ebene ist das nicht.
Titel: Re: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: Bürger am 17. April 2021, 16:15
Allerdings habe ich aus einem anderen Thread Folgendes im eigenen Archiv gefunden:
----------------------------------------
Zitat / Dr. Eicher:
Zitat
4. Schließlich hatte ich Ihnen bereits geschrieben, dass ich Zweifel an der Verhältnismäßigkeit habe, wenn zur Durchsetzung einer relativ geringen Forderung mit einer Inhaftierung die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden soll.
Leider ohne Abspeichern des Threads mit Link zu diesem Beitrag.
Diesen Thread und diesen Beitrag konnte ich über die Suchfunktion nicht ausfindig machen. Wer kann helfen?
web-Suche mit
"Zweifel an der Verhältnismäßigkeit habe, wenn zur Durchsetzung einer relativ geringen Forderung"
https://www.google.com/search?q="Zweifel+an+der+Verhältnismäßigkeit+habe%2C+wenn+zur+Durchsetzung+einer+relativ+geringen+Forderung" (https://www.google.com/search?q="Zweifel+an+der+Verhältnismäßigkeit+habe%2C+wenn+zur+Durchsetzung+einer+relativ+geringen+Forderung")
liefert einen weiteren Artikel - allerdings wohl (jedenfalls im Volltext) nur auf online-boykott ;)

online-boykott, 19.08.2016
Sieglinde Baumert: Trotz Inhaftierung wegen GEZ-Verweigerung führt sie bemerkenswerten Dialog mit SWR-Justitiar Eicher weiter
https://online-boykott.de/nachrichten/157-sieglinde-baumert-dialog-mit-eicher


Es ist anzunehmen, dass ARD-ZDF-GEZ weder in der Vergangenheit noch aktuell noch in der Zukunft eine klare Aussage getroffen haben, treffen oder treffen werden, dass Erzwingungshaft kategorisch nicht erfolgt.
Es waren bislang, aktuell und werden wohl auch in Zukunft juristisch spitzfindige Formulierungen getroffen, wie wir sie hier allenthalben lesen: "Zweifel an der Verhältnismäßigkeit", "nicht in unserem Interesse", "wir wollen das vermeiden" usw., es den örtlichen Vollstreckungsstellen jedenfalls nicht kategorisch zu untersagen, sondern - ganz im Gegenteil - sich diese Möglichkeit "im Einzelfall" offenzuhalten oder mindestens diese Möglichkeit, sofern diese von den örtlichen Vollstreckungsstellen in Betracht gezogen wird, billigend in Kauf zu nehmen und der Öffentlichkeit gegenüber immer vorgaukeln zu können, dass sie darauf keinen Einfluss hätten, das in der Macht der örtlichen Vollstreckungsstelle liege usw. - unter Auslassung der Tatsache, dass der Gläubiger immer Herr über das gesamte Verfahren ist, und dieser Einzelmaßnahmen selbstverständlich auch ausschließen und den Vorgang auch insgesamt jederzeit stoppen kann.
Titel: Re: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: pinguin am 17. April 2021, 16:16
Sodann ist ein Bericht im Tagesspiegel: wonach der MDR so etwas nicht mehr machen werde:
---------------------------------------------------------
Tagesspiegel, 13.09.2016
Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Erzwingungshaft bei nicht gezahltem Rundfunkbeitrag? Das finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht verhältnismäßig - mit Folgen für den ehrlichen Zahler.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-fuer-den-rundfunkbeitrag-muss-keiner-mehr-ins-gefaengnis/14539400.html
Der darin genannt und verlinkte weiterführende Artikel berichtet über Kontopfändungen von Berufspolitikern aus RP und Bln.
Titel: Re: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: Spark am 17. April 2021, 17:21
Im folgenden Thread über ein Radio-Interview mit dem juristischen Direktor des MDR Jens Ole Schröder könnten sich eventuell Aussagen über die Verhältnismäßigkeit einer Erzwingungshaft finden.

Der dortige Link führt zu einer Seite des ÖRR, daher kann ich es nicht selber überprüfen.

MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18286.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18286.msg119863.html#msg119863


Edit "Bürger": Weiterer (Video)-Beitrag mit Jens-Ole Schröder
Juristischer Direktor des MDR: Beitragsverweigerung kein Kavaliersdelikt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18447.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18447.msg120717.html#msg120717
in welchem ebenfalls weitere Aussagen zur "Verhältnismäßigkeit" getroffen wurden - allerdings eben keine klaren Aussagen bzgl. "nie wieder".

@alle: Bitte hier im Thread nicht auf die "(Un-)Verhältnismäßigkeit" orientieren, sondern klar an der Eingangsfrage zu etwaigen Erklärungen "nie wieder". Danke.
Titel: Re: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: pjotre am 17. April 2021, 19:18
Inzwischen liegt hier eine Mitschrift der Sendung ZAPP vor, Diskusssion zwischen Sieglinde Baumert und Dr. iur. Eicher, SWR. Leider "unendlich lange Prosatexte" beider Seiten, was jedenfalls dem Juristen keineswegs gut ansteht.

Hier nur einmal 2 interessante Äußerungen des mittelbaren Auch-Machers dieses rechtshandwerklich total murksigen Rundfunkbeitrags-Staatsvertrages:
- Seitenzahlen aus dem mir überlassenen Mitschrieb - ist vielleicht auch im Forum -:
Zitat
Eicher:
--------------------
Seite 4: "Gleichwohl bedauern wir in diesem Zusammenhang die Konsequenzen für Frau
Baumert, die unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel durchaus
problematisch erscheinen."

Seite 23: "4. Schließlich hatte ich Ihnen bereits geschrieben, dass ich Zweifel an der Verhältnismäßigkeit
habe, wenn zur Durchsetzung einer relativ geringen Forderung mit einer Inhaftierung die
Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden soll. Mich würde daher interessieren,
welchen konkreten Fall Sie meinen, wenn Sie schreiben, dass „trotzdem weiterhin mit dieser
erpresserischen Methode versucht wird, die Gelder einzutreiben“"
Wenn maßgebliche Leute des Systems die Unverhältnismäßigkeit erklären, so ist das an sich durchaus eine Aussage "nie wieder". Man erkennt klar, wie der Jurist Eicher jede Klarheit unterbindet. "problematisch" lässt sämliche Türen offen, wieso es ausnahmesweise im bösartigen Einzelfall dennoch geschehen musste im Namen der dreifaltigen göttlichen Beitrags-"Gerechtigkeit".

Immerhin, diese verklausulierten Aussagen von Eicher kommen rein ins Kapitel "Freiheitsberaubung oder Recht" der Metastudie, die die kommenden Verfassungsbeschwerden untermauert. Wer ist Schuld an den neuerlichen Haftbefehlen? Wer hat am 18. Juli 2018 in Karlsruhe entschieden, die Mediensteuer sei keine Steuer, sondern ein "Beitrag"? Wer hat hierdurch die Nichtzuschauer zur Zahlung verrpflichtet?
Die rund 95 Prozent Nichtzuschauer im Alter bis 35 haben ja nun wirklich keinen fiktiven Nutzen, dass 5 % von ihnen diesen zunehmend ideologisierten Info-Kramladen noch schick finden?
 
Bitte hier keine Diskussion darüber. Es sollte nur verdeutlicht werden, was der Verwendungszweck der Informationensammlung dieses Threads ist.
Titel: Re: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: befreie_dich am 18. April 2021, 01:07
Auszugsweise:

Quelle: https://www.bild.de/regional/berlin/gez/sieg-fuer-gez-rebellin-48416656.bild.html (https://www.bild.de/regional/berlin/gez/sieg-fuer-gez-rebellin-48416656.bild.html), Artikel vom 23.10.2016, Abruf 18.04.2021, 00:30 Uhr
Zitat
Doch einen Haftbefehl scheint das Amt nicht auszuführen zu wollen. Direktor Guido Müller zu BILD: „Hier wird auf dem Rücken der Vollstreckungsbehörden ein Grundsatzstreit ausgetragen. Eine Verhaftung von Frau Weihrauch nutzt weder dem RBB noch den Behörden, sondern nur den GEZ-Gegnern.“ Und weiter: „Sie hat den Haftbefehl angefochten. Allein deshalb ist er zurzeit nicht vollstreckbar.“

Die Rebellin hat bisher noch nichts schriftlich. Sie sagt: „Nun liegt der Beschluss beim Landgericht Potsdam zur Beurteilung, ob der Haftbefehl vollstreckt wird oder nicht.“
Hervorhebung hinzugefügt.

Quelle: https://taz.de/Kampf-gegen-Rundfunkgebuehren/!5351896/ (https://taz.de/Kampf-gegen-Rundfunkgebuehren/!5351896/), Artikel vom 25.10.2016, alt: http://repolonizacja.pl/!5351896/ (http://repolonizacja.pl/!5351896/), Abruf 18.04.2021, 00:15 Uhr
Zitat
Das Landgericht Potsdam hat den Haftbefehl aufgehoben, bestätigte ein Sprecher der taz. Demnach hatte das Amt im brandenburgischen Beetzsee, das für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) die säumigen Beträge eintreiben sollte, dem Landgericht mitgeteilt, dass, egal wie das Verfahren ausgehe, der Haftbefehl nicht vollstreckt werde solle.

[...] Ob aus Kathrin Weihrauchs Geschichte nun folgt, dass Haftbefehle wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren nie mehr vollstreckt werden, ist unklar. Die ARD-Vorsitzende Karola Wille hatte das im September in Aussicht gestellt. Volker Schreck vom rbb sagt hingegen, diese Frage liege nicht in der in der Verantwortung des rbb.
Hervorhebung hinzugefügt. Hier fehlt auch die Info, wer hat oder wer hat nicht die Vollstreckungsstelle dazu veranlasst.

Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article159044427/Die-Frau-die-keine-Rundfunkgebuehren-zahlen-wollte.html (https://www.welt.de/vermischtes/article159044427/Die-Frau-die-keine-Rundfunkgebuehren-zahlen-wollte.html), Artikel vom 25.10.2016, Abruf am 18.04.2021 00:45 Uhr
Zitat
Die Pressestelle versucht, den Ball flach zu halten. Man teile diese Befürchtung nicht, heißt es in einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der „Welt“. Und der RBB listet all die Sanktionen [Anmerkung: Erzwingungshaft ist keine Sanktion, sondern gehört 'offiziell' zu den Zwangsmitteln, auch da wurde geschickt manövriert] auf, die säumige Gebührenzahler [Anmerkung: Beitragszahler] über sich ergehen lassen müssen: Pfändung des Kontos. Eintrag ins Schuldnerverzeichnis. Verlust der Kreditwürdigkeit.
Hervorhebung hinzugefügt. Die Welt-Anfrage war wohl nicht präzise genug bzw. seitens RBB wurde geschickt manövriert, nicht über Haft reden zu müssen.

Das alles könnte insgesamt allerdings konkreter sein.

Entsprechender Thread zu diesem Fall im Forum:
Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.0.html)

Titel: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: befreie_dich am 18. April 2021, 01:18
Quelle: https://taz.de/Gefaengnis-bei-GEZ-Beitragsverweigerung/!5501422/ (https://taz.de/Gefaengnis-bei-GEZ-Beitragsverweigerung/!5501422/), Artikel vom 9.?5.?2018, Abruf am 18.04.2021, 01:15 Uhr
Zitat
Zuständig ist in Möschls Fall der NDR. Der verweist auf den Beitragsservice, wie auch die Sprecher der ARD. Der Sprecher des Beitragsservices teilt auf taz-Anfrage schriftlich mit: „Die Grundeinstellung der ARD gilt nach wie vor: Eine Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag ist in den Augen der Rundfunkanstalten in der Regel nicht verhältnismäßig. Grundsätzlich gilt: Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.
Der Name des damaligen Sprechers müsste noch recherchiert werden. Die haben ja öfters mehrere Positionen auf einmal.
Titel: Re: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: befreie_dich am 18. April 2021, 01:25
Quelle: https://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/article162542742/Bei-ihm-geraet-der-Rundfunkbeitrag-an-seine-Grenzen.html (https://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/article162542742/Bei-ihm-geraet-der-Rundfunkbeitrag-an-seine-Grenzen.html), Artikel vom 03.03.2017, Abruf am 18.04.2021, 01:20 Uhr
Zitat
„Eine Erzwingungshaft ist in der Regel nicht verhältnismäßig“, sagte etwa die ARD-Intendantin Karola Wille im Gespräch mit dem Internetportal „Planet Interview“
Titel: Re: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: Spark am 18. April 2021, 03:37
ARD
Keine Haft mehr für Verweigerer der Rundfunkgebühr
19. September 2016, 16:47 Uhr, Achim Sawall (letzter Aufruf: 18.04.2021, 03:09 Uhr)
Quelle: https://www.golem.de/news/ard-keine-haft-mehr-fuer-verweigerer-der-rundfunkgebuehr-1609-123323.html
Zitat
[...]
Totalverweigerer der Rundfunkgebühr sollen nicht mehr in Erzwingungshaft kommen. Das hat ARD-Sprecher Steffen Grimberg Golem.de auf Anfrage erklärt. "Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollen solche Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren zum Rundfunkbeitrag grundsätzlich angemessen sein." Haft sei nicht angemessen.[...]
Titel: Re: Haft wg. Rundfunkabgabe > Gab es Erklärungen von Intendanten "nie wieder"?
Beitrag von: pjotre am 18. April 2021, 10:06
Optimale Teamarbeit. Ausreichend vollwertiger Nachweis der vorherrschenden Meinung der Unverhätnismäßigkeit..
@pjotre übernimmt dann diese Zitate in eine konzentrierte Liste als Bestandteil der 800-seitigen "Studie LIBRA", die demnächst jeder in Verfassungsbeschwerden, Widersprüchen, Vollstreckungsabwehr beifügen kann. 3 Aktenordner an die Intendanten, auf denen sämtliche (Un)Rechtselemente des aktuellen Systems akribisch mit Fakten und Rechtsnachweisen belegt werden.
Im kurzen Schriftsatz verweist man dann einfach... 
Beispielsweise: Unzulässigkeit von Beugehaft: Siehe "Studie LIBRA" Abschnitt YXZ
PAIGO (Bertelsmann) und Verein Creditreform und Schufa-Mitteilung auch nicht zulässig, siehe "Studie LIBRA" Abschnitt XYZ,

Wegen der Verweise müssen die 3 Aktenorder in die Mediensteuer-Akte (Tarnbezeichnung "Beitrags"-Akte) eingescannt werden.
Kleiner Hinweis vorweg, bei dicken Seitenmengen nie paketweise zu je 10 Seiten fest zusammenheften. Habt Mitleid mit den armen Mitarbeitern, die dann statt Bescheidversand nur noch mit dem Entfernen von drahtigen Heftklammern vor dem Scanner beschäftigt wären. Auch sollte man nicht ab und zu zwischendurch doppelseitig drucken, weil dann alles doppelsetig zu scannen ist.
Wenn 1500 Bürger je 10 cm dem WDR-Intendanten Buhrow ins persönliche Büro einreichen, das macht 150 Meter Aktenstapel, Wettbewerb mit dem dort "um die Ecke befindlichen" Kölner Dom.


Nachtrag "pjotre" > Bitte nicht diskutieren, nur kleine Eigenberichtigung zum obigen:
Die 1500 Eingaben mit einem Papierstapel wie Kölner Dom fallen in die Kategorie "nicht ernst gemeinte Erklärungen in der Annahme, dass der Mangel an Ernsthaftigkeit nicht verkannt werden könne." Es sind immer nur einige ganz wenige, die wirklich intensiv handeln. Auch wird keiner sich abmühen, teils doppelseitig zu drucken, weil sowieso immer doppelseitig gescannt wird. Und keiner wird stundenlang einzelheften / "tackern", weil kein Effekt - weil zum Entfernen dann Hilfspersonal zum Einsatz käme.
Was aber für jeden der Beschwerdeneinreicher als Vorbereitung sinnvoll sein kann, schon mal einen der voll professionellen Locher mit doppelter Hebelwirkung preiswert zu kaufen bei der "Ebucht" für je rund 60 Seiten lochen- hilft lebenslang.