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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Kurt am 27. März 2021, 17:41

Titel: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Kurt am 27. März 2021, 17:41
Einen Mitstreiter erreichte ein Schreiben der paigo GmbH*** - überschrieben mit:
Zitat
Festsetzungsbescheid

Darf ein privates Inkassounternehmen Schreiben als "Bescheid"/ "Festsetzungsbescheid" bezeichnen/ erstellen/ versenden?


***paigo GmbH ist seit 01.01.2021 der Nachfolger von creditreform - siehe u.a. unter
Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34707.0


Edit "Bürger":
Querverweis aus aktuellem Anlass... Namensänderung der paigo GmbH:

Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg219579.html#msg219579
11.10.2022 - Namensänderung der paigo GmbH

Zitat
Paigo heißt nun Riverty Back In Flow
Quelle: https://blog.verbraucherdienst.com/inkasso/paigo-heisst-nun-riverty-back-in-flow/

Zitat
"Paigo" wird Teil von Riverty und tritt von nun an als Riverty Services GmbH auf.
Quelle: https://de.flow.riverty.com/de-de/faq/riverty-back-in-flow-paigo-gmbh/umstellung-paigo-gmbh-riverty-services-gmbh
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Bürger am 27. März 2021, 17:48
Abgesehen davon, dass dies Schreiben wohl genauso viel oder wenig des Papiers wert ist, wie jene Bitt-Schreiben der Creditreform - siehe u.a. unter
Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9378.0
aber:

Ich denk, mich laust der Affe und mein Schwein pfeift! :o :o :o

Für den Mail-Kontakt verwenden die sogar noch den Begriff "Beitragsservice"
Zitat
beitragsservice@paigo.com

Drehen die jetzt vollends durch?!??! :o ::) >:(

Also ich halte das - insbesondere auch i.V.m. der Bezeichnung des Schreibens als "Festsetzungsbescheid" - schon für äußerst krude und vorsätzlich täuschend.

Mglw. könnte (sollte?) man - sofern man überhaupt reagieren wollen würde oder sollte - ggf. zur Unterlassung auffordern...
...und den Vorgang mindestens auch der Rechtsaufsicht weitergeben - siehe dazu u.a. unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

Kann doch wohl nicht wahr sein!
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: querkopf am 27. März 2021, 19:07
Dem Spuk kann ein sehr schnelles Ende bereitet werden mit einer
Strafanzeige wegen Amtsanmaßung und versuchten Betruges:

§ 132 Strafgesetzbuch (StGB) - Amtsanmaßung
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html
Zitat von: § 132 StGB - Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 263 Strafgesetzbuch (StGB) - Betrug
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Zitat von: § 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

[...]

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: pjotre am 27. März 2021, 19:15
Die Paigo-Juristen, die das verbockt haben, interessieren uns wenig. Die Intendanten schon eher.

Ein Bürger bundesweit kann den Intendanten einen Antrag nach Art. 17 GG senden
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html
Zitat
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
dies innerhalb von 1 Monat zu unterbinden,
mit Bestätigung innerhalb von 1 Monat. Per Einschreiben persönlich an den Intendanten.
Begründung wie hier im Thread ja bereits klargestellt.

Ob der Bürger dann gleich eine Rechnung über 150 Euro beifügen kann für diese "Geschäftsführung ohne Auftrag" gemäß BGB? Zu dieser Frage äußert @pjotre keine Meinung.

Der Intendant wird dann vermutlich nichts tun und damit hängt er beim nächsten Fall dieser Sache - nach mehr als 1 Monat - in der Verantwortung mit drin.
Nach insgesamt rund 3 Monaten kann dann rechtlich analysiert und gegebenenfalls gehandelt werden.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: pinguin am 27. März 2021, 20:03
Zitat
beitragsservice@paigo.com
Kann doch wohl nicht wahr sein!
Dieses ".com" steht übrigens für "commerziell"

.com
https://de.wikipedia.org/wiki/.com

Zitat
[...] Die Abkürzung com steht für die englischen Begriffe commercial oder commerce, zu Deutsch geschäftlich. [...]

Zum Titel des Themas:

Ein Festsetzungsbescheid ist kein Leistungsbescheid, ergo kein hoheitlicher Akt.***

Dieses könnte zur weiterführenden Frage führen, ob bereits zur Ausfertigung nicht-hoheitlicher Akte hoheitliche Befugnis notwendig ist?

"Commercial" und "hoheitlich" schließen einander in jedem Falle regelmäßig aus, da "commercial" = "in Wettbewerb" und "in Wettbewerb" = "nicht hoheitlich", (BFH V R 32/97).


***Edit "Bürger": "Festsetzungsbescheide" ("Festsetzung" der Forderung/ Geldleistung) wie auch (normalerweise erst darauffolgende oder allenfalls gleichzeitig mit Festsetzung ergehende) "Leistungsbescheide" ("Anforderung" der Forderung/ Geldleistung) sind eng miteinander verzahnt bzw. aufeinander aufbauend - siehe dazu beginnend unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
Oben getätigter Schluss, dass ein "Festsetzungsbescheid kein Leistungsbescheid" (soweit richtig) und "ergo kein hoheitlicher Akt" sei, kann daher nicht unwidersprochen stehengelassen bleiben.
Solche Aussagen sollten nur mit großer Vorsicht und vor allem nur bei eingehender Kenntnis getätigt werden, um Irreleitungen auszuschließen. Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Bürger am 27. März 2021, 20:26
Die Frage, ob sich hier eine privatrechtliche/ kommerzielle Stelle durch Bezeichnung von Schreiben als "Festsetzungsbescheid" einer Amtsanmaßung/ eines Betruges ggf. schuldig macht, könnte insoweit von Interesse sein, als damit einhergend auch die Frage im Raume steht, ob beim Erlass von als "Festsetzungsbescheid" übertitelten Schreiben durch die "Landesrundfunkanstalten" überhaupt eine
§ 132 Strafgesetzbuch (StGB) - Amtsanmaßung
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html
Zitat von: § 132 StGB - Amtsanmaßung
Zitat
[...] Ausübung eines öffentlichen Amtes [...] oder eine Handlung [...], welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf [...]
vorliegt...

Das könnte spannend werden und könnte (sollte?) mglw. vorab z.B. per IFG-Anfrage eruiert werden (jedoch ohne den Vorgang Paigo GmbH zu erwähnen).
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Kurt am 27. März 2021, 20:35
**off Topic!!!**
@Bürger: warum sollte denn eine Landesrundfunkanstalt: "Anstalt des öffentlichen Rechts" (AdöR) - ausgestattet mit dem "Recht der Selbstverwaltung" - keine xyz-Bescheide erlassen dürfen?
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Bürger am 27. März 2021, 20:40
Es geht weniger darum, ob die "Landesrundfunkanstalten" per RBStV ("rundfunkbeitragsrechtliche") "Festsetzungsbescheide" erlassen dürfen, sondern darum, ob dies eine "Amtshandlung" i.S.d. obigen §§ des StGB darstellt.
Falls nicht, könnte dies weitere Fragen bzgl. (regelmäßig behaupteter) "hoheitlicher Tätigkeit" aufwerfen... Nur darum ging es mir.
Die Fragestellung zielt darauf ab, das "Pferd von hinten aufzuzäumen". War nur ein Gedanke/ eine Anregung.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: ope23 am 27. März 2021, 20:41
Ich weiß nicht... ich glaube, die bisherigen Schreiber haben diese Vorspiegelung "Festsetzungsbescheid" schon gesehen, aber ich mache es hier ganz klar für Außenstehende:

Es handelt sich hier um ein ganz ordinäres Inkassoschreiben.

Es wird einfach das amtlich klingende Wort "Festsetzungsbescheid" verwendet. Im Fließtext steht, dass der Betrag bereits festgesetzt wurde. Das dürfte das einzige sein, was wahrheitsgemäß ist.

Die Amtsanmaßung könnte darin bestehen, ein privatrechtliches Schreiben für einen Normalbürger mit "Festsetzungsbescheid" zu überschreiben.

Den Intendanten ist das Ganze übrigens ziemlich egal.

Eher passiert es, dass dieser payhoho seinen Auftrag wieder verliert.

Kann man sich überlegen, ob man die Zeit investiert, nach Editdeform nun payhoho aus dem Felde schlägt.

Im Forum müsste es Vorschläge geben, wie man Inkassofirmen wieder abschüttelt.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: pjotre am 27. März 2021, 20:45
".com " ist relativ unerheblich als Indikator. Auch an Unternehmen können hoheitliche Aufgaben übertragen werden und eine GmBH kann als gemeinnützig anerkannt werdem.

Die Rechtsproblematik liegt woanders: Zur Übertragung von hohetilicher Funktionen ist ein Gesetz zwingend. Beispielsweise an juristische Person XY: Hochwasserschutz-Maßnahmen anzuordnen und Beiträge dafür zu erheben.

Es gibt kein Gesetz, wonach die spefizische Firma PAIGO diese Übertragung erhielt. Dürfte es auch nie geben, müsste ja durch 16 Landesparlamente. Also die Frage der Amtsanmaßung usw. usw. wäre wirklich näher zu analysieren.

Aber erst einmal den Intendanten in die persönlcihe Verantwortung dafür hinein platzieren, alles andere endet mit einem nichts - mit "Bedauern, Missverständnis" und sonstige üblicher Jurakram "war alles ganz anders gemeint".
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Bürger am 27. März 2021, 20:45
Im Forum müsste es Vorschläge geben, wie man Inkassofirmen wieder abschüttelt.
Es geht mglw. nicht vordringlich darum, die - ledigliche - Inkassofirma "abzuschütteln"...
...sondern diesen Vorgang für weitere Aktivitäten zu nutzen, welche - und sei es nur mittelbar - Änderungen bewirken --- und sei es nur mehr Chaos ;) >:D
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: ope23 am 27. März 2021, 21:00
Ja, soweit komme ich jetzt auch mit.

Die Kunst besteht darin, dass bei den Intendanten (ich meine natürlich die von Staatstheatern) Chaos verursacht wird und möglicherweise als Nebenprodukt von dort eine Selbsterklärung sich ergibt, weshalb man mit dem Aufmalen des Wortes "Festsetzungsbescheid" denn gültig hoheitlich handele.

Die Instrumente sind IFG und Schreiben an die örtlichen Exekutiven (die in RP ist in Nebenräumen der KEF zu finden)?

Alles fiktiv. Wer's nicht verstanden hat, ist es auch gut.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: hankhug am 27. März 2021, 22:58
Zu der Unrechtmäßigkeit der Datenweitergabe an Inkassodienstleister gab es ja schon einen Thread. In dem im dort verlinkten Video beschriebenen Fall hatte das Inkassounternehmen (damals Creditreform) ganz schnell einen Rückzieher gemacht.
Datenweitergabe/-verarbeitung an/bei priv. Inkassodienste Verstoß gg. DSGVO?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34883.msg211318.html#msg211318

Die Argumentation sollte ja hier genauso anwendbar sein. Plus Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten eingereicht werden...
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Spark am 28. März 2021, 00:12
Also ich kenne dieses "Paigo" (noch) nicht, daher habe ich mich damit auch noch nicht näher befaßt. Und normalerweise würde ich solchen Schreiben, wie auch schon bei Creditreform, keinerlei Beachtung schenken.
Bei dem abgelichteten Schreiben sieht es allerdings etwas anders aus. Das Wort "...bescheid" wäre für mich ein Anlass zu einer Reaktion meinerseits.

Hier wurde zwar die Rückseite nicht mit abgelichtet, aber ich gehe jede Wette ein, dass sich dort keine Rechtsbehelfsbelehrung finden läßt.

Für mich handelt es sich bei diesem Schreiben daher um eine vorsätzliche Täuschung.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Nichtgucker am 28. März 2021, 06:27
Zitat
Einen “Festsetzungsbescheid” erhält man in der Regel von einer Behörde und nicht von einem privatrechtlichen Unternehmen. Eine Ausnahme hiervon besteht bei sogenannten “Beliehenen”. Diese bekommen Hoheitsbefugnisse übertragen und könnten dann einen Festsetzungsbescheid erlassen.
...
Sie können sich gerne an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon wenden, 0221 67770055.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Aus den Fragen und Antworten auf:
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/inkasso-was-darf-ein-inkassounternehmen-und-was-koennen-sie-als-schuldner-dagegen-unternehmen/ (https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/inkasso-was-darf-ein-inkassounternehmen-und-was-koennen-sie-als-schuldner-dagegen-unternehmen/)
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: pinguin am 28. März 2021, 10:12
".com " ist relativ unerheblich als Indikator. Auch an Unternehmen können hoheitliche Aufgaben übertragen werden ...

Die Rechtsproblematik liegt woanders: Zur Übertragung von hohetilicher Funktionen ist ein Gesetz zwingend.
Eben; es bedarf der förmlichen Verleihung des Hoheitsrechtes durch den Gesetzgeber; EU-Gesetzgeber für alle, Bundesgesetzgeber für Bund und alle Bundesländer, Landesgesetzgeber nur für dieses eine Land.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: drboe am 28. März 2021, 10:32
Für den Mail-Kontakt verwenden die sogar noch den Begriff "Beitragsservice"
Zitat
beitragsservice@paigo.com

Drehen die jetzt vollends durch?!??! :o ::) >:(
Bei der Erregung über die Bezeichnung des Schreibens als „Festsetzungsbescheid“ bin ich noch dabei. Bei der über „Beitragsservice“ in der Mailadresse aber kaum noch. In den meisten Sportvereinen dürften die monatlichen Zahlungen als „Beitrag“ bezeichnet werden. Insofern ist der Begriff nicht gerade typisch für den ÖRR. Warum sollte man Rückfragen zu den Beiträgen seines Sportvereins nicht über eine solche Adresse an die  Buchhaltung routen?
Eher regt mich auf, dass man eine Steuer auf wohnen als „Beitrag“ bezeichnet und die Inkassobude der Anstalten unter der Tarnbezeichnung „Beitragsservice“ führt. Wobei deren „Service“ auch nicht für mich gedacht ist, sondern für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Auf meinem Mailserver kann ich auch die Adresse „KaiserVonChina@...“ einrichten und wenn ich Lust dazu habe auch „beitragsservice@...“. Das würde mich weder zum Herrscher über China machen noch berechtigen von jemandem Beiträge für was auch immer zu verlangen.

Interessant ist m. E. daher eher, zu welchen Methoden man bei den Sendern greift. Es ist ja ziemlich unwahrscheinlich, dass den Sendern branchenübliches Verhalten unbekannt ist. Immerhin berichten sie gelegentlich selbst darüber. Wie verzweifelt müssen die also sein?

M. Boettcher
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: querkopf am 28. März 2021, 11:04
Für den Mail-Kontakt verwenden die sogar noch den Begriff "Beitragsservice"
Zitat
beitragsservice@paigo.com

Drehen die jetzt vollends durch?!??! :o ::) >:(
Bei der Erregung über die Bezeichnung des Schreibens als „Festsetzungsbescheid“ bin ich noch dabei. Bei der über „Beitragsservice“ in der Mailadresse aber kaum noch. In den meisten Sportvereinen dürften die monatlichen Zahlungen als „Beitrag“ bezeichnet werden. Insofern ist der Begriff nicht gerade typisch für den ÖRR. Warum sollte man Rückfragen zu den Beiträgen seines Sportvereins nicht über eine solche Adresse an die  Buchhaltung routen?

Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß das Wort "Beitragsservice" ein EU-weit geschütztes Markenzeichen (Unionsmarke) ist. Eine Verwendung im rechtsgeschäftlichen Verkehr dürfte also gegen das Markenrecht verstoßen. Ach ja, Inhaber der Wortmarke "Beitragsservice" sind — wen wunderts — die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands. Daß damit auch in Österreich niemand einen "Beitragsservice" gründen oder bewerben darf, gerät dabei zur Nebensache. Interessanter ist dabei vielmehr, daß nach dem EU-Markenrecht (und auch nach dem nationalen) eine Marke dann nicht eintragungsfähig ist, wenn sie bloß aus einem beschreibenden Begriff besteht.

Das Thema hatten wir hier in aller Ausführlichkeit unter
Auswirkungen einer "Wort-Bildmarke" in "Verwaltungsakten"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19825.0
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: pjotre am 28. März 2021, 11:04
Mit "beliehen" im Anwaltszitat, das ist das gleiche wie hier schon im Thread erarbeitet, aber wir sind konkreter:
"Beliehen" geht im Fall von Hoheitlichem nur durch ein parlamentarisches Gesetz, dass den Beliehenen namentlich zu nennen hat (oder vielleicht genügt, der Exekutive strikte Kriterien für die Ernennung aufzugeben, diese Frage lasse ich einmal offen).

Ein Privatunternehmen kann keine "Bescheide" erlassen,

sofern nicht "beliehen", nennen wir es alternativ "gesetzlich ermächtigt" . Es bleibt also bei dem Vorschlag, daraus eine Waffe zu produzieren durch Aufforderung an die Intendanten. Unser Ziel ist nicht, "Unrecht" zu schreien, unser Ziel ist nicht, uns mit den Füllhaltern der Bertelsmann-Unternehmen zu streiten.
Unser Ziel ist, das System in die Schranken des Rechts zurück zu zwingen und das geht nur über die Chefs statt der Füllhalter, also nur gegen die Intendanten und die Staatskanzleien. 
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: boykott2015 am 28. März 2021, 11:44
Stand von 2016

Wissenschaftliche Dienste. Deutscher Bundestag - Sachstand. Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und
Deutschlandradio

Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 057/16
Abschluss der Arbeit: Datum: 22. November 2016
Fachbereich: WD 10: Medien, Kultur und Sport
https://www.bundestag.de/resource/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/WD-10-057-16-pdf-data.pdf

S. 7-8
Zitat
Zusammenfassend bedarf das Tätigwerden von Dritten, hier maßgeblich von Inkassounternehmen, für die Rundfunkanstalten der vorherigen Ausschöpfung des staatlichen Vollstreckungsverfahrens. Der Einsatz von Beauftragten zur Vorortkontrolle besteht damit nur als letztes Mittel.
Das Vorhaben der Rundfunkanstalten im Vorfeld durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung mit dem Beitragsschuldner hinsichtlich der ausstehenden Rundfunkbeiträge herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen kommt, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig. Die Realisierung solch einer Vorgehensweise wäre nur nach einer Änderung der rechtlichen Anforderungen möglich.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: hankhug am 28. März 2021, 12:17
M.E. hat Paigo sich hier nicht angemaßt, einen Festsetzungsbescheid zu erstellen, sondern "nur" die branchenüblichen semilegalen Register gezogen, den Adressaten mit den üblichen Schlagwörten einzuschüchtern.

Denn man kann ja die Überschrift "Festsetzungsbescheid" auch einfach nur als Betreffzeile interpretieren. Im Text steht ja auch 'Ihre rückständigen Rundfunkbeiträge wurden bereits festgesetzt', was ja so verstanden werden kann, dass dem Adressaten in einem separaten früheren Schreiben bereits ein Festsetzungsbescheid zugegangen ist, auf den sich nun Paigo in seinem Schreiben bezieht.

Also bleiben wohl nur die anderen Argumente, dass alleine das Tätigwerden eines Inkassounternehmens  hier schon rechtswidrig ist.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: boykott2015 am 28. März 2021, 12:37
Zitat
Eine weitere Zahlungsverweigerung verlängert nur die Laufzeit des Verfahrens und erhöht für Sie des Risiko auf eine Zwangsmaßnahme und weitere zusätzliche Kosten.

Sprechen Sie mit uns! Wenn wir jetzt gemeinsam eine Lösung finden, können Sie sicher sein, dass die Forderung nicht vollstreckt wird.

1.  welchen Verfahrens?
2.  Sprechen Sie mit uns! - Aufforderung. paigo GmbH ist somit der Ansprechpartner.
3. "wir jetzt gemeinsam eine Lösung finden" -> bei Person P entsteht der Gedanke, dass paigo GmbH Gesamt-Zugriff auf die Akte hat. Nicht durch die Zahlung, sondern durch die gemeinsame Lösung kann man die Vollstreckung abwehren. Der Beitragsservice wird dann entsprechend dieser gemeinsamen Lösung die benötigte Eintragung in die Akte eingeben, oder paigo GmbH gibt direkt die Eintragung in die Akte ein.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: seppl am 28. März 2021, 14:14
M.E. hat Paigo sich hier nicht angemaßt, einen Festsetzungsbescheid zu erstellen, sondern "nur" die branchenüblichen semilegalen Register gezogen, den Adressaten mit den üblichen Schlagwörten einzuschüchtern.

Semilegal? Öffentliche Abgaben, die von privaten Inkassounternehmen "beigetrieben" werden, kenne ich nicht. Wozu soll sonst die behördliche Vollstreckungshilfe dienen, die auch die LRAen anwenden sollen? Ein privates Inkassounternehmen hat doch überhaupt nicht so weitreichende Rechte.
Hier wird massiv versucht, privatwirtschaftliche Interessen in die öffentliche Verwaltung einzuschleusen. Der Beitragsservice Köln ist der Knotenpunkt dazu. Es wird unter dem Anschein der behördlichen Tätigkeit (unnötige) Verwaltungsarbeit an Privatunternehmen vermittelt. ( s. auch Druckdienstleister/ PAV Lüthjensee). Dabei wird die staatsferne Verwaltungstätigkeit im Bereich Rundfunkbeiträge dazu genutzt, Ausgaben in diesen Bereichen zu verschleiern.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Spark am 28. März 2021, 15:12
Zitat
Sprechen Sie mit uns! Wenn wir jetzt gemeinsam eine Lösung finden, können Sie sicher sein, dass die Forderung nicht vollstreckt wird.

Also diese Zeile in dem Schreiben ist kompletter Humbug. Ähnliches ließ sich schon in den Creditreform-Schreiben finden.
Es geht hier doch nicht um eine Forderung, welche noch nicht vollstreckt wurde. Im Gegenteil, sie wurde schon vollstreckt, aber höchstwahrscheinlich erfolglos.

Und die fette Überschrift "Festsetzungsbescheid" kann man bestimmt nicht als lediglichen Betreff werten. Der sähe dann nämlich anders aus, etwa in der Form:

Betreff: Festsetzungsbescheid des XXX vom xx.yy.zz

In dem abgebildeten Schreiben befindet sich der Betreff übrigens rechts davon.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: hankhug am 28. März 2021, 15:27
M.E. hat Paigo sich hier nicht angemaßt, einen Festsetzungsbescheid zu erstellen, sondern "nur" die branchenüblichen semilegalen Register gezogen, den Adressaten mit den üblichen Schlagwörten einzuschüchtern.
Semilegal? Öffentliche Abgaben, die von privaten Inkassounternehmen "beigetrieben" werden, kenne ich nicht. Wozu soll sonst die behördliche Vollstreckungshilfe dienen, die auch die LRAen anwenden sollen? Ein privates Inkassounternehmen hat doch überhaupt nicht so weitreichende Rechte.
[...]
Meine Antwort aus #20 bezog sich nur auf die in dem Thread zu beobachtende Aufregung, dass sich Paigo anmaße, einen Festsetzungsbescheid zu erstellen.
Dem ist m.E. nicht so.

Dass das Einschalten eines Inkassobüros hier generell rechtswidrig ist, ist ja bereits thematisiert worden (siehe #19 und #12).
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: HÖRby am 28. März 2021, 15:33
Da hatte es hier schon mal was:

Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg210372.html#msg210372
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg210729.html#msg210729

und eine Blaupause zu dem Thema "Crefo" eines hier bestens bekannten Anwalts mit seinem Schriftsatz:

Zitat
1.2.1

[...]

Es ist nicht erforderlich, dass ein Inkassounternehmen tätig wird.

Ein Inkassounternehmen hat keine rechtliche Befugnis, mit irgendwie gearteten gesetzlich geregelten Mitteln, die ein Gläubiger nicht hat, eine Forderung durchzusetzen. lnsb. darf ein Inkassounternehmen keine VollstrMaßn ergreifen. VollstrMaßn sind aber der einzige gesetztlich zulässige Weg, um eine „Einziehung” einer Forderung vorzunehmen.

[...]

http://dl.massengeschmack.tv/boelckstoff.pdf

hats hier:
https://www.youtube.com/watch?v=Kc6FRjK7OnY
https://www.markus-maehler.de/post/die-ard-creditreform-und-ein-datenskandal
Inkassomaschinerie Beitragsservice 11:44

sowie eine Blaupause zur Bewiderspruchung von "Festsetzungsbescheiden", Schriftsatz von Ra Schmitz, Mi 16.05.2018:
https://propagandaschau.wordpress.com/2018/05/16/wilfried-schmitz-mein-widerspruch-gegen-die-rundfunkgebuehr/
(womöglich bereits bekannt, vielleicht wissen die Mods einen Link darauf hier im Forum)

hats hier:
Hilfestellung für Interview über die GEZ
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35051.msg212450/topicseen.html#msg212450

Offtopic (OT) und zur Erinnerung (NICHT nach §766 ZPO):

"Festsetzungsbescheide" kommen aus der Steuerecke, Finanzamt: Da wird eine zu erwartende Abgabe für die ZUKUNFT festgesetzt. Offensichtlich hat das der Gefängnisfunk mit seine JustiZaren immer noch nicht begriffen und rechnet die Vergangenheit auf, denn:

"Diesen Begriff "Festsetzungsbescheid" hat wohl die GEZ erfunden? Beim Finanzamt gibt es eine Festsetzung, die bei Forderungen erstellt wird, die im Voraus nicht ermittelbar sind."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23577.msg154663.html#msg154663

BVerwG VII C 3.71 vom 12.01.1973
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332
Der Schuldner bestreitet, die Festsetzungsbescheide erhalten zu haben.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Festsetzungsbescheide im Überblick: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11242.0

Der Bumerangeffekt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25185.0.html
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Bürger am 28. März 2021, 19:10
Noch mal zur Klarstellung:

Es wird hier nicht davon ausgegangen, dass paigo GmbH offziell "Festsetzungsbescheide" erlässt.
Daher geht es hier auch nicht darum, Rechtsmittel gegen diese als "Festsetzungsbescheide" übertitelten Schreiben von paigo GmbH zu diskutieren oder auch nur zu erwähnen.
Wobei es vielleicht auch "lustig" sein könnte, eine Zurückweisung/ hilfsweise Widerspruch an paigo GmbH zu senden mit der Bitte um Mitteilung der Art des Verfahrens und wo dieses geregelt ist/ nach welchen Rechtsgrundlagen dieses abläuft oder ob und wo man gleich dagegen klagen kann... hilfsweise auch verbunden mit einem Antrag auf Verweisung an die "zuständige/n Stelle/n" ;) :laugh: Vielleicht lässt sich daraus dann wieder etwas im Umgang mit der semi-legalen "Inkassobude" des "echten" Namens "Beitragsservice" ableiten... ???

Es geht hier um die Art und Weise, wie die Schreiben verfasst sind und in dieser Art und Weise, d.h. mit der - den "echten" Festsetzungsbescheiden von ARD-ZDF-GEZ offenbar bewusst/ willentlich/ vorsätzlich täuschend gleichen - Übertitelung "Festsetzungsbescheid" und noch dazu mit der - dem "echten" "Beitragsservice" von ARD-ZDF-GEZ offenbar bewusst/ willentlich/ vorsätzlich täuschend gleichen - Begrifflichkeit "Beitragsservice" in der Mail-Adresse (schließlich gibt es auch beitragsservice@mdr.de usw.) dem ("ahnungslosen"?) Adressaten gegenüber offenbar bewusst/ willentlich/ vorsätzlich täuschend zu suggerieren, dass es sich hierbei um einen amtlichen/ behördlichen/ hoheitlichen "Festsetzungsbescheid" handele.

Und da dies so täuschend ähnlich ist und man - auch als nicht "Ahnungsloser" - befürchten können müsste, dass es mglw. doch mehr ist als nur ein völlig unbedeutendes Schreiben einer "Inkassobude", besteht hier das Ansinnen, diese "Verwirrung"(?) zu nutzen oder auch auszunutzen.

Daher hier bitte nicht kreativ werden bzgl. Schutznahme dieses Verhaltens/ dieser Art und Weise des eingangs abgebildeten Schreibens, sondern kreativ werden bzgl. maximaler Ausnutzung dieser Dreistigkeiten. Danke.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: hankhug am 28. März 2021, 19:54
@Bürger: Von einer in Schutznahme meinerseits kann ja keine Rede sein.
Die rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Einschaltung von Inkassountzernehmen bei der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen vorzugehen, wurden ja -auch von mir- bereits referenziert.

Es bringt nur nichts, sich über rechtlich nicht belangbare Dreistigkeiten zu ereifern, wie Du selbst ja an anderer Stelle bereits zutreffend ausgeführt hast.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg210481.html#msg210481
Zitat
Es dürfte eine Binsenweisheit sein, dass Inkasso-Unternehmen a) wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgen und in diesem Sinne b) die Grenzen "semi-legalen Drückertums" ausreizen.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Bürger am 28. März 2021, 20:01
Noch mal: Es geht nicht darum, sich "nur" über die Dreistigkeiten zu "ereifern", sondern (speziell hier und bzgl. der eingangs abgebildeten und von Creditreform ja im Übrigen stark abweichenden bzw. weit darüberhinausgehenden Art und Weise) diese - und sei es nur "hintenherum" - sich zu nutze zu machen.
Ob diese Dreistigkeiten wirklich nicht "rechtlich belangbar" sind - auch nicht indirekt z.B. über die Auftraggeber - steht hier noch zur Debatte.
Bitte nur noch dazu und wie dies zu nutze gemacht werden kann. Danke.
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Nichtgucker am 28. März 2021, 20:26
Konkrete Handlungsmöglichkeiten:

Die Registrierungsbehörde der Paigo GmbH ist das Oberlandesgericht Hamm. Man könnte das OLG Hamm https://www.olg-hamm.nrw.de/ (https://www.olg-hamm.nrw.de/) anschreiben und fragen, ob die Paigo GmbH mit hoheitlichen Rechten beliehen wurde, da ihre Schreiben den Begriff "Festsetzungsbescheid" tragen.

Falls dies verneint wird, kann man das Schreiben des OLG Hamm nehmen und damit eine Beschwerde beim
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) https://www.inkasso.de/ (https://www.inkasso.de/) begründen.


Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: seppl am 28. März 2021, 22:20
Es wurde eine Anfrage über "fragdenstaat" an den NDR gestellt, um Auskunft darüber zu bekommen, ob ihm das Täuschungsmanöver des Inkassounternehmens "Paigo" bekannt ist bzw. ob es für unbedenklich gehalten wird:
Privater Inkassodienstleister Paigo stellt für den NDR "Festsetzungsbescheide" aus.
https://fragdenstaat.de/a/216811
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: sprudelquelle am 29. März 2021, 09:24
Man kann den edlen Rittern der Inkassozunft auch seine bescheidene Meinung direkt mitteilen.
https://paigo.com/de-de/kontakt
Als funktionierendes AZ  wird jede beliebige aus den Fingern gezogene Kombination AZ....... akzeptiert.  :o
Die geforderten persönlichen Angaben liefert ein gewisser Max Mustermann im Buhrowweg 69.. >:D
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: Bürger am 19. Oktober 2022, 11:50
Querverweis aus aktuellem Anlass... Namensänderung der paigo GmbH:

Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg219579.html#msg219579
11.10.2022 - Namensänderung der paigo GmbH

Zitat
Paigo heißt nun Riverty Back In Flow
Quelle: https://blog.verbraucherdienst.com/inkasso/paigo-heisst-nun-riverty-back-in-flow/

Zitat
"Paigo" wird Teil von Riverty und tritt von nun an als Riverty Services GmbH auf.
Quelle: https://de.flow.riverty.com/de-de/faq/riverty-back-in-flow-paigo-gmbh/umstellung-paigo-gmbh-riverty-services-gmbh
Titel: Re: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
Beitrag von: pjotre am 20. Oktober 2022, 11:37
Wir leben in einer immer lustiger werdenden Welt. Inkasso-Unternehmen als "dein Freund und Helfer". Hier einmal Komplettierung der Info in Sachen RIVERTY:
- gerade eingefügt in das Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" -
Zitat
UBFD3.e) Dürfen Inkassounternehmen den Schuldnern "Schnäppchenpreise" anbieten? ( *PAIGO)
(1) Vorab: Auf den nächsten Seiten wird die Rechtsbeziehung zwischen den Unternehmen Bertelsmann, Arvato, Paigo näher dargelegt. - Nun zu den Fakten und zum Versuch einer ersten Analyse:

Nachtrag 2022-10: 'Paigo' wird Teil von Riverty und tritt von nun an als *Riverty Services GmbH auf. Als Riverty Back in Flow arbeiten wir zukünftig daran, Menschen noch umfassender und nachhaltiger dabei zu unterstützen, ihr finanzielles Gleichgewicht zu finden oder zurückzugewinnen."
Quelle / Aufruf 2022-10: de.flow.riverty.com/de-de/faq/riverty-back-in-flow-paigo-gmbh/umstellung-paigo-gmbh-riverty-services-gmbh
Man beachte, wie sehr das Inkassounternehmen in der Eigendarstellung für edle Werte der Menschlichkeit zuständig ist. Danke!

Aufruf 2022-10. riverty.com/de/impressum/
"Riverty Group GmbH - Rheinstraße 99 - 76532 Baden-Baden"

Aufruf 2022-10: bertelsmann.de/news-und-media/nachrichten/riverty-startet.jsp
"Ab heute trägt der Finanzdienstleister von Bertelsmann, Arvato Financial Solutions, einen neuen Markennamen. Als „Innovationstreiber und Vordenker für nahtlose, flexible und intelligente Finanzdienstleistungen“, wie es in einer Mitteilung heißt, ersetzt Riverty die Marke Arvato Financial Solutions sowie alle Untermarken wie Paigo, Afterpay oder Aqount. Damit tritt das Unternehmen mit seinen mehr als 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 13 Ländern von nun an unter einer Marke auf und bietet seinen Kunden und Verbrauchern alle Produkte und Dienstleistungen entlang der finanziellen Wertschöpfungskette an."