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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Spartakus am 01. April 2021, 14:22
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Wäre es möglich, dass ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung vorliegt?
Die grundlegende und klassische Unterteilung in Legislative, Exekutive und Judikative wird als horizontale Gewaltenteilung bezeichnet und ist ein wesentliches Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, wie sie im Okzident verstanden wird. Dem Grundgedanken nach sind die drei Gewalten personell und funktional unabhängig und getrennt voneinander. Dies soll die effektive Kontrolle der Gewalten untereinander ermöglichen, wobei sie in diesem Prozess aber kooperativ zusammenwirken. Zudem kann die Kontrolle einer Gewalt durch eine andere nur dann wirksam umgesetzt werden, wenn gewisse Eingriffsrechte in die Bereiche der anderen Gewalt bestehen.In der Realität existieren außerdem zahlreiche Verflechtungen beziehungsweise personelle und/oder funktionale Überlappungen zwischen den demokratisch legitimierten staatlichen Gewalten. Eine solche Gewaltenverschränkungen gibt es auch an verschiedenen Stellen im Staatsystem Deutschlands. So sind beispielsweise die Mitglieder der Regierung (Exekutive) regelmäßig auch Abgeordnete des Bundestages (Legislative).
Die Bezeichnung vertikale Gewaltenteilung (auch föderative Gewaltenteilung) beschreibt die Aufteilung staatlicher und rechtlicher Aufgaben auf verschiedenen vertikalen Kompetenzebenen innerhalb des Staates, vor allem zwischen der Zentralebene (in Deutschland die Bundesebene) und den Mitgliedstaaten (in Deutschland den Ländern). Die vertikale Gewaltenteilung dient vor allem der Dezentralisierung der Macht und schafft ein System, das von Hans Kelsen als „Stufenbau der Rechtsordnung“ bezeichnet wurde.
Dies bedeutet, dass Normen in einer Normenhierarchie erzeugt werden, indem eine höherrangige Norm ihr nachgeordnete Normen erzeugt, von der Verfassung bis zum Verwaltungsakt oder Gerichtsurteil. Darüber hinaus dient die vertikale Gewaltenteilung der demokratischen und politischen Teilhabe der Bürger eines Staates.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/gewaltenteilung-horizontal-vertikal (https://www.juraforum.de/lexikon/gewaltenteilung-horizontal-vertikal)
Personelle und funktionale Verschränkungen, die zu der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag und zur Weiterführung eines unzeitgemäßen Modells von einem ÖRR geführt haben, wären aufzudecken und nachzuweisen. Evt. in einem Mind Map veranschaulichen.
Die Kirchhoff Allianz ist bereits bekannt. Ebenfalls der ausgeübte Druck auf Richter bestimmte Erledigungszahlen vorzulegen. (Kellingshaus).
Dazu ein interessanter Kommentar, der zu lang ist, um ihn hier komplett einzufügen:
Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen. Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen als Steuerberater und Rechtsanwälte in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen müssen wir leider eine solche Meinung über die tatsächliche Qualität unseres "Rechtsstaates" vertreten. Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. (aus: http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf ).
https://www.juraforum.de/forum/t/haben-wir-wirklich-einen-rechtsstaat-mit-gewaltenteilung.418979/ (https://www.juraforum.de/forum/t/haben-wir-wirklich-einen-rechtsstaat-mit-gewaltenteilung.418979/)
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Wäre es möglich, dass ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung vorliegt?
Wie will man es korrekt nennen?
Nationale Judikative wie nationale Exekutive mißachten die Vorgaben der nationalen und europäischen Legislative, bspw., wenn sie sich über die bindenden europäischen Grundrechte oder die ebenso bindenden europäischen Datenschutzbestimmungen hinwegsetzen. ?
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Dazu meint Dr. Udo Hofschild (Richter von Beruf) auf seiner Website:
9. Macht in Deutschland
Deutschland in Bund und Ländern:
- Eine politische Partei (oder Parteienkoalition) stellt die Mehrheit der Abgeordneten und dominiert das Parlament.
- Dieselbe politische Partei (oder Parteienkoalition) stellt die Regierung und beherrscht die Exekutive.
- Der Justizminister ist Teil der Regierung. Ihm untersteht die Justiz.
10. Fazit und Ausblick:
Das Fazit
Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger ist in Deutschland bis heute nicht erfolgt. Eine staatsorganisatorische Gewaltenteilung wurde verhindert. Noch immer haben Regierungen Macht über die deutsche Justiz (einzige Ausnahme: Verfassungsgerichtsbarkeit), entscheiden Minister, wer Richter wird und wer als Richter Karriere macht, verwalten und beaufsichtigen Minister die Gerichte und die Richter.
Die Gewaltenteilung in Deutschland erschöpft sich im Wesentlichen in einem Verfassungsgebot. Ob und in welchem Maße dieses Verfassungsgebot befolgt wird, hängt von dem guten Willen und der Rechtstreue der im Dienst der Öffentlichkeit handelnden Personen ab.
Die deutsche Staatsorganisation verhindert nicht von vornherein die Bündelung von Macht in wenigen Händen.
Allein durch Worte in einer Verfassung gibt es noch keine Gewaltenteilung. In Deutschland ist das Gewaltenteilungsprinzip nur lückenhaft staatsorganisatorisch verwirklicht. Wäre es von Vorteil, schon in guten Zeiten für eine Staatsorganisation in Bund und Ländern zu sorgen, die den Stürmen politisch schlechterer Zeiten standhalten kann? (Bildlich: Deckt man das Dach bei gutem Wetter oder lässt man sich Zeit, bis es stürmt und hagelt?).
Quelle: https://www.gewaltenteilung.de/das-problem/ (https://www.gewaltenteilung.de/das-problem/)
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Obacht: es gibt natürlich auch Verschwörungstheoretiker mit dem "Thema": "Rechtsstaat steht nur auf dem Papier". Man lese im Juraforum auch die Folgekommentare.
Wir hier müssen uns da nicht gemein machen. Es gibt ja Erfolgsmeldungen für unser Anliegen. Ganz prägnant die Abweisung des bekannten Eilantrags durch das BVerfG.🙂
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Oh, die Ablehnung der Eilanträge der Rundfunkanstalten kann auch aus einem anderen Grund erfolgt sein. Eine Zustimmung hätte man wahrscheinlich niemandem plausibel und glaubhaft darlegen können. Wie hätte wohl eine Begründung dafür ausgesehen?
Aber wenn ich an die Entscheidung aus 2018 zurückdenke, dann kommen mir schon erhebliche Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht wirklich so unabhängig ist wie immer gerne behauptet wird. Man denke nur an den starken Kontrast zwischen Verhandlung und Urteilsverkündung.
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Woher kommt der Glaube an die Unabhängigkeit des BVerfG und die Weisheit der an dieser Institution Urteilenden? Weil man gelegentlich Vorhaben der Regierung kippt? Das ändert nichts daran, dass dort Leute nach politischem Proporz und nicht allein nach Qualifikation sitzen. Über welche juristische Qualifikation verfügt der Ex-Ministerpräsident des Saarlandes Müller (CDU), dass er einem Senat angehört? Schon mal was mit Gehalt von dem gehört/gelesen, vorzugsweise vor dem Ruf ans höchste Gericht?
Über Jahrzehnte wurden die Richter, die vom Bundestag gewählt werden sollen, in einem Kungelausschuss von CXU und SPD bestimmt. Heute bereitet der formal nur die Abstimmung durch Vorauswahl der/des Kandidaten vor. Die andere Hälfte bestimmen die Länder. Auch da dürfte die politische Konstellation bestimmend für das Ergebnis sein.
Der ÖR-Rundfunk steht unter dem besonderen Schutz von Politik und BVerfG. Auch die Richter da wissen, wie wichtig der ÖRR für den Machterhalt ist. Auf der basiert mittelbar aber auch ihr Einfluß, ihre Reputation und ihr Einkommen. Die hacken sich vermutlich eher einen Fuß ab, als wirklich gegen den Rundfunk zu entscheiden.
M. Boettcher