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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Februar 2021 => Thema gestartet von: pinguin am 25. Februar 2021, 11:58
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Der RBB-Staatsvertrag ist ebenfalls in Neufassung, wie Tagesspiegel und Märkische Oderzeitung berichten; der Link führt zum Artikel der Märkischen Oderzeitung.
17. Februar 2021, 17:31 Uhr•Berlin/Potsdam
Unterzeichnung eines neuen RBB-Staatsvertrags womöglich Ende April
https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/rundfunk-unterzeichnung-eines-neuen-rbb-staatsvertrags-womoeglich-ende-april-55170109.html
Einen Zwischenstand zu den bisherigen Vorschlägen, wie die Änderungen im Staatsvertrag aussehen könnten, wollte die Senatskanzlei zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekanntgeben. In der nächsten Sitzung des Medienausschusses im Abgeordnetenhaus am 24. Februar ist eine Anhörung zum Staatsvertrag geplant, zu der auch RBB-Intendantin Patricia Schlesinger erwartet wird.
Warum die Geheimniskrämerei?
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Warum die Geheimniskrämerei?
Warum die Geheimniskrämerei?
.... weil angeblich "öffentlich" und "rechtlich"
:) ;)
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Versteh ich nicht. Wollen Sie denn den Medienstaatsvertrag, der erst 2020 aufgesetzt wurde schon wieder nicht mehr? Was gibt es da schon wieder neu zu fassen? Wie kurzsichtig ist denn das ganze Unterfangen? Warum will denn jede Landesrundfunkanstalt plötzlich einen eigenen Vertrag? So viele Fragen, aber der Artikel hilft da nicht weiter - leider.
Edit "Bürger":
Es gibt im "Rundfunkrecht" mehrere verschiedene Staatsverträge, die unterschiedlichen Regelungsgehalt haben.
Zu jeder der von den Ländern gegründeten Landesrundfunkanstalt gibt es daher einen eigenen Staatsvertrag, der Gründung/ Strukturen/ Arbeitsweise etc. regelt.
Der Medienstaatsvertrag hat andere Regelungsinhalte und betrifft alle Rundfunkanstalten gleichermaßen.
Bitte nicht hier vertiefen. Danke. Siehe stattdessen web-Suche nach "Rundfunkrechtliche Staatsverträge" und/oder auch unter
Rundfunkstaatsvertrag RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4640.0
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@Nevrion
Jede LRA hat einen eigenen Staatsvertrag, der sie als LRA gründet; beim Rundfunk Berlin-Brandenburg ist das eben der RBB-Staatsvertrag, der sich in Neufassung befindet. Daß ist auch der erste Staatsvertrag, den die LRA, hier "RBB", einhalten muß, die anderen rundfunkrechtlichen Staatsverträgen sind hier nachrangig.
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[..] Jede LRA hat einen eigenen Staatsvertrag, der sie als LRA gründet; [..]
Erlaube mir Korrektur:
Jede Mehrländeranstalt hat einen eigenen Staatsvertrag, der sie als LRA gründet
eine Landesrundfunkanstalt hat ein Gesetz, welches sie als LRA gründet
Bayerischer Rundfunk BR
Bayerisches Rundfunkgesetz - BayRG
Hessischer Rundfunk hr
Gesetz über den Hessischen Rundfunk
Mitteldeutscher Rundfunk MDR
MDR-Staatsvertrag
Norddeutscher Rundfunk NDR
NDR-Staatsvertrag
Radio Bremen Radio-Bremen
Radio Bremen Gesetz
Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb
Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
Saarländischer Rundfunk SR
Saarländisches Mediengesetz (SMG)
Südwestrundfunk SWR
Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
Westdeutscher Rundfunk WDR
WDR-Gesetz
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Präzisierung akzeptiert.