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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2021 => Thema gestartet von: Bürger am 01. März 2021, 16:30
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FAZ (dpa), 01.03.2021
Pandemie begründet keine Befreiung von Rundfunkbeitrag
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Die Zugehörigkeit zu einer Covid-19-Risikogruppe rechtfertigt die Befreiung aber nicht. Das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Osnabrück (Az.: S 30 SB 245/18).
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Er begründete dies mit einer Muskelerkrankung. Auch gehöre er aufgrund seiner Vorerkrankungen und seines Alters zu einer Gruppe mit erhöhtem Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Der Besuch öffentlicher Veranstaltungen könne ihm daher nicht zugemutet werden.
Das Urteil: Das Sozialgericht wies die Klage ab. Der Mann müsse weiter den Rundfunkbeitrag zahlen. [...]
Weiterlesen unter
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/pandmie-begruendet-keine-befreiung-von-rundfunkbeitrag-17222019.html
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Winzige Detailinfos:
Das Merkzeichen "RF" führt nur zu einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrags (auf 1/3), nicht mehr zu einer Befreiung. :P
Da haben sich die Behindertenverbände, treudoof, wie sie manchmal sind, damals ganz schön vereimern lassen. >:(
btw: Das Merkzeichen "G" führt noch nicht sofort zur sagenumwobenen Freifahrt im ÖPNV, da ist noch ein geldlicher Eigenanteil nötig ("Wertmarke").
Nun der erforderliche Bogen zum Forumsthema:
Insofern handelt es sich hier auch um keine "Freifahrt" - genausowenig wie unser aller öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch kein Free-TV anbietet. :P
Diese Demokratiewahrer aber beantragen und lassen durchführen eine weiße Folter in Form von Erzwingungshaft.
Dafür gibt es jetzt kein Emoticon. Das ist widerwärtig.