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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Markus KA am 20. Februar 2021, 22:53
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(https://gez-boykott.de/Forum/Ablage/20210225-inhaftierung-georg-thiel/geog-thile.png)
WDR lässt Georg Thiel inhaftieren.
Betroffener auf dem Weg in die JVA Münster
Langsam werden die Tage länger und der Frühling kündigt sich allmählich an. Die milden Sonnenstrahlen verdrängen die Winterstimmung – sie treiben uns nach draußen an die frische Luft. Es ist die Jahreszeit, die in uns große Glücksgefühle ausbrechen lässt. Eine schöne Jahreszeit, leider nicht für jeden.
Georg Thiel, 1967 in Schlesien geboren und seit nun 1994 in Deutschland lebend, bringen diese Tage alles andere als Glückgefühle. Im Gegenteil – er muss um sein höchstes Gut fürchten: Seine Freiheit!
Georg ist ledig, hat keine Kinder und lebt einfach. Minimalist, wie er sich selbst beschreibt. Er führt selbstständig einen Ein-Mann-Betrieb als CAD-Zeichner. Als weitere Beschäftigung ist er im Beschallungs- und Beleuchtungsgewerbe tätig. Für die Ausübung dieser Tätigkeit besitzt er über entsprechendes Equipment und ein 20 Jahre altes Dieselfahrzeug ohne Umweltplakette, das er als Transporter nutzt. Nach eigener Aussage verfügt er über kein weiteres Vermögen.
Georg hat vor ca. 25 Jahren, also bereits zwei Jahre nachdem er nach Deutschland kam, sein Fernsehgerät abgeschafft. Als bekennender Fahrradfahrer und passionierter Musikliebhaber sind ihm diese Aktivitäten weitaus wichtiger als das lebenszeitraubende Fernsehen. Er zahlte bis 2010 noch die Radiogebühren, aber auch diese hat er damals abgemeldet, da er diese Dienstleistung weder brauchte noch konsumierte. Seit Einführung des Rundfunkbeitrags boykottiert er ihn, denn dieser belastet nachteilig gewisse Gruppen wie z. B. Geringverdiener, Alleinerziehende, die nur eine halbe bzw. schlecht bezahlte Stelle haben, Schüler ohne Bafög, Singlehaushalte, Rentner usw. Zudem ist dieser Beitrag an das Grundbedürfnis des Wohnens gebunden und damit nicht abwählbar.
Wie Georg selbst berichtet, hat er bisher den Rundfunkbeitrag noch nie bezahlt: »Ich schickte immer alles ungeöffnet zurück – egal ob grau oder gelb – mit der Bemerkung: Falsch zugestellt, unbekannter Absender.« Georg weiter: »Ich weiß, dass dies falsch war, aber damals wusste ich es nicht besser und dass man klagen kann. Ich war bei den falschen Facebook-Gruppen gewesen und nun ist es jetzt zu spät! Zumindest schütze ich mich seit ca. 2015 mit einem P-konto.«
Nun ist es wieder soweit: Der WDR lässt Georg Thiel inhaftieren!
Ursprüngliche Meldung:
Auf Antrag des Westdeutschen Rundfunks Köln und Stadt Borken droht dem Betroffenen am Donnerstag den 25.02.21 um 10:00 Uhr die Inhaftierung wegen Unterlassung der Vermögensauskunft und einer Forderung von 651,35 EUR.
Um die Inhaftierung für spätere Veröffentlichungen dokumentieren zu können, werden Zeugen gesucht, die das übernehmen könnten.
Mehr Informationen zur Vorgeschichte und anonymisierte Dokumente werden noch ergänzt.
Auch veröffentlicht auf Twitter und Facebook.
Siehe auch:
Beitragsrebell verhaftet: Die Falle der ARD schnappt wieder zu (2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34937.0
RUNDFUNKBEITRAG nicht gezahlt - WDR lässt Georg Thiel verhaften
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34993.0
Edit "Bürger": Weitere Threads zum Thema siehe auch unter
Appell-Briefe zur Inhaftierung von Georg Thiel an den Intendanten Tom Buhrow
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35099.0
Suchaufgabe: Mail-Adressen/ internat. Presse (wg. Beugehaft/Erzwingungshaft)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35059.0
Konkretes Handeln für die Freilassung von Georg Thiel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35100.0
Pressemeldungen zur Beugehaft/ Erzwingungshaft von Georg Thiel (2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35110.0
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.04.2021, 1 BvR 679/21 - Erzwingungshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35235.0
Petition "Freiheit für Georg Thiel" auf Change.org braucht noch Unterstützer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35404.0
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Taucht man da unter, oder nimmt man die zusätzlichen Kosten für die Erzwingungshaft auf sich (dreistelliger Betrag pro Tag, das sollte man nur tun, wenn bei einem eh nichts zu holen ist)?
Wenn man die Verhaftung pressewirksam inszeniert bekommt, dann gehts für den Rundfunk aber nach hinten los, da müssen dann aber alle Register gezogen werden-Fratzebuch, Zwitscher, Instanttee und die Printmedien, ein Anruf bei der BILD gibt später auch noch ne prima Schlagzeile...
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@all
Bitte hier keine allg. Unmutsbekundungen und Blabla!
Hier sind konkrete Unterstützungsangebote gefragt!
Abweichende Beiträge wurden und werden (kommentarlos) gelöscht.
Danke für das Verständnis.
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Falls es aufgrund der Coronasituation für manche schwierig mit der Anfahrt ist, biete ich folgende Unterstützung: ich beteilige mich anteilig an den Kosten (Anfahrtskosten, Corona-Maske, Aufwandsentschädigung), einmalig in Höhe eines Rundfunkbeitrages (17,50€).
Anwältinnen*Anwälte in der Umgebung könnten kontaktiert werden, ob sie das übernehmen (manchmal sind Notfallnummern z.B. bei Verhaftung hinterlegt). So bliebe die Unparteilichkeit gewahrt. Bei Angebot - Kostendeckung über Spendenaufruf im Forum?
Je nach dem wie groß die Not ist, Zeugen zu finden: Vereine in der Nähe mit menschenfreundlicher Ethik kontaktieren. So könnte sich jemand vor Ort finden? Solche Gespräche finde ich auch wichtig, damit mehr Menschen bewusst wird, was abgeht. Gibt es Erfahrungen mit Amnesty International (Kontakt: info@amnesty.de und zur Koordination über kogruppen-sds@amnesty.de ) oder ist denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Werbeplattform wichtiger als Menschenrechte?
An den Kosten soll es nicht scheitern! @"Markus KA" / Koordinator? : schreib mir einfach in einer PM wohin ich ggf. überweisen darf.
Anbei noch der Hinweis, Coronaverstößen vor Ort bei Unterstützern vorzubeugen und auch bei hoheitlich tätigen Personen darauf zu achten, ob Abstands- und Maskenpflichten, Aufenthalts- und Anfahrtsbestimmungen etc. ggü. allen Personen eingehalten werden.
Ich hoffe, das ist konkret genug - andernfalls bitte löschen. Mehr kann ich von meinem Standpunkt aus nicht bieten. Beste Wünsche an Betroffene und Beteiligte!
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Ich würde mich auch mit 17,50 beteiligen und natürlich Aufrufe oder ähnliches in den sozialen Netzwerken teilen,
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Ich würde auch mit 17,580 € unterstützen, ebenfalls mit Aufrufen in sozialen Netzwerken.
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ebenso 17,50€ von mir
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Herzlichen Dank für die finanzielle Unterstützung, evtl. wird man bei Gelegenheit darauf zurückkommen.
Im Moment scheint der aktuelle Stand zu sein, dass der Betroffene in seiner Wohnung auf die Gerichtsvollzieherin warten wird.
Es werden noch kurzfristig diverse Rechtsmittel gegen die drohende Inhaftierung eingesetzt, die im Forum vielfach diskutiert wurden, aber der Betroffene in der Vergangenheit nicht eingesetzt hat.
Sollte sich die Inhaftierung nicht vermeiden lassen, wünscht sich der Betroffene Zeugen, die am Donnerstag in Borken sein könnten.
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Nach Borken kann ich leider nicht kommen, den Aufwand für die anwaltliche Vertretung würde ich aber auch mit zwei Zwangsbeiträgen finanziell unterstützen.
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Je nach dem wie groß die Not ist, Zeugen zu finden: Vereine in der Nähe mit menschenfreundlicher Ethik kontaktieren. So könnte sich jemand vor Ort finden? Solche Gespräche finde ich auch wichtig, damit mehr Menschen bewusst wird, was abgeht. Gibt es Erfahrungen mit Amnesty International (Kontakt: info@amnesty.de und zur Koordination über kogruppen-sds@amnesty.de ) oder ist denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Werbeplattform wichtiger als Menschenrechte?
Direkte Rückmeldungen aus London haben wir hier bisher noch nicht. Dennoch wäre es schön, wenn im Rahmen einer bereits eingeleiteten Aktion Kopien solcher Haftankündigungen auch an den Hauptsitz von Amnesty International versendet werden würden. Ein Musteranschreiben in englischer Sprache hierzu gibt es im Forum bereits. Siehe folgenden Link aus Thema:
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044
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Hinweis:
Laut vorliegenden Unterlagen haben der WDR und die Stadt Borken den Haftbefehl beantragt.
Die verantwortlichen Personen für eine unverhältnismäßige und fragwürdige Vollstreckungsmaßnahme, gerade bei den aktuellen Zuständen, wurden bereits über die drohende Inhaftierung informiert und sind:
Intendant: Tom Buhrow
Westdeutscher Rundfunk Köln
Postanschrift: 50600 Köln
Mechtild Schulze Hessing
Bürgermeisterin
Im Piepershagen 17
46325 Borken
"Borken ist eine liebens- und lebenswerte Stadt, die viel zu bieten hat."
Man kann sich über solche Sprüche wundern, wenn die Stadt Borken seine Bürgerinnen und Bürger wegen geringer Rundfunkbeiträge (651,35 EUR) inhaftieren lässt.
Gerade zu Zeiten, in denenBürgerinnen und Bürger um ihre Existenzen kämpfen müssen.
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Der Moderation wurde mitgeteilt, dass der Betroffene inhaftiert wurde und sich auf dem Weg in die JVA Münster befindet.
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Das ist heftig (und vor der Zeit). Setzt sich ein Anwalt für die Freilassung ein? Wird eine Petition zur Freilassung gestartet?
Wie wäre es mit einem Musterschreiben: "Bis zur Freilassung von Person X, widerspreche ich dem Fälligwerden von Rundfunkbeiträgen aus Gewissensgründen."?
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Das ist heftig (und vor der Zeit). Setzt sich ein Anwalt für die Freilassung ein? Wird eine Petition zur Freilassung gestartet?
Soweit bekannt, hat der Betroffene nur geringe Rechtsmittel und keinen Rechtsanwalt in Anspruch genommen.
Man könnte sich auch die Frage stellen, ob (oder warum nicht) die Stadt Borken eine Vermögensermittlung gemäß § 5 VwVG NRW durchgeführt hat:
(1) Zur Vorbereitung der Vollstreckung kann die Vollstreckungsbehörde die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners ermitteln. Die Vollstreckungsbehörde darf ihr bekannte, nach § 30 der Abgabenordnung geschützte Daten, die sie bei der Vollstreckung wegen Steuern und steuerlicher Nebenleistungen verwenden darf, auch bei der Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Steuern und steuerlichen Nebenleistungen verwenden. § 93 der Abgabenordnung findet Anwendung.
(2) Ergibt sich im Rahmen der Vermögensermittlung nach Absatz 1, dass der Schuldner die Forderung nicht in einer Summe begleichen kann, so kann die Vollstreckungsbehörde Teilzahlungen mit dem Schuldner vereinbaren. Die Teilzahlungsvereinbarung soll einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5144&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=462108 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5144&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=462108)
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Eingangsmeldung erweitert:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34912.0
Sorry für das ändern der Überschrift!
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hallo zusammen,
kann sei dass die Zensur bereits zugreift?
man erwartet dass Google mindestens den Hyperlink im Forum oder in Facebook über Georg Thiel entdeckt?
mfG
ticuta
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Es ist mir immer ein Rätsel, warum derartiges nicht an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte durchgereicht wird; immerhin sind die europäischen Grundrechte mißachtet, über die sich keine nationale Stelle hinwegsetzen darf.
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Hoffentlich geht das nicht so aus wie bei dem berühmten Georg Thiel oder dem nach ihm benannten Kriegsschiff....
Aber wenn er tatsächlich nichts hat braucht er doch nur die Vermögensauskunft abzugeben. Dann hat er wieder 3 Jahre seine Ruhe.
Aber man kann das ganze natürlich auch hoffentlich pressewirksam inszenieren, das steckt wohl mehr dahinter.
Aber max. 6 Monate Erzwingungshaft absitzen und hinterher auch noch bezahlen müssen und die GEZ ist auch dann noch offen würde ich nicht empfehlen...
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Die erste bittere Wahrheit für uns: Einfaches Publikmachen nutzt dem System.
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Marketing-Botschaft: "Zahl den Rundfunkbeitrag, sofern du nicht auch verhaftet werden willst."
Eigene Meinung: Dem System tut nur weh, wenn der Intendant direkt und ganz persönlich angegriffen wird und deshalb Rufschaden befürchtet. Das also sollte überdacht werden, um zu helfen.
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Befreiungsrecht dürfte vorliegen - Unrecht dürfte vorliegen
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Geringverdiener-Befreiung BVerfG 1 BvR 665/10, § 31 BVerfGG,
BVerwG-Entscheid 30. Oktober 2019 (übrigens mit Rückwirkung bis vor 2013).
Diese Rechtslage wird sabotiert, wie wir wissen. Hiergegen effizient zu streiten ist extrem schwierig. Welcher Bürger oder normale Rechtsanwalt kann schon gegen den hier vorliegenden komplex verzahnten Politik- und Justizskandal kämpfen.
Diesbezüglich geschieht zwar einiges nicht-öffentlich auf oberer Ebene. Das aber kann hier nicht helfen.
Jedenfalls wird dieser weitere Fall in die Bemühungen einbezogen. Das hilft im konkreten Fall, wenn überhaupt, dann jedenfalls zeitlich viel zu spät.
Also was tun? Man kann da nicht ruhig bleiben.
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Ich erwäge Folgendes - mal zum Überdenken für alle:
An den Intendanten - "persönliches Büro" - per Einschreiben
- Antrag Art. 17 GG - auf sofortige Aufhebung der Verhaftung, weil rechtsfehlerhaft
- Antrag Art. 17 GG - auf sofortige Vornahme des Angebots der individuellen Härtefallprüfung
- - mit Anweisung an die WDR-Juristen, diese ab sofort generell nicht mehr zu verweigern
- und den etwa 600 000 Geringverdienern in NRW sofort das Härtefall-Verfahren anzubieten
- In geprüften Fällen Rückzahlung seit 2013 - in der akkumulierten Summe möglicherweise ein halber Jahresumsatz des WDR.
Wie ist die Meinung?
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Wer das höflich, korrekt, ohne Polemik, beantragt, soll man das dann in Menge an die Redaktionen verteilen?
(In Papierform - E-Mails dürften durch die vorprürfenden Volontär-Praktitanten immer gleich in die Mülltonnen entsorgt werden, weil heutzutage alle Welt überlastet ist mit Mails.)
Wie sehen die anderen im Forum das? Wäre das eine richtige Strategie, hier zu helfen?
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Mit dem Rundfunkbeitrag wird hoheitlich bestimmt, wofür ich einen Teil meines bereits versteuerten Einkommens ausgeben soll, unabhängig von Nutzung, konkludenten Verhalten zur Nutzung oder Verpflichtung, die aus Eigentum oder Verhalten entsteht. Eine solche Schuld wird rein an die Existenz meiner bzw. aller in Deutschland wohnenden natürlichen volljährigen Personen gebunden. Eine solche Abgabe darf es nicht geben. Abgaben werden nie an Personen , sie werden in Gesetzen immer nur an das Verhalten der Person oder an der Person gehörende Vermögensgegenstände gebunden. Das Rundfunkbeitragsrecht, einzementiert in den Beckschen Kommentar zum Rundfunkrech,t ist eine grundrechtswidrige "Erfindung" der Justiziare des ÖRR. Seit 2013 ist der letzte Faden, der die Abgabe zu einer verhaltensbedingten Abgabe machte - der Gerätebesitz - gerissen. seitdem ist die Zahlung willenloses Sklavenverhalten. Sklaven, die den Beitrag "gerne freiwillig zahlen, weil das Programm so toll ist", befinden sich leider nur in der Position von Geiseln, die vom Stockholm-Syndrom befallen sind.
Ob man für diesen Zwang Haftstrafen auf sich nehmen will oder nicht, bleibt jedem einzelnen Überlassen. Jedoch wird ein stillschweigendes Zwangszahlen als Einverständniserklärung nur zu mehr Unrecht führen.
In Hamburg gab es übrigens ab 2013 bis 2017 keine einzige Erzwingungshaft. Ich denke, dass das auch bis heute noch gilt.
Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag
https://fragdenstaat.de/anfrage/erzwingungshaftantrage-des-ndr-bzw-beitragsservice-im-zusammenhang-mit-dem-rundfunkbeitrag-1/
...und ich denke, dass es nicht daran liegt, dass es hier keine Beitragsverweigerer gibt.
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Hallo zusammen,
wurde bei Georg Thiel vorher geprüft, ob er Vermögen hat oder standen die einfach vor der Tür? Ich schicke nämlich auch die Briefe ungeöffnet zurück.
LG
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Es ist mir immer ein Rätsel, warum derartiges nicht an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte durchgereicht wird; immerhin sind die europäischen Grundrechte mißachtet, über die sich keine nationale Stelle hinwegsetzen darf.
Schreib doch mal an unsere Politiker, allen voran CDU/CSU , SPD, FDP, die sind doch Schuld an allem!
Die haben uns das eingebrockt, hauptsächlich die SPD mit dieser Dreyer!
Im übrigen: Die EU-Kommission, das EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte wissen genau was hier abgeht!
Aber das interessiert die nicht, sonst hätten die längst was unternommen, da Deutschland aber der Größte Einzahler
in die EU ist darf darf man Deutschland bloß nicht verärgern!
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Der Inhaftierte sollte aus meiner Sicht Beschwerde einlegen und dies damit begründen, das Amtsgericht Borken habe bei der Anordnung der Beugehaft den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechtes aus Art. 2 GG verletzt.
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Es verwundert tatsächlich, dass die Möglichkeit von Vermögen wohl nicht überprüft wurde. Wenn allerdings kein Vermögen vorliegen sollte, scheint schon der Erfolg der Vollstreckungsmaßnahme Erzwingungshaft fragwürdig.
Die Erzwingungshaft soll doch gerade eine nicht abgegebene Vermögensauskunft erzwingen. Wenn dies vorher geschehen wäre, wäre die Haft doch gar nicht mehr "rechtens" und notwendig...??
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Nur ein Hinweis, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg ist eindeutig:
§ 11 LVwVG Einstellung der Vollstreckung
Wenn der Zweck der Vollstreckung erreicht ist oder wenn sich zeigt, daß er durch die Anwendung von Vollstreckungsmitteln nicht erreicht werden kann, ist die Vollstreckung einzustellen.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/wmg/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=d&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VwVGBWpP11&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/wmg/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=d&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VwVGBWpP11&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint)
Aber auch für NRW wurden bereits im Forum entsprechende Rechtsmittel zur Gegenwehr gegen die Vollstreckungsmaßnahmen der Stadtkassen vielfach diskutiert (Suchfunktion nutzen).
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Es ist mir immer ein Rätsel, warum derartiges nicht an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte durchgereicht wird; immerhin sind die europäischen Grundrechte mißachtet, über die sich keine nationale Stelle hinwegsetzen darf.
@pinguin
Du bist unser EU-Experte:
Bitte bereite geeignete Schreiben dafür vor, falls diese nicht schon vorliegen. Die richtigen konkreten Empfänger scheinen Dir ja bekannt zu sein. Falls noch Informationen dazu fehlen können wir die sicherlich liefern...
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Die Erzwingungshaft soll doch gerade eine nicht abgegebene Vermögensauskunft erzwingen. Wenn dies vorher geschehen wäre, wäre die Haft doch gar nicht mehr "rechtens" und notwendig...??
Genau das ist einer der bisher verfolgten Angriffspunkte. Die Stadtkasse wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 58 VwVfG NRW wurde weiter oben bereits zitiert), zunächts Drittauskünfte einzuholen und dann ggf. die Durchsuchung durchzuführen. Daß sie dies nicht getan, und sogar explizit verweigert hat (so werte ich die Äußerung der Bürgermeisterin), ist eine schwere Amtspflichtverletzung, die sicher noch unter rechtlichen Gesichtspunkten (Schmerzensgeld, Schadensersatz, Amtshaftung) zu betrachten sein wird.
Auch die bisherigen Einwendungen gegen die Forderung selbst wurden ignoriert, obwohl die Stadtkasse in dem Fall, daß Einwendungen gegen die Forderung vorgebracht werden, die Vollstreckung unverzüglich einzustellen hat.
§ 1 Abs. 4 VwVG NRW ist da eindeutig:
Die Beitreibung nach Absatz 2 ist einzustellen, sobald der Vollstreckungsschuldner bei der Vollstreckungsbehörde schriftlich oder zu Protokoll Einwendungen gegen die Forderung geltend macht. Der Vollstreckungsschuldner ist über dieses Recht zu belehren. Im Fall des § 5 muss diese Belehrung eine Woche vor Beginn der Ermittlungen erfolgen. Bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen sind unverzüglich aufzuheben, wenn der Gläubiger nicht binnen eines Monats nach Geltendmachung der Einwendungen wegen seiner Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten Klage erhoben oder den Erlass eines Mahnbescheides beantragt hat oder der Gläubiger mit der Klage rechtskräftig abgewiesen worden ist. Ist die Beitreibung eingestellt worden, so kann die Vollstreckung nur nach Maßgabe der Zivilprozessordnung fortgesetzt werden.
Aber all dies wird nun zunächst das VG Münster zu klären und zu bewerten haben
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Bitte bereite geeignete Schreiben dafür vor, falls diese nicht schon vorliegen. Die richtigen konkreten Empfänger scheinen Dir ja bekannt zu sein. Falls noch Informationen dazu fehlen können wir die sicherlich liefern...
Deine Aussage zeigt, daß sich bislang offenbar niemand wirklich mit dem europäischen Rahmen beschäftigt hat, oder? Das Wesentlichste steht doch alles längst im Forum, auch in Form der Entscheidungen von BVerfG und EuGH. Hier irgendwelche Mustertexte einzustellen, ist insofern nicht effizient, denn der Streit beginnt mit dem Einbringen der europäischen Bestimmungen vor Ort, da nicht immer erwartet werden sollte, daß diese vor Ort immer bereits bekannt sind.
Übrigens, selbst im Osten ist bekannt, daß sich Köln und Düsseldorf nicht immer mögen; warum wird dann Düsseldorf nicht "zur Kenntnisnahme" eingebunden?
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Schreib doch mal an unsere Politiker, allen voran CDU/CSU , SPD, FDP, die sind doch Schuld an allem!
Die haben uns das eingebrockt, hauptsächlich die SPD mit dieser Dreyer!
Was das Land tut, ist das eine, was die lokale Ebene tut, das andere, und die lokale Ebene hat nicht die Befugnis, sich über die Vorgaben der Bundes- und EU-Ebene hinwegzusetzen.
Im übrigen: Die EU-Kommission, das EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte wissen genau was hier abgeht!
Aber das interessiert die nicht, sonst hätten die längst was unternommen, da Deutschland aber der Größte Einzahler
in die EU ist darf darf man Deutschland bloß nicht verärgern!
Ja; die wissen das sicherlich, aber auch Europa darf nur im Rahmen seiner Befugnisse handeln.
Wie viele Bürgerbeschwerden hat es denn in Brüssel? Damit fängt deren Tun in Belangen der Bürgerrechte an.
Wie viele Beschwerden der ÖRR-Wettbewerber hat es in Brüssel? Damit fängt deren Tun in Belangen des Beihilferechts an, etc.
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Da geht aber einiges am Thema vorbei:
Die Erzwingungshaft ist nur dazu da dass er die eidesstattliche Versicherung (Vermögensverzeichnis) abgibt.
Wenn er pfandlos ist oder nicht auf den Vollstreckungsbeamten reagiert hat (dann weiß natürlich niemand wie die Vermögensverhältnisse sind und es wird vermutet, dass er diese nicht offenlegen will) dann ergeht natürlich (zurecht) ein Haftbefehl. Der wird natürlich auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Das scheint ihn aber nicht zu stören wenn es keine Nachteile für ihn bringt.
Wenn er tatsächlich nichts hat kann er die weitere Vollstreckung vermeiden indem er entweder die e.V. abgibt (oder die Zeit absitzt).
Erst dann wird die Vollstreckung zeitweise eingestellt weil dann möglicherweise klar ist dass sie nichts bringt.
Sofern sich neue Anhaltspunkte ergeben (z.B. für Vermögen oder Arbeitsplatzwechsel usw) oder nach 3 Jahren (dann wird vermutet dass sich Änderungen ergeben haben könnten) gehts wieder von vorne los.
Natürlich ist es Geschmackssache wie die Rundfunkanstalt handelt und reagiert...
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In der aktuellen Corona-Krise stellt sich aber doch ganz generell die Frage, ob eine Erzwingungshaft (so sie überhaupt rechtlich durch Auskunftsverweigerung begründet ist) nicht der Verhältnismäßigkeit widerspricht.
Die Menschen sollen Abstand halten und möglichst Kontakte vermeiden, andererseits wird unnötiger Weise ein Mensch in Haft genommen, ohne daß eine Straftat vorlag, also die anderen Bürger vor einer gefährlichen Person geschützt werden müßten.
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Wenn er pfandlos ist oder nicht auf den Vollstreckungsbeamten reagiert hat (dann weiß natürlich niemand wie die Vermögensverhältnisse sind und es wird vermutet, dass er diese nicht offenlegen will) dann ergeht natürlich (zurecht) ein Haftbefehl. Der wird natürlich auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
In dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass bei der Praxis der Entstehung der Rundfunkbeitragsschuld vom Beitragsservice ohne Beteiligung des " Schuldners" angenommen wird, dass er zahlungsfähig ist, wenn er nichts Gegenteiliges angibt. Das "automatisch zum Schuldner werden, weil man nichts einwendet" widerspricht meines Erachtens grundrechtlichen Prinzipien. (Betrifft die Härtefallanträge/ Befreiungen nach RBStV).
Um diese fehlenden Auskünfte zu erzwingen, gibt es den § 12 RBStV, (speziell Abs (1) 2.) nach dem fehlende Angaben zur Beitragspflicht mit Verfolgung als Ordnungswidrigkeit erzwungen werden können. Das wurde niemals angewendet bzw. wird mit der direkten Vollstreckung übergangen!
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Da geht aber einiges am Thema vorbei:
Die Erzwingungshaft ist nur dazu da dass er die eidesstattliche Versicherung (Vermögensverzeichnis) abgibt.
Nö, da geht nix am Thema vorbei, denn der Grund dafür ist die nicht geleistete Rundfunkfinanzierung durch den Bürger, der hier u. U. Rundfunknichtinteressent bzw. Rundfunknichtnutzer ist und von seinem europäischen Recht als Verbraucher Gebrauch gemacht hat, auf Nichtbestelltes, (hier: eine nichtbestellte Rundfunk-Dienstleistung), nicht zu reagieren und damit auch keine Zustimmung zu erteilen, daß seine pers. bez. Daten rechtmäßig bspw. durch Rundfunk wie Staat verwendet werden dürfen.
Handelt es sich um eine rundfunkferne, also rundfunknichtnutzende Person, greifen die europäischen Grundrechte aus Art. 11 GrCh und Art. 10 EMRK wegen "without interference by puplic authority" als auch Art. 8 GrCh mit Rückhalt in Art 16 EUV wegen dem Schutz pers. bez. Daten natürlicher Personen voll durch.
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Da geht aber einiges am Thema vorbei:
Die Erzwingungshaft ist nur dazu da dass er die eidesstattliche Versicherung (Vermögensverzeichnis) abgibt.
Wenn er pfandlos ist oder nicht auf den Vollstreckungsbeamten reagiert hat (dann weiß natürlich niemand wie die Vermögensverhältnisse sind und es wird vermutet, dass er diese nicht offenlegen will) dann ergeht natürlich (zurecht) ein Haftbefehl. Der wird natürlich auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Das scheint ihn aber nicht zu stören wenn es keine Nachteile für ihn bringt.
Wenn er tatsächlich nichts hat kann er die weitere Vollstreckung vermeiden indem er entweder die e.V. abgibt (oder die Zeit absitzt).
Erst dann wird die Vollstreckung zeitweise eingestellt weil dann möglicherweise klar ist dass sie nichts bringt.
Sofern sich neue Anhaltspunkte ergeben (z.B. für Vermögen oder Arbeitsplatzwechsel usw) oder nach 3 Jahren (dann wird vermutet dass sich Änderungen ergeben haben könnten) gehts wieder von vorne los.
Natürlich ist es Geschmackssache wie die Rundfunkanstalt handelt und reagiert...
Das Vollstreckungsersuchen gibt als Grundlage der Vollstreckung lediglich wörtlich Festsetzungsbescheide an.
Die betriebene Vollstreckung ist aber unzulässig, weil nicht alle Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Eine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist ein Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 VwVG NRW).
§ 6 VwVG NR bestimmt:
(1) Voraussetzungen für die Vollstreckung sind:
1. der Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist; dieser ist auch dann erforderlich, wenn er gegen den Schuldner wirkt, ohne ihm bekanntgegeben zu sein,
In der Verwaltungsvorschrift zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VV VwVG NRW) ist bestimmt:
6.1.2
Der Leistungsbescheid ist, wenn und soweit er eine öffentlich-rechtliche Geldforderung zum Gegenstand hat, Verwaltungsakt. Er wird mit der Bekanntgabe an den Vollstreckungsschuldner wirksam und kann mit Widerspruch und anschließender Klage beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Bei der Beitreibung zugelassener privatrechtlicher Forderungen tritt an die Stelle des Leistungsbescheides die Zahlungsaufforderung. Die Zahlungsaufforderung muss ebenso wie der Leistungsbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 37 VwVfG NRW) (siehe Nr. 6.1.2.1).
6.1.2.1
Der Leistungsbescheid muss die ausdrückliche Aufforderung an den Vollstreckungsschuldner enthalten, die geschuldete, der Höhe und dem Grunde nach genau zu bezeichnende Leistung bei einer ebenfalls genau zu bezeichnenden Zahlstelle zu bewirken. Gegenüber einem Duldungsschuldner (§ 4 Abs. 2 und § 10 VwVG NRW) muss er die Aufforderung enthalten, zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in die näher bezeichnete Vermögensmasse die Begleichung der Schuld zu veranlassen. Der Leistungsbescheid muss auch erkennen lassen, ob die Leistung bereits fällig ist oder wann sie fällig wird.
Diesen Anforderungen genügen die im Namen des WDR erlassenen Festsetzungsbescheide über Rundfunkbeiträge regelmäßig nicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß v. 11.02.2016, Az. 4 B 1.16 bestätigt, daß es sich bei einem Beitragsfestsetzung und einem Leistungsgebot um zwei selbständige Regelungen handelt, die jede für sich mit dem Widerspruch angefochten werden können. Das BVerwG definiert weiterhin:
Mit der Beitragsfestsetzung wird eine verbindliche Entscheidung über den Beitragsanspruch und den Beitragsschuldner getroffen (vgl. Cöster, in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl. 2009, § 155 Rn. 13) und mit dem Leistungsgebot eine Zahlungspflicht angeordnet. Dementsprechend erstreckt sich die Bindungswirkung der Beitragsfestsetzung auf den im Beitragsbescheid bezeichneten Beitragsschuldner sowie auf den angegebenen Beitrag nach Art und Höhe (vgl. Cöster, in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl. 2009, § 155 Rn. 18) und diejenige des Leistungsgebots auf die Pflicht zur Beitragszahlung.
VG Gießen, Beschluss vom 10.07.2009 - 8 L 1315/09.GI
Fundstelle openJur 2012, 31948
Leistungsgebot ist die Aufforderung der Behörde an den Vollstreckungsschuldner, die geschuldete Leistung innerhalb einer bestimmten Frist vorzunehmen (vgl. Tipke/Kruse, AO, Stand 2009, Rdnr. 4 zu § 254). Damit muss das Leistungsgebot Angaben darüber enthalten, wann, wo und wie die Leistung zu bewirken ist (Tipke/Kruse, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 254; Pahlke/Koenig, AO, 2004, Rdnr. 8 zu § 254). Hierzu ist eine unmissverständliche ausdrückliche Aufforderung für die Leistung erforderlich (Tipke/Kruse, a.a.O.; Pahlke/Koenig, a.a.O.).
...
Im Steuerrecht ist bei der Heranziehung einer Abgabe regelmäßig zu unterscheiden zwischen zwei rechtlich selbständigen Regelungen, nämlich einerseits der Festsetzung der entstandenen Abgabe und andererseits des Leistungsgebotes (z. B. OVG NW, U. v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08 -, juris, Rdnr. 37; Bayer. VGH, U. v. 10.08.2000 - 6 B 96.2367 -, juris, Rdnr. 18, Tipke/Kruse, a.a.O., Rdnr. 4 ff. zu § 254; Pahlke/Koenig, a.a.O., Rdnr. 5 zu § 254). Während mit der Festsetzung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) HessKAG i.V.m. § 155 AO über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Steueranspruchs entschieden wird (vgl. OVG NW, a.a.O., Rdnr. 38; Pahlke/Koenig, a.a.O., Rdnr. 16 zu § 155), erschöpft sich das Leistungsgebot in dem „Befehl“, eine bestimmte Leistung zu erbringen, zu welcher der Schuldner auf Grund der vorangegangenen Festsetzung verpflichtet ist (OVG NW, a. a. O., Rdnr. 41). Damit ist das Leistungsgebot Voraussetzung für den Beginn der Vollstreckung (Tipke/Kruse, a. a. O., Rdnr. 7 zu § 254; Pahlke/Koenig, a.a.O., Rdnr. 6 zu § 254).
Die Festsetzungsbescheide des WDR über Rundfunkbeiträge sind aber regelmäßig nicht mit einem Leistungsgebot verbunden. Es handelt sich also allein um Festsetzungsbescheide, die nach den oben zitierten gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen nicht Gegenstand einer Verwaltungsvollstreckung sein können.
Da die Vollstreckung nicht auf der Grundlage eines Leistungsbescheids erfolgt sind Vollstreckungsmaßnahmen und erst recht eine darauf beruhende Inhaftierung rechtswidrig und zu unterlassen.
Die Vollstreckung der Erzwingungshaft ist insbesondere auch mit dem zwingend zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, weil es mit der Einholung von Drittauskünften und der Durchsuchung der Wohnräume deutlich mildere Mittel gibt zur Durchsetzung der Ansprüche des Gläubigers gibt. Ein milderes, gleich wirksames Mittel für die Verwirklichung des Gesetzeszwecks, einen Schuldner ohne größeren Aufwand zu richtigen und vollständigen Vermögensangaben anzuhalten und diese Angaben zu überprüfen, ist nicht ersichtlich (BGH, Beschluß v. 22.01.2015, I ZB 77/14).
Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO sind nach Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Sie sind erst dann nicht erforderlich, wenn aus den Angaben des Schuldners oder anderen offensichtlichen Umständen deutlich wird, daß die Drittauskünfte zu keiner auch nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers führen können. (BGH, Beschluß vom 22. Januar 2015, I ZB 77/14)
Die Vollstreckung eines Haftbefehls ist auch kein milderes Mittel im Verhältnis zum Erlaß und der Vollstreckung einer Durchsuchungsanordnung. Gegenüber der Verhaftung des Schuldners ist das Betreten der Wohnung lediglich zum Zwecke der Durchsuchung, ob sich darin pfändbare Gegenstände finden lassen, der mildere Eingriff. (LG Hamburg, Beschl. v. 08.02.2010, 332 T 20/10)
Der Gläubiger ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet, das zunächst mildeste Mittel anzuwenden, bevor er überhaupt zu dem Mittel der Erzwingungshaft greifen darf. Dies hat die Stadtkasse nicht beachtet.
Das Vorgehen der Stadtkasse ist auch deshalb rechtswidrig, weil die Stadtkasse insoweit nicht das ihr obliegende Ermessen ausgeübt hat. In § 5a VwVfG NRW ist bestimmt, daß das Verfahren der Zwangsvollstreckung sich für die Vollstreckungsbehörde nach § 284 der Abgabenordnung richtet.
Die Vollstreckungsbehörde ist, auch wenn der Vollstreckungsschuldner ohne ausreichende Entschuldigung in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft anberaumten Termin nicht erschienen ist, gemäß § 284 Abs. 8 Satz 1 AO nicht verpflichtet, die Anordnung der Haft zur Erzwingung der Abgabe zu beantragen. Durch die Worte „kann … beantragen“ räumt das Gesetz der Vollstreckungsbehörde Ermessen ein, ob sie den Antrag beim Amtsgericht stellt oder ob sie ihn – obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen – nicht stellt. Dieses Ermessen hat sie gemäß § 40 VwVfG NRW entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Eben dies, nämlich ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist oder ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind, unterliegt auch der gerichtlichen Überprüfung; ein Ermessensfehler führt zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts. (FG Köln, Beschluß v. 12.10.2016, 3 V 593/16)
Im vorliegenden Fall ist die den Gläubiger vertretende Vollstreckungsbehörde also gesetzlich verpflichtet, zunächst das jeweils mildeste Mittel zur Durchsetzung der Forderung anzuwenden. Die Vollziehung eines Haftbefehls ohne daß zuvor die Gerichtsvollzieherin mit der Einholung von Drittauskünften gem. § 802l ZPO beauftragt wurde und ohne in dem Fall, in dem die Drittauskünfte keine neuen Erkenntnisse gebracht haben, der Erlaß und die Vollstreckung einer Durchsuchungsanordnung, stellt einen eklatanten Nichtgebrauch des der Vollstreckungsbehörde obliegenden Ermessens dar.
Zudem hat die Stadtkasse aber auch nicht beachtet, daß es an überhaupt an einer Vollstreckungsgrundlage fehlt. Denn der WDR beruft sich in seinem Vollstreckungsersuchen auf angeblich vollstreckbare Festsetzungsbescheide. In § 6 VwVG NRW ist aber bestimmt, daß das Vorliegen von Leistungsbescheiden eine zwingende Voraussetzung für die Vollstreckung ist und ohne diese eine Vollstreckung nicht stattfinden darf. Diese Ansicht entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung.
Der Festsetzungsbescheid ist ein feststellender Verwaltungsakt i. S. v. § 80 Abs.1 Satz 2 VwGO, da er feststellt, daß die sachliche Beitragspflicht in Höhe von insgesamt xxx.xx € entstanden ist. Über die Festsetzung hinaus enthält er aber noch keine weitere Regelung, insbesondere hinsichtlich eines Leistungsgebotes bzw. der Fälligkeit des Beitrages. Sein Regelungsgehalt geht über die Festsetzung nicht hinaus. Damit beinhaltet der Festsetzungsbescheid auch keine Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten i. S. v. § 80 Abs. 2 Nr.1 VwGO, [..] Denn Anforderung i. S. v. § 80 Abs.2 Nr. 1 VwGO ist nicht die bloße Festsetzung, ohne daß ein Leistungs- oder Heranziehungsbescheid ergeht (vgl. Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 2. Auflage, § 80 Rn.30).[VG Gera, 06.05.2004, 5 E 71/04 GE]
Sofern die Stadtkasse der Argumentation des WDR folgen sollte, bei den Festsetzungsbescheiden handele es sich um vollstreckbare Titel, so hat die Stadtkasse hierfür die gesetzliche Grundlage unter Nennung des Gesetzes und der Fundstelle innerhalb des Gesetzes nachzuweisen. Der WDR selbst sah sich bisher nicht in der Lage, diesen Nachweis zu erbringen.
Hierüber möge ein gerichtsvollzieher nachdenken, bevor er sich in unreflektierter Weise äußert.
der querkopf
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Sofern die Stadtkasse der Argumentation des WDR folgen sollte, bei den Festsetzungsbescheiden handele es sich um vollstreckbare Titel, so hat die Stadtkasse hierfür die gesetzliche Grundlage unter Nennung des Gesetzes und der Fundstelle innerhalb des Gesetzes nachzuweisen. Der WDR selbst sah sich bisher nicht in der Lage, diesen Nachweis zu erbringen.
Wobei hier ja schon Bundesfinanzhof wie auch Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht präzisierend aktiv geworden sind; erinnert sei an BFH VII B 151/85, wonach die "ersuchte Behörde", hier also die Stadtkasse bzw. die Bürgermeisterin, von Amts wegen verpflichtet ist, in jedem Stadium der Vollstreckung die Vollstreckungsvoraussetzungen gegenüber dem Vollstreckungsschuldner einzuhalten; erste Vollstreckungsvoraussetzung ist das Vorliegen eines Titels. Und hier greift dann BGH KZR 31/14, da alle dt. ÖRR "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" sind und sich selbst schlicht keine Titel ausstellen dürfen/können, weil Selbsttitulierung verfassungswidrig ist, wie das BVerfG in 1 BvL 8/11 bereits für Recht erkannte.
Die genannten Entscheidungen sind im Forum thematisiert worden.
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Das sind aber überwiegend Vermutungen, wir wissen ja nicht was die Stadtkasse bisher veranlasst hat oder nicht.
Außerdem ist das e.V. ein Verfahren bei Gericht wofür nicht mehr der Vollstreckungsbeamte der Stadt
zuständig ist sondern der Gerichtsvollzieher des zuständigen Amtsgerichtes.
Das heißt im Regelfall hat die Stadtkasse das Verfahren wegen Erfolglosigkeit zurück an die Rundfunkanstalt gegeben und diese beantragt das weitere Verfahren bei Gericht.
Wenn der Schuldner bei Gericht nicht erscheint prüft -ein Richter- ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen und erlässt dann ggf. einen Haftbefehl.
Da sich der Schuldner offensichtlich gegen nichts gewehrt hat verwundert mich der Fortgang nicht.
Außerdem bekommt er eine Einzelzelle in einer speziellen Abteilung für Erzwingungshaft ohne dass er mit weiteren Insassen -auch nicht Straftätern- in Kontakt kommen kann, sodass sich das Problem Corona eigentlich nicht stellt.
Was mich eher wundert ist dass offenbar in keiner Zeitung bisher darüber berichtet wurde....
(aber vielleicht ist das ganze doch für die Presse nicht so bedeutsam?)
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Die Analyse ist immer wichtig. Das hilft dem Opfer aber wenig.
Wer gegen dies weitere Unrecht streiten will, muss handeln.
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Das geht auch anonym - also nur keine Besorgnis vortäuschen.
Ideen zum Wie, um das Opfer vermutlich nach 1 Woche Medienrummel da raus zu holen:
Mein Beitrag in diesem Thred 25. Febr. 2021 17h05
Jedermann kann da auf Seite 2 seines Schreibens beliebig lange Meinungen zur Rechtslage einfügen, Dieser Thread bietet Anregungen.
Bei Briefversand von Kopien an die Presse hilft es ungemein, rechtliche Gesichtspunkte reinzuschieben. Egal, wie stichhaltig, der Allrounder-Journalist kann das sowieso nicht einschätzen, ist aber froh, wenn ihm das Rückhalt gibt, den Skandal anzuprangern.
Ein intern vereintes Team ist zur Zeit unter Vollbelastung
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für eine kommende Serie von Verfassungsbeschwerden, je 700 Seiten, um alles neu aufzurollen nach den gewandelten Rahmenbedingungen im Internet-Zeitalter.
=== Also deshalb die Bitte an andere, ===
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bei der Bearbeitungs-Front aktiv zu werden. Wer es macht, findet ja mehr soziale Anerkennung in unserer "Familie" als nur durch einen Kommentar hier im Thread (was natürlich ebenfalls klarstellend hilft).
Das verschickte Schreiben an den Intendanten des WDR kann hier ja im Thread erscheinen, sofern die Moderatoren nicht dagegen Sprechendes erkennen.
Man kann es gleich auch in Kopie an die Landesregierung schicken in NRW, Antrag an die dortige Recthsaufsicht, einzuschreiten: Fehlende Verhältnismäßigkeit und Schädigung des rechtsstaatlichen Ansehens von Politik und WDR - "nix gutt fürr Bunndagswal" Herbst 2020. "Särr gutt fürr AfD" - wollt ihr das?
Es gibt für Streiten für den Rechtsstreit keine Belohnung, kein Geld, keinen Ruhm.
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Man macht das für sich selbst, für seine innere Würde, offizieil altruistisch, aber es gibt da so Theorien, wonach der Altruismus die höchste Vollendung von Egoismus sei.
Oder ganz einfach, hier geschieht jemandem Unrecht, er ist zur Zeit inhaftiert wehrlos. Jetzt sind die anderen gefragt, ihn da rauszuholen. Wer Zeit hat zum Handeln, bitte handeln.
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Das sind aber überwiegend Vermutungen, wir wissen ja nicht was die Stadtkasse bisher veranlasst hat oder nicht.
Außerdem ist das e.V. ein Verfahren bei Gericht wofür nicht mehr der Vollstreckungsbeamte der Stadt
zuständig ist sondern der Gerichtsvollzieher des zuständigen Amtsgerichtes.
Das heißt im Regelfall hat die Stadtkasse das Verfahren wegen Erfolglosigkeit zurück an die Rundfunkanstalt gegeben und diese beantragt das weitere Verfahren bei Gericht.
Wenn der Schuldner bei Gericht nicht erscheint prüft -ein Richter- ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen und erlässt dann ggf. einen Haftbefehl.
Da sich der Schuldner offensichtlich gegen nichts gewehrt hat verwundert mich der Fortgang nicht.
Außerdem bekommt er eine Einzelzelle in einer speziellen Abteilung für Erzwingungshaft ohne dass er mit weiteren Insassen -auch nicht Straftätern- in Kontakt kommen kann, sodass sich das Problem Corona eigentlich nicht stellt.
Was mich eher wundert ist dass offenbar in keiner Zeitung bisher darüber berichtet wurde....
(aber vielleicht ist das ganze doch für die Presse nicht so bedeutsam?)
Die unbewiesenen Vermutungen liegen auf der Seite von gerichtsvollzieher.
Da hier zum Glück nicht alles im Forum öffentlich breitgetreten wird, darf ich aber anmerken, daß es Forenmitglieder gibt, denen die Fakten gesichert bekannt sind. Und diese Fakten sind:
Das Verwaltungsvollstreckungsverfahren befindet sich vollständig in der Hand der Vollstreckungsbehörde.
Diese hat sofort für den Fall der Verweigerung der VA den Haftbefehl beantragt
Der Auftrag, Drittauskünfte einzuholen oder die Durchsuchung durchzuführen, wurde nicht erteilt.
Auch Deine Aussagen zur Rolle des Gerichts lassen erhebliche Kenntnislücken erkennen.
Im Verwaltungsvollstreckungsverfahren ist allein die Vollstreckungsbehörde Herrin des Verfahrens.
Die in dem Haftanordnungsantrag der Vollstreckungsbehörde der Stadt Borken liegende Regelung ist auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet (BFH, Beschlüsse vom 29.10.1985 VII B 69/85, BStBl II 1986, 236 und vom 25.1.1988 VII B 85/87, BStBl II 1988, 566). Es handelt sich nur im Verhältnis zwischen der Vollstreckungsbehörde und dem Amtsgericht um einen verwaltungsinternen Vorgang ähnlich der Amtshilfe (§§ 111 ff. AO). Die Außenwirkung tritt dadurch ein, daß der Antrag nach § 284 Abs. 8 Satz 1 AO von der Vollstreckungsbehörde dem Vollstreckungsschuldner bekannt gegeben wird. (siehe FG Köln, Beschluß v. 12.10.2016, 3 V 593/16)
Der Haftanordnungsantrag ist eine hoheitliche Maßnahme, die die Stadt Borken als Vollstreckungsbehörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffen hat und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Das Amtsgericht hat im Zeitpunkt der Anordnung der Erzwingungshaft den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (vgl. BVerfGE 48, 396 <400 ff.>; 61, 126 <135>; 43, 101 <106> zur Erzwingungshaft nach § 96 OWiG; zur grundsätzlichen Beachtung bei § 901 ZPO a.F. bzw. nunmehr § 802g ZPO vgl. Münzberg, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 901 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 802g Rn. 4a; Sternal, in: Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl. 2015, § 802g ZPO Rn. 13). Dabei erstreckt sich die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht nur auf das „Ob”, sondern auch auf das „Wie”, also die Dauer der Erzwingungshaft. Daher hat das Gericht aus verfassungsrechtlicher Sicht auch zu bedenken, ob bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und bei einer Gesamtbetrachtung die Anordnung der Erzwingungshaft gemäß § 802g ZPO für eine Dauer bis zu sechs Monaten verhältnismäßig ist, das heißt ob auch bei Ausschöpfung der Höchstfrist die Erzwingungshaft verhältnismäßig wäre. (vgl. BVerfG, Beschluß v. 03.11.2017, 2 BvR 2135/09)
Dies hat das Amtsgericht aber unterlassen, denn dem eingelegte Rechtsmittel der Erinnerung wurde lt. Aussage der Gvin nicht abgeholfen. Der schriftliche Beschluß liegt aber noch nicht vor.
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Das Verwaltungsvollstreckungsverfahren befindet sich vollständig in der Hand der Vollstreckungsbehörde.
Diese hat sofort für den Fall der Verweigerung der VA den Haftbefehl beantragt
Der Auftrag, Drittauskünfte einzuholen oder die Durchsuchung durchzuführen, wurde nicht erteilt.
Es liegt im Forum ein Schreiben vor, das darauf hinweist, dass nicht die Vollstreckungsbehörde, sondern die LRA (BR) bestimmt, wie weiter verfahren werden soll:
01.04.2015
An die Gerichtsvollzieherverteilerst
...
Vollstreckungsersuchen des Bayerischen Rundfunks
...
Kommt der/die Beitragsschuldner(in) der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach und beträgt unsere Forderung mindestens 500,00 EUR, beantragen wir bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern die in § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO bestimmten Daten zu erheben bzw. abzurufen. Ein Haftbefehl gem. § 802g Abs. 1 ZPO wird vorerst nicht beantragt.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=14249.0;attach=5779;image
Die LRA, hier der Bayerische Rundfunk, hat offensichtlich doch die Möglichkeit, mildere Mittel "in Auftrag zu geben". Der WDR behauptet hingegen, er hätte mit der Verhaftung nichts zu tun. Liegt es an den unterschiedlichen Landesgesetzgebungen?
Edit "Bürger": Das Vollstreckungsersuchen im Fall Borken sieht anders aus.
Bitte unbedingt beachten, dass u.a. in Bayern wie auch in Sachsen die Vollstreckung direkt durch die Rundfunkanstalten an die Gerichtsvollzieher gegeben wird, wohingegen in den meisten anderen Bundesländern die Vollstreckung an die örtlichen Stadtkassen übergeben wird, welche dann "nach ihrem Gusto" den GV beauftragen. Insofern ist der Fall Borken/NRW (leider?) nicht vergleichbar mit Bayern. Dennoch bliebe ggf. die Frage, ob die Rundfunkanstalt in ihren Vollstreckungsersuchen nicht explizit die Erzwingungsfaft ausschließen könnte. Mglw. nehmen die Rundfunanstalten "billigend" in Kauf, dass - ohne es der Rundfunkanstalt direkt "vorwerfen" zu können - durch die örtlichen Vollstreckungsstellen zur Not eben auch eine unverhältnismäßige Haft beantragt wird.
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Es liegt im Forum ein Schreiben vor, das darauf hinweist, dass nicht die Vollstreckungsbehörde, sondern die LRA (BR) bestimmt, wie weiter verfahren werden soll:
[...]
Die LRA hat offensichtlich die Möglichkeit, mildere Mittel anzuwenden. Der WDR missachtet das mit der Ausrede resp. Lüge, er hätte mit der Verhaftung nichts zu tun.
Die Anwendung milderer Mittel trifft auch für Baden-Württemberg und möglicherweise in weiteren Bundesländern zu. Möglicherweise missachtet nicht nur der WDR die Möglichkeit einer verhältnismäßigen Vorgehensweise, sondern auch die Stadt Borken.
Bei der verantwortlichen Behördenleiterin und Bürgermeisterin der Stadt Borken könnte nachgefragt werden, welchen Vollstreckungserfolg sie sich von der Verhaftung eines Bürgers ohne Vermögen verspricht.
Edit "Bürger": Das Vollstreckungsersuchen im Fall Borken sieht anders aus.
Bitte unbedingt beachten, dass u.a. in Bayern, Sachsen und wohl auch in Baden-Württemberg die Vollstreckung direkt durch die Rundfunkanstalten an die Gerichtsvollzieher gegeben wird, wohingegen in den meisten anderen Bundesländern die Vollstreckung an die örtlichen Stadtkassen übergeben wird, welche dann "nach ihrem Gusto" den GV beauftragen. Insofern ist der Fall Borken/NRW (leider?) nicht vergleichbar mit Bayern/ Sachsen/ Baden-Württemberg. Dennoch bliebe ggf. die Frage, ob die Rundfunkanstalt in ihren Vollstreckungsersuchen nicht explizit die Erzwingungsfaft ausschließen könnte. Mglw. nehmen die Rundfunanstalten "billigend" in Kauf, dass - ohne es der Rundfunkanstalt direkt "vorwerfen" zu können - durch die örtlichen Vollstreckungsstellen zur Not eben auch eine unverhältnismäßige Haft beantragt wird.
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Edit "Bürger": Das Vollstreckungsersuchen im Fall Borken sieht anders aus.
Bitte unbedingt beachten, dass u.a. in Bayern, Sachsen und wohl auch in Baden-Württemberg die Vollstreckung direkt durch die Rundfunkanstalten an die Gerichtsvollzieher gegeben wird,
Wäre dieses aber nicht direkt Amtsanmaßung durch die LRA?
Edit "Markus KA":
Das wäre aber ein anderes Thema.
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BILD wurde informiert. Wie wäre es, wenn die empörten Mitstreiter auch andere Zeitungen anschreiben. !!!!
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Ich habe soeben eine Info über den Fall an Alsterfilm Hamburg /Holger Kreymeier gemailt.
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Jetzt wird von Streitern geschossen - "wir schaffen das",
Vor allem dies hilft dem Inhaftierten, der fast nicht mehr handeln kann.
Zum Wie wird jeder Mitstreiter seine eigenen Vorstellungen haben und die Verschiedenheit ist die Stärke.
Meine Erwägung nochmals beigetragen:
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- siehe im Thread Freitag 26. Februar 14h12
- Textidee - direkt an Buhrow: Donnerstag 25. Februar 17h05 (und Kopien an die Presse)
Vorzugsweise immer den Intendanten einbeziehen. Sein Image-Bedarf ist unermesslich und man muss fordern, dass er einzugreifen hat. Sein Image braucht er, um seine nahezu 2 BKG zu rechtfertigen. (BKG = Bundeskanzlerin-Gehalt)
Rechtslogik hierbei: WDR ist öffentlich-rechtlich, aber kein Recht auf Beamtenstatus. Also ist der Firmen-Chef der Alleinverantwortliche gegen wichtige Mängel.
Wenn sein Image wird "Kerkermeister", bricht seine heile Welt zusammen - und seine 2 BKG sind in Gefahr.
Also sobald er in dieser Sachen persönlich durch die Presse angegriffen wird, ist der Inhaftierte vermutlich binnen 48 Stunden wieder frei.
Wer entscheidet über den Haftbefehl?
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Aber ganz selbstverständlich der Gläubiger. Wenn der Gläubiger die Erzwingungshaft ablehnt, findet keine statt beziehungsweise endet sie.
Schließlich kann der Gläubiger ja auch jederzeit binnen 1 Std. den Vollstreckungsauftrag zurückziehen - Fax genügt - und dem Inhaftierten wird sofort die Tür ins Freie geöffnet.
Damit wird also alle etwaige Schutzbehauptung zur Makulatur, die Gemeinde entscheide die Verhaftung autonom.
Wer trägt die hohen Kosten? WDR oder die Gemeinde? Egal.
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Diese sind sicherlich oberhalb "Rundfunkabgabe seit 2013", als uneinbringlich anzusehen, so dass auch die Frage der Veruntreuung von Ressourcen in Betracht kommt. Ein privater Gläubiger "darf" das als "Kopfsache". Öffentlich-rechtlich muss eine Ausgabe durch verhältnismäßige Einnahmenaussicht legitimiert werden.
Man darf also auch die Frage stellen, wer wohl öffentlich-rechtliche finanzielle Ressourcen in den sicheren Verlust schickt. Da dürfte so manch einer der beteiligten Rechtskenner zurückzucken.
Wir dürften das Wochenende haben zum Wirbeln.
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ohne dass der Gegner handlungsfähig ist für Verwässerung des Problems.
Aufhebung kann vermutlich frühstens Montag erfolgen.
Das Wochenende ist gut, den Skandal in seiner Unvorstellbarkeit zum Thema zu machen, Bevor der Gegner ihn durch rasche Aktion vertuschen kann.
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Wer entscheidet über den Haftbefehl?
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Aber ganz selbstverständlich der Gläubiger. Wenn der Gläubiger die Erzwingungshaft ablehnt, findet keine statt beziehungsweise endet sie.
So einfach ist das eben nicht; gegenüber dem Vollstreckungsschuldner hat die "ersuchte Behörde" die volle Verantwortung, niemand anders. BFH VII B 151/85. Die Verantwortung der "ersuchenden Behörde" besteht "nur" darin, korrekte Angaben zu liefern.
Wenn es in NRW so ist, daß sich die "ersuchende Behörde", die in Echt ja ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" ist, (BGH KZR 31/14), direkt an den Gerichtsvollzieher wenden darf, geht das zwar klar an den Bundes- und Europavorgaben der Gesetzgebung und von BVerfG wie EuGH vorbei, (siehe erforderliche strukturelle Trennung zw. hoheitlich und nicht-hoheitlich, die nicht gegeben ist, da der BS weder vom Gesetzgeber geschaffen, noch rechtsfähig ist und der WDR als in Wettbewerb stehendes Unternehmen keine hoheitlichen Befugnisse hat, siehe BFH V R 32/97), aber die Verantwortung hat hier klar der Gerichtsvollzieher bzw. dessen Gericht, jenachdem, wer hier die vom WDR als "ersuchender Behörde" beauftragte "ersuchte Behörde" angesehen werden kann.
Zudem ist weiterhin zu berücksichtigen, daß alle LRA schon wegen BFH V R 32/97 keine hoheitlichen Befugnisse haben können, denn wer in Wettbewerb steht, darf nur nicht-hoheitlich handeln; siehe eben auch BGH KZR 31/14. Insofern eben Amtsanmaßung aller LRA; was aber eben hier im Thema nicht zu diskutieren wäre. Aber die Prüfpflicht von Amts wegen auch dafür hat die "ersuchte Behörde", die muß sich hier kümmern.
Die einzelnen fachgerichtlichen Ebenen hat es nicht ohne Grund; die Entscheidung einer fachgerichtlichen Ebene, für das Wirtschaftsrecht bspw. die Kartellsenate der Landgerichte und des Bundesgerichtshofes, sind für andere fachgerichtliche Ebenen und die Behörden gemäß den Bundesvorgaben bindend, da sie dafür schlicht keine Entscheidungskompetenz besitzen. Und für öffentliche Finanzen sind die Finanzgerichte incl. dem Bundesfinanzhof alleinig zuständig.
Alle Aussagen geben freilich nur meine persönliche Meinung wieder.
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Die Situation ist wohl wie folgt: - ohne volle Absicherung -
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Der Vollstreckungsgläubiger muss die Kosten tragen, hier der WDR.
Beim Auftrag kreuzt er an, ob beantragt wird, bei Fruchtlosigkeit die eidesstattliche Versicherung einzufordern.
Ferner, ob hierbei Erzwingung durch Haft vorzunehmen sei - kostet bei Verhaftung vermutlich mindestens etwa 3000 Euro, also mehr als die Rundfunkabgabe seit 2013 kumuliert.
Die ausführende Kommune ist nur durchleitend. Der Sender muss zahlen - die mehr oder weniger kostendeckenden Pauschalen.
Gesetzt den Fall, es ist so - wie hilft die Wissen wenig für die sofortige Freilassung?
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Der WDR darf dies nur, sofern er Anhaltspunkte für Vermögen hat, um die beträchtlichen Kosten vom Bürger zu erhalten. Hätte der WDR sie, so brauche er keine Vermögensauskunft. Hat er also nicht.
Die Vollstreckungsbehörde kann Bankkonten einsehen. Da ist also anscheinend nichts zu holen gewesen.
Damit wäre eine Erzwingungshaft nicht gedeckt durch ein legitimes Interesse,
- übersteigt das maximale Rundfunkabgabe-Geldinteresse - ,
sondern wäre mutmaßlich schikanös.
Das Verwendungsrecht der Rundfunkabgabe erlaubt diese Verwendungsart "Schikane" nicht.
Also ist der Intendant Buhrow verpflichtet, nach Kenntnisnahme sofortige Freilassung auszulösen; denn jeder weitere Tag kostet Geld - Größenordnung hier unbekannt, sagen wir, 500 Euro.
Hier die Rechrsauffassung: Verschleppen der Freilassung wäre Veruntreuung der Rundfunkabgabe. Sobald Buhrow es erfährt, muss er nicht nur im Einzelfall, sondern generell derartiges untersagen.
Wer dies in Briefen so formuliert, bitte sorgfältig vermerken,
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dass die Rechtslage laienhaft so vermutet wird und es der juristischen Prüfung anheim gestellt wird, ob gesichert sei, dass ein Tatbestand der Veruntreuung von Rundfunkabgabe ausscheide.
Wir können hier nicht für jedes Bundesland und jeder Vollstreckungskonstellation ein Fachgutachten leisten. Es genügt in der Regel, die Frage in den Raum zu stellen, um ein Zurückzucken auszulösen - weil die Rechtslage für derartige mehrschichtige Fragen nie vorausschauend voll abgesichert werden kann.
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Die Erzwingungshaft ist nur dazu da dass er die eidesstattliche Versicherung (Vermögensverzeichnis) abgibt.
Wenn er pfandlos ist oder nicht auf den Vollstreckungsbeamten reagiert hat (dann weiß natürlich niemand wie die Vermögensverhältnisse sind und es wird vermutet, dass er diese nicht offenlegen will) dann ergeht natürlich (zurecht) ein Haftbefehl. Der wird natürlich auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Nein, darum geht es nicht „nur“, sondern vor allem geht es darum, was man im Bereich der Menschenrechtsverletzung als „weiße Folter“ bezeichnet. Es geht darum solange psychischen Druck auf jemanden auszuüben, bis er eine Aussage oder ein Geständnis macht. Bei der Beugegenhaft geht es nur darum den Willen eines Menschen zu brechen, damit er endlich seinen Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag aufgibt. Um nichts anderes geht es den Verantwortlichen vom WDR. Denn die Aussage selbst, auch wenn sie an Eidesstatt erfolgt, hat letztendlich keinen Wert, da sie jederzeit mit der Begründung widerrufen werden kann, dass dieses Geständnis unter Zwang erfolgt ist. Daher werden die einzelnen Schritt der Verhaftung auch derart offen zelebriert, um den psychischen Druck immer weiter zu erhöhen, was beim Milgram-Experiment auch nicht anders läuft (dort Elektroschocks, hier Angst vor der Freiheitsberaubung). Die psychischen Folgen für Menschen, die auf diese Weise gebrochen wurden, können jedoch sehr gravierend sein, weshalb ich an dieser Stelle durchaus daran erinnern möchte, dass wir in Deutschland ein allgemeines Folterverbot haben. Gewinnen kann man hier nämlich nur, wenn man wirklich in Haft geht.
Zur „weißen Folter“ verweise ich auch mal auf folgende Informationen:
Als Weiße Folter gelten Foltermethoden, die vorrangig die Psyche des Folteropfers angreifen, zeitweise oder dauerhaft schädigen oder zerstören. Synonym wird beschönigend der Begriff Saubere Folter verwendet.
Aus: Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fe_Folter
Der Psychologe Rainer Mausfeld stellt in seinem Artikel Psychologie, ,weiße Folter‘ und die Verantwortlichkeit von Wissenschaftlern zur Methode und zum voranginge Ziel der weißen Folter fest (ebenda S. 229):
In den vergangenen Monaten wurden weitere Dokumente über die Art der ‚innovativen Verhörmethoden‘ bekannt, die in Guantánamo, Abu Ghraib und Bagram routinemäßig angewandt wurden. Diese Verhörtechniken sind, auch nach Einschätzung der gegenwärtigen US-Regierung, als Folter anzusehen. Da sie so konzipiert wurden, dass sie keine für die Öffentlichkeit unmittelbar erkennbaren Folgen hinterlassen, werden sie auch als ‚weiße Folter‘, ‚clean torture‘ oder ‚no-touch torture‘ bezeichnet.
Quelle: Psychologische Rundschau, 60 (4), 229–240.
https://econtent.hogrefe.com/doi/abs/10.1026/0033-3042.60.4.229
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Die ausführende Kommune ist nur durchleitend.
Und das ist halt der Trugschluß; die Verantwortung für die Einführung des Verfahrens, also für das In-Gang-Setzen, hat der Gläubiger; die Verantwortung für die Durchführung gegenüber dem Schuldner hat allein und vollständig die "ersuchte Behörde", die hier also zu 100% in Haftung und Schadensersatz genommen werden kann. Die "ersuchte Behörde" kann sich auch mit nichts herausreden, da Verantwortung "von Amts wegen"; die natürlichen Personen, die hier für diese "ersuchte Behörde" tätig sind, müssen sich eben hinreichend und ausführlich einlesen, ergo weiterbilden.
An der Normenhierarchie, also an der Einhaltung der Reihenfolge des auch auf Landes- und Kommunalebene als bindend gesetzten Europa- und Bundesrechts, ändert es absolut nichts, ob sich die natürlichen Personen, die für diese "ersuchte Behörde" tätig sind, hinreichend auskennen oder nicht; kraft ihres Amtes, das sie regelmäßig freiwillig übernommen haben, stehen sie für jeden Schaden voll in Haftung, den ihr berufliches Tun via dieser "ersuchten Behörde" bewirkt.
Siehe u. U. auch:
[Übersicht] Amtshaftung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30255.0.html
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kraft ihres Amtes, das sie regelmäßig freiwillig übernommen haben, stehen sie für jeden Schaden voll in Haftung, den ihr berufliches Tun via dieser "ersuchten Behörde" bewirkt.
Das mag ja sein, dass irgendwer für den entstandenen Schaden theoretisch haften muß. Jedoch gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die Vollstreckungsorgane wissen ganz genau, dass die armen GEZ-Schuldner in der Regel nicht die finanziellen Mittel haben um einen Spitzenanwalt, der nicht nach der Gebührenordnung abrechnet und auf dessen Kosten sie sitzen bleiben, zu engagieren. Weiterhin sind die Gerichte ja bekanntermaßen GEZ-blind, denen lässt man alles durchgehen, wie die Erfahrung zeigt.
Keine Chance für den GEZ-vollstreckten Normalbürger, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Dennoch immer weiter machen. Habe vorgestern wieder Erinnerung gegen meine Zwangsvollstreckung erhoben, der GV hat einen Fehler gemacht. Sehen wir, wie es ausgeht.
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Keine Chance für den GEZ-vollstreckten Normalbürger, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Seit dem
Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.msg211056.html#msg211056
gehen innerhalb des Geltungsbereiches des Unionsrechts alle juristischen Personen und jene natürlichen Personen, die für diese juristischen Personen die Verantwortung tragen, ein erhebliches finanzielles Risiko ein, sich über die darin genannten Regelwerke und ihre Bestimmungen, u. a. ja die EMRK und ihr Art. 10, hinwegzusetzen.
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gehen innerhalb des Geltungsbereiches des Unionsrechts alle juristischen Personen und jene natürlichen Personen, die für diese juristischen Personen die Verantwortung tragen, ein erhebliches finanzielles Risiko ein, sich über die darin genannten Regelwerke und ihre Bestimmungen, u. a. ja die EMRK und ihr Art. 10, hinwegzusetzen.
Alles klar, nur wer verfolgt das und wer urteilt das ab? Genau. Niemand.
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Mir scheint, daß diese Diskussion allmählich vom Kern des Themas abschweift und aus dem Ruder läuft. Thema ist Georgs Verhaftung und die mögliche(n) Reaktion(n) darauf, nicht das Vollstreckungswesen allgemein unter besonderer Beachtung der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen, oder das Europarecht. Das sollte an anderer Stelle hier im Forum diskutiert werden.
Dies um so mehr, als die voranstehenden Ausführungen zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen den Anschein hat, als ob die Autoren mit dem spezifische in NRW geltenden Recht nicht oder nicht vollkommen vertraut sind. Da scheint leider eine Menge Halbwissen und Vermutung mit im Spiel. Es wird offenbar das in Ländern sehr unterschiedliche anzuwendende Recht der Vollstreckung zusammen in einen Topf geworfen, ordentlich umgerührt, und das Gemisch dann auf dem Teller serviert. Das es nicht funktionieren kann, dann darauf eine juristische Argumentation aufzubauen, sollte eigentlich jedem einleuchten.
Damit es alle wissen: Georg ist nicht allein, er hat Unterstützung und Helfer, die ihn auch bei der gebotenen juristischen Gegenwehr unterstützen.
Allerdings werden Details hierzu nicht in der Öffentlichkeit preisgegeben. Die Maßnahmen müssen im Verborgenen ergriffen werden, denn es macht wenig Sinn, die strategischen Überlegungen und Winkelzüge dem Gegner vorab auf dem Silbertablett unter die Nase zu halten.
Das braucht auch ein wenig Zeit und Überlegung. Vor überstürztem und damit unüberlegtem Handeln muß hier dringend gewarnt werden, denn dann besteht allzu leicht die Gefahr, daß der Schuß auf den Gegner nach hinten losgeht und das Gegenteil von dem bewirkt, was eigentlich beabsichtigt war.
Wem das alles nicht schnell genug geht, dem empfehle ich die Lektüre des Romans „Die Entdeckung der Langsamkeit“ von Sten Nadolny (aber bitte im örtlichen, inhabergeführten Buchhandel kaufen oder bestellen, und nicht bei einer amerikanischen Datensammelkrake, die vorgibt, auch ein Buchhandel zu sein).
Es bedarf einer strikten Koordinierung der Maßnahmen. Derzeit sieht es aber nach der Strategie aus: Jeder macht, was er will, keiner macht, was er soll, aber alle machen mit.
Mit diesem Vorgehen werden wir aber keinerlei Erfolge erzielen. Der Elefant WDR wird seinen Hintern gegen das laue Lüftchen, das wir Gegenwind nennen möchten, richten und die auf ihn niederregnenden Tiraden an sich abprallen lassen — das macht ihn noch nicht einmal naß. Wer aber den Elefanten zur Strecke bringen will, der muß ihn beim Rüssel packen — und wir wissen alle, der Rüssel ist gefährlich, damit kann der Elefant auch den Angreifer töten. Also gilt es, wohlüberlegt und strategisch klug vorzugehen, um sich selbst nicht der Gefahr der endgültigen Niederlage auszusetzen.
Ich kann auch nur davor warnen, unkoordiniert und nach Gutdünken Journalisten mit Halbinformationen zu füttern, anstatt dort harte, überprüfbare Fakten zu dem aktuellen Vollstreckungsfall zu präsentieren. Ich habe mir das Video von Markus Mähler angeschaut und war ein wenig entsetzt, über die fehlenden Hintergrundinformationen und darüber, daß sich nicht mit dem Fall an sich auseinandergesetzt wurde, sondern alles (wieder einmal) auf die lang bekannte Kritik am Vorgehen bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags hinausliefen.
Lag es daran, daß Markus Mähler diejenigen Quellen, die wirklich etwas zu dem Fall selbst und zu Hintergrundinformationen beitragen konnten, nicht bekannt waren? Das gilt es, für die weitere Berichterstattung in den Medien unbedingt zu verhindern, denn das ist der Sache nicht dienlich.
Aus gutem Grund bitte ich daher dringend darum, daß von Euch kontaktierte Journalisten, die über den Fall berichten wollen, zunächst mit mir Kontakt aufnehmen, ggf. von dem jeweiligen als Initiator tätigen Forumsmitglied per PM vermittelt. Ich bekenne, daß mir die im Hintergrund in Georgs Sache tätigen Personen und die Sachverhalte bekannt sind und daß ich etwas dazu beitragen kann, damit eine derartige Berichterstattung den Prinzipien eines Egon Erwin Kisch folgt und den Biß eines Günter Wallraff hat.
Dabei sind Kontakte zu denjenigen Medien hilfreich und notwendig, die eine hohe Reichweite haben und deren journalistische Qualität und Reputation über jeden Zweifel erhaben ist: Spiegel, Zeit, FAZ, SZ, Tagesspiegel, Focus, FR — diese fallen mir spontan ein, es gibt sicher auch noch einige andere, die TAZ vielleicht. Mit der lokalen Tageszeitung, die über ihr Verbreitungsgebiet hinaus keine Leser in großer Zahl hat, ist uns nicht geholfen. Die von mir genannten Publikationen werden aber auch in den Parlamenten — bis hin zu Bundestag und Bundesrat — gelesen und beachtet.
Wer also hier Kontakte herstellen kann, der ist herzlich darum gebeten, dies im Interesse von Georg zu tun.
Darüber hinaus wäre es sehr hilfreich, wenn ein zugelassener Rechtsanwalt oder ein sonstwie nach § 79 ZPO vertretungsberechtigter Jurist sich bereiterklären würde, hier um der Sache willen bei Maßnahmen, bei denen Anwaltspflicht herrscht, zu helfen, ohne auf das RVG zu schielen (Details hierzu werden nicht öffentlich gemacht, das wird mit dem entsprechenden Anwalt persönlich besprochen), und nötigenfalls auch in einer mündlichen Verhandlung vor OVG und LG zu vertreten. Da diese, soweit sie überhaupt Realtität werden sollten, in Münster stattfinden werden, sollte der Anwalt entweder seinen Wirkungskreis nicht allzuweit entfernt haben, oder bereit sein, nach Münster anzureisen.
Bitte denkt daran: nur wenn wir gemeinsam und koordiniert vorgehen, sind wir stark. Wenn wir diese Disziplin nicht wahren, dann verpufft die Wirkung unkoordinierter Einzelaktionen ungehört und ohne Wirkung. Wenn wir aber gemeinsam an einem Strang und in eine Richtung ziehend koordiniert und strategisch klug und wohlüberlegt handeln, dann — und nur dann — haben wir zumindest eine ernstzunehmende Chance, daß es uns gelingen kann, den Elefanten WDR und sein Gefolge zur Strecke zu bringen.
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@querkopf > Danke für diesen wohlbedachten und wohlformulierten ausführlichen Ordnungsruf.
@alle > Bitte unbedingt aufmerksam lesen, verstehen, respektieren, selbstdisziplinieren und nach allen Möglichkeiten und Fähigkeiten unterstützen und nicht querschießen.
Dagegen verstoßende, verwässernde, lediglich Unnmut bekundende u.ä. Beiträge werden ab sofort entfernt.
Die diesbezügliche Moderation bereits erfolgter Beiträge bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Aus Eiligkeits- und Kapazitätsgründen erfolgt beides wahrscheinlich ohne gesonderte Mitteilung.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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Aus Gründen dieses Themas sei auf eine hier im Forum thematisierte Entscheidung des EGMR verwiesen; siehe
EGMR: Case of O. vs. Deutschland -> Zulässigkeit der Freiheitsentziehung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31337.msg194026.html#msg194026
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In Hamburg gab es übrigens ab 2013 bis 2017 keine einzige Erzwingungshaft. Ich denke, dass das auch bis heute noch gilt.
Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag
https://fragdenstaat.de/anfrage/erzwingungshaftantrage-des-ndr-bzw-beitragsservice-im-zusammenhang-mit-dem-rundfunkbeitrag-1/
...und ich denke, dass es nicht daran liegt, dass es hier keine Beitragsverweigerer gibt.
Der Unterschied zwischen Hamburg und NRW besteht darin, dass wir es im Hoheitsgebiet des WDR mit der Chef-Inquisitorin Eva-Maria Michel zu tun haben. Die Rechtsauffassung der Justiziarin des WDR ist uns hinlänglich aus der Korrespondenz mit der Widerstandskämpferin Sieglinde Baumert bekannt, die im folgenden Thema vorliegt und besprochen wurde:
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22593.0
Auch wenn NRW offensichtlich ein Sonderfall ist, muss man sich schon die Fragen stellen, wie weit die WDR-Gewalt eigentlich gehen soll. Mit Herrn Reinhard Dowe hatten wir schon jemanden, der in den Hungerstreik gegangen ist, um sich psychisch nicht brechen zu lassen. Die Antwort in dieser Spirale des zunehmenden Psychoterrors wäre wahrscheinlich dann die Ankündigung und der Vollzug einer Zwangsernährung, die durch einen Richter angeordnet werden kann.
Und dann? ???
Was ist dann, wenn bei einer solchen Aktion jemand stirbt? Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Lohnt sich dafür tatsächlich diese Form der psychischen Gewalt? ???
Worum soll es angeblich noch einmal gehen? Ach ja, der in Beugehaft genommen Mensch soll eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnen. Das Bundesverfassungsgericht hat eigentlich schon festgelegt, was solche eidesstattlichen Versicherungen im Rahmen der Auseinandersetzungen um den Rundfunkbeitrag wert sind. Nämlich nichts. Es hat im Rahmen seiner steuerrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Rundfunkbeitrag in den Urteilen vom 18. Juli 2018 (AZ: 1 BvR 1675/16 u. a.) nämlich das Folgende festgestellt (ebenda Rn. 61):
Dem ließe sich auch nicht dadurch abhelfen, dass die Beweislast für das Fehlen eines Empfangsgeräts den Beitragspflichtigen auferlegt würde. Der hierfür erforderliche Nachweis einer negativen Tatsache ließe sich praktikabel letztlich nur durch eine Versicherung an Eides statt erbringen. Neben der Frage der Verhältnismäßigkeit eines solchen Nachweises, bei dem Falschangaben mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht sind (vgl. Schneider, NVwZ 2013, S. 19 <22>; Wagner, Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr, 2011, S. 166 ff.), bildet die Versicherung an Eides statt vor allem nur eine Momentaufnahme ab (ebenso BVerwGE 154, 275 <290 Rn. 37>). Sie müsste regelmäßig erneuert werden, was kaum praktisch überprüft werden könnte. Entsprechendes gilt für den Nachweis, dass vorhandene Geräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden.
Auch wenn es weiterhin offen ist, ob sich das Argument der Momentaufnahme auch auf den Tatbestand des Befreiungsantrag übertragen lässt (dieser wird in der Regel nur für ein Jahr gewährt), geht es bei dieser Bewertung von eidesstattlichen Versicherungen vor allem um die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Wo bitte schön ist also die Verhältnismäßigkeit, jemanden in Beugehaft zu nehmen, um damit eine Unterschrift unter einer eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen?
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Wer übernimmt dafür die Verantwortung?
Spätestens jene Person, die diese Verantwortung kraft Amt inne hat, bis incl. Landesebene oder Bundesebene, wenn sie eine derartige Mißachtung der Vorgaben des höheren Rechts dulden.
In Belangen der EMRK gilt:
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
in der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 *
https://www.coe.int/de/web/conventions/search-on-treaties/-/conventions/rms/0900001680063764
Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.
Diese "Hohe Vertragspartei" ist das Mitglied des Europarates, also der Bund.
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1. Nicht nur analysieren, sondern auch kämpfen!
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Es geschieht sehr viel für Georg, es hat sich eine Art Streitfront binnen Tagen gebildet
- wie @querkopf andeutet -
und jeder kann handeln. Jeder kann in jedem Bundesland seinen Abgeordneten den Antrag stellen, dass neue Rundfunkstaatsverträge ausdrücklich Verhaftung wegen der Rundfunkabgabe zu untersagen hätten:
"Willst du neuen Staatsvertrag, so musst du Haftbefehl verbieten - anders hebt sich für weiteres Gesetz hier keine Hand mehr."
Es geht ja dann gar nicht mehr nur um den Fall, sondern, um durch diesen Fall-Skandal die Abgeordneten von der bisherigen willigen Abnickerei zu Gunsten von "ARD, ZDF etc." abzubringen.
2. Mit einem Link direkt zu einem Bild von Georg,
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z.B. hier im Forum (dauerhaft)
Medien-Websites (dauerhaft)
und runfunk-frei.de / Startseite - besonders eindringlich und dürfte ein paar Wochen dort sein, das genügt vollauf für diesen Zweck).
3. Jeder kann bei Buhrow protestieren
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ein paar Zeilen genügen - und mit einem Bild in Farbe von Georg.
Auf den Bildern ist er wirklich immer überzeugend als der "freundliche Nachbar von nebenan", der friedlichen Widerstand praktiziert für unser Recht auf Nichtzwang für "ARD, ZDF etc.".
Das Bild muss also immer mit dabei sein. Proteste müssen immer die menschliche Komponente umfassen.
Lange Textprosa über Jura, Unrecht usw., das liest sowieso niemand in Vorstands-Sekretariaten. Das geht immer sofort an die Abwimmel-Beauftragt*innen. (Sorry, aber dieser Job liegt nach Erfahrung zu ziemlich 100 % bei Frauen, typischer Fall von Diskriminierung der Frau.)
4. Gedruckt per Post, nicht per E-Mail.
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E-Mail das schiebt die Vorstands-Sekretariats-Abwimmel-Praktikant*in dann möglicherweise sekundenschnell mit einem belanglosen Abwimmel-Antworttext in die Mail-Mülltonne.
Vorzugsweise per Einschreiben mit Sendungsverfolgung.
5. Einschreiben: 20 Euro fast ohne Arbeit verdienen?
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Da gibt es nämlich gewisse Mechanismen, wieso rechtsproblematische Inhalte manchmal bei Intendanten "nicht ankommen" (Sonderbehandlung),.
Macht jedes mal 20 Euro Schadensersatz von der Post (fristgerecht zu beantragen). Der Prozentanteil liegt nach jetzigem Stand bei 2 bis 5 Prozent. Bitte alle weiteren Fälle per PM an @pjotre berichten, also alle Fälle von Nichtbestätigung von Einschreibenerhalt über Euinschreiben direkt an Intendanten. .
Besonders interessant ist die weitere Variante, auch das kam vor, dass die Empfangsbestätigung nie bei der Post einging, die Post aber per Telefon ausdrücklich bestätigt, dass Zugang erfolgte, also nur vom Zusteller "post-intern bestätigt wurde". Damit will man die 20 Euro vermeiden. Muss der Bürger sich nicht gefallen lassen. Kann trotzdem den Antrag auf 20 Euro stellen.
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Hinweise auf die Rechtsprechung:
BVerfG 1. Senat; Erzwingungshaft Urteil vom 19.10.1982; 1 BvL 34/80, 1 BvL 55/80;
http://www.hartzkampagne.de/urteile/86.htm
27
...
Zudem kann der Schuldner die Freiheitsentziehung durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung jederzeit abwenden (§ 902 ZPO). Die Anordnung der Haft erscheint schließlich im engeren Sinne verhältnismäßig, weil die Schwere des Eingriffs und das Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe in angemessenem Verhältnis zueinander stehen (vgl. Morgenstern, a.a.O.): Für den Schuldner ist zwar die Sanktion der Haft als solche einschneidend, wenn auch gemildert durch die Möglichkeit jederzeitiger Abwendung. Aber das Gesetz knüpft diese Sanktion an die Nichtbefolgung von Verpflichtungen, die sich ohne Schwierigkeiten erfüllen lassen. Der Schuldner muß lediglich seine Vermögensverhältnisse offenlegen und auf diese Weise den Gläubiger des zu vollstreckenden Anspruchs über etwaige Zugriffsmöglichkeiten informieren. Hat er tatsächlich keinen pfändbaren Vermögensgegenstand, so erleidet er keinen Nachteil. Ist er aber zahlungsfähig und wollte er nur sein Vermögen verheimlichen, so verdient er keinen Schutz.
Anmerkung: 902 ZPO alte Norm
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 03. November 2017 - 2 BvR 2135/09 -;
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/11/rk20171103_2bvr213509.html
17
Der Schuldner kann die Freiheitsentziehung durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung jederzeit abwenden (§ 902 ZPO a.F., jetzt § 802i ZPO). Das Gesetz knüpft die Haftsanktion an die Nichtbefolgung einer Verpflichtung, die sich ohne Schwierigkeiten erfüllen lässt. Der Schuldner muss lediglich seine Vermögensverhältnisse offenlegen und auf diese Weise den Vollstreckungsgläubiger über etwaige Zugriffsmöglichkeiten informieren. Hat er tatsächlich keinen pfändbaren Vermögensgegenstand, so erleidet er keinen Nachteil. Ist er aber zahlungsfähig und will er nur sein Vermögen verheimlichen, so verdient er keinen Schutz (BVerfGE 61, 126 <135 f.>).
Anmerkung: in dem Beschluss sind noch Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit der Haftdauer.
§ 802h ZPO Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
(1) Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind.
(2) Gegen einen Schuldner, dessen Gesundheit durch die Vollstreckung der Haft einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt würde, darf, solange dieser Zustand dauert, die Haft nicht vollstreckt werden.
Absatz 2 betrifft die Haftfähigkeit bzw. die Gesamtumstände. Zu jedem Zeitpunkt darauf achten, dass die Gesundheit durch die Haft nicht erheblichen Gefahren ausgesetzt ist.
Daher auch der Hinweis:
Epidemische Lage von nationaler Tragweite; Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Epidemische_Lage_von_nationaler_Tragweite
Es könnte im Rahmen eines gestellten Antrages auf Gewährung eines Zugangs zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen nach § 5 Abs. 1 IFG NRW, die JVA Münster aufgefordert werden ihr Hygienekonzept zur Erzwingungshaft vorzulegen, im Besonderen wie Maßnahmen der Coronaschutz- und Quarantäneverordnung NRW eingehalten werden.
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Die verfassungsgerichtlichen Entscheide betreffen die Verhältnismäßigkeit
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nach dem Gesichtspunkt des Gläubiger-Rechts auf sein Geld, nicht nach dem ganz anderen Schikane-Gesichtspunkt:
Sofern der Gläubiger mehr aufwendet als die Forderung - und mit der Erstattung dieses Aufwandes nicht rechnen kann - , so ist eine ganz andere Art von Verhältnismäßigkeit betroffen. Da die Gerichtsvollzieher heutzutage die Bankkonten erfahren können, erst recht Stadtkassen, ist die Aussichtslosigkeit der Kostenerstattung schon allein daran ablesbar, dass nichts gepfändet werden konnte.
Private Gläubiger dürfen - wenn auch nur in Grenzen - solche "Kopfsachen" durchfechten. Öffentlich-rechtliche dürfen es nicht:
- Verstoß gegen Willkürverbot
- Veruntreuung von "anvertrautem" Abgaben-Geldern (Straftat)
Wer also für Georg kämpft, kann diese Argumente
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in Texte einfügen, aber bei Straftaten immer in Frageform und mit Fragezeichen.
Kluge Taktiker werden so gut wie nie vorwerfen, dies oder jenes sei ja Straftat.
Viele tun das, weil sie sich einbilden, das würde angsteinflößend beeindrucken. Unsinn. Das beeindruckt Leitende überhaupt nicht.
Manch einer hat dafür gebüßt mit einem Strafverfahren wegen falscher Beschuldigung.
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@alle
Wir sind im Bereich "Medien"!
Die Einflußnahme des Staates ! = "ersuchte Behörde" zur Erzwingung einer Auskunft über das Vermögen einer Person wegen Verweigerung der nicht-steuerlichen Rundfunk-Abgabe kollidiert hier mit den Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh, mindestens, wenn diese Person der Voraussetzung zur Erhebung der nicht-steuerlichen Abgabeart "Beitrag", (Hier: Rundfunkbeitrag), nicht entspricht. Voraussetzung zur Erhebung der nicht-steuerlichen Abgabeart "Beitrag" ist das Interesse an der mit dieser Abgabe finanzierten staatlichen Dienstleistung. Auch das hat das BVerfG ja entschieden, wie im Forum thematisiert.
Kein Interesse an Rundfunk, keine Abgabepflicht.
Aussage stellt nur meine Meinung dar.
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Bei allem was hier vorgetragen wird und was im Netz zu dem Vorgang zu finden ist, ist immer noch offen welche Rechtsmittel Georg Thiel eingelegt hat und wie auf die Rechtsmittel reagiert wurde.
Auch gegen einen Haftbefehl gibt es Rechtsmittel. Der Haftbefehl war Georg Thiel entsprechend eines Post auf Facebook https://www.facebook.com/Parteidervernunft/posts/3474932875909951 (https://www.facebook.com/Parteidervernunft/posts/3474932875909951) bereits Anfang November 2020 bekannt. In dem Moment war also ein Rechtsmittel angebracht und wohl auch zwingend, wenn man sich jetzt über die Verhaftung echauffieren möchte.
Das Rechtsmittel hier auch wirksam sind, zeigen die drei Anlagen. Auch wenn hier ein Formfehler des Gerichtsvollziehers oder einer Richterin hilfreich zur Seite gesprungen sind, so läuft hier die geplante Vollstreckung doch erst einmal ins Leere. Dies ist zwar kein Erfolg im eigentlichen Problemfall, aber eben Sand im Getriebe.
Vielleicht hilft es ja Georg Thiel, wenn die die gesamte Vollstreckung - die ja wohl schon seit 2016 läuft - auf Formfehler geprüft wird.
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Bei allem was hier vorgetragen wird und was im Netz zu dem Vorgang zu finden ist, ist immer noch offen welche Rechtsmittel Georg Thiel eingelegt hat und wie auf die Rechtsmittel reagiert wurde.
Es ist auch gut so, daß über die Rechtsmittel nicht öffentlich berichtet wird.
Es sei nur soviel verraten, daß gegen den Haftbefehl bzw. die Vollziehung desselben beim AG Borken sofortige Beschwerde und Erinnerung eingelegt wurde. Über diese Rechtsmittel liegt aber nur insoweit eine Entscheidung vor, daß das AG Borken der sofortigen Beschwerde mit Beschluß v. 24.02.2021 nicht abgeholfen hat. Es bleibt abzuwarten, was nun das LG Münster dazu sagt. Über die Erinnerung wurde noch nicht entschieden.
Es ist weitere Abwehr auf juristischer Ebene in Arbeit. Weitere Details hierzu werden aber nicht öffentlich kundgetan.
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Dank durch uns an @querkopf und die dabei Mitwirkenden.
Und was viele nicht so richtig wissen, es gibt Sinn bei bestimmten Spielregeln, anhängige Vorgänge nicht zu sehr öffentlich zu machen.
Aber auch: Traurig, dass es gegen diesen Wahnsinn überhaupt der Rechtsmittel bedarf.
Hier hätte Buhrow bei erster Information an die Intendanz sofort das Schlusssignal geben können und müssen. Die Machtlosigkeit ist Heuchelei. Denn das ist ganz einfach: Sobald der WDR den Vollstreckungsauftrag zurückzieht, ist Georg Thiel frei.
Aber auch, wenn "ARD, ZDF etc." gehasst werden wollen, nur weiter so, das Ende kommt dann umso schneller. Noch viel mehr Bürger werden diese Sender meiden, sobald sie von der Nichtfreilassung erfuhren.
Wer kennt die Rechtslage, darf man in Sozialen Medien verbreiten?
"auch ich schaue nie mehr ein Kerkermeister-Ferrnsehen"
Nur mal so als Frage - bitte nicht in diesem Thread diskutieren, das passt hier nicht.
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Wer kennt die Rechtslage, darf man in Sozialen Medien verbreiten?
"auch ich schaue nie mehr ein Kerkermeister-Ferrnsehen"
Die Private darf auch zum Boykott aufrufen; der Staat nicht.
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 1958
- 1 BvR 400/51 -, Rn. 1-75,
http://www.bverfg.de/e/rs19580115_1bvr040051.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1958/01/rs19580115_1bvr040051.html
Leitsatz 7
Eine Meinungsäußerung, die eine Aufforderung zum Boykott enthält, verstößt nicht notwendig gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB; sie kann bei Abwägung aller Umstände des Falles durch die Freiheit der Meinungsäußerung verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.
Ist eine der wenigen Uralt-Entscheidungen des BVerfG, die am BVerfG selbst online sind.
Diese "Lüth-Entscheidung" zählt als "Meilenstein in der Historie des BVerfG" und ist auch hier aufgeführt:
Meilensteine in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Geschichte-des-Bundesverfassungsgerichts/geschichte-des-bundesverfassungsgerichts.html
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Wer Georg schreiben oder etwas schicken möchte :
JVA Münster
Herr Georg Thiel
Gartenstr. 26
48147 Münster
Siehe auch die Internetseite der JVA Münster:
https://www.jva-muenster.nrw.de/ (https://www.jva-muenster.nrw.de/)
Ergänzung:
Damit Georg (Euch) ggf. auch Antworten kann, sollte am besten eine Briefmarke / Rückumschlag beigelegt werden. Es dürfte in seiner aktuellen Situation schwer bis unmöglich sein an so etwas "Einfaches" zu gelangen.
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Hallo Liebe Mitstreiter,
hier ein offizielles Statement von Georg direkt aus der JVA zum verteilen und posten ;-)
(https://www.rundfunkbeitragswiderstand.de/public-share/georg-thiel-rff-statement_verhaftungs-lebenszeichen-teaser_v1.jpg)
Danke für Euer Engagement - LG Olaf
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Wie wäre es mit einer Unterschriftensammlung für seine Freilassung z.B. auf https://weact.campact.de ?
Campact ist eine große Online-Kampagnen-Organisation und mit einer Veröffentlichung über diese Plattform erlangt man eine Millionen-Reichweite, was nicht nur Georg zugute kommen würde sondern der Verbreitung unserer allgemeineren Zielsetzung dienen würde und sowohl unser Forum als auch www.rundfunk-frei.de bekannter machen könnte.
Eine Aktion - mehrere Ziele.
Was haltet ihr davon?
VG, Rufu Weg
(der auch schon lohngepfändet wurde)
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Selbst wenn nicht jeder die Unterschriftensammlung unterstützen wird, so bekommt doch jeder registrierte Nutzer von Campact die Informationen, die zur Verhaftung geführt haben, per Email mit der Bitte, zu unterschreiben. Allein das ist schon ein Mega-Image-Velust der Zwangs-Knast-Unrechts-Funker. Man merkt, das ist denen egal, weils eh dem Ende zugeht mit denen.
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Wie wäre es mit einer Unterschriftensammlung für seine Freilassung z.B. auf https://weact.campact.de ?
Kann "man" machen - sollte dabei aber auch dies (nämlich dortige unter- oder überschwellige "Befindlichkeiten" bzgl. ÖRR-Kritik) berücksichtigen
Petition bei Weact gestartet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23194.msg209460.html#msg209460
Versuch macht klug. Die Formulierung sollte allerdings fachlich/ sachlich sein.
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Querverweis zur Verhältnismäßigkeit
BVerfG - 2 BvR 2425/18 -> Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat Verfassungsrang
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31795.msg195984.html#msg195984
Wenn also eine nationale Maßnahme, wie bspw. die hier thematisierte Inhaftierung, nicht den Vorgaben des Art. 8 EMRK entspricht, ist sie nicht verhältnismäßig und damit nicht nur national verfassungswidrig, sondern auch unionsrechtswidrig.
Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Verhältnismäßigkeit“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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Kann jemand in Erzwingungshaft besucht werden oder würde ein solcher Solidaritätsbesuch aufgrund des Sinns der Haft - dem psychischen Beugen des Inhaftierten - nicht genehmigt?
Edit "Bürger": web-Suche mit "Besuch Erzwingungshaft" ergbt zunächst keine direkten Treffer - weder zu einer Statthaftigkeit, noch zu einer Nicht-Statthaftigkeit. Vielleicht am besten bei der JVA direkt anfragen - telefonisch oder schriftlich. Und zwar nur zum Fakt des Besuches - und falls dieser abgelehnt werden sollte, zu den Rechtsgrundlagen. Hinzukommen könnten (vermeintliche oder tatsächliche) Quarantäne-Aspekte, wobei aber auch hier "Abstands-/ Hygienemaßnahmen" einen Besuch nicht gänzlich ausschließen sollten - siehe u.a. auch unter
JVA-Münster - Besucher-Infos > Der Besuch wird ab 11.01.2021 auf 1 Person je Besuch beschränkt.
https://www.jva-muenster.nrw.de/infos/Coronabesuch/index.php
Das Rundfunkbeitrags-Forum hat keine Kapaziäten für vertiefende Diskussionen zu Rechtsgrundlagen über Besuche in Vollzugsanstalten. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Kann jemand in Erzwingungshaft besucht werden oder würde ein solcher Solidaritätsbesuch aufgrund des Sinns der Haft - dem psychischen Beugen des Inhaftierten - nicht genehmigt?
Soweit bekannt ist Georg Thiel in einer (14-tägigen) (Corona-) Quarantäne.
Bitte die entspr. Hinweise der JVA beachten:
Besuchszeiten für Angehörige und Infos zum Besuch
Besuche werden nur noch nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt.
Einen Besuchstermin vereinbaren Sie bitte direkt mit der Besuchsabteilung.
telefonisch unter 0251-2374-280: Montags, dienstags und freitags in der Zeit 08:30 Uhr - 09:00 Uhr und von 11:30 Uhr – 12:30 Uhr, Donnerstags von 12:00 Uhr – 13:00 Uhr
per E-Mail unter besuch@jva-muenster.nrw.de
Termine werden ausschließlich an Besucher/innen vergeben, die vorab durch den Inhaftierten benannt und durch die Anstalt genehmigt wurden.
Pünktliches Erscheinen ist zwingend notwendig, um einen Besuch durchführen zu können.
Quelle und unbedingt alles lesen: https://www.jva-muenster.nrw.de/infos/besuchszeiten_ab_02_05_/index.php
Ob überhaupt "Fremde" dort besuchen dürfen geht daraus nicht hervor; mit der JVA abklären!
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Amnesty International (Deutschland) wurde informiert.
Amnesty International
https://www.amnesty.de/amnesty
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Amnesty International (Deutschland) wurde informiert.
[..]
Aha. Und wegen was? Drehen hier jetzt einige hohl?
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@Kurt: Sehr freundlich von dir. Vielleicht liest du erstmal auf deren Webseite nach, womit sie sich beschäftigen: Menschenrechte.
Meines Wissens wurde auf den Sachverhalt hingewiesen und um eine Stellungnahme gebeten. Eine Kopie wurde an Georg auf dem Postweg geschickt.
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@Kurt: Weil Georg, wenn man den ganzen Sachverhalt aus einer menschlichen Perspektive betrachtet, persönlich schuldlos im Gefängnis sitzt. Daran ändern weder der schlecht gemachte RBStV noch die angewendeten Vollstreckungsgesetze etwas. Sein Zutun zur Sache besteht nur darin, dass er wohnt und sich angemeldet hat. Erzwingungshaft hat den Grund, dass jemand, der willentlich Schulden gemacht hat, eben nicht nur einfach sagen muss, er habe nichts und gut ist. Er soll einen deutlichen "Anreiz" bekommen, das auch nachzuweisen. Georg wurde rein per Gesetz zum Schuldner gemacht, wie wir alle. Bekanntermaßen können auch Gesetze gegen Menschenrechte verstoßen. Nur leider herrscht hier in den Köpfen der Gedanke, dass das seit Ende der deutschen totalitären Systeme das hier nicht mehr passieren kann. Ein Rechtsstaat definiert sich nicht dadurch, dass Recht herrscht, sondern dass es Gesetze gibt. Und die werden natürlich von der Obrigkeit immer als "richtig" oder "rechtens" ausgelegt. Freiheitsentzug ist in Deutschland der stärkste Eingriff in die Grundrechte (ausgenommen die Notstandsregelungen bei Gefahr in Verzug) und es gibt in der Auswirkung auf den Menschen auch keinen Unterschied zwischen Strafhaft und Erzwingungshaft. An solchen Punkten fängt die Menschenrechtsarbeit an. Nicht erst, wenn Mord und Totschlag herrscht.
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Drehen hier jetzt einige hohl?
Jene, die Grundrechte bzw. Menschenrechte verteidigen, ganz sicher nicht.
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Sorry, wenn das etwas hart rüberkam.
Auch ich kämpfe gegen diesen Zwangsbeitrag auf WOHNEN an - gefällt auch mir nicht.
Ich betrachte die Sache nüchtern, sachlich, emotionslos.
Es geht leider nicht um "menschliche Perspektiven":
Es geht um eine (landes-)gesetzlich geregelte öffentlich-rechtliche Last/Abgabe.
Die Zahlung dieser Abgabe ist gesetzlich vorgegeben; Grund der Beitragserhebung: "Innehaben einer Wohnung."
Zahlt man nicht setzen sich die Bürokratiemühlen in Bewegung und der nicht gezahlte Betrag wird im (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben.
Auch das (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsverfahren ist gesetzlich geregelt; inclusive Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft.
Ob einem das passt oder nicht ist eine ganz andere Baustelle.
Gruß
Kurt
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@alle: Bitte keine weitere Kommentierung dazu.
Auch das - derzeitige - Landesverwaltungsvollstreckungsrecht/ Vollzugsrecht/ ZPO & Co. können "menschenrechtswidrig" sein. Das ist aber nicht Thema das Forums bzw. sprengt das die hiesigen Kapazitäten.
Auch die in der ZPO geregelte Maßnahme der Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunf kann (noch dazu, dass diese kein Automatismus ist, sondern erst beantragt und richterlich mit Haftbefehl beschlossen werden muss) - rechtlich und/oder menschenrechtlich - unverhältnismäßig sein, angesichts weitaus milderer Maßnahmen mit gleichem Erfolg.
Dies kann und soll auch Gegenstand der weiteren Auseinandersetzung mit WDR, Vollstreckungsstelle, Gericht werden.
Dass das ganze Erhebungs- und Vollzugsprozedere von oben bis unten und von vorn bis hinten stinkt und in eklatantem Widerspruch zur gesamten Rechtsordnung steht, Rundfunksender-Unternehmen keine Hoheitsgewalt haben dürf(t)en usw., ist uns allen bewusst. Daher führt aber auch der Hinweis auf die "Bürokratiemühlen" nicht weit, denn diese sind nicht sakrosankt.
"Erzwingungshaft" mutet jedenfalls angesichts der milderen Mittel und auch angesichts all dieser Umstände mittelalterlich bis diktatorisch an. Insofern könnte durchaus die Frage bestehen, ob hier nicht eher die örtliche Vollstreckungsstelle ohne Not "überdreht" hat.
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und Berücksichtigung.
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Ich habe gerade bei der DPA in Münster angerufen und gefragt, warum zur Verhaftung von Georg Thiel keine Pressemeldung erfolgt. Antwort: Alle Kollegen der DPA gehen konform mit der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages und deshalb wird nicht darüber berichtet. Schließlich wird ja auch nicht darüber berichtet, wenn jemand aus anderen Gründen wegen Zahlungsunfähigkeit verhaftet wird. Das würde sehr oft vorkommen.
Daraufhin erwiderte ich, dass sich die Presse doch neutral verhalten müsste und nicht nur darüberberichten dürfe, was ein Journalist persönlich für berichtenswert hält. Das sah der Herr nicht so. Die Inhaftierung sei gesetzeskonform und damit nicht erwähnenswert.
Ich habe dann eine Pressemeldung via E-Mail an die DPA in Berlin gemacht. Mal sehen, ob Berlin das anders sieht und in den nächsten Tagen vielleicht doch noch einige Zeitungen darüber berichten. Mann könnte natürlich auch noch alle Redaktion großer Zeitungen und Zeitschriften anrufen und fragen, warum sie nicht berichten. Ich fange damit mal vor Ort an.
Sicher schadet es unser Sache nicht, wenn Sich viele Mitstreiter mit der Aufforderung zur Berichterstattung an die DPA wenden:
Markgrafenstr. 20
10969 Berlin
Tel.: +49 30 2852 0
Fax: +49 30 2852 31280
E-Mail: berlin@dpa.com
Faktum ist, dass Redaktionen keinen Schimmer von den Vorgängen haben und erst einen Hinweis, wie ein Telefonat, eine E-Mail oder eine DPA Meldung brauchen.
(@Moderatoren: Ich hoffe, ich habe niemanden mit dieser Aktion auf die Füße getreten. Ich weiß nicht, wie ihr organisiert seid und ob jemand für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich ist. Falls dem so ist, teilt es mir bitte mit, damit man zusammenarbeiten kann.)
Edit "Bürger" - Hinweis: Zur "dpa" gehören nicht nur die (klassische) "Presse", sondern (leider) auch der "Öffentlich-Rechtliche Rundfunk" ::)
dpa - Gesellschafter (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Presse-Agentur#Gesellschafter
"[...] Die Rundfunkanstalten NDR, WDR und das ZDF halten Anteile an der dpa in Höhe von jeweils 641.550 Euro. Dies entspricht einem Gesamtanteil von jeweils 3,8 Prozent des Gesamtkapitals. Zusammen halten die Rundfunkanstalten einen Gesamtanteil von 11,64 Prozent am Gesamtkapital. [...]"
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BDZV wäre evtl. besser?
Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
E-Mail: bdzv(at)bdzv.de
T.: +49 (0) 30 726298-0
F: +49 (0) 30 726298-299
Weiterführend:
https://www.bdzv.de/der-bdzv/mitgliederverlage
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dpa : Will nicht berichten? --Schaut mal, wer auf der Liste der viel zahlenden Großkunden stehen könnte.
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Grundsatz, Vorsicht bei jeder Kritik an Medienunternehmen, die ja überwiegend unmittelbar oder mittelbar Kunden sind. Das ist - in Grenzen - normal.
Die ablehnende Begründung war natürlich sachfremd. Im Kern geht es nicht um einen säumigen Schuldner, sondern um die Zwangsfinanzierung bei Nichtzuschauern mit Gewissensverweigerung.
Hinzu kommt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - für Verhaftung darf nicht mehr ausgegeben werden aus dem öffentlichen Vermögen als die ausstehende Forderung.
Dann soll der Ablehnende von dpa bitte erklären, wieso andere Sender grundsätzlich nie verhaften lassen.
So, und dann gibt es zwei Tricks, bei dpa trotzdem hieinzukommen:
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kostenlose Pressemitteilung beim zugehörigen Dienst dafür. Nicht voll wirksam, aber Begleiteffekt, das ist binnen 1 Tag drin bei Google.
Oder ein Abo für ein paar Euros, dann ist man Kunde und kann selber Pressemitteilungen eingeben.
Aber Google, das ist längst drin, schon fast 100 Treffer für:
"georg Thiel" Borken
Ob wir derartiges machen wollen,
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vielleicht nicht, es geschieht ja schon derart viel, was mindestens ebenso effizient ist. Ich wollte nur einmal etwas ergänzen, weil selber nicht dafür funktionsfähig, bin überlastet, weil auf einer anderen Streitfront aktiv.
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Alle Kollegen der DPA gehen konform mit der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages und deshalb wird nicht darüber berichtet. Schließlich wird ja auch nicht darüber berichtet, wenn jemand aus anderen Gründen wegen Zahlungsunfähigkeit verhaftet wird. Das würde sehr oft vorkommen.
Dies ist falsch, da niemand in Deutschland wegen irgendwelcher Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen oder wegen Schulden verhaftet werden darf. Es geht nur darum, dass jemand gebeugt werden soll oder dazu gezwungen werden soll, eine Aussage zu tätigen, die er nicht machen will.
Damit dies funktioniert, muss vorher jemand die Kosten für eine solche Haft übernehmen. Da fast niemand so etwas macht, kommt eine solche Haft daher auch eher selten vor. Denn die Stadtkasse Borken wird wohl nicht selbst die Kosten übernehmen wollen.
Welche Motive könnte der WDR also haben, für eine solche Haft in Vorkasse zu gehen?
Edit "Bürger": Bitte keine Spekulationen!
Noch ist nicht zweifelsfrei klar, ob und wer hier wirklich schon in Vorkasse gegangen ist!
Bitte überprüfbare Fakten abwarten. Danke.
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§ 802h ZPO Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
(1) Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind.
(2) Gegen einen Schuldner, dessen Gesundheit durch die Vollstreckung der Haft einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt würde, darf, solange dieser Zustand dauert, die Haft nicht vollstreckt werden.
Absatz 2 betrifft die Haftfähigkeit bzw. die Gesamtumstände. Zu jedem Zeitpunkt darauf achten, dass die Gesundheit durch die Haft nicht erheblichen Gefahren ausgesetzt ist.
Daher auch der Hinweis:
Epidemische Lage von nationaler Tragweite; Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Epidemische_Lage_von_nationaler_Tragweite
Es könnte im Rahmen eines gestellten Antrages auf Gewährung eines Zugangs zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen nach § 5 Abs. 1 IFG NRW, die JVA Münster aufgefordert werden ihr Hygienekonzept zur Erzwingungshaft vorzulegen, im Besonderen wie Maßnahmen der Coronaschutz- und Quarantäneverordnung NRW eingehalten werden.
Ich habe hierzu noch etwas recherchiert und zwei passende Meldungen gefunden:
Auf der Internetseite von "Der PARITÄTische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.", steht:
Um die Gefahr der Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus für Gefangene und Bedienstete zu verringern und Kapazitäten für möglicherweise notwendige Isolierungen von infizierten Gefangenen zu schaffen, gab es zahlreiche Interventionen. So wurde beispielsweise die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen und Erzwingungshaft wegen geringer Vergehen, in Fällen, in denen die öffentliche Sicherheit nicht betroffen war, aufgeschoben. [...]
Diese "Fachinformation" ist bereits vom 03.11.2020. Quellen: https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/folgen-von-corona-fuer-menschen-haft (https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/folgen-von-corona-fuer-menschen-haft), https://archive.is/SI4Ww (https://archive.is/SI4Ww), Fette Hervorhebungen hinzugefügt.
Der Verein ist auch in NRW aktiv, siehe:
https://www.paritaet-nrw.org/soziale-arbeit/themen/arbeit-und-armut/straffaelligenhilfe/?L=668&Link%3A= (https://www.paritaet-nrw.org/soziale-arbeit/themen/arbeit-und-armut/straffaelligenhilfe/?L=668&Link%3A=)
[...] Inhaftierte [...] und ihre Angehörigen, [...] finden Unterstützung bei Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW. Es gibt unter anderem Beratungsstellen für Inhaftierte [...]
Auch wenn der Schwerpunkt des Vereins nach den Beschreibungen auf seiner Webseite eher bei 'Straffälligen' liegt, wäre dies für Erfahrungsaustausch, Informationen aus erster Hand zu Coronaregelungen bei Inhaftierten und Gesprächen möglicherweise ein weiterer, kompetenter Ansprechpartner. Kontakte finden sich auf den verlinkten Internetseiten (Vorwahlen 0711 ... bzw. 0211 ...). Hier deren Wikipedia-Eintrag: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Parit%C3%A4tischer_Wohlfahrtsverband (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Parit%C3%A4tischer_Wohlfahrtsverband)
Quelle: n-tv.de (http://n-tv.de), Screenshot vom News-Ticker (auszugsweise), 10.03.2021, 21:00. Uhr. Bildquelle: https://www.bilder-upload.eu/bild-71020a-1615494534.jpg.html (https://www.bilder-upload.eu/bild-71020a-1615494534.jpg.html)
+++ 20:55 Häftlingszahl in USA im Zuge von Corona deutlich gefallen +++
Der Anteil von Gefängnisinsassen an der Gesamtbevölkerung in den USA ist nach Angaben des Justizministeriums im Zuge der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen. Demnach saßen im Juni 2020 gut 185.400 Menschen weniger hinter Gittern als ein Jahr zuvor, was einem Rückgang von 25 Prozent entspricht. Pro Kopf sei der Anteil der Gefängnisinsassen auf den niedrigsten Stand seit 1990 gefallen. Berücksichtigt wurden aber nur Gefängnisse, in denen Häftlinge wegen kleinerer Verbrechen einsaßen oder weil sie noch auf ihren Prozess warteten. Das Corona-Ansteckungsrisiko insbesondere in überfüllten Gefängnissen gilt als besonders hoch.
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Edit "Bürger": Bitte keine Spekulationen!
Noch ist nicht zweifelsfrei klar, ob und wer hier wirklich schon in Vorkasse gegangen ist!
Bitte überprüfbare Fakten abwarten. Danke.
Dann sollten die beteiligten Behörden und Einrichtungen langsam mal klären, wer die Kosten für solche unverhältnismäßigen Verhaftungen übernimmt. Denn Georg Thiel ist nicht der Erste und wird auch nicht der Letzte sein, der sich nicht beugen lassen wird. In diesem Zusammenhang weise ich nur darauf hin, dass es zum Stichtag des 31.12.2019 in Deutschland immer noch 3,57 Millionen Beitragskonten im Widerstand bzw. in Mahnstufe, wie es der Beitragsservice nennt, gab (vgl. hierzu Beitragsservice Jahresbericht 2019, Seite 23).
Natürlich kann man auch immer weiter und immer wieder neu klagen, wobei ich den Weg von Herrn Georg Thiel eigentlich sympathischer finde, da hier ein Nein ein Nein ist (Nein zum Rundfunkbeitrag) und ein Ja ein Ja ist (Ja zum Widerstand gegen Unrecht).
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Die Frage, wer die Kosten einer Erzwingungshaft in welcher Höhe trägt und aus welchen Mitteln diese bestritten werden, sollte den betreffenden Behörden im Rahmen einer offiziellen Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz unter die Nase gehalten werden.
Die Beantwortung dieser Frage kann ggf. auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden.
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@querkopf: "Die Frage, wer die Kosten einer Erzwingungshaft
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in welcher Höhe trägt und aus welchen Mitteln diese bestritten werden,"
Vielleicht dauert der formale Weg zu lange. Diejenigen, die an dieser Streitfront arbeiten, vielleicht einfach per Telefon klären und dann uns allen hier mitteilen? Das Ergebnis dürfte ausschlaggebend sein.
Übrigens hat das Oberste Gericht im heutigen Posteingang
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ein Bildschirmfoto der Startseite von http://rundfunk-frei.de (im Kontext einer Akte).
Bildteil über die verschiedenen Interviews. Die Richter müssen erfahren, wie die Realität des "Nutzens" aus der Rundfunkabgabe aussieht: Unter anderem Verhaftungs-Finanzierung:
Ist das Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten
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über die Sozialen Netzwerke durch eine irrige Verkürzung bei juristischen Laien?
"Willst du nicht ein Einzahler sein, dann sperr ich dich ins Gefängnis ein".
Sind wir Streiter für Georg letztlich ein "positiver Marketing-Faktor" für das eiskalte Kalkül bei manchen Leuten, die ein Loch im Kopf haben müssen, wo andere ein Gewissen haben?
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Denn Georg Thiel ist nicht der Erste und wird auch nicht der Letzte sein, der sich nicht beugen lassen wird. In diesem Zusammenhang weise ich nur darauf hin, dass es zum Stichtag des 31.12.2019 in Deutschland immer noch 3,57 Millionen Beitragskonten im Widerstand bzw. in Mahnstufe, wie es der Beitragsservice nennt, gab (vgl. hierzu Beitragsservice Jahresbericht 2019, Seite 23).
Hierzu möchte ich sagen: Es ist eine Art von 'an den Pranger stellen', wenn unter so vielen Menschen, gegen die aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems Forderungen bestehen, ab und zu einzelne 'herausgepickt' und inhaftiert werden. Das sich dies durch die Gesellschaft herumspricht, wenngleich durch die fehlende breite Berichterstattung (eben auch auf öffentlich-rechtlichen Kanälen) nur langsamer, dürfte unstrittig sein.
Zu den Verhaltensweisen, die einem Betroffenen seine Ansprüche als Mensch absprechen und ihn zum Objekt degradieren, gehört die Form der Erniedrigung bei der aus einer viel größeren Menge nur einige Wenige ausgewählt und zur Schau gestellt werden. Beim Blick auf die Höhe der Forderung gegen Georg, dürften sich diejenigen fragen, bei denen diese deutlich höher liegt: „Warum ist Georg inhaftiert und ‚ich‘ selbst bin frei?“. Ist es gerecht, jemanden für ein paar Hundert zu inhaftieren gegenüber jemand bei dem es um ein paar Tausend ginge - auch das wäre zumindest eine untergeordnete Frage, neben der Rechtmäßigkeit insgesamt?
Das könnte auch erklären, weshalb sich die öffentlich-rechtlichen Medien in ihrer Berichterstattung hierzu nicht äußern. Dies käme einer öffenlichen Zurschaustellung gleich. Eine derartige staatl. Zurschaustellung (im 'staatlichen Fernsehen') eines Inhaftierten durch das 'inhaftierende' Medium ist definitiv eine der anerkannten Verhaltensweisen, die den Schutzbereich der Menschenwürde verletzen würde. Da frage ich mich: Versucht der ÖRR durch die ‚Nicht-Berichterstattung‘ diesem Tatbestandsmerkmal zu entgehen?
Für mich ist klar, dass sich der ÖRR mit solchen Verhaftungen eine psychologische Ausstrahlung erhofft. Die Menschen sollen gebrochen werden, die sich der öffentlich-rechtlichen Medienordnung noch nicht unterworfen haben oder nicht freiwillig unterwerfen. Das erscheint wie eine Methode aus dem Mittelalter, die in einer modernen Demokratie eigentlich unmöglich sein sollte. Anstatt im Sinne unserer demokratischen Grundordnung einen Austausch zu ermöglichen - ja, der ÖRR kann gern die Mehrheit darstellen, so muss dennoch die Selbstbestimmung und Freiheit des Einzelnen Berücksichtigung finden. Ziel sollte sein, ein Mediensystem zu entwickeln, das dem gerecht wird. Stattdessen wird durch die Verhaftung eine klare Message an alle Andersdenkenden verbreitet: ihr seid unterlegen. Wenn eine Landesrundfunkanstalt entscheidet, ob sie in ein Gerichtsvollzieherschreiben hineinschreibt, ob von einer Haft abgesehen werden soll (schreibt sie nichts dazu, ist das gleichbedeutend damit, dass sie nichts dagegen hat), dann sollte jedem klar sein, wer kausal der Auftraggeber für die Haft ist. In diesem Zusammenhang frage ich: müsste die LRA nicht in jedem Vollstreckungsschreiben eine Haft explizit ausschließen, denn ich finde nirgends im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einen Abschnitt über einen Antrag auf Erzwingungshaft und die zitierpflichtige Einschränkung der Freiheit der Person. Falls dies jemand klären kann, würde ich mich darüber freuen, in einem separaten Thread etwas über Gründe zu lesen, ob hinsichtlich dessen die Zitierpflicht gewahrt ist oder nicht. In der Abgabenordnung gibt es die Einschränkung der Freiheit der Person, jedoch nicht im RBStV. Es gab ja einen Müllgebührenvergleich seitens des ÖRR (Quelle: https://rundfunk-frei.de/assets/images/georg-thiel-rff-wdr-statement-verhaftungs-teaser-v2-1920x1080.jpg (https://rundfunk-frei.de/assets/images/georg-thiel-rff-wdr-statement-verhaftungs-teaser-v2-1920x1080.jpg)), in § 22a Kommunalabgabengesetz (NRW) – Einschränkung von Grundrechten, steht die Einschränkung. Es gab zudem einen ‚Knöllchenvergleich‘, auch in diesem klassischen Fall einer Ordnungswidrigkeit, siehe Ordnungswidrigkeitengesetz §§ 96, 132, stehen die Erzwingungshaft und die Einschränkung der Freiheit der Person. Nicht aber im RBStV oder habe ich etwas überlesen? Daher stellt sich mir die Frage, ob die Landesrundfunkanstalt an die ersuchten Behörden antragsberechtigt ist, solange dadurch eine Haft ausgelöst werden kann? Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass es nach der inzwischen sogar höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG 'nicht mehr auf den Willen des Einzelnen' ankommt, sondern fast jeder aufgrund des RBStV zu einem 'Rundfunkbeitragspflichtigen' gemacht wird. Das ist 'keine geringe Änderung' im Vergleich zu klassischen Fällen, wo der Verursacher faktisch oder willentlich an einem physischen Resultat ermittelbar ist. Während dabei die Gedanken frei waren, so sind sie es beim Rundfunkbeitrag per Gesetz nicht. Dies stellt nochmals eine Besonderheit dar, die mich die Frage wiederholen lässt: Wo ist die Einschränkung gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG m. BVerfGE 5, 13; 15, 288; 16, 194, sowie 64, 72, im RBStV zitiert?
Es kann meiner Meinung nach dabei ebenso wenig auf das Verfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren) ankommen. Dieses als Ausrede zu verwenden, dürfte bei dem krassen Missverhältnis der bis jetzt bekannten Inhaftierten zur Gesamtanzahl lächerlich erscheinen (auch wenn jeder Einzelne der inhaftiert wurde oder dem dies angedroht wurde, einer zu viel ist, so wird die Gesamtanzahl vergleichsweise zu allen 'Beitragsschuldnern' gering sein. Androhungen dürften aus rechtlicher Sicht gleichwertig zu tatsächlich Inhaftierten gewertet werden. Eine Androhung dürfte also schon nur erfolgen, wenn es tatsächlich auch rechtlich sein darf. Ich meine das Mal irgendwo in einem Verwaltungsrechtsbuch gelesen zu haben.). Dabei überhaupt eine Abwägung zu treffen und durch die Verwaltung der Öffentlich-Rechtlichen, also durch eine Art 'Medienunternehmen mit Staatsrechten' auswählen zu lassen: wer nur mit der Angst‚ inhaftiert zu werden‘ leben darf und an wem konkret ein Exempel statuiert werden soll, halte ich für menschenrechtswidrig und einer Demokratie nicht würdig. Jeder möge sich eine eigene Meinung dazu bilden.
Edit "Bürger" - wiederholter(?) Hinweis: Die Erzwingungshaft erfolgt nicht aufgrund einer (den RBStV betreffenden) Nichtzahlung, sondern aufgrund der Vollstreckung nach ZPO und dort geregelter Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft. Die ZPO könnte ggf. diesbezüglich angegriffen werden. Eine Grundrechtseinschränkung aufgrund der Erzwingungshaft müsste insofern wohl nicht im RBStV sondern in der ZPO "zitiert" sein. All das sprengt aber die Forum-Kapazitäten. Danke.
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@befreie_dich: eine Veröffentlichung der Information dass man einen Nichtzahler ins Gefängnis bringen ließ, würde sicher die psychologische Ausstrahlung im Sinne der Anstalten verstärken, dürfte aber, neben der genannten Verletzung der Würde des Betreffenden, möglicher Weise schon deshalb unterbleiben, weil man die Solidarisierung größerer Teile der Bevölkerung mit dem Inhaftierten vermeiden möchte. Man stelle sich vor, zig Tausende demonstrierten gegen die Inhaftierung wegen der Nicht-Zahlung sogenannter Rundfunkbeiträge vor den Regierungssitzen aller Landesregierungen, Hunderte würden ihre Empfangsgeräte zertrümmern und Dutzende aus Solidarität öffentliche Hungerstreiks organisieren; und das jeden Tag, den der Betreffende in Haft sitzt. Den Druck würde kein Intendant aushalten, schon gar nicht, so er über die "sozialen Medien" verbreitet und damit sicher angeheizt würde. Klar, die
geschlossenen Anstalten würden kübelweise Dreck über die Teilnehmer solcher Aktionen ausgießen, von Feinden der Demokratie würde die Rede sein, vom Pöbel, Rechtsradikalen, Verschwörungstheoretikern usw. Eben das Übliche Geschwafel der Rundfunkmacher. Aber sie würden den Betreffenden sicher auch freilassen und künftig eher davon Abstand nehmen, jemanden inhaftieren zu lassen. Denn letztlich ist massenhafter Widerstand nicht im Sinne der Macher, lautloses kassieren schon eher. Sie wissen, dass man Einzelne vielleicht brechen kann, aber nicht eine ansteigende Flut bremsen.
Solange es nicht zu einer wesentlich breiteren Solidarisierung unter Beitragsgegner / Nichtzahlern kommt, jeder daher mehr oder weniger allein kämpft, wird es aber leider so bleiben wie es ist. Wir werden uns hier weiterhin die Köpfe heiß reden, über Wahres, Dummes und Exotisches schreiben, Einzelfälle diskutieren, idiotische und ärgerliche Presseveröffentlichungen ausbreiten, eben solche Urteile zitieren, die hohen Gehälter von ÖRR-Mitarbeitern sowie die nächste Erhöhung des "Beitrags" kritisieren und noch Vieles mehr. Und ab und an wird man wieder das Unerhörte beklagen, nämlich das es wieder einen erwischt hat, der wegen Nicht-Zahlung des sogn. Rundfunkbeitrags eine Zeit seines Lebens in einer Gefängniszelle verbringt. Irgendwie ziemlich frustrierend!
M. Boettcher
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Beim Blick auf die Höhe der Forderung gegen Georg, dürften sich diejenigen fragen, bei denen diese deutlich höher liegt: „Warum ist Georg inhaftiert und ‚ich‘ selbst bin frei?“. Ist es gerecht, jemanden für ein paar Hundert zu inhaftieren gegenüber jemand bei dem es um ein paar Tausend ginge - auch das wäre zumindest eine untergeordnete Frage, neben der Rechtmäßigkeit insgesamt?
Warum sollten sich derartige Fragen vordergründig stellen?
Die natürliche Person hat ein europäisches Grundrecht der Nichteinmischung durch den Staat in allen Belangen der Informations- und Medienfreiheit. (Art 10 EMRK, Art 11 GrCh). Wäre der Staat nicht selbst williger Helfer, würde es diesen Spuk nicht geben.
Hier stehen Legislative gegen Exekutive und Teilen der niederen Judikative; das gilt es aufzuklären.
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Gesetzt dem Fall, dass der WDR für die Kosten in Vorkasse geht, könnte das Motiv Einschüchterung sein. Wer ca. 120.000 Euro für ein Framing-Manual raushaut (auch wenn das wohl mehr vom MDR ausging), der macht auch Geld für solche Maßnahmen locker. (Siehe beispielsweise auch die Einschüchterungsversuche mittels Creditreform, u.a. auch vom WDR.)
Das Verhalten der dpa könnte ein Teil dieser Maßnahme sein. Etwa nach dem Motto: "Sieh her, kein Mensch wird sich dafür interessieren."
Oder anders ausgedrückt: Hier wird offen mit der Angst der Menschen gespielt und diese gezielt instrumentalisiert. Das ist nun wirklich nichts Neues mehr und beinahe so alt wie die Menschheit selbst.
Der ÖRR wird immer bestrebt sein, am Ende als "das Gute" dazustehen.
Natürlich wird auch Bedauern geheuchelt, wie z.B. von Frau K. Wille im Fall von Sieglinde Baumert. Aber die Verantwortung für diese Maßnahmen wird man immer von sich weisen, wie es der WDR ja schon im aktuellen Fall getan hat.
Anmerkung: Ich spekuliere nicht darüber, wer nun wirklich für die Kosten in Vorkasse gegangen ist. Ich spekuliere aber über ein mögliches Motiv, falls es der WDR gewesen sein sollte.
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Edit "Bürger" - wiederholter(?) Hinweis: Die Erzwingungshaft erfolgt nicht aufgrund einer (den RBStV betreffenden) Nichtzahlung, sondern aufgrund der Vollstreckung nach ZPO und dort geregelter Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft. Die ZPO könnte ggf. diesbezüglich angegriffen werden. Eine Grundrechtseinschränkung aufgrund der Erzwingungshaft müsste insofern wohl nicht im RBStV sondern in der ZPO "zitiert" sein. All das sprengt aber die Forum-Kapazitäten. Danke.
Hier ebenfalls der Zusatz-Hinweis: die ZPO ist vorkonstitutionelles Recht und damit ist dort altersbedingt nichts zitierpflichtig. Nicht, dass sich jemand dort zitationsmäßig einen absucht und ggf. wundert. Der RBStV jedoch nicht (außer vielleicht in mancher vorkonstitutionellen Denkweise dessen Macher). Damit bleibt das nicht angewandte Zitiergebot ein Kritikpunkt. Das keine Kapazitäten dafür im Forum bestehen, nehme ich zur Kenntnis und kann ich nachvollziehen. In dieser Konstellation könnte das angesprochene Problem mit dem Zitiergebot den eigentlichen Fall übersteigen. Meiner Meinung nach ist es jedoch nicht unerheblich, wegen der späteren Rechtsetzung und einer gewissen Kausalität, die auf den RBStV zurückgeht. Dazu noch ein Zitat mit Referenz:
"Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG [bezieht sich] nur auf künftige Rechtsetzung; auf vorkonstitutionelle Gesetze ist diese Bestimmung nicht anwendbar. Ebensowenig bedarf es aber ihrer Anwendung auf solche nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Gesetze, die lediglich bereits geltende Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG soll lediglich verhindern, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt."
Quelle: https://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/index.php?title=Zitiergebot_(Grundrechtseinschr%C3%A4nkung) (https://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/index.php?title=Zitiergebot_(Grundrechtseinschr%C3%A4nkung)), bzw. s. BVerfG, Beschluss vom 25.05.1956 - 1 BvR 190/55 Abs. 10, Hervorhebung hinzugefügt und Erinnerung an den nicht mehr vorhandenen selbstbestimmten Willen beim Rundfunkbeitrag. Meiner Meinung nach ein Novum in diesem Bereich - daher keine geringfügige Änderung. Letzteres lässt sich auch durch die historische Änderung von Gebühr auf Beitrag begründen.
Zu 'diesem' Zitiergebot wird auch gesagt, es solle sicherstellen, dass keine unbeabsichtigten Grundrechtseingriffe erfolgen - nach Äußerungen von ÖRR-Funktionären zu den Inhaftierungen also durchaus bedenklich (da diese bekanntlich nicht nur am gesprochenen Wort mitwirken: z.B. Schreiben von Rechtskommentaren, ...). Der Gesetzgeber solle sich doch über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte im Klaren sein. Er soll die Grundrechtseinschränkung kenntlich machen. Es habe eine Warn- und Besinnungsfunktion, heißt es. Das betrifft die Frage: Sollen wegen dem Rundfunk(beitrag) Menschen ins Gefängnis?
Eine kürzere Aufbereitung ist mir nicht möglich. Ich hoffe, es ist dennoch OK, mich an dieser Stelle darüber zu äußern. Vielen Dank.
Edit "Bürger":
Gedanken soweit zur Kenntnis genommen. Weiteres dazu hier bitte nicht vertiefen. Hier bitte nur noch zum Kern-Thema
Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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Handeln und nicht texten!
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Wie holen wir Georg da raus, das ist die Aufgabe.
Seitenlange Rechtsansichten hier im Forum, was sollen die für diese unsere Hilfepflicht beitragen? Niemand der agierenden Jura-Akteure kümmert sich um komplexe Rechtsaspekte, selbst wenn diese dort vor Ort überhaupt gelesen werden würden. Werden sie natürlich nicht.
Die Rechtslage ist klar, da brauchen wir keine weiteren Meinungen.
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Aus öffentlichen Mitteln dürfen nicht mehrere 1000 Euro verausgabt werden für 600 Euro Inkasso-Potential, zumal die Bankkonten-Einsicht sicherlich erfolgte und sicherlich nicht zum Ziel führte
- Inkasso-Erfolgsaussicht also nahezu 0 Prozent.
Kein einziges Finanzamt würde dies je für eine Abgabenforderung machen dürfen.
Beispielhaft belegend Sieglinde Baumert: Auch bei ihr ist der Inkasso-Erfolg bisher 0 Euro.
Statt hier stundenlang zu texten, ab Montag das Telefon in die Hand nehmen
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und einfach beim WDR und in Borken klären: Wer zahlt die Kosten im Fall solcher Haftbefehlte?
Ferner, kann der WDR schon im Vollstreckungsauftrag anweisen, dass nicht verhaftet werden darf?
Jeder kann derartige sachlichen Anrufe machen. Man schimpft nicht, man empört sich nicht, man stellt höflich die Fragen, und ruckzuck mit 2 Stunden Arbeitseinsatz wissen wir die Kerninfos für nächste wirklich effiziente Schritte.
Danach im Forum das Ergebnis hier im Thread eintragen
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und dann können je nach Ergebnis gezielte Aktionen gegen Buhrow erfolgen,
dass er sich gehalten sehen dürfte, diesem Skandal umgehend ein Ende zu bereiten im persönlichen Eigeninteresse.
Bitte Arbeitsteilung bei der Verteidigung des Rechtsstaats, das müssen mal bitte andere machen,
die Kapazität hier ist voll ausgelastet mit einer anderen wichtigen Streitfront.
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Haftkostenbeitrag ab 01.01.2021
Wird ein Schuldner verhaftet (§ 802g ZPO), z. B. weil er dem Termin zur Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt, fallen Haftkostenbeiträge an. Hierfür tritt der Gläubiger in Vorlage. Er kann sie sich jedoch als notwendige Kosten der Vollstreckung gegen den Schuldner festsetzen lassen. Die Beiträge für 2021 betragen bundeseinheitlich (BAnz AT, 31.12.20 B1):
I. Unterkunft
1. Gefangene bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende:
bei Einzelunterbringung 164,50 EUR
bei Belegung mit zwei Gefangenen 70,50 EUR
bei Belegung mit drei Gefangenen 47,00 EUR
bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen 23,50 EUR
2. Für alle übrigen Gefangenen:
bei Einzelunterbringung 199,75 EUR
bei Belegung mit zwei Gefangenen 105,75 EUR
bei Belegung mit drei Gefangenen 82,85 EUR
bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen 58,75 EUR
II. Verpflegung
Frühstück 54,00 EUR
Mittagessen 102,00 EUR
Abendessen 102,00 EUR
Alle Beträge beziehen sich jeweils auf einen Monat. Für kürzere Zeiträume ist für jeden Tag ein Dreißigstel der aufgeführten Beträge zugrunde zu legen.
Kein Link zum Bundesanzeiger, da
Wir führen derzeit umfangreiche Wartungsarbeiten durch.
Der Bundesanzeiger ist deshalb von Freitag, den 12.03.2021, 23:00 Uhr bis Sonntag, den 14.03.2021, ca. 18:00 Uhr nicht erreichbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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1. Nun sind wir einen Meilenschritt voran gekommen dank Kostenliste.
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Hierbei muss man auf ein winziges Detail achten: Es nennt sich Haftkosten-\"beitrag\"
Der Staat subventioniert es also im Sinn eines Gläubigerschutzes. Der Gläubiger muss nur rund 400 Euro monatlich bezahlen.
Wir wissen nicht, ob Georg in Einzelhaft ist oder in einer Doppelzelle? Oder ist das bekannt? Das kann den Betrag um monatlich rund 70 Euro steigern. Wir haben nach einem halben Monat aber auf jeden Fall noch nicht eine Überschreitung der Forderung.
2. Also benötigen wir noch eine Klärung:
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Was sind die wahren mittleren Gesamtkosten einer Inhaftierung? Rund 800 € pro Woche?
Bundeseinheitliche Mittelwerte genügen - oder noch besser solche für NRW.
Nämlich: Ein öffentlich-rechtlicher Gläubiger im Status der Gemeinnützigkeit muss auch ein Antasten des allgemeinen Wohls (Staatshaushalt) unterlassen. Die Rechtsgrundlage ist dann weniger "scharf", da muss man dann geeignet formulieren.
Wer kann diese Zahlen ermitteln?
3. Die Einmalkosten für den Gerichtsvollzieher und die Behörden
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bei einer Verhaftung sind spürbar und sind vermutlich ebenfalls vom Gläubiger zu tragen.
Frage ist, wie hoch ist der Schätzwert und haben wir Beweis, dass dies in NRW normalerweise zu Lasten des WDR geht?
Gibt es einen Betroffenen in NRW - auch unverhaftet geblieben, ist egal - , dem beispielsweise für die Androhung der Verhaftung durch den Gerichtsvollzieher etwas in sein Beitragskonto hinein belastet wurde?
4. Unser Ziel muss sein, mindestens 600 Euro WDR-Kosten zu belegen
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- das wäre am besten -
- oder jedenfalls hilfsweise den Schaden der verschiedenen Abgabenhaushalte von inzwischen etwa 1 500 Euro - möglicherweise bis zu 2000 Euro.
(WDR, Kommune Borken /Vollstreckung, Justiz NRW für die Haftanstalt und Richtertermine).
5. Sobald wir die Strategie klar haben,
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könnte ein NRW-Bürger den zuständigen Gerichtsvollzieher bitten, Herrn Buhrow
- und zum andren die stellvertretende Intendantin (zugleich Leiterin der Rechtsabteilungt)
persönlich aufzusuchen,
um den Antrag des Bürgers auf sofortige Rücknahme des Vollstreckungsauftrags zu übergeben.
Könnte rund 50 Euro kosten - bekommen wir gemeinsam mühelos finanziert.
Hierbei sollte ein Rechtsanwalt beratend mitwirken (den haben wir), ob das problemfrei erscheint - Vorstehendes also einstweilen "unter Irrtumsvorbehalt" .
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pjotr, bleib bei Deinem Leisten....
Der Haftbeitrag entspricht mitnichten den tatsächlichen Haftkosten, die irgendwer aus steuer- oder Rundfunkbeitragsmitteln bezahlen muß. Und nur um diese Kosten, die beim zuständigen Justizministeriums des Landes NRW zu erfragen sind, geht es. Der Haftbeitrag ist eher vergleichbar mit der Eigenbeteiligung bei einem Krankenhausaufenthalt, der deckt auch nicht annähernd die tatsächlichen Kosten ab.
Tom Buhrow wird, wie der WDR insgesamt, sich auch nicht durch die Übergabe eines Briefes durch den GV beeindrucken lassen. Derartige Aktionen sind purer, wirkungsloser und nicht durchdachter Aktionismus.
Wer so agiert glaubt auch, er könne einen Ozeandampfer zur Kursänderung zwingen, indem er den ausgestreckten Zeigefinger gegen den Schiffsrumpf drückt.
Der einzig erfolgversprechende Weg ist der juristische, und der wird in Georgs Namen mit Überlegung und Bedacht, dafür aber um so nachdrücklicher begangen werden.
Unkoordinierte Schnellschußaktionen wie der vorgeschlagene "Besuch" bei Tom Buhrow schaden da eher der Sache und sind ausdrücklich unerwünscht.
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@querkopf :
Wer so agiert glaubt auch, er könne einen Ozeandampfer zur Kursänderung zwingen, indem er den ausgestreckten Zeigefinger gegen den Schiffsrumpf drückt.
Wusste gar nicht, dass hier und dort dank Zeigefinger gegen den Schiffsrumpf schon Ozeandampfer zur Kursänderung gezwungen wurden. - Die ganz andere Frage ist, wenn etwas "ausdrücklich unerwünscht" sein sollte. Mein Hinweis auf den Rechtsanwalt meint auch diese Vorab-Klärung.
Allgemeine Lebenserfahrung ist: Für einen Rechtsanwalt ist ausdrücklich unerwünscht immer alles, was er nicht selber macht, und das ist im Prinzip auch richtig so. Keine Sorge, hier liegt natürlich Hintergrundwissen vor.
"Übergabe an Gerichtsvollzieher", das ist nicht für Beeindrucken, wir sind hier nicht beim Stammtisch. Sondern es geht um einen ganz präzisen Rechtseffekt bei Verstößen, der anders kaum bewirkt werden kann. Ist in der Rechtsprechung nachzulesen.
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Erinnerung an eine Entscheidung des BVerfG zur Zulässigkeit der Freiheitsentziehung
BVerfG - 2 BvR 2106/05 - Freiheitsstrafen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30980.msg192936.html#msg192936
Rn. 19
1. Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 <322>; 29, 312 <316>). [...]
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BVerfG - 2 BvR 2106/05 - Freiheitsstrafen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30980.msg192936.html#msg192936
Rn. 19
1. Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 <322>; 29, 312 <316>). [...]
Ja, aber egal. Paragraf 2b.) [eines geheimen Abkommens zwischen der ehrenwerten Gesellschaft in Deutschland]: Was "wichtige Gründe" sind, entscheidet der Rundfunk!!!
Edit "Bürger" @alle: Bitte keine Vertiefung von Einzelaspekten in diesem Thread.
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WDR, 16.03.2021, 12:00 Uhr
Eingaben zur sogenannten Erzwingungshaft von Georg Thiel
Den Rundfunkrat erreichen derzeit etliche Zuschriften zur Inhaftierung des Rundfunkbeitragsverweigerers Georg Thiel.
Hierzu stellt das Gremium klar, dass Belange des Beitragsservice nicht in die Zuständigkeit des Rundfunkrats fallen. Darüber hinaus ist für das Verfahren zu dem Fall Georg Thiel der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich.
Zu Ihrer Information erhalten Sie hier die Stellungnahme der WDR-Verwaltungsdirektorin und Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Beitragsservice, Dr. Katrin Vernau:
Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau [PDF, 102,5 KB]
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/stellungnahme-vernau-100.pdf
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/haft-georg-thiel-100.html
Edit "Bürger": PDF der Stellungnahme hier als Anhang angefügt - zur "Schonung der Download-Ressourcen" von ARD-ZDF-GEZ ;)
Edit "Bürger" - Zur effektiveren Information hier eine Abschrift (ohne Gewähr):
WDR - Die Verwaltungsdirektion
Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau,
Verwaltungsdirektorin des Westdeutschen Rundfunks und
Vorsitzende des Verwaltungsrats des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Zum aktuellen Fall der Inhaftierung eines Bürgers in NRW möchte ich gerne die Hintergründe erläutern und meine Position näherbringen:
Wenn jemand trotz mehrfacher Aufforderung seinen Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, holt sich der WDR Hilfe bei den Vollstreckungsbehörden in NRW, also bei den Stadtkassen. Diese bitten dann den Schuldner, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Das Verfahren ist so üblich, z.B. auch bei nicht bezahlten Knöllchen oder Müllgebühren.
Will der Schuldner nicht bezahlen und auch keine Angaben zu seinem Vermögen machen, können die Beamten in letzter Konsequenz auch schärfere Maßnahmen anordnen und z.B. beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen. Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse, und der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang. Aus Sicht des WDR ist eine sogenannte Erzwingungshaft im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen in der Regel nicht verhältnismäßig. Allerdings ist hier auch immer der konkrete Einzelfall zu betrachten.
Bis es überhaupt zu einer Inhaftierung kommt, vergeht meist sehr viel Zeit, manchmal sogar Jahre. Oft ist es so, dass die betreffende Person in dieser Zeit auf die vielen Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht reagiert bzw. geantwortet hat. Erst wenn es keine andere Möglichkeit der Klärung gibt, fordern die Stadtkassen die betreffende Person auf, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Verweigert die Person auch das, können die Stadtkassen einen Haftbefehl beantragen.
Eine drohende Inhaftierung kann also entweder durch Zahlung der ausstehenden Rundfunkbeiträge oder durch Offenlegung der Vermögensverhältnisse verhindert werden. Und selbst wenn jemand bereits inhaftiert wurde, hat diese Person es dadurch jederzeit selbst in der Hand, die Haft zu beenden.
Natürlich ist es aus finanziellen Gründen nicht jeder oder jedem möglich, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Dafür habe ich vollstes Verständnis. Aber dafür gibt es gesetzlich geregelte Möglichkeiten, um sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien zu lassen. In finanziellen Notlagen können mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zudem unbürokratisch Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden.
Wichtig ist mir auch der solidarische Gedanke hinter dem Rundfunkbeitrag. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürger*innen, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit jeder vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren kann. Damit tragen alle Beitragszahler*innen dazu bei, dass heute und auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm bei ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich ist. Sich der gesetzlichen Beitragspflicht zu entziehen und Zahlungen zu verweigern, ist insbesondere all jenen gegenüber nicht gerecht, die den Rundfunkbeitrag ordnungsgemäß entrichten.
Köln, 16. März 2021
gez. Dr. Katrin Vernau
Quelle: Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau (WDR Verwaltungsdirektion), 16.03.2021 [PDF, 102,5 KB]
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/stellungnahme-vernau-100.pdf
Edit "Bürger": PDF der Stellungnahme hier als Anhang angefügt - zur "Schonung der Download-Ressourcen" von ARD-ZDF-GEZ ;)
Edit "Bürger": Nachtrag zur Person "Dr. Katrin Vernau"
WDR - Verwaltungsdirektorin Dr. Katrin Vernau
Am 1. März 2015 trat Dr. Katrin Vernau ihr Amt als Verwaltungsdirektorin des WDR an.
Dr. Katrin Vernau, geboren 1973 in Villingen-Schwenningen, war vorher Partnerin bei der Unternehmensberatung Roland Berger Strategy Consultants und leitete die Roland Berger School of Strategy and Economics. Von 2006 bis 2012 war sie Kanzlerin der Universität Hamburg, von 2002 bis 2005 Kanzlerin der Universität Ulm. Zuvor arbeitete sie als Projektmanagerin bei Roland Berger Strategy Consultants. Katrin Vernau studierte Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule St. Gallen und an der Columbia Business School. 2002 promovierte sie an der Universität Potsdam.
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/katrin-vernau100.html
...und schwupps
SPD Baden-Württemberg - Landtagswahl 2021
TEAM SCHMID für Baden-Württemberg
https://www.spd-bw.de/team-schmid-fuer-baden-wuerttemberg/
[...] Als Ministerpräsident will Nils Schmid einen neuen Politikstil in Baden-Württemberg verwirklichen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, setzt er auf eine kompetente Regierungsmannschaft. [...]
Dr. Katrin Vernau
https://www.spd-bw.de/dr-katrin-vernau/
Im TEAM SCHMID ist Katrin Vernau zuständig für Wissenschaft und Hochschulen.
- geboren am 18.05.1973 in Villingen-Schwenningen
- parteilos
[...]
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Und sie lügen weiter …
Bei der Beitragserhebung handelt sich nicht um "Belange des Beitragsservice". Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft, die - im Auftrag der Landesrundfunkanstalten - Schriftwechselaufgaben wahrnimmt. Die Beitragsbescheide werden rechtlich von den Landesrundfunkanstalten erstellt.
Außerdem "ist für das Verfahren zu dem Fall Georg Thiel" nicht "der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich", sondern die Verantwortung trägt derjenige, der Rechtsmittel verwendet.
Der Gesetzgeber zwingt keinen Gläubiger, bei Nichtabgabe einer eidesstattlichen Versicherung eine Beugehaft zu beantragen.
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Diese Stellungnahme der Verwaltungsdirektorin ist eine derartige Serie von Fehlern, dass sich derart schwerwiegende Gesichtspunkte ergeben, dass ich dies zum Schutz dieses Forums hier nicht näher ausführen möchte.
Und sehe ich die Karrierelinie richtig, eine Verwaltungsdirektorin des Staatsfunks verdient ja vielleicht mehr als die Leiterin einer Staatsuniversität? In Sachen Georg kämpfen sehr kompetente Mitstreiter, also die werden das schon geeignet zerpflücken.
Wir sind nun auf der Führungsebene unmittelbar unter dem obersten Chef. Die Front dürfte nicht mehr lange halten. Der größte WDR-Fehler war, derart lange gewartet zu haben. Denn diese Sache geht natürlich durch an das BVerfG - ist informativ bereits erfolgt (noch in Beschwerden zu integrieren, erst dann von Gewicht).
nachträglich berichtigt - den Namen Georg zutreffend eingefügt -
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Diese Stellungnahme der Verwaltungsdirektorin ist eine derartige Serie von Fehlern, dass sich derart schwerwiegende Gesichtspunkte ergeben, dass ich dies zum Schutz dieses Forums hier nicht näher ausführen möchte. [..]
Auch wenn es schmerzt und hier gleich wieder ein Aufschrei durch's Forum hallt: die Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau ist - so wie sie den Ablauf beschreibt - korrekt.
In NRW gibt es im § 4a des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes den Passus "Gläubigerfiktion".
Meint: WDR ersucht mittels (vorliegendem) Vollstreckungsersuchen bei der Stadtkasse Borken um Vollstreckung > "Forderungspfändung".
Was bzw. wie die Stadtkasse Borken das dann macht, ist in der Tat Sache der Stadtkasse und eben NICHT des WDR.
Wenn die Stadtkasse Borken der Ansicht ist, eine Vermögensauskunft einzuholen bzw. bei Verweigerung dieser einen Haftbefehl zu beantragen: auch Sache der Stadtkasse.
SIE - die Stadtkasse Borken - ist in diesem Moment DER Gläubiger welcher ebendies beantragt und zu verantworten hat (Gläubigerfiktion).
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Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW)
§ 4a VwVG NRW - Gläubigerfiktion, Aufrechnung
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5144&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=462107
(1) Im Vollstreckungsverfahren gilt diejenige Körperschaft als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche, der die Vollstreckungsbehörde angehört.
Gruß
Kurt
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Was bzw. wie die Stadtkasse Borken das dann macht ist in der Tat Sache der Stadtkasse
Das ist dann Pech für die Stadt Borken, denn sie steht gegenüber dem Vollstreckungsschuldner in jedem Stadium der Vollstreckung in voller Haftung und Schadensersatzpflicht, wenn sie sich über die vom Bund aufgestellten und seitens BFH wie BGH präzisierten Vollstreckungsvoraussetzungen hinwegsetzt.
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@Kurt : Ein unterzeichnetes WDR-Fax von 1 Zeile genügt:
"Der Vollstreckungsauftrag wird hiermit zurückgezogen."
Ferner, die Stellungnahme hat nicht nur 1 Falschaussage, sondern diverse. Das wird hier im Forum nicht seziert - Grund wie angegeben.
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@Kurt : Ein unterzeichnetes WDR-Fax von 1 Zeile genügt:
"Der Vollstreckungsauftrag wird hiermit zurückgezogen." [..]
Ich bezog mich auf den von Frau Dr. Katrin Vernau beschriebenen Ablauf - nicht auf das, was der WDR jetzt machen könnte.
So wie sie es beschreibt, läuft eine Verwaltungsvollstreckung ab - ungeachtet der zugrunde liegenden Ursache:
[..] Wenn jemand trotz mehrfacher Aufforderung seinen Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, holt sich der WDR Hilfe bei den Vollstreckungsbehörden in NRW, also bei den Stadtkassen. Diese bitten dann den Schuldner, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Das Verfahren ist so üblich, z.B. auch bei nicht bezahlten Knöllchen oder Müllgebühren.
Will der Schuldner nicht bezahlen und auch keine Angaben zu seinem Vermögen machen, können die Beamten in letzter Konsequenz auch schärfere Maßnahmen anordnen und z.B. beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen. Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse, und der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang. [...]
Quelle: Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau (WDR Verwaltungsdirektion), 16.03.2021 [PDF, 102,5 KB]
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/stellungnahme-vernau-100.pdf
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@Kurt : Also sind wir uns einig?
1 Zeile per Fax hätte der Frau genügt für Wahrung der Würde des WDR - öffentliches Recht.
Ihr Schreiben wird ihr noch lange nachhängen. Der WDR ist nicht R. Berger Unternehmensberatung.
So, das wars, kehre zurück zu meiner Freizeitlektüre.
Lese gerade einen spannenden Klassiker der Jura-Soziologie:
Niklas Luhnann "Brauchbare Illegalität"
https://de.wikipedia.org/wiki/Brauchbare_Illegalit%C3%A4t
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Frau Vernau geriert sich wie ein Angehöriger der Kirche.
Die Kirche sagt nämlich zu Recht: "Wir haben keinen einzigen Menschen auf dem Scheiterhaufen verbrannt". In der Tat: Die Verbrennung wurde immer von der weltlichen Obrigkeit vollzogen. Die Kirche hat keine einzige Hexe verbrannt. Juristisch ist das korrekt.
So spricht Frau Vernau. Keine Landesrundfunkanstalt hat einen Menschen ins Gefängnis gebracht. Juristisch ist das korrekt.
Juristisch ist es möglich, sich als eigentlichen Auftraggeber und Täter aus der Schusslinie zu ziehen. Ich glaube, das hat sogar historische Methode.
Aber wie auch immer... der WDR hat Georg T. einbuchten lassen. Aus der Nummer kommt der WDR nicht heraus, auch wenn aus Köln "Unschuldig!" geplärrt wird.
Was mir erneut die üble Selbstverblendung der Führungsebene der deutschen Landesrundfunkanstalten aufzeigt. Eine echte Hybris.
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Frau K. Vernau lügt.
Es handelt sich beim sogenannten Rundfunkbeitrag nicht um eine solidarische Abgabe.
Solidarität setzt immer eine Willenskomponente voraus. Fehlt diese, dann handelt es sich nicht mehr um Solidarität. Schon das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2018 die Willenskomponente explizit ausgeschlossen.
Ferner verkennt Frau K. Vernau, dass niemand dazu gezwungen werden kann, vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu profitieren, wie sie es nennt. Genauso wie man niemanden zu einem bestimmten Glauben zwingen kann. Dieses kann immer nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Der letzte Absatz klingt mir sowieso einen Tacken zuviel nach Wehling.*
* Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll (02/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0
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Ungeachtet der (faulen Aus-)Reden der
WDR-(Selbst-)"Verwaltungsdirektorin" und(!)
"Vorsitzenden des (Selbst-)Verwaltungsrats des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio":
WDR nimmt - durch Nicht-Ausschluss der Erzwingungshaft im Vollstreckungsersuchen an die örtliche Vollstreckungsstelle - die Erzwingungshaft jedenfalls billigend in Kauf.
Spätestens seit den "etlichen Zuschriften zur Inhaftierung des Rundfunkbeitragsverweigerers Georg Thiel" nimmt WDR die Erzwingungshaft wissentlich billigend in Kauf...
Den Rundfunkrat erreichen derzeit etliche Zuschriften zur Inhaftierung des Rundfunkbeitragsverweigerers Georg Thiel. [...]
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/haft-georg-thiel-100.html
Wer dann noch schwafelt von...
[...] Aus Sicht des WDR ist eine sogenannte Erzwingungshaft im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen in der Regel nicht verhältnismäßig. Allerdings ist hier auch immer der konkrete Einzelfall zu betrachten. [...]
Quelle: Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau (WDR Verwaltungsdirektion), 16.03.2021 [PDF, 102,5 KB]
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/stellungnahme-vernau-100.pdf
...der will wissentlich billigend die Erzwingungshaft nicht ausschließen, sondern sich den Heiligenschein des dann "im Einzelfall Begnadigenden" geben.
Solche Verantwortungs-Verweigerung ist einfach pfui - passt aber zum "Programm".
Wenn man dann noch hinzunimmt, dass WDR & Co. nicht nur...
[...] Darüber hinaus ist für das Verfahren zu dem Fall Georg Thiel der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich. [...]
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/haft-georg-thiel-100.html
...den für das Verfahren (angeblich) verantwortlichen
> "allgemeinen Gesetzgeber" - z.B. mittels Gutachten von Prof. Paul Kirchhof...
sondern auch noch die
> Rechtsprechung - z.B. mittels selbst verfassten und herausgegebenen Gesetzeskommentaren
> ausführenden Organe - z.B. mittels drückerbandenmäßigen Informations- und Instruktionsschreiben an Vollstreckungsstellen
selbst aktiv und massiv beeinflusst haben und fortdauernd beeinflussen...
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5817.0
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15958.0
...dann wird das sich-aus-der-Verwantwortung-stehlen ganz pfui.
Vielfach. Gegen alle.
Einfach-nur-schäbig.
PS: Vielleicht sollte man den inhaftierten Nichtnutzer und Nicht-Interessenten Georg Thiel in "etlichen Zuschriften" an den Rundfunkrat als außerordentliches Ehrenmitglied im Rundfunkrat nominieren ;) >:D Vielleicht fühlt sich dann der Rundfunkrat "zuständig"... ::) ::) ::)
Bis dahin gilt, "solidarisch" jegliche aktuellen Zahlungen an ARD-ZDF-GEZ zu blockieren - siehe u.a. unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
All jene - Forum-Mitglieder und/oder externe Leser - die (aus welchen bisherigen Gründen auch immer) noch ein/e SEPA-Mandat/ Lastschrifteinzugsermächtigung zu Gunsten ARD-ZDF-GEZ laufen haben, hätten nun einen "wunderbaren" bzw. tragischen Anlass, ein wenig über sich hinauszuwachsen und diese/s SEPA-Mandat/ Lastschrifteinzugsermächtigung aus Solidarität mit dem Inhaftierten Georg Thiel unverzüglich zu kündigen...
An den/die "Behördenleiter/in" der
"Verwaltungsbehörde" der "zuständigen Landesrundfunkanstalt"
[...]
[...]
-
Die gute Verwaltungsdirektorin des WDR begeht leider den grundsätzlichen Fehler, vollkommen zu ignorieren, daß der WDR seit nunmehr fast einem Jahr nicht in der Lage ist, die am 9. April an ihn gestellte Frage nach der Rechtsvorschrift, die bestimmt, daß ein Festsetzungsbescheid*** über Rundfunkbeiträge ein vollstreckbarer Titel sei, zu beantworten.
Dies wundert mich allerdings nicht, da es eine derartige Rechtsvorschrift nicht gibt.
Die Vollstreckung, auch die gegen Georg, beruht also allein auf Anmaßungen des WDR und auf Ausnutzung von vermeintlichen Befugnissen als Anstalt des öffentlichen Rechts.
Dies wird nicht nur ein gewichtiges Argument in Georgs Angelegenheit, sondern auch in einer in Erwägung zu ziehenden juristischen Aufarbeitung der Sache sein.
Das soll genügen, ich habe derzeit wichtigeres zu tun...
***Edit "Bürger": Für die geneigten Mitleser - siehe bitte u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
Hier bitte nicht weiter vertiefen. Danke.
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Zu der Stellungnahme der WDR-Verwaltungsdirektorin
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/haft-beitragsverweigerer-100.html
hat ein Mitstreiter folgende Antwort an die Redaktion des WDR geschickt. Ähnlichkeiten zum Original ausdrücklich beabsichtigt:
Betreff: Erklärung der Verwaltungsdirektorin zur Erzwingungshaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich erreichen derzeit etliche Meldungen über sogenannte Rundfunkbeitragsverweigerer, u.a. durch die Erklärung der WDR-Verwaltungsdirektorin vom 16. März 2021 zu einem aktuellen Fall von Erzwingungshaft.
Hierzu stelle ich klar, dass die Schuld für die Verweigerungshaltung nicht bei den Bürgern zu suchen ist. Für diese Problematik ist der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich.
Zu Ihrer Information erhalten Sie nachfolgende Stellungnahme. In Bezug auf die große Zahl von Bürgern, die die Rundfunkabgabe ablehnen, möchte ich gerne mögliche Hintergründe erläutern und meine Position näherbringen.
Wenn der Gesetzgeber die Zahlungspflicht trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken allein an das Innehaben von Wohnungen knüpft, holen sich die Bürger Hilfe bei den Gerichten. Die Kläger bitten dann die Richter, ihre Einwände zu prüfen. Das Verfahren ist so üblich, wie auch bei Rechtsstreitigkeiten beliebiger anderer Art, z.B. über Knöllchen oder Müllgebühren.
Wollen die beklagten Rundfunkanstalten keine sachdienlichen Angaben machen, können die Richter in letzter Konsequenz auch Gutachten einholen, direkt dem Bundesverfassungsgericht vorlegen oder sogar eigene Überlegungen anstellen. Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Gerichte, und die Kläger erfahren davon oft erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung. In den bisherigen Verfahren wurden noch in keinem Fall alle Regeln beachtet und etwa eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zu Vor- und Nachteilen der Wohnungsbindung vorgenommen.
Bis es überhaupt zu einem letztinstanzlichen Urteil kommt, vergeht meist sehr viel Zeit, manchmal sogar Jahre. Vorliegend war es so, dass Rundfunkanstalten und Gerichte in dieser Zeit auf die vielen Argumente der Kläger nicht reagiert bzw. nur mit ausweichenden Textbausteinen geantwortet haben. Erst seit es keine andere Möglichkeit der Klärung mehr gibt, müssen Bürger zum letzten Mittel konsequenter Zahlungsverweigerung greifen oder sich gar wegen rechtsstaatlicher Defizite auf ihr Widerstandsrecht berufen.
Das Problem kann also entweder durch Korrektur der fehlerhaften Urteile oder durch verfassungskonforme gesetzliche Neuregelung der Rundfunkfinanzierung gelöst werden. Und auch wenn bereits das Bundesverfassungsgericht ein Fehlurteil gesprochen hat, haben Gerichte und Gesetzgeber es jederzeit selbst in der Hand, den rechtswidrigen Zustand zu beenden.
Natürlich ist es aus Gründen der Gesichtswahrung nicht jeder oder jedem möglich, unbefangen dabei mitzuhelfen. Dafür habe ich vollstes Verständnis. Aber deshalb gibt es verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, die unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten gelten müssen.
Wichtig ist mir auch der am Gemeinwohl orientierte Gedanke hinter dem Grundgesetz und dem Rechtsstaatsprinzip. Gemeinwohl bedeutet dabei, dass alle Bürger*innen, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen in Deutschland unseren Rechtsstaat schützen, damit jeder davon profitieren kann. So tragen alle dazu bei, dass heute und auch in Zukunft eine kompetente und unabhängige Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland möglich ist. Die Verweigerung von Grundrechten ist insbesondere all jenen gegenüber nicht gerecht, die auf unsere Verfassung vertrauen und für deren Werte eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
@mods: Sollte ein anderer Thread dafür passender sein, gerne verschieben.
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Laut dieser Statitik vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Justiz-online NRW - Gerichte und Behörden - Justiz in Zahlen - Strafrechtspflege
https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/strafrechtspflege/index.php
Gerichtshilfefälle 2015 bis 2020 (PDF, 1 Seite, ~15kB - siehe auch Anhang)
https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/strafrechtspflege/zw_gerichtshilfe/2020-10-27-Gerichtshilfefaelle-fuer-Internetseite-2015-2019.pdf
wurden in den Jahren 2015-2019 ca. jedes 40-igste Starfvollstreckungsverfahren widerrufen und die Strafe ausgesetzt.
2020 war es jedes 20-igste Strafverfahren.
Entsprechend dieser Statistik sollten wir den Bürgermeister und/oder Gerichtsvollzieher der Stadt Borken oder Münster als stellvertretende Gläubiger dazu auffordern, die Beugehaft auszusetzten.
Gründe:
- Wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit - die Haftkosten sind höher als die Forderung
- Ethische Unverhältnismäßigkeit - Vor dem Hintergrund der Sendervielfalt und überdimensionierten Gehälter und Pensionen von einem Nichtnutzer einen Zwangsbeitrag zu erpressen
- ....
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Ebenfalls unter
Justiz-online NRW - Gerichte und Behörden - Justiz in Zahlen - Strafrechtspflege
https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/strafrechtspflege/index.php
findet sich die
Strafverfolgungsstatistik - Auswertung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen 2004-2015 (PDF, 283 Seiten, ~9MB)
https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/strafrechtspflege/zw_strafverfolgungsstatistik/Auswertung_Strafverfolgungsstatistik_2004bis2015.pdf
Der Längsvergleich über alle Rubriken lässt eine tendenzielle Verkürzung der Verweildauer inhaftierter Personen in der Untersuchungshaft erkennen. Unter-suchungshäftlinge werden häufiger nurbis zu einemMonat inhaftiert. Eine Ver-weildauer von mehr als drei bis zu sechs Monaten tritt weniger oft auf. Über sechs Monate hinaus wird Untersuchungshaft in ca. 25 % der Fälle vollstreckt.Mit Erlass des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. August 2009 wurden die Behördenleiterinnen und Behördenleiter der Staatsanwaltschaften des Landes gebeten, neben der regelmäßigen Kontrolle der Haftlisten monatlich mit den Abteilungsleitungen die Haftsachen in einer Fallkonferenz zu erörtern. Die statistischen Daten deuten darauf hin, dass gerade auch die regelmäßigengemeinsamen Kontrollen zu den tendenziell kürzeren Inhaftierungszeiten geführt haben.
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Aus dieser im Internet öffentlich zugänglichen Quelle
Landesbetrieb IT.NRW, Statistik und IT-Dienstleistungen
Gefangene und verwahrte Personen am 31.3. in den Justizvollzugsanstalten nach Strafart, Personengruppen und Geschlecht
https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/gefangene-und-verwahrte-personen-am-313-den-justizvollzugsanstalten-nach-strafart
geht hervor, dass es in NRW im Jahr 2019 insgesamt (Erwachsene und Jugendlliche aller Geschlechter insgesamt 14 Fälle von Zivilhaft gab.
Im Jahr 2020 nur noch 8!
Eine Haftstatistik speziell zu Zwangsbeitrag-Verweigerern scheint es noch nicht zu geben.
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Justiz-online NRW
Projekte des Kriminologischen Dienstes - Informationen über die Projektarbeiten des KrimD
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/landesjustizvollzugsdirektion/statistik_und_forschung/projekte_des_krimd_/index.php
Evaluation im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen (EVALiS)© Wirth / KrimD NRW2019 (PDF, 108 Seiten, ~2,2MB)
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/landesjustizvollzugsdirektion/statistik_und_forschung/projekte_des_krimd_/2_62---2019_09_26-EVALiS-Report-Gesamtbericht-DEFINITIV.PDF
In der amtlichen Statistik wird die Belegung des Justizvollzuges nach den Haftarten Untersuchungshaft, Strafhaft (Freiheits-und Jugendstrafe), Sicherungsverwahrung und sonstige Freiheitsentziehungen unterteilt. Unter den sonstigen Freiheitsentziehungen sind zahlreiche unterschiedliche Haftarten zusammengefasst, zu denen u. a. die Zivilhaft, die Beugehaft, die Auslieferungshaft und der Strafarrest zählen. Der Gesamtanteil der sonstigen Freiheitsentziehungen an der Belegung ist allerdings relativ gering und betrug zum 31.03.2019 lediglich 2% (Datenquelle: Monatsstatistik StV 1).
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Wichtig ist mir auch der solidarische Gedanke hinter dem Rundfunkbeitrag. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürger*innen, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit jeder vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren kann. Damit tragen alle Beitragszahler*innen dazu bei, dass heute und auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm bei ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich ist. Sich der gesetzlichen Beitragspflicht zu entziehen und Zahlungen zu verweigern, ist insbesondere all jenen gegenüber nicht gerecht, die den Rundfunkbeitrag ordnungsgemäß entrichten.
Quelle: Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau (WDR Verwaltungsdirektion), 16.03.2021 [PDF, 102,5 KB]
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/stellungnahme-vernau-100.pdf
Sie lügt wissentlich als auch unwissentlich. Allein hier schon tut sie so als ob wirklich jeder mit Einkommen einen Beitrag bezahlen würde,. Hier von Unfairness zu reden gegenüber denen, die den Beitrag entrichten, ist blanker Hohn, wenn man bedenkt wie viele Millionen Menschen vom Beitrag befreit sind, nur weil sie nicht alleine wohnen. Der Beitrag so wie er jetzt ist, ist per se nicht mit der Definition des Wortes 'solidarisch' vereinbar.
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Moin,
habe die Stellungnahme gestern gelesen und aufgrund meines "Entsetzens" über die Einstellung der Frau Doktor zu dem Sachverhalt unverzüglich eine kurze E-Mail (persönlich) mit meiner "Stellungnahme" verfasst und zugesandt.
Die Adresse steht wie immer im Impressum - "redaktion@wdr.de"
Bitte reichlich nutzen, damit Sie weiterhin die Möglichkeit hat Stellungnahmen abzugeben (#)
Hierbei könnte es sein, dass auch die aktuelle Geldverschwendung bei einer insolventen Bank angesprochen wurde - aber dafür ist Sie wahrscheinlich auch nicht zuständig :police:
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Schön zu sehen, wie sich hier bemüht wird. Bitte nutzt weiter die Eigeninitiative!
Was bringt dem Inhaftierten unsere Feststellung der geheuchelten Solidarität beim ÖRR? Die geheuchelte Mitverantwortung für die Inhaftierung? Das Spannungsverhältnis: Menschenwürde, Nichtberichterstattung, Pressefreiheit, wirtschaftlicher Eigennutzen? Es geht um all Jenes das hilft und besonders die Argumente, die an einer konkreten Stelle des Vollstreckungsverfahrens (da hatte @Kurt vollkommen Recht) in Georgs Verfahren noch Sinn machen. Oder Vorschläge, die zumindest die öffentliche Diskussion anregen und konkret umgesetzt werden (Beitragsverfasser). Ich denke jeder der hier einen Beitrag verfasst, sollte erklären, welchen Nutzen dieser für Georg hat. Wir müssen aufhören uns zu verzetteln und darauf hinarbeiten. Feststellungen ohne Anwendung bringen uns hier nicht weiter. Ich glaube auch, dass Vieles was wir hier für selbsterklärend halten - vielleicht aus eigener Erfahrung, es dies überhaupt nicht ist und für andere (außerhalb hier) vollkommen unverständlich bleibt. Die Geheimniskrämerei hinter genannten Informationen bringt auch nichts, da werden wir nicht besser als der ÖR-Rundfunk. Ich bin nicht bereit mich auf die Sprüche mancher Forumsmitglieder, wie z.B. "Der Feind liest mit" herabzulassen. Ebensowenig auf das ÖRR-Niveau. Sagt doch einfach klar, wo und wie eine Information eurer Meinung nach im Verfahren nützlich ist - das muss mit Nichten rechlicher Natur sein. Jeder Verfasser hat doch eine Intention. Aufgebracht sein, weil einem Mal wieder das Wort im Geiste versucht zu verdrehen wird, bringt nichts. Sei es bei der Analyse der prozentualen Tatbestände der Häftlinge in der JVA. Ich kann mir dazu einiges Vorstellen. Eine Gegenüberstellung, um was zu zeigen? An wen? Wie sehen das 'echte Straftäter'? Hat jemand einen Presseausweis, stellt Kontakt her, macht einen Termin vor Ort und macht ein Interview mit einem Strafgefangenen der JVA zum dortigen Aufenthalt eines 'Rundfunkgefangenen'? OK, also jemand der nicht der geheuchelten Solidarität Folge leistet sitzt im Gefängnis. Auch dazu kann ich mir einiges vorstellen. 'Aufklärung'? Gegendarstellung? Druck von außen? Und konkret? An wen? Wie hilft es Georg? Wie unterstützt es darüber hinaus zukünftige Betroffene? Was könnte 'besser' gemacht werden? Die bloße Nennung von noch so begründbaren Feststellungen bringt alleine erstmal nichts. Wir müssen darüber diskutieren. Erzählt doch auch, was Ihr konkret dazu beitragt. Habt Ihr ihm schon geschrieben? Habt Ihr eine andere Stelle, einen Verein, etc. dazu angeschrieben? Wie habt Ihr argumentiert? Kam eine Antwort, Absage, wenigstens Stellungnahme - kam nach einer Woche keine Antwort? Jede Nicht-/Meinung von außen zum Thema ist interessant - egal ob aus unserer Sicht gut oder schlecht. Welche Worte habt Ihr / hat der Angeschriebene für Georg gefunden?
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Tag 23 (4. Woche):
Lieber Georg Thiel, ich sitze mit Dir in Haft, leide mit Dir, denke an Dich und schließe dich in meine Gebete mit ein.
Vielen Dank für das, was du für uns tust.
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Hallo
eine Email an die Bürgermeisterin Frau Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing der Stadt Borken habe ich geschrieben.
https://www.borken.de/buergerservice/dienstleistungen-von-a-bis-z/dienstleistung/show/buergermeisterin.html
Grüße
Walther
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Handeln, also Arbeit statt bequem im Lehnstuhl zu diskutieren:
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Der Rundfunkrat hat die - (auch) hier im Thread beweiskräftig gesicherte - Stellungnahme...
Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34912.msg212264.html#msg212264
WDR, 16.03.2021, 12:00 Uhr
Eingaben zur sogenannten Erzwingungshaft von Georg Thiel
Den Rundfunkrat erreichen derzeit etliche Zuschriften zur Inhaftierung des Rundfunkbeitragsverweigerers Georg Thiel.
Hierzu stellt das Gremium klar, dass Belange des Beitragsservice nicht in die Zuständigkeit des Rundfunkrats fallen. Darüber hinaus ist für das Verfahren zu dem Fall Georg Thiel der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich.
Zu Ihrer Information erhalten Sie hier die Stellungnahme der WDR-Verwaltungsdirektorin und Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Beitragsservice, Dr. Katrin Vernau:
Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau [PDF, 102,5 KB]
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/stellungnahme-vernau-100.pdf
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/haft-georg-thiel-100.html
Edit "Bürger": PDF der Stellungnahme hier als Anhang angefügt - zur "Schonung der Download-Ressourcen" von ARD-ZDF-GEZ ;)
[...]
...inzwischen gelöscht. Angezeigt wird aktuell eine Fehlerseite folgenden Standard-Inhalts:
Fehler HTTP 404
Seite nicht gefunden
[...]
leider ist die von Ihnen gewünschte Seite nicht verfügbar. Dies kann mehrere Ursachen haben.
Zum einen haben wir unser Angebot am 23. Februar 2016 komplett neu strukturiert und die Inhalte thematisch sortiert. Als Folge dieser Umstrukturierung könnte es sein, dass der von Ihnen gesuchte Inhalt zeitweise oder dauerhaft nicht erreichbar ist. Wir bitten das zu entschuldigen.
Es könnte auch sein, dass wir den von Ihnen gesuchten Inhalt inzwischen aus anderen Gründen aus dem Netz genommen haben. Zum Beispiel ist es möglich, dass ein Inhalt nicht mehr zutreffend ist oder dass bestimmte Rechte und Lizenzen am Inhalt abgelaufen sind.
Ein großer Teil an gelöschten Seiten ist auf die Bestimmungen des 12. Rundfunkänderungsstaatvertrags zurückzuführen. Dieses Gesetz, das seit dem 1.6.2009 in Kraft ist, schreibt uns unter anderem vor, unsere Inhalte nur noch zeitlich begrenzt anzubieten und sie danach ganz aus dem Netz zu nehmen. In diesen Fällen erhalten Sie also eine Fehlerseite.
Wenn Sie genauer wissen wollen, warum Sie diese Fehlerseite statt des gewünschten Inhalts sehen, dann schreiben Sie uns bitte eine Mail an warumweg@wdr.de mit einer möglichst konkreten Information darüber, welche Seite oder welchen Inhalt Sie gesucht haben.
[...]
Edit "Bürger": Die PDF ist unter obigem Link interessanterweise noch verfügbar und auch noch über web-Suche mit "Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau" auffindbar. Nur die Einstiegs-/ Verlinkungsseite des Rundfunkrats ist (derzeit?) "depubliziert".
Das zeigt internen Zoff. Jetzt also an die Arbeit:
Für alle Rundfunkrats-Mitglieder die E-Mail-Adresse ermitteln.
Es genügt die der Organisation.
Dann muss oben rein als Betreff und wiederholt am Mail-Anfang:
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"Verhaftung wegen Rundfunkabgabe in NRW." - Bitte weiterleiten an....
Kein Fehler, wenn das quer durch die Organisation verarbeitet werden muss, wofür Chef X die Mitveranwortung funktionsbedingt trägt.
Und dann der Protesttext und Bitte, gegen Buhrow aktiv zu werden, weil nicht nur Recht, sondern auch Pflicht eines jeden einzelnen Mitglieds des Rundfunkrats.
- inklusive .jpg im Anhang von Georg, sein Bild eines "korrekten Bürgers von nebenan".
Die Adressensammlung darf nur öffentlich sein - beispielsweise hier im Forum -
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sofern ohne eine ganz persönliche Adresse des Mitglieds.
Die vertraulciheren Adressen müsste irgendjemand im Hintergrund sammeln.
Sodann eine Adressenliste im Forum verfügbar machen -
für vertraulichere Adressen zusätzlich per PM
und dann kann jedermann
Viele Mails auf einmal "nix gutt."
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Denn dann übergibt der Chef den Job an die "Abwimmel-Praktikant*in".
Sondern. jeden Tag ein anderer Absender, ein anderer Protesttext, an alle.
So haben wir es ja auch um Verfassungsbeschwerde-Team hier gemacht im Dezember an alle Abgeordneten Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen.
Alle 24 Stunden ein Liebesbrief erzeugt mehr liebevolle Zuwendung des Empfängers als 10 Liebesbrief am ersten Tag und dann nichts mehr - dann Tristesse.
Diesen Job muss ein anderes Team machen.
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Das Verfassungsbeschwerden-Team ist gerade in Hochbelastung - Info bald im Forum.
Sofort beginnen kann jeder einzelne aber auch
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Rundfunkrats-Mitglieder NRW ermittelnt - auf der Website - und loslegen, einzelne anzumailen.
Aber nicht über den Rundfunkrat, weil der dann gemäß Geschäftsordnung das meiste in die Suspens- Mülltonne abservieren darf im Fall von Mehrfach-Mails für 1 Problem.
Entweder die Mitglieder einzeln direkt adressieren oder man kann sich die Mühe sparen.
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Endlich müssen die mal etwas mehr Arbeit machen für die Monats-"Entschädigung" für ihr "Ehrenamt", die mehr ist als was ein Geringverdiener als monatliches Konsumbudget hat.
Den Seinen gibts der Herr im .... - ist ja anderer Leute Geld, aus der Rundfunkabgabe.
Wer zahlt, darf Arbeit einfordern. Wir Bürger zahlen, wir betteln nicht, wir machen vom Recht Gebrauch, Arbeit einzufordern.
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Dieser Ansatz von @pjotre klingt für mich gut und konstruktiv.
Einfach irgendetwas in den Raum zu werfen, ohne einen haltbaren, konkreten Bezug zur Inhaftierung bringt uns nichts. Es tut Georg keinen Gefallen, wenn hier Quatsch erzählt wird. Es hilft nichts, irgendetwas zu behaupten und sich selbst vorher keine Mühe der Eigenrecherche gemacht zu haben, um sein eigenes Gesagtes zu überprüfen. Es kann dann immer noch unrelevant, unrichtig sein oder aber bestenfalls kontrovers oder sogar richtig sein. Das gäbe eine viel bessere Diskussionsgrundlage. Wenn dieser Bezug nicht klar und verständlich ausformuliert wird (fehlende Beschreibung, fehlende Quellen, fehlende Aussage), befinden wir uns im Bereich: Wünsch dir was / Verschwörungstheorie / Populismus / Fake-News / Radikalität / von Äpfel-Birnen-Vergleichen, die zu weit gehen oder leicht missverstanden werden / Aufgebrachte Gedanken, die sich in sinnlosem Gequatsche äußern. Ich meine, das sollte nicht unser Anspruch sein! Bitte nehmt Euch die Zeit, begründet (bestenfalls mit Quellen oder einer stichhaltigen Argumentation), schützt vor unbedachten Äußerungen und fasst Euch dennoch kurz.
Der Rundfunkrat hat die - (auch) hier im Thread beweiskräftig gesicherte - Stellungnahme inzwischen gelöscht.
Das Google- oder Bing-SERP ist z.B. noch verfügbar unter https://archive.is/sTcQr (https://archive.is/sTcQr) (zweiter Link unter 'View all') bzw. https://web.archive.org/web/20210320111057/https://www.bing.com/search?q=url%3Ahttps%3A%2F%2Fwww1.wdr.de%2Funternehmen%2Frundfunkrat%2Fhaft-georg-thiel-100.html&qs=n&form=QBLH&sp=-1&pq=url%3Ahttps%3A%2F%2Fmdbootstrap.com&sc=1-27&sk=&cvid=FC190685B77942EB9B8B7D5A5A80AD91 (https://web.archive.org/web/20210320111057/https://www.bing.com/search?q=url%3Ahttps%3A%2F%2Fwww1.wdr.de%2Funternehmen%2Frundfunkrat%2Fhaft-georg-thiel-100.html&qs=n&form=QBLH&sp=-1&pq=url%3Ahttps%3A%2F%2Fmdbootstrap.com&sc=1-27&sk=&cvid=FC190685B77942EB9B8B7D5A5A80AD91), https://archive.is/RI4ng (https://archive.is/RI4ng), leider konnte ich keine verwertbare Sicherung der gesamten Webseite außerhalb des Forums speichern / finden. Unter dem ursprünglichen Link beim WDR ist es nicht mehr zu finden (vgl.: https://archive.is/CzS02 (https://archive.is/CzS02), https://archive.is/wip/JNdGB (https://archive.is/wip/JNdGB)).
Ursprünglicher Beitrag, hier im Thread:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34912.msg212264.html#msg212264 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34912.msg212264.html#msg212264)
EDIT: Sicherung des gesamten Textes hier gefunden / verfügbar: https://archive.is/kKfYJ (https://archive.is/kKfYJ)
Vielleicht taucht es aber auch an anderer Stelle wieder auf oder jemand frägt nach, ist ja ein begründeter Anlass, um eine Anfrage an den WDR zu schreiben.
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Der Rundfunkrat wie hier wiederum archivierend dauer-fixiert:
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"Für diese Verfahren ist der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich."
Damit dies Forum keine Probleme bekommt, will ich das nicht verbal angebracht kommentieren.
Hier für nächste Protestbriefe:
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Verantwortlich für die Gesetzesanwendung ist einzig der oberste Chef, also Herr Buhrow. Das ist, weil auch der WDR im Gründungsgesetz nicht mit "Dienstherrenstatus" versehen wurde, also keine eigentverantwortlichen Beamten hat, also voll hierarchisch funktioniert.
Wenn seine Juristen Murks machen, so muss er bei Nachhaltigkeit die Kündigung aussprechen.
Verantwortlich für die Rechtseinhaltung durch Buhrow ist der Rundfunkrat. So ein Entlastungsschrieb, da war wieder mal ein Super-Nurjurist im Hintergrund am Werk? Das Jurastudium - einer der besten Wege, wie Menschen ihr Gewissen in die Mülltonne entsorgen können? Da schafft man Leute, die haben überwiegend ein Loch im Gehirn, wo andere ein Gewissen haben?
Und nun ist klar, wie sinnlos Mitteilungen direkt an den Rundfunkrat sind.
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Wer Widerstand leistet, muss immer kompetent werden über die Funktionsweise seines Gegners. Nachdem der Rundfunkrat "beschlossen" hat, wandern alle weiteren Protestmails wohl bei allen Rundfunkräten in den Ordner:
"Sammelbeschwerde X..." oder "Mengenbeschwerde X... "
und werden nicht mehr denkend verarbetiet.
Also, entweder man macht Mitteilungen an die einzelnen Mitglieder des Rundfunkrats
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oder man kann sich die Mühe sparen - sinnlose Lebenszeitvernichtung. Niemand, absolut niemand wird die schönen Texte solcher Mails lesen. Sobald die "Abwimmel-Praktikant*in" liest "Georg Thiel" im Betreff, befindet sie vermutlich nur noch, in welchen der beiden Wegdrück-Mailordner das verschoben wird.
Eure 1 Stunde Textarbeit wird in 10 Sekunden in ein Nichts verwandelt.
Die im Rundfunkrat vertretenden "gesellschaftlichen Gruppen" umfassen Vertreter der Kirchen, des Islams, der Sozialverbände, der Parteien, der echt oder angeblich Diskriminierten, der Verbraucherschutzvereine ("gesellschaftliche Gruppe"? Haha!), der Schwulen, Lesben und Diversen, der Gender-"Forschung", derer für Familie, Kind und Grundrechte,
und was auch immer.
Die alle kann man mit seinen Protestmails gezielt in ihrer grundrechlichen Verantwortung adressieren.
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Grundgesetz, EU-Charta, Menschenrechtskonvention - gegen alle 3 wird im Fall Georg Thiel inzwischen verstoßen.
Und wenn das dann über die allgemeine Poststelle über Zwischenstation zum "Ehrenamtlichen mit der Aufwandsentschädigung" ankommt, dann ist der unter Beobachtung seines Umfelds, wie er mit dem Verhaftungsfall umgeht.
Einverstanden mit der Rundfunkabgabe sind maximal 30 Prozent in einer üblichen Hierarchie. Jeder Chef braucht die Loyalität seines Umfelds. So sind die Mechanismen, wie man Widerstand effizient platziert. So funktioniert die Welt unterhalb der Image-Haube der Obersten und der Institutionen.
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Für mehr Argumentation, Ergänzendes zu der *** Fr. Dr. Katrin Vernau:
Anders als im öffentlichen Dienst habe der WDR in den vergangenen Jahren keine stark steigenden Einnahmen gehabt. Stattdessen stagniere der Rundfunkbeitrag seit über zehn Jahren [Anmerkung: 2019 - 10 = 2009] - bei gleichzeitigen Preissteigerungen [...], so Vernau.
Quellen: https://archive.is/UfmF4 (https://archive.is/UfmF4), Sicherung von “wunschliste.de”, dort veröffentlicht am 09.07.2019, https://archive.is/wip/GiJ3p (https://archive.is/wip/GiJ3p) Sicherung von “radioszene.de” dort veröffentlicht am 09.07.2019, letzte Abrufe 21.03.2021, 12:00 Uhr, maßgebliche Aussage fett hervorgehoben.
Sie gehört zu den Personen, die beim Werben für die Erhöhung des Rundfunkbeitrages von der Lüge Gebrauch machte, dass sich der Rundfunkbeitrag seit 2009 (sic!) nicht erhöht habe *. Sie warb somit aktiv für eine Erhöhung. Das sagt etwas zu ihrer psychosozialen Einstellung hinsichtlich des Rundfunkbeitrages. Zur Zeit der Rundfunkgebühr 2009 und vor 2013, konnte jeder selbstständig und aus persönlichen Gründen die Gefahr von Gebühren und auch der Erzwingungshaft aus eigenem Willen abwenden. Bei dem Rundfunkbeitrag ab 2013 sollte es auf den individuellen Willen nicht mehr ankommen (vgl. “Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an”, BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16). Die Vertreter des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, insbesondere des WDR, waren es, die diese Entscheidung auf allen Instanzen nicht nur billigend in Kauf nahmen, sondern gezielt herbeigeführt haben. Sie hatten jederzeit die Möglichkeit, sich den Konsequenzen bewusst zu werden und andere Vorschläge einzubringen. Stattdessen entschieden sie sich für Profitmaximierung, auch auf Kosten der menschlichen Freiheit. Ich denke viele aus diesem Forum saßen in Verhandlungen Vertreter*inne*n aus den Landesrundfunkanstalten gegenüber, daher finde ich es wichtig, diese Perspektive und Erfahrungen daraus mit einzubringen. Von einem billigend in Kauf nehmen kann dabei keine Rede sein, sie wussten genau, was sie tun. Es war damals schon klar, dass es zu einer neuen Form von Inhaftierungen kommen wird, wenn der Wille hinsichtlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems keine Rolle mehr spielt.
Bitte bringt Argumente in die Diskussion. Noch ein Hinweis, der auch auf alle Schreiben zu diesem Thema zutreffend sein sollte. Denkt daran: „Normalerweise landen anonyme Schreiben im Papierkorb [...]“, sagte ein ARD-Verantwortlicher, der nicht genannt werden wollte.
Quelle: https://archive.is/oNg4x (https://archive.is/oNg4x), letzter Abruf 21.03.2021, 12:00Uhr.
Ich habe gestern Antwort von Georg erhalten. Ihr könnt ihm ebenfalls schreiben:
Wer Georg schreiben oder etwas schicken möchte :
JVA Münster
Herr Georg Thiel
Gartenstr. 26
48147 Münster
Siehe auch die Internetseite der JVA Münster:
https://www.jva-muenster.nrw.de/ (https://www.jva-muenster.nrw.de/)
Ergänzung:
Damit Georg (Euch) ggf. auch Antworten kann, sollte am besten eine Briefmarke / Rückumschlag [+ etwas liniertes Papier] beigelegt werden. Es dürfte in seiner aktuellen Situation schwer bis unmöglich sein an so etwas "Einfaches" zu gelangen.
* Eine begonnene Ausarbeitung, die Gegenteiliges belegt, findet sich hierzu unter
Frau E. Motschmann: Ihr Umgang mit Fakten u. Referenzen z. "Rundfunkbeitrag"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30965.0
*** Wortwahl enzschärft.
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Markus Mähler, 23.03.2021
ARD erklärt sich zur Haft von Georg Thiel - und lässt dieses Statement sofort wieder verschwinden
Natürlich sorgt sich Tom Buhrow als ARD-Vorsitzender um Menschen in Unfreiheit - also die in Weißrussland. Der Haftfall vor der eigenen Haustür und in der eigenen Verantwortung entwickelt sich für den WDR-Intendanten aber immer mehr zur Farce.
Putinesk: Da sitzt in Deutschland ein Bürger in Haft, der den Rundfunkbeitrag nicht zahlt.
Der WDR braucht vier Wochen für ein Statement - und sofort verschwindet dieses Dokument wieder im Giftschrank.
Georg Thiel sitzt noch immer.
Unterdessen sorgt sich Intendant Tom Buhrow um Menschen in Unfreiheit, natürlich die in Belarus. Zu denen vor der eigenen Haustür und in der eigenen Verantwortung hat Buhrow weiter nichts zu sagen
[Mit Video-Interview Olaf Kretschmann ~35min]
Weiterlesen auf:
https://www.markus-maehler.de/post/ard-erkl%C3%A4rt-sich-zur-haft-von-georg-thiel-und-l%C3%A4sst-dieses-statement-sofort-wieder-verschwinden (https://www.markus-maehler.de/post/ard-erkl%C3%A4rt-sich-zur-haft-von-georg-thiel-und-l%C3%A4sst-dieses-statement-sofort-wieder-verschwinden)
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Als der Fall Sieglinde Baumert bekannt wurde, war diese binnen kürzester Zeit wieder frei, nach 61 Tagen. Aber soviel ich weiß, hat sie dafür nicht die Vermögensauskunft abgegeben.
Könnte es also sein, dass die Freilassung auf Betreiben des MDR hin stattfand?
Wenn ja, dann scheint die zuständige Rundfunkanstalt ja doch über eine gewisse Möglichkeit der Einflußnahme zu verfügen.
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Als der Fall Sieglinde Baumert bekannt wurde, war diese binnen kürzester Zeit wieder frei, nach 61 Tagen.
61 Tage in Erzwingungshaft sind keinesfalls kurz (auch nicht im Bezug auf die volle Haftdauer von 6 Monaten). Ich denke, manchmal wählt jeder unbeabsichtigt die falschen Worte. Der Superlativ ist hier unpassend. Jede Zeit in Freiheitsentziehung ist im Sachzusammenhang Rundfunk(beitrag) gegen das eigene Gewissen zu viel. Wie es hier im Thread schon gesagt wurde, ist diese unwillentliche, unter der Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems gesteuerte Erzwingungshaft das Schlimmste, was einem friedlichen und gesunden Menschen in Deutschland in Form eines staatlichen Grund-/Menschenrechtseingriffs widerfahren kann. Etwas tatsächlich Vergleichbares ist mir bisher nicht bekannt.
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Immer neu: 1 Fax von 1 Zeile von Buhrow, und sofort ist Georg frei: "hiermit wird der Vollstreckungsantrag zurückgezogen."
Was das für Georg bedeutet? Wir haben die Pflicht, ihn da rauszuholen.
Als ich mit Sieglinde Baumert sprach 2020, fragte ich mich, was für Spuren dies in ihr hinterlassen hat. Das hinterlässt immer Spuren.
Nun an die Arbeit:
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Es startet wohl in diesen Tagen eine massive E-Mail-Aktion bei 3000 Empfängern für Georg und für das Ende dieses Systems. Ein System, das sich mit Unmenschlichkeit anzufreunden beginnt?
Dieser Thread ist für Erörterung von allem. Für straffe Aktion und Kooperation und Koordination n muss deshalb ein neuer Thread sein. Aber noch ist nicht ganz gesichert, ob und wie wir da marschieren werden.
Falls es gestartet wird, gibt es schon in wenigen Tagen Aufgaben für alle, aktiv beizutragen, dass Georg frei kommt.
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Nun an die Arbeit:
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Es startet wohl in diesen Tagen eine massive E-Mail-Aktion bei 3000 Empfängern für Georg und für das Ende dieses Systems. Ein System, das sich mit Unmenschlichkeit anzufreunden beginnt?
Dann bitte zeitgleich "zur Kenntnisnahme" an den MP in Düsseldorf, auf, daß dort keiner mehr sagen kann, daß sie ja von nix gewusst haben. WDR = Köln = NRW -> oberste staatliche Verantwortung auch für alle Unternehmen im Verantwortungsbereich für die Einhaltung auch des europäischen Grundrechts = Landesregierung NRW; siehe
EuGH C-64/20 - Alle Träger öffentl. Gewalt verpflichtet, EU-Recht zu realisieren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35037.0
EuGH C-516/17 - Nat. Behörde muß EU-Grundrecht einhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34911.0
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Nur ein - hier nicht zu vertiefender - Querverweis, womit Thomas Buhrow derzeit lieber seine Zeit zu verbringen scheint: mit selbstreflektierendem(?) Gastbeitrags-Geplänkel z.B. bei der FAZ...
WDR-Intendant Tom Buhrow - Wo die ARD im Jahr 2030 steht (FAZ Gastbeitrag) (03/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35048.0
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Als der Fall Sieglinde Baumert bekannt wurde, war diese binnen kürzester Zeit wieder frei, nach 61 Tagen.
[...]Ich denke, manchmal wählt jeder unbeabsichtigt die falschen Worte.[...]
Sorry, ich habe das erst jetzt gesehen. Ja, da habe ich mich wirklich etwas missverständlich ausgedrückt.
Ich meinte mit "kürzester Zeit" natürlich nach dem Bekanntwerden des Falles und nicht etwa die gesamte Zeit der Haftdauer.
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Natürlich sollte man seine Solidarität mit Georg Thiel auch dadurch ausdrücken, dass man ihm selbst schreibt. Denn Solidarität ist etwas, was man sich durch Anerkennung verdient, und nichts, was man durch Haft erzwingt. Die Anschrift für Solidaritätsschreiben an Georg Thiel lautet in der Postfachversion (Quelle: https://www.jva-muenster.nrw.de/):
An den politischen Gefangenen
Georg Thiel
c/o JVA Münster
Postfach 4045
48022 Münster
Soweit ich das richtig verstanden habe, erhält man von Georg sogar Antwort, wenn man das Rückporto in den Brief mitsendet. Er kann natürlich auch Briefumschläge, Briefpapier und Schreiber gebrauchen.
Es macht vielleicht zusätzlich Sinn, der Gerichtsvollzieherin aus Borken zu schreiben, um dieser mitzuteilen, was man von ihrer Eigenmächtigkeit hält. Die Anschrift:
Die Stadt mit zu viel Geld in Borken
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Da der WDR in seiner Stellungnahme feststellt, dass die Zuständigkeit und die Verantwortung ausschließlich bei der Stadtkasse Borken liegt, sollte man die Gerichtsvollzieherin vielleicht auch mal mit der folgenden Textpassage aus der Stellungnahme der WDR-Verwaltungsdirektorin Dr. Katrin Vernau vom 16. März konfrontieren.
Will der Schuldner nicht bezahlen und auch keine Angaben zu seinem Vermögen machen, können die Beamten in letzter Konsequenz auch schärfere Maßnahmen anordnen und z.B. beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen. Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse, und der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang. Aus Sicht des WDR ist eine sogenannte Erzwingungshaft im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen in der Regel nicht verhältnismäßig. Allerdings ist hier auch immer der konkrete Einzelfall zu betrachten.
Quelle:
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/haft-georg-thiel-100.html
oder Kurzlink zum PDF: https://kurzelinks.de/z46f
Wer noch mehr machen will, sollte unverzüglich die Zahlung des Rundfunkbeitrages einstellen, wenn er dies nicht schon getan hat. Dies macht man aus meiner Sicht am Besten per Beantragung der Befreiung. Ein Musterschreiben habe ich hierzu bereits in einem anderen Thema verfasst, auf das ich hiermit verweise:
Negative Religionsfreiheit als Schutz vor dem destruktiven ÖRR-Kult
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34924.msg211836.html#msg211836
Der Vorteil dieses Schreiben liegt darin, dass der Antrag sich mit dem Verweis „Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Art. 7 Abs. 3 GG und Art. 140 GG“ auf Artikel des Grundgesetzes bezieht, die weder in der verwaltungsrechtlich noch in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung in ausreichender Form behandelt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Sache „Rundfunkbeitrag“ bisher auch nur mit den Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1, Art. 73 Abs. 1 Nr. 7, Art. 105, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 101 Abs. 1 des Grundgesetzes beschäftigt, weshalb der Beitragsservice den Befreiungsantrag eigentlich nicht ohne Weiteres ablehnen dürfte. Er wird den Antrag dennoch ablehnen, was wir dann gerne in einem eigenen Thema besprechen können.
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Wer noch mehr machen will, sollte unverzüglich die Zahlung des Rundfunkbeitrages einstellen, wenn er dies nicht schon getan hat. Dies macht man aus meiner Sicht am Besten per Beantragung der Befreiung.
Die Zahlungseinstellung kann man völlig unabhängig von einem solchen Antrag durchführen. Das Mindeste, was man tun kann, ist die Einzugsermächtigung, so noch vorhanden, zurück zu ziehen.*** Mit dem Antrag beschäftigt man die Sender ein wenig und teilt ihnen mittelbar mit, was man von diesen hält. Daher diesen Antrag nicht an den sogn. Beitragsservice sondern immer direkt an die Landesrundfunkanstalt senden.
Eine Zahlungseinstellung tut nicht weh und man kommt auch nichts ins Gefängnis oder erhält Einträge bei der Schufa, auch wenn das Beispiel von Georg Thiel etwas anderes suggerieren soll. Man erhält maximal Erinnerungsschreiben zu zahlen. Wem das irgendwann zu nervig wird, der kann jederzeit die Zahlungen wieder aufnehmen (dann aber bitte per Überweisung, nicht etwa die Einzugsermächtigung wieder erteilen!). Ein permanenter Rückstand von einigen Quartalen führt maximal zur zusätzlichen Belastung von 8 €. Das ist der Minimumbetrag. Es gibt Fälle, in denen jedes Quartal wieder 8 € zusätzlich verlangt werden. Dass das zulässig ist, wird bestritten. Bei höheren Summen gilt an sich die von den Landesrundfunkanstalten in §11 der "Beitragssatzung" selbst definierte Grenze von 1 Prozent. D. h., dass erst jenseits von 800€ Zahlungsrückstand mehr als 8 € fällig würden.
Insbesondere Rentner und Rentnerinnen ohne Vermögen und mit durchschnittlichen bzw. geringeren Renten sollten sich überlegen, ob sie für Radio und TV wirklich bezahlen wollen. Laut "Zeit Online" vom 11.12.2020 liegt die durchschnittliche gesetzliche Rente in Deutschland derzeit bei 982 Euro im Monat (1). Frauen haben oft noch einmal deutlich weniger. Der Freibetrag für Pfändungen liegt bei 1.179,99 Euro. also deutlich höher als typische Renten (2). Bei den heutigen Miet-, Strom- und Gaspreisen ist bei solchen Einnahmen einfach nicht genug Geld übrig um Thomas (Tom) Buhrows Dummsprüche bzw. die anderer Intendanten und Programmmacher zur Demokratie zu finanzieren.
M. Boettcher
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(1) Artikel zur Rentenhöhe in "Zeit Online" vom 11.12.2020
Durchschnittliche gesetzliche Rente liegt unter 1.000 Euro
https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-12/altersvorsorge-gesetzliche-rente-deutschland-durchschnitt
(2) Pfändungstabelle
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/aktuelle-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/
Edit "Bürger": Zur "solidarischen" Kündigung der Lastschrift und Zahlungseinstellung an ARD-ZDF-GEZ siehe u.a. unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
All jene - Forum-Mitglieder und/oder externe Leser - die (aus welchen bisherigen Gründen auch immer) noch ein/e SEPA-Mandat/ Lastschrifteinzugsermächtigung zu Gunsten ARD-ZDF-GEZ laufen haben, hätten nun einen "wunderbaren" bzw. tragischen Anlass, ein wenig über sich hinauszuwachsen und diese/s SEPA-Mandat/ Lastschrifteinzugsermächtigung aus Solidarität mit dem Inhaftierten Georg Thiel unverzüglich zu kündigen...
An den/die "Behördenleiter/in" der
"Verwaltungsbehörde" der "zuständigen Landesrundfunkanstalt"
[...]
[...]
Hier jedoch bitte nicht vertiefen. Danke.
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Leute, der thread entgleitet bzw. verzettelt sich. Hier bitte nur noch zum Kern-Thema
Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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Bei Wikinews gab es am 5. März 2021 eine Mitteilung zum Thema:
Rundfunkbeitrags-Verweigerer verhaftet – im Hungerstreik
https://de.wikinews.org/wiki/Rundfunkbeitrags-Verweigerer_verhaftet_%E2%80%93_im_Hungerstreik
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Tag 30 (5. Woche):
Wir sollten nicht aufhören, hier Kommentare zu schreiben, da ansonsten der Eindruck entstehen könnte, dass wir Georg Thiel vergessen würden. Denn es ist offensichtlich, dass der WDR versucht, genau diese Strategie zu verfolgen. Es gibt bis heute noch keine offizielle Stellungnahme des WDR zum Einzellfall Georg Thiel. Mit Bezug auf die Stellungnahme der WDR-Verwaltungsdirektorin Dr. Katrin Vernau vom 16. März 2021 (s. o.) bleibt damit auch weiterhin die Frage offen, warum die WDR-Verwaltungsdirektorin meint, dass es angemessen sei, dass Herr Georg Thiel im Konkreten derart lange in Haft bleiben soll. Hier steht Frau Dr. Vernau durchaus in der Pflicht sich zu erklären.
Er wäre hilfreich, wenn irgendein Journalist mit Bezug auf das Vernau-Schreiben beim WDR mal anfragt, welche Besonderheiten im Einzellfall Georg Thiel vorliegen, dass eine Inhaftierung in diesem Fall angemessen ist. Was hat Georg Thiel aus der Sicht des WDR getan, dass hier eine Ausnahme von der Regel gemacht wird? Was ist das Besondere an Georg Thiel?
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Das wäre hilfreich...
Tag 30 (5. Woche):
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Er wäre hilfreich, wenn irgendein Journalist mit Bezug auf das Vernau-Schreiben beim WDR mal anfragt, welche Besonderheiten im Einzellfall Georg Thiel vorliegen, dass eine Inhaftierung in diesem Fall angemessen ist.
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...würde aber die mttlw. seltene Sorte JournalistIn voraussetzen, deren wesentliche Tugend nicht in »Servilcourage« (Dieter Hildebrandt - Gott habe ihn selig) gegenüber den Mächtigen (bzw. ihrem erträumten Arbeitgeber) besteht. Mindestens genauso hilfreich wäre es aber auch, wenn - wie seinerzeit bei diesem Mutter-Kind-Fall geschehen - jemand im Besitz der Formulare diese noch einmal entsprechend einstellen könnte. Damals war doch darauf sichtbar, dass niemand anders als der Antragsteller, also die Anstalt, ausdrücklich den Inhaftierungswunsch ankreuzen & per Unterschrift bestätigen musste?
Vllt. hat der Westdeutsche Rundfunk ja inzwischen eigene Formulare, oder diese wurden geändert - ansonsten müsste er (also vllt. diese Person V. - wenn sie nicht leider gerade keinen Termin frei hat) doch diese eigenartige Diskrepanz zwischen den nachlesbaren Behauptungen und den ggf. vorfindbaren Tatsachen erklären. So etwas wäre natürlich vor laufender Kamera am besten.
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Ich habe vor 3 Wochen das Justizministerium in Düsseldorf angeschrieben mit der Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Haft.
Auch, ob es politischer Wille ist/war, Menschen zu inhaftieren, die die ÖR nicht nutzen wollen und den Forderungen des WDR nicht nachkommen.
Meine E-Mail wurde vom Justizministerium an die Staatskanzlei weitergeleitet.
Ich bekomme den Eindruck, dass das Justizministerium nichts mit der Angelegenheit zu tun haben will - also genau die gleiche Reaktion wie beim WDR.
Ich habe diese Tage in der Staatskanzlei Düsseldorf angerufen. Man sagte mir, dass aus Kapazitätsgründen nicht alle E-Mails unmittelbar beantwortet werden können. Ich solle Geduld haben.
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Na ja...
Ich habe vor 3 Wochen das Justizministerium in Düsseldorf angeschrieben mit der Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Haft.
Auch, ob es politischer Wille ist/war, Menschen zu inhaftieren, die die ÖR nicht nutzen wollen und den Forderungen des WDR nicht nachkommen.
...
...so weit denken die garantiert nicht. Viel zu anstrengend. Und bezüglich eines Anwurfes speziell den Westdeutschen Rundfunk betreffend fällt denen garantiert das alte - natürlich ansonsten schon lange durch den T*****-Werbespruch: »Nichts ist unmöglich!« abgelöste - Bürokratenmantra wieder ein: »Wir haben unsere Vorschriften« bzw. »Dafür sind wir nicht zuständig«.
Staatskanzlei vmtl. ähnlich.
...
Meine E-Mail wurde vom Justizministerium an die Staatskanzlei weitergeleitet.
Ich bekomme den Eindruck, dass das Justizministerium nichts mit der Angelegenheit zu tun haben will - also genau die gleiche Reaktion wie beim WDR.
...
Ich solle Geduld haben.
Streng juristisch ist es vmtl. ohnehin schwierig: Die Möglichkeit, so zu verfahren, besteht zum einen nun mal, & zum anderen der Grundsatz »Es gibt keine Gleichheit im Unrecht«. Man kann sich also als Rotgeher nicht darüber beschweren, dass der Polizist nun ausgerechnet mich packt (womgl. als einzigen), den Typen drei m vor mir oder die Tante 5 m dahinter aber ihres Weges gehen lässt.
Damit ist aber keineswegs gesagt, dass solche Aktionen unnütz sind - ganz im Gegenteil. Der Imageschaden für den WDR ist aber das Entscheidende, wenn man geschickt vorgeht (vgl. zwei Beiträge weiter oben unter https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34912.msg212467.html#msg212467).:
Man denke an ~1975 & den ehrenwerten Herrn Filbinger (MP Baden-Württ. & ehemaliger Marinerichter mit seinen Todesurteilen am Kriegsende) oder später an den Herrn Waldheim (Wo ja Herrn Sinowatz folgend nur dessen Pferd bei der SS war :->>>). Juristisch war nicht viel zu machen - aber trotzdem waren sie wenig später weg...
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Die Latte liegt bei 61 Tagen Beugehaft in der Folge von nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen .
Die Marke wurde aufgestellt von Sieglinde Baumert. Darin muss sich der engagierte Rundfunkbeitragsgegner messen lassen.
Sehen wird es positiv: Vielleicht schafft es Georg Thiel ja ins Guiness Buch der Rekorde ...
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Heute startet Massenaktion von wiederkehrenden Mails an alle 3000 Parlamentarier bundesweit
gegen die Verhaftung und daran angeknüpft für Neuordnung ARD, ZDF und Rundfunkabgabe.
Wenn Georg der Startpunkt werden könnte, dass die Politiker ihre rund 10 Jahre Dauerschlaf beenden, so denke ich, könnte Georg mit der Wunde fertig werden, die so ein Vorgang schafft.
Die vielen Briefe, die er wohl erhielt, bitte weitermachen damit, so etwas kompensiert ein wenig das Unrechtsgefühl.
Guiness:
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Gute Idee: "Die weltweit längste Verhaftung im Kontext von nichtbezahlter Fernsehsteuer."
Wer Zeit hat, kann bei der Guiness-Redaktion ja mal anfragen, ob aufnahmegeeignet. Es erfüllt vielleicht alle Kriterien dort - messbar, Beweiskraft, Zeugen. spektakulär.
Auch wenn abgelehnt wird, der Antrag als solche wäre schon eine Story in sich, die man verbreiten könnte. Aber wie ist das, was ist die maximale Länge von solcher Beugehaft? Das steht hier irgendwo im Thread.
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[...] was ist die maximale Länge von solcher Beugehaft [...]
Zunächst maximal 6 Monate, vgl. § 802j Abs. 1 S. 1 ZPO. Durch weitere 'Weigerung' und hinzukommende 'Rundfunkbeiträge' könnte jemand nach 2 Jahren erneut inhaftiert werden. So lese ich das da aus § 802j ZPO raus, hineinversetzt in eine Rundfunkanstalt / einen Rundfunkanstaltvollstrecker.
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Mal angenommen, jemand fährt mit seinem aufgemotztem Auto zum TÜV, bekommt den Segen und fährt los. Weil er Spaß daran hat, auf die Tube zu drücken, schraubt er das Nummernschild ab und gibt in der Stadt ständig Vollgas. Da das den Bürgern natürlich auffällt, und eine Oma am Fenster den Mann zur Ordnung ruft und anzeigt, landet das vor Gericht. Nun hat der Mann aber 8 Mille auf der Tasche, befreundet sich mit dem Richter und darf weitermachen. Er hätte ja TÜV, und so etwas kann ja mal passieren. Da er bereits den Richter beeinflusst hat und das nachweisen könnte, hat er keinen Respekt mehr vor dem Gesetz und fährt nun auch mit Vollgas über rote Ampeln und verletzt dabei alleinerziehende Mütter und andere, die nichts mit diesem illegalen Mist zu tun haben wollen. Da er dem Richter seine selbstgebastelten Fahrzeugpapiere unterjubelt, die den Anschein von Rechtmäßigkeit vortäuschen, kommen alle in den Knast, die ihm im Weg standen bei seiner Höllenfahrt: Verkehrsbehinderung! Damit ihm keiner die Verkehrssünden übel nimmt und ihn niemand mehr vor Gericht zerrt, tut er so, als dürfte jeder kostenlos mit ihm mitfahren. Er nimmt zwar überhöhte Spritkosten, aber das Auto, das wird als etwas Wunderbares dargestellt, die Mitfahrgelegenheit als etwas, das jeder braucht.
Zurück zur angeschlossenen Sendeanstalt.
Leider ist es beim WDR (und alle anderen LRA) so, dass gegen sehr viele Gesetze verstossen wird, das habe ich dem Intendanten schon im letzten Jahr per Widerspruch geschrieben. Es ist also dem WDR (den anderen LRA vermutlich auch, aber nicht offiziell) bekannt, dass er illegal handelt. Wenn er dennoch Leute verhaften lässt, geschieht das nach Art der ehrenwerten Gesellschaft. Selbst gegen Recht verstossen, aber darauf bestehen, dass das von jedem finanziert wird.
Mein Widerspruch hat 320 Seiten und belegt haarklein mit allen Gesetzen und Urteilen, wie der Intendant Gesetze missachtet. Er hatte mehrere Monate Zeit, das Gegenteil zu beweisen, was er nicht kann und nicht tat.
Sein illegales Handeln darf keinen Freiheitsentzug unbeteiligter Bürger auslösen.
Das wichtigste aus dem Widerspruch, die Begründungen sind umfangreich auf 320 Seiten beschrieben:
1. Widersprüche und Klagen gegen die Beitragspflicht werden nicht nach den Regeln des öffentlichen Rechts bearbeitet,
stattdessen wird nur eine Scheinbearbeitung durch beliebig gewählte Textbausteine im ungeordneten Fließtextverfahren
vorgetäuscht.
2. Jede LRA nimmt am Wettbewerb teil und darf deshalb keine Selbsttitulierung seiner Forderungen vornehmen.
3. Die Gremien und Rundfunkräte der ör-Rundfunkanstalten sind nicht staatsfern besetzt.
4. Der Beitragsservice hat keine Vertretungsvollmacht nachgewiesen, um die Forderungen vollstrecken zu lassen.
5. Durch Satzungsgewalt darf der Bürger nicht in seinen Rechten eingeschränkt werden.
6. Der Rechtsgegenstand "Möglichkeit zur Nutzung" aus den Entscheidungen von BVerwG und BVerfG ist im Medienmarkt und damit im Privatrecht verortet. Für Zivilrecht sind die Landgerichte zuständig.
7. Härtefallanträge werden nicht gesetzeskonform bearbeitet.
8. Nichtzuschauer stellen den Prozentual größten Anteil der Bürger dar. In der Gruppe der 18 bis 30 Jährigen befinden sich 92 % Nichtzuschauer. Diese wären nach Logik des BverfG typisierend zu befreien.
9. Die Sender berichten nicht politisch neutral, sondern sind politisch links/grün ausgerichet.
10. Eine Aufteilung der Gesamtschuld entsprechend § 268 AO wird mit den Festsetzungsbescheiden nicht vorgenommen.
11. Nichtzuschauer sind freizustellen von der Beitragspflicht.
12. Eine Zahlung unter Vorbehalt wird nicht gesetzeskonform bearbeitet.
12. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
13. Welcher Tatbestand wird besteuert?
14. Der örR hält sich nicht an das, was das BverfG vorgegeben hat:
"Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden."
15. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass man gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstösst, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt.
16. Die Grundrechte der Bürger werden durch die derzeitige Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung verletzt.
17. Es fehlt der Nachweis, dass der RBStV nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstößt.
18. Es fehlt der Nachweis, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip eingehalten wird.
19. Es fehlt der Nachweis, dass die Genehmigungspflicht der staatlichen Beihilfe eingehalten wurde.
20. Es fehlt der Nachweis, dass eine Flucht aus der damaligen Rundfunkgebühr stattgefunden hat.
21. Beitragszahler müssen für Befreite den Beitrag bezahlen, obwohl sie keine Finanzierungsverantwortung für diese Personen haben.
22. Der Beck`sche Kommentar zum Rundfunkrecht ist keine unabhängige Rechtsquelle, dennoch wird dieser zum Beweis der
Rechtmäßigkeit der Rundfunkgesetze herangezogen.
23. Es werden gegen Zustellungs- und Bekanntgabegesetze verstossen.
24. Es werden Rechtsfolgen unzulässiger Vollautomatisierung des Verwaltungsverfahrens billigend in Kauf genommen.
25. Das Beitragsaufkommen wird nicht korrekt bilanziert.
26. Es fehlt der Nachweis, dass Artikel 5 GG nicht verletzt wird.
27. Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide sowie Vollstreckungsersuchen sind zumeist fehlerhaft oder entsprechen nicht der gesetzlich geforderten Norm.
28. Es fehlt der Nachweis, dass das verfassungsrechtliche Verbot der Erhebung von Beiträgen zur Wahrnehmung von Grundrechten beachtet wird.
29. Es werden gegen zahlreiche europarechtliche Vorgaben verstossen.
30. Fernsehen ist gesundheitsschädlich.
31. Hadmut Danisch hat genau bewiesen, was falsch läuft beim örR. Er wurde nicht widerlegt.
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@alle: Bitte hier keine Vertiefung all der bekannten und weniger bekannten Missstände und Rechtsverstöße, sondern bitte auf das eigentliche Kern-Thema dieses Threads rückbesinnen und konzentrieren, welches da lautet
Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
und speziell die durch WDR und Stadt Borken zu verantwortende aktuelle Inhaftierung von Georg Thiel zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob jemand wegen Nichtzahlung seiner Schulden in den Knast kommt, oder ob jemand in den Knast kommt, obwohl er kein Schuldner ist. Niemand ist Schuldner des örR, weil die Schulden nunmal nur herbeiphantasiert wurden, durch illegale Beeinflussung des Polit- und Rechtssystems. Diese Behauptung wurde seit langem bewiesen, das ist zwar dem Intendanten bekannt, aber den wenigsten Bürgern. Die meisten Bürger haben nur eine gewisse Ahnung davon und können es weder formulieren noch sich richtig wehren. Erst wenn der Intendant mit diesen Tatsachen konfrontiert wird, dürfte er nachgeben müssen.
Das Thema ist WDR, Borken und Inhaftierung, das Ziel aber wird sein, den Georg Thiel schnell wieder aus seiner illegalen Inhaftierung rauszubekommen. Das wird mit warmen Worten nicht gelingen.
Jede Oma kennt die Straßenverkehrsordnung besser als alle Verkehrsrowdies zusammen. Aber kaum jemand kennt die Gesetze zur Rundfunkfinanzierung. Diese Tatsache nutzt der Intendant aus, er muss ja das Gefühl bekommen, er sei im Tal der Ahnungslosen. Mit soviel Geld und Macht ausgestattet, da ist er der Versuchung erlegen.
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Diese Behauptung wurde seit langem bewiesen, das ist zwar dem Intendanten bekannt, aber den wenigsten Bürgern. Die meisten Bürger haben nur eine gewisse Ahnung davon und können es weder formulieren noch sich richtig wehren.
Eben, deswegen ist ja auch der Bereich der unlauteren Geschäftspraktiken eröffnet, die unionsweit unter allen Umständen verboten sind.
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Auf https://www.mydealz.de/highlights werden durch eine Redaktion und durch User Hinweise auf Schnäppchen eingestellt.
Diese werden von den Nutzern bewertet.
Höchstwertungen mit fetter Aufmachung "kostenlos" erhalten grundsätzlich ARD/ ZDF Mediathekangebote.
Die dürften aus meiner Sicht nur durch Manipulation durch die Redaktion entstehen.
Habe den Hinweis hinterlassen das es nicht kostenlos sein kann wenn Herr Thiel wegen Nichtzahlung inhaftiert ist.
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Ein Vorschlag für eine Aktion: Schreibt masseweise Beschwerden mit der Bitte um eine erklärende Stellungnahme zur Zensur der Pressefreiheit in Bezug auf die fehlende Berichterstattung zu Georg Thiel.
https://www.presserat.de/beschwerde.html
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Die 3000 Parlamentarier, das Anmailen hat begonnen,
hoffentlich Erstdurchgang 3000 fertig bis Dienstag, Danach immer neu.
Nun zur nächsten Etappe für Georgs Freilassung:
Weitere Aktion für Georg: Internationale Presse-Adressen weltweit benötigen wir.
Man stelle sich vor, wie lustig es für die Leser dort wäre, wenn man sich in USA, China, Russland, Weißrussland, Ungarn, Polen darüber empören darf. Da reagiert die Presse vielleicht sogar besser als in Deutschland.
Dass man "feindliche" Sender nicht sehen darf, dass gibt es in manchen Ländern. Aber eine Pflicht zum Bezahlen (also zum nutzen), das ist originell, darauf muss man erst einmal kommen.
Verhaftung 1 Monat wegen Fernseh-Verweigerung, das muss man uns Deutschen mal nachmachen, da sind wir Weltmeister, das begreift kein Journalist weltweit, dass das sogar wahr sein kann und nicht Fake News.
Das könnte denen eine Meldung wert sein für kleine rechtliche Skurrilitäten in andern Ländern:
Emigrationsberatung: "Wenn du nach Deutschland auswanderst, Achtung, vergiss nicht deine Fernsehpflicht für das dortige Staatsfernsehen! Das kann sonst übel enden!"
Wir benötigen: Adressenlisten / E-Mail von Medien / Journalisten, dies international
Nur das ist das wirklich Schwere. Schaffen wir wohl nicht. Oder kennen wir jemanden, der jemanden kennt, der sich da auskennt?
Hinweise für die Ermittlung nimmt jede P....dienststelle entgegen. halt, nein, @pjotre , Mitteilung per E-Mal oder PM.
Edit "Bürger": Siehe/ unterstütze nunmehr unter
Suchaufgabe: Mail-Adressen/ internat. Presse (wg. Beugehaft/Erzwingungshaft)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35059.0
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Ein weiter Vorschlag aktiv zu werden: Der deutsche Ethikrat beschäftig sich gerade mit dem Thema "Mensch und Maschine". Es gibt das Anwendungsfeld Demokratie. Man könnte die Arbeitsgruppe schriftlich bitten sich auch mit der nachträglich geschaffenen Rechtsgrundlage §10a mit der Frage " Wie es in einer Demokratie möglich ist, dass der ÖRR jahrelang Beiträge ohne rechtliche Grundlage erhebt, bzw. erst 10 Jahre später die Rechtsgrundlage dafür schafft, zu beschäftigen. Dabei könnte man auch die Unverhältnismäßigkeit der Haft am Beispiel Georg Thiel erwähnen.
https://www.ethikrat.org/themen/aktuelle-ethikratthemen/mensch-und-maschine/
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Weitere Aktion für Georg: Internationale Presse-Adressen weltweit benötigen wir. [...]
Siehe Übersicht der internationalen Presse zum seinerzeitigen, vergleichbaren Fall von Sieglinde Baumert unter
Internationale Presseschau zur Erzwingungshaft von Sieglinde Baumert 02-04/2016
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18364.0
Das internationale Blatt Eurer Wahl aussuchen - und in Euren internationalen Netzwerken TEILEN!!!
Internationale Presseschau zur Erzwingungshaft von Sieglinde Baumert 02-04/2016
International review on the arrest of Sieglinde Baumert (not owning or using TV or radio!) for refusing to pay the German public broadcasting fee of ARD, ZDF and Deutschlandradio (since 2013 mandatory per apartment and basically inevitable - even if there is no TV or radio)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18364.0
[...]
Die dortigen Quellen könnten ggf. unter Bezugnahme auf deren seinerzeitige Berichterstattung auf den neuerlichen Fall hingewiesen werden.
Die internationale Presse könnte gefüttert werden mit den dankenswerterweise auf www.rundfunk-frei.de bereitgestellten englischen/ französischen Kurz-Infos - ich erlaube mir hier ungekürztes Vollzitat:
German public television broadcaster induces another imprisonment
Georg Thiel, a pronounced activist against the German public television fees, was detained on the 25th of February 2021 for not paying his television fees.
Thiel, who has not owned a tv for over 20 years, refuses to pay the fees and is now being detained at the prison of Münster.
Since German public tv fees are not tied to receiving devices nor adapted to a person's income, but instead charged flat-rate per household, he considers the fees unfair, especially to single parents, students without educational grants, retired persons and other low-income groups.
Thiel is not the first protestor to be imprisoned: In 2016 Sieglinde Baumert spent 61 days in prison for refusing to pay a fee of 191,82 Euro (approx. 230$).
Since then, other protestors have again and again been detained in prisons all over Germany, some for days, others for weeks.
Civil rights activists also criticize the exorbitant wages and pensions of the broadcaster intendants, close ties to political parties, heavily biased broadcasts, conflicts of interest regarding the fees in the legal system, as well as financial mismanagment.
The WDR public broadcaster intendant, Tom Buhrow, has not yet commented on Thiel's imprisonment.
La télévision publique allemande induit une nouvelle incarcération
Georg Thiel, un militant qui s'oppose ouvertement aux redevances de la télévision publique allemande, a été arrêté le 25 février 2021 pour ne pas avoir payé ses redevances de télévision.
Thiel, qui n'a pas possédé de téléviseur depuis plus de 20 ans, refuse de payer la redevance et est maintenant détenu à la prison de Münster.
Comme les redevances de la télévision publique allemande ne sont pas liées aux téléviseurs ni adaptées aux revenus d'une personne, mais plutôt facturées forfaitairement par ménage, il considère que les redevances sont injustes, en particulier pour les parents célibataires, les étudiants sans bourses d'études, les retraités et d'autres groupes à faibles revenus.
Thiel n'est pas le premier protestataire à être emprisonné : En 2016, Sieglinde Baumert a passé 61 jours en prison pour avoir refusé de payer une taxe de 191,82 euros (environ 230 USD).
Depuis lors, d'autres contestataires ont été encore et toujours détenus dans des prisons dans toute l'Allemagne, certains pendant des jours, d'autres pendant des semaines.
Les militants des droits civiques critiquent également les salaires et les pensions exorbitants des intendants de la radiotélévision, les liens étroits avec les partis politiques, les émissions fortement biaisées, les conflits d'intérêts concernant les droits dans le système juridique, ainsi que la mauvaise gestion financière.
L'intendant du diffuseur public WDR concerné, Tom Buhrow, n'a pas encore commenté l'emprisonnement de Thiel.
Vielleicht könnte/ sollte das auch noch auf Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Ungarisch, Türkisch - gern auch Arabisch, Chinesisch usw. bereitgestellt und die Presse dieser Länder ebenfalls informiert werden ;)
Siehe/ unterstütze nunmehr unter
Suchaufgabe: Mail-Adressen/ internat. Presse (wg. Beugehaft/Erzwingungshaft)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35059.0
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As a foreigner, I would like to point out most people outside of Germany are unfamiliar with the problems associated with the Rundfunkbeitrag even if you try to explain it. In many countries a TV licence is an alien concept, and most of the arguments for and against it, out of Germany, tend to be framed in such a way that makes it sound like Germans are simply unhappy with having to pay taxes or that they do not agree how the government allocates the taxes that they do pay, or that Germans just don't like watching television. The human rights aspects of the issue, which are discussed ad nauseam in this forum, rarely come across outside of Germany. I ask that this be taken into consideration when trying to communicate your message.
Here is how I might describe the issue to those outside of Germany. I apologize for any inaccuracies and corrections are welcome, but I hope that you get the point:
Most people outside of Germany probably do not realize that the German public broadcasters are not financed by taxes, donations, and grants as in the US or a TV licence as in the UK.
Prior to January 1, 2013 public broadcasting was financed by a TV licence that was mandatory if you owned a TV or radio device. If you did not possess such a device then you did not need to pay. Since then the system in Germany has fundamentally changed in that every *registered household must pay a €17.50 monthly bill for a TV licence regardless of income, size, proof of non-possession of a receiving device, or even the presence of electricity for the mere “possibility” of consuming public broadcasting content.
The fee is effectively a regressive tax applied to every domicile in Germany and, for obvious reasons, is hugely unpopular with the public. The public broadcasters ARD, ZDF, and Deutschland Radio receive over 9 billion euros annually via this system in order to finance their directors’ €400,000 salaries and enhanced pensions.
Those who refuse to pay typically end up having the funds seized from their bank accounts without even a court order. People have even been imprisoned without court orders for refusing to pay. Georg Thiel, a Polish immigrant, is the latest victim of this system and has now been incarcerated for over a month for his refusal to pay. He does not own a television or radio and does not believe that he should have to pay for a service that he did not order, does not need, and does not want.
*In Germany every resident must register their address with the local authorities when moving similar to sex-offenders in the United States. The registration authorities share this information with the broadcasters for billing purposes.
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Adressen für Internationale Presseinformation:
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Das in diesem Diskussions-Thread nicht ausreichend zielgerichtet machbar.
Deshalb wurde ein "Arbeits"-Thread dafür eingerichtet:
Suchaufgabe: Mail-Adressen/ internat. Presse (wg. Beugehaft/Erzwingungshaft)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35059.0
Dort kann jeder aktiv mitwirken
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und hierdurch im Endergebnis helfen, Georg da rauszuholen. Allerdings sollte durchschnittliche Kenntnis des Englischen vorliegen für den wichtigsten Teil der dort dargestellten Suchaufgaben im Internet / USA.
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Georg Thiel, a Polish immigrant,
Ein ehemaliger Bürger des EU-Mitgliedslandes Polen?
Diskriminierung ob der Herkunft dieses Bürgers? (Art. 21 GrCh).
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Soweit ich das richtig verstanden habe, erhält man von Georg sogar Antwort, wenn man das Rückporto in den Brief mitsendet. Er kann natürlich auch Briefumschläge, Briefpapier und Schreiber gebrauchen.
Neben Umschlägen, Porto und Briefpapier (Schreibgegenstände mglw. nicht zulässig) könnte für Georg zur Anfertigung von "Durchschriften" seiner selbstverfassten Schreiben (und damit eigenen Dokumentation, da vmtl. kein Zugang zu Kopiermöglichkeiten) ggf. zusätzlich auch
"Durchschreibepapier" von Interesse sein...
https://www.google.com/search?q=durchschreibepapier (https://www.google.com/search?q=durchschreibepapier)
Durchschreibepapier (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Durchschreibepapier
Durchschreibepapier, auch Blaupapier, Kohlepapier, Durchschlagpapier oder selbstkopierendes Papier genannt, wird verwendet, um Schriftstücke in mehrfacher Ausfertigung zu erstellen, häufig um eine Zweitschrift für einen Beleg anzufertigen.
(Ich hoffe mal, dass er diese konventionelle Technik noch kennt, ansonsten vielleicht einen Hinweis dazu - und dass er dazu druckfeste Stifte nehmen muss und jedenfalls nicht Filzschreiber o.ä. verwenden kann...)
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@Pinguin
Ich bin vollkommen deiner Meinung, dass derartige Zusätze, völlig unnötig sind und vor Allem vom eigentlichen Thema ablenken. Deshalb bitte löschen, egal in welcher Sprache.
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@Spartakus: Ich denke, er möchte insbesondere ausdrücken, dass es diskriminierend 'ist', wegen des deutschen Rundfunkbeitrags als EU-Bürger mit außerdeutschen Wurzeln verhaftet zu werden. Ohne das hier weiter zu erläutern.
Gibt es Neuigkeiten, wie es Georg geht? Hat noch jemand mit ihm geschrieben und evtl. Antwort bekommen?
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Georg sollte einen Antrag auf Befreiung von Fernsehbeiträgen stellen, da es ihm unmöglich ist, in der JVA fern zu sehen. Soweit ich weiß, sind die Zellen nicht mit Fernsehgeräten ausgestattet. Mal sehen, wie der WDR darauf reagiert. Vielleicht wird im ja ein TV-Gerät zum Empfang des ÖRR gestellt … ;)
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Ich habe gerade (übrigens durch Durchsuchen der Druckansicht des Themas) festgestellt, dass nirgends eine "Direktanmeldung" erwähnt wird.
Weiß jemand, ob Herr Thiel ein Opfer der "Direktanmeldung" ist, oder ob er vielmehr aus eigenem Antrieb (Anmeldung von Gerät oder Wohnung etc.) eine Beitragsnummer etc. erhalten hat?
Edit "Bürger": Georg Thiel dürfte Opfer der ZwangsANMELDUNG/ DirektANMELDUNG geworden sein, denn nach eigenem Bekunden war er seit etwa 2010 - auch als vorheriger Radio-Hörer - mangels Gerät/ Nutzung abgemeldet - siehe Eingangsbeitrag:
[...]
Georg hat vor ca. 25 Jahren, also bereits zwei Jahre nachdem er nach Deutschland kam, sein Fernsehgerät abgeschafft. Als bekennender Fahrradfahrer und passionierter Musikliebhaber sind ihm diese Aktivitäten weitaus wichtiger als das lebenszeitraubende Fernsehen. Er zahlte bis 2010 noch die Radiogebühren, aber auch diese hat er damals abgemeldet, da er diese Dienstleistung weder brauchte noch konsumierte. [...]
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Aus einem anderen Streiterteam - nicht Forum - :
Handgeschriebener Solidar-Brief ging an Georg,
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begleitet von ein paar Sachen, die er brauchen könnte.
Georg hat geantwortet:
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Ausgehändigt wurde ihm Schreibepapier - mehrere Blätter A5, ferner Briefmarken.
Mehrere Briefmarken senden, nicht nur für Rückumschlag!
Nicht durchgelassen: Notizbuch, Kugelschreiber, mehrfarbige Briefumschläge.
Soweit hier im Thread ablesbar, normale Umschläge, das klappt wohl.
Ob Durchschreibpapier durchgelassen werden würde, wissen wir demnach nicht. Da gibt es auch druckempfindliches Papier "reinweiß", das wird vielleicht durchgelassen. Nur, das bekommt man wohl nur per E-Bay.
Also Briefe an ihn immer vor Versand kopieren, Antworten immer aufbewahren, damit wir ihm das später übergeben können.
Versetzt euch in seine Lage,
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der Tag ist leer ohne Briefe von uns, also ihm Briefe senden, das ist, was ihn aufrecht erhält. Wer nichts anderes tun kann, soll dies bitte tun. Georg muss wissen, wir kämpfen für seine Freilassung.
Rundmail an die 3000 deutschen Parlamentarier für Georg,
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das Wichtigste ist schon geschafft von einem 10-köpfigen Versender-Team (nicht vom Forum, aber sehr schön, das überschneidet sich ein wenig).
Komplettierung dürfte bis Dienstag erreicht sein.
Auslandsmedien
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Da die deutschen Medien sich anscheinend nicht anlegen möchten mit "ARD, ZDF etc." - irgendwie sind da ja doch X Y Z Zusammenarbeitsbeziehungen - , also muss es an die Auslandspresse. Daran wird durch mehrere gearbeitet. Jemand müsste per Google versuchen, E-Mail-Listen (Listen!) von Verlagen für mehrere Länder zu erlangen.
Wie findet man solche Listen?
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Für bekannte Pressevertage aus 3 Ländern die Redakktion-Mailadressen finden,
diese bei Google eingeben mit Anführungszeichen
"xxx@yyyyyyy.es" "xxx@xxxxxx.fr" usw.
und dann dürften Links zu Listen mit vielen anderen Adressen auftauchen,
Kostet ein wenig Zeit und man sollte Englisch beherrschen dafür - gibt es vermutlich nur in den USA.
Wer hat Zeit für diese Arbeit? Das dürfte ein paar Std erfordern für Suchen und Sichten.
Ergebnisse dann bitte nicht hier, sondern unter
Suchaufgabe: Mail-Adressen/ internat. Presse (wg. Beugehaft/Erzwingungshaft)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35059.0
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Ich hatte das Justizministerium NRW angeschrieben. Nach Rücksprache mit der Staatskanzlei habe ich eine Antwort erhalten. Das Justizministerium weist auf den Rundfunkstaatsvertrag hin und schickt mir die Stellungnahme von der WDR-Verwaltungsdirektorin Frau Vernau.
Diese Stellungnahme war ja kurzzeitig auch im Netz veröffentlicht.
Ich habe jetzt noch einmal zurück geschrieben und ganz konkret nach der Inhaftierung von Georg gefragt.
Ob dies politisch so gewollt sei.
Vielleicht können noch ein paar Leute aus dem Forum im Ministerium nachfragen.
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Ich hoffe, dass es nicht zu viel verlangt ist, wenn ich die chronischen Zyniker in diesem Forum an dieser Stelle mal ganz höflich bitte, wenigsten für ein kurze Zeit sich mal zurückzuhalten. Falls dies noch nicht aufgefallen sein sollte, versuchen hier einige Leute engagiert daran zu arbeiten, dass viele Menschen sich am Protest gegen die Verhaftung von Georg Thiel beteiligen, was natürlich dadurch erschwert wird, wenn diese Appelle in einem Sumpf von zynischen Kommentaren versinken.
Mit Bezug auf Appell-Schreiben an den Intendanten des WDR, Tom Buhrow, möchte ich auf einen Beispieltext verweisen, den ein Bekannter von mir in seinem spanischen Blog veröffentlicht hat:
El activista Georg Thiel fue encarcelado por iniciativa de la emisora alemana WDR el 25 de febrero de 2021:
http://disenoweb-jorge.blogspot.com/2021/03/el-activista-georg-thiel-fue.html
Dieser Text kann natürlich auch aus anderen Ländern und aus Deutschland, an den Intendanten des WDR nach Köln gesendet werden. Bei der Abfassung des Appell-Textes wurden Empfehlungen von Amnesty International berücksichtigt.
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art18GG, danke für Deinen Hinweis. Ich bevorzuge auch die mehr konstruktiven Beiträge.
Wo ich schon dabei bin, möchte ich mich bei Dir Winston Smith auch noch bedanken.
Deine Hinweise als mehr oder weniger Aussenstehender waren sehr hilfreich.
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@Gesine: Falls es möglich ist, wäre es schön, wenn Du Deine Kommunikation mit Staatskanzlei und Justizministerium anonymisiert hier im Forum veröffentlichen könntest. Ich finde die verschiedenen Arten der Beitragsgegner, auf ihre eigene Art ein Anliegen zu formulieren, sehr interessant und vielleicht auch für den eigenen Weg anderer Foristen weiterführend.
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Nicht durchgelassen: Notizbuch, Kugelschreiber, mehrfarbige Briefumschläge.
Ein Kugelschreiber könnte ein gefährlicher Gegenstand sein, wenn er aus Metall ist.
Ab er warum werden Notizbuch und farbige Briefumschläge konfiziert ?
Georg sollte sich mal beschweren und nach der Begründung fragen.
Ohne handfeste Begründung könnte man mal über Unterschlagung nachdenken ...
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Seppl, es geht mir um die Frage, ob der Landtag NRW beschlossen hat oder billigend in Kauf nimmt, dass ein Mitbürger, der nicht die ÖR nutzt und nicht den Forderungen des WDR nachkommt, inhaftiert wird.
Ich habe das Justizministerium nochmals angeschrieben. Die Frage wurde nämlich nicht beantwortet.
Ein Mitforist wies darauf hin, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass es 2013 eine Umstellung gab.
Kennen die Abgeordneten die Rechtslage vor 2013?
Markus Mähler erwähnt, dass einiges auch auf dem "kurzen Dienstweg" entschieden wird und Abgeordnete nichts mitbekommen.
Ein weiteres Thema sind die hohen Gehälter beim WDR (siehe KEF Bericht) etc.
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Nicht durchgelassen: Notizbuch, Kugelschreiber, mehrfarbige Briefumschläge.
Ein Ninja kann aus Seife und Papier eine Waffe erstellen und damit alle Wärter aufschlitzen. Hab ich gesehen, also im Film >:D
Ernsthaft. Zur Waffe wird eher ein Brief des Inhaftierten, wenn dieser veröffentlicht wird. Das möchte man wohl verhindern.
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Nicht durchgelassen: Notizbuch, Kugelschreiber, mehrfarbige Briefumschläge.
Ein Kugelschreiber könnte ein gefährlicher Gegenstand sein, wenn er aus Metall ist.
Ab er warum werden Notizbuch und farbige Briefumschläge konfiziert ?
Brief- und Paketverkehr
Paketverkehr (Strafgefangene)
Der Paketverkehr der Strafgefangenen wird in § 28 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) geregelt.
...
Briefverkehr (Strafgefangene)
Der Schriftwechsel für Strafgefangene ist in den §§ 21 - 23, §§ 25, 26 Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) geregelt. Demnach hat der Gefangene grundsätzlich das Recht, uneingeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen.
...
Jede ein- und ausgehende Post wird gemäß § 22 Abs. 1 StVollzG NRW einer Sichtprüfung auf nicht erlaubte Gegenstände, wie zum Beispiel Geld, Simkarten oder Drogen unterzogen. Gemäß § 22 Abs. 2 StVollzG NRW darf der Schriftwechsel zudem grundsätzlich aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit oder Ordnung überwacht werden.
...
...
Nachzulesen hier:
https://www.jva-muenster.nrw.de/infos/brief_paket/index.php
Zu Notizbüchern und Farbe der Briefumschläge nichts gefunden.
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Es geht hier auch nicht um Strafgefangene. Ich weiß von anderen, dass bereits U-Haft etwas "anders" abläuft.
Es muss eine Verordnung betreffs Menschen in Erzwingungshaft geben.
Allein schon, dass ein Erzwingungshäftling ja auch irgendwie kundgeben können muss, Vermögensauskunft zu erteilen...
Oder bekommt er jeden Tag um 12:00 Uhr Besuch von der GVin, die ihn frägt: "Möchten Sie jetzt gestehen? Auskunft über Ihr Vermögen erteilen?
Der Fall Georg T. ist schon recht bekannt. Ich fühle mich stark an den Fall M....th erinnert.
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Da könnte es lohnen...
Es muss eine Verordnung betreffs Menschen in Erzwingungshaft geben.
Allein schon, dass ein Erzwingungshäftling ja auch irgendwie kundgeben können muss, Vermögensauskunft zu erteilen...
Oder bekommt er jeden Tag um 12:00 Uhr Besuch von der GVin, die ihn frägt: "Möchten Sie jetzt gestehen? Auskunft über Ihr Vermögen erteilen?
...*im Forum hier* nochmal die Beiträge von ~ 2017 / 2018 zu recherchieren, wo ebenfalls im Herrschaftsbereich des Westdeutschen Rundfunks die junge Frau zusammen mit ihrem Säugling eingeknastet worden war. Jedenfalls der dunklen Erinnerung eines fiktiven Besuchers bzw. dem Vernehmen nach war sinngemäß sogar davon die Rede, dass deren Typ oder das Mädel dann sogar vor der Einknastung zahlen wollte. Allein - es war der »Obrigkeit« wohl darum zu tun bzw. wichtiger, endlich die Chance nutzen zu können, solchen "Asozialen" gegenüber mal ein *richtiges* »Exempel zu ssstatuieren«. Ähnlichkeiten zu totalitären Systemen der Vergangenheit in hiesigen Gefilden selbstverständlich rein zufälliger Natur...
Der Fall Georg T. ist schon recht bekannt. Ich fühle mich stark an den Fall M....th erinnert.
Wer weiß - Ist vielleicht auch gar nicht abwegig. Denn man muss ja mal eines bedenken: Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Hansel dieses Gelaber / Gehabe / Selbstinszenierung der staatlichen Institutionen *wirklich ernst nähme*, diese wären doch »nett«, & »wir hätten uns doch alle lieb«? Die Blagen glauben das sogar zu > 80%.
Wäre ja noch schöner, wenn der sogenannte Bürger tatsächlich glauben würde, die Bundesrepublik Deutschland wäre ein Ponyhof :->>>. Dass die »Eliten« machen, was sie wollen ist ja ok, aber der Pöbel ? :->>
Edit "Bürger" @alle: Bitte nicht (wieder) in allgemeines Schwafeln abdriften, sondern eng am eigentlichen Thema bleiben - und zwar auch im Sinne von "zielführend". Danke.
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Dank an @art18GG für Spanien-Quelle - denn für diverse Aktionen benötigen wir die Internationalität
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nachzuweisen, damit die Leute der Politik sich überlegen, was da angerichtet wird.
Wenn weitere ausländische Quelllen, dann bitte mitteilen hier im Thread.
In mindestens einem Landtag wird der Vorgang erörtert.
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Ganz neu, Näheres darüber sei dem dortigen Einreicher vorbehalten.
Fast alle deutschen Landesparlamentarier erhielten inzwischen rund 3 Seiten konzentrierte Information.
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Georgs Fall könnte eine Hebelwirkung gegen den jahrelangen (unsere Meinung:) Wahnsinn bewirken. Wenn das gelingt, so wäre es die Genugtuung für das Erlittene.
Weitere einige 1000 E-Mails sind in Vorbereitung. Diskutieren ist gut, handeln ist besser.
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Ich löse hiermit mein Versprechen ein, Georg mit einem Rundfunkbeitrag finanziell zu unterstützen. Für seine eigenen durch die Haft anfallenden Kosten (Miete, Einkommensausfall, lebensnotwendige laufende Kosten) und und auch die Kosten für Folgeverfahren (Sachmittel, Rechtsberatung, Anwälte, Gerichtskosten, ...) dürfte jeder Euro notwendig sein und kann dafür bestmöglich verwendet werden.
Ich bekunde mich durch diese 'Spende' gleichzeitig solidarisch: das jetzige deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunksystem und insbesondere jede Verhaftung durch die öffentlich-rechtlichen Systemverantwortlichen ist nicht mit den demokratischen Werten vereinbar, für die ich einstehe! (Stand dieses Postings)
Auf » rundfunk-frei « wurde ein Konto dafür zur Verfügung gestellt. Um Missverständnisse vorzubeugen, sollte vor einer Zuwendung dort nachgeschaut werden, wie der Stand der Aktion ist, da diese zeitlich begrenzt sein wird.
Quelle: https://rundfunk-frei.de/ (https://rundfunk-frei.de/), Abruf: 03.04.2021, 11:15 Uhr.
SO KANNST DU GEORG THIEL UNTERSTÜTZEN*
»rundfunk-frei« koordiniert treuhänderisch die Spenden für Georg Thiel*
Zuwendungskonto von »rundfunk-frei«:
Kontoinhaber: Olaf Kretschmann
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE73 4306 0967 1122 4157 01
Verwendungszweck „Freiwillige Zuwendung für Georg Thiel“
Hinweis: Nur mit entsprechenden Verwendungszweckhinweis wird die Zuwendung* Georg Thiel zugeordnet. Ohne Hinweis fließt die Zuwendung an »rundfunk-frei«. Bitte teile uns im Verwendungszweck mit, ob auch Dein Name veröffentlicht werden darf. Vielen Dank. Alle Spenden an Georg Thiel werden transparent separat ausgewiesen.
*Unterstützung ist zeitlich begrenzt (zunächst bis Ende April 2021)
Hervorhebungen hinzugefügt. Hinweis: Auf der Webseite von » rundfunk-frei « etwas herunterscrollen.
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Spendenaktion
bei rundfunk-frei.de : Richtig und wichitg. Auch handeln statt nur zu diskutieren!
Mailaktion: Status:
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Nahezu alle 3000 deutschen Parlamentarier erhielten in diesen Tagen eine 5-seitige E-Mail
- für Befreiung von Georg Thiel
- für Befreiung der Bürger von der Zwangsfinanzierung von "ARD, ZDF etc.".
Darin wird ebenfalls gefordert, dass Georg nicht nur freizulassen sei, sondern auch durch den WDR zu entschädigen sei inklusive berufliche Aktivität.
Und schon sind die Startlöcher im Buddelstatus für die nächsten 3000 Mails an die Vertreter des Volkswillens.
In einem der deutschen Landtage wird die Freilassung von Georg Thiel bereits erörtert werden.
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So schnell kam das erste Ergebnis der Aktion: Nämlich Heben des Antrags auf den Petitionsstatus.
Kurzfristig soll jeder mit diesem Standard-Text eine konkrete beantragende Petition
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an seine 3 Parlamente einreichen können. In Arbeit, 10 Hände wären besser, diese verdammte Biologie hat nur 2 erlaubt.
3? Bundestag, Landtag, EU-Parlament.
Ist in Vorbereitung für Aktion durch? ... du, ja auch du, gerade du, wir alle für den Rechtsstaat.
Zu liefern sind den Petitionswilligen:
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- Standard-E-Mail und Kurzanleitung,
- Links: alle Parlamentsadressen bundesweit,
- Links: alle Parlamentarierlisten,
Wer die Erstellung dieser Link-Listen übernehmen will, bitte per PM.
Ein paar Stunden Arbeit - für uns alle und für den Rechtsstaat. Einer dafür genügt. Wenn mehrere sich vorschlagen, dann sollten die sich untereinander per E-Mail verbinden, um die Arbeitsteilung untereinander zu koordinieren.
Immer bedenken, man kann derartiges sodann nur per E-Mail organisieren. Bleibt natürlich vertraulich und intern.
"Diskutieren ist gut, obendrein handeln ist besser."
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Die Erzwingungshaft ist im Strafvollzugsgesetz geregelt:
Fünfter Abschnitt
Vollzug weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten, Datenschutz beim Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Schlußvorschriften
Erster Titel
Vollzug des Strafarrestes in Justizvollzugsanstalten
§ 167 Grundsatz
§ 168 Unterbringung, Besuche und Schriftverkehr
§ 169 Kleidung, Wäsche und Bettzeug
§ 170 Einkauf
Zweiter Titel
Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft
§ 171 Grundsatz
§ 171a Fixierung
§ 172 Unterbringung
§ 173 Kleidung, Wäsche und Bettzeug
§ 174 Einkauf
§ 175 Arbeit
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/index.html#BJNR005810976BJNE019002301 (https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/index.html#BJNR005810976BJNE019002301)
Speziell für NRW gilt das StVollzG NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000061 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000061)
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Dank an Spartakus für den Link zum StVollzG, weil, siehe Hervorhebung:
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz - StVollzG)
§ 171 Grundsatz
https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__171.html
Für den Vollzug einer gerichtlich angeordneten Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft gelten § 119 Absatz 5 und 6 der Strafprozessordnung sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121b) entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft entgegenstehen oder im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.
Aus dem Ausgangspost konnte nicht entnommen werden, daß es gerichtlich angordnet sei. (Hab' mir jetzt allerdings nicht alle Seiten erneut durchgelesen).
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[..] Aus dem Ausgangspost konnte nicht entnommen werden, daß es gerichtlich angordnet sei. (Hab' mir jetzt allerdings nicht alle Seiten erneut durchgelesen).
Im Eingangspost hängt ein Bild eines Schreibens.
Daraus ist unter anderem zu entnehmen:
Gerichtsvollzieherin
[..]
liegt mir vor:
[..]
Haftbefehl des Amtsgerichts Borken vom 03.07.2020
[..]
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Tag 38 (6. Woche):
Aus der Sicht der Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK) wäre nach so vielen Hafttagen schon jetzt zu klären, ob Georg Thiel nicht im Interesse der Rechtspflege einen Anspruch auf die Vertretung durch einen Anwalt hätte gemäß
Art. 6 Abs. 3c EMRK (Recht auf ein faires Verfahren)
https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
[...]
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
Da sich unser Aktivist mit seinem Protest gegen das Rundfunkunternehmen WDR wendet, dessen Umsätze im Milliardenbereich liegen, entspräche es zumindest teilweise dem Rechtsgrundsatz der Fairness, wenn Georg Thiel wenigstens einen eigenen Anwalt hätte.
Mit Bezug auf die Unangemessenheit der Haft des Aktivisten wäre außerdem zu überprüfen, ob hier nicht eine Verletzung des Art. 5 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) vorliegt
https://dejure.org/gesetze/MRK/5.html
(1) 1Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. 2Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:
a) rechtmäßige Freiheitsentziehung nach Verurteilung durch ein zuständiges Gericht;
b) rechtmäßige Festnahme oder rechtmäßiger Freiheitsentziehung wegen Nichtbefolgung einer rechtmäßigen gerichtlichen Anordnung oder zur Erzwingung der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung;
[...]
(4) Jede Person, die festgenommen oder der die Freiheit entzogen ist, hat das Recht zu beantragen, daß ein Gericht innerhalb kurzer Frist über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheidet und ihre Entlassung anordnet, wenn die Freiheitsentziehung nicht rechtmäßig ist.
(5) Jede Person, die unter Verletzung dieses Artikels von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz.
Eine Erzwingungshaft mag vielleicht verhältnismäßig sein, wenn ein korrupter Politiker in einer Parteispendenaffäre die Namensnennung von Spendern verweigert, da es in solchen Fällen um Millionenbeträge geht. Die Erzwingung einer Vermögensauskunft, deren juristischer Wert an sich schon zweifelhaft ist, dürfte damit in den Bereich der Unverhältnismäßigkeit liegen; insbesondere dann, wenn auch andere Motive für die Inhaftierung vorliegen können, die nichts mit einer Vermögensauskunft zu tun haben.
Es sei an dieser Stelle auch noch einmal erwähnt, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag selbst den Beweis dafür liefert, dass das Einfordern einer eidesstattlichen Versicherung in Angelegenheiten des Rundfunkbeitrages unverhältnismäßig ist, wenn es in den Urteilen vom 18. Juli 2018 (AZ: 1 BvR 1675/16 u. a.) feststellt (ebenda Rn. 92):
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Dem ließe sich auch nicht dadurch abhelfen, dass die Beweislast für das Fehlen eines Empfangsgeräts den Beitragspflichtigen auferlegt würde. Der hierfür erforderliche Nachweis einer negativen Tatsache ließe sich praktikabel letztlich nur durch eine Versicherung an Eides statt erbringen. Neben der Frage der Verhältnismäßigkeit eines solchen Nachweises, bei dem Falschangaben mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht sind (vgl. Schneider, NVwZ 2013, S. 19 <22>; Wagner, Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr, 2011, S. 166 ff.), bildet die Versicherung an Eides statt vor allem nur eine Momentaufnahme ab (ebenso BVerwGE 154, 275 <290 Rn. 37>). Sie müsste regelmäßig erneuert werden, was kaum praktisch überprüft werden könnte. Entsprechendes gilt für den Nachweis, dass vorhandene Geräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden.
Denn die eidesstattliche Versicherung, nach der zum Zeitpunkt der Vermögensauskunft kein pfändbares Vermögen vorliegt, bildet genauso „nur eine Momentaufnahme“ ab wie die Auskunft zur Nicht-Nutzung von Rundfunkgeräten. Damit ist die Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung zu einer Vermögensauskunft ebenso fragwürdig und unverhältnismäßig wie die Verworfenen eidesstattlichen Versicherungen zur Nicht-Nutzung der Rundfunkempfangsmöglichkeit, weil der „Nachweis, bei dem Falschangaben mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht sind“, in diesem Falle ebenfalls „kaum praktisch überprüft werden“ kann. Eine Ausnahme hiervon wäre der Fall, bei dem vorher schon der Nachweis vorliegen würde, dass die betreffende Person in einer Vermögensauskunft möglicherweise falsche Angaben machen würde. Ein solches Verhalten einer Vollstreckungsbehörde wäre in meinen Augen jedoch ein kriminelles Verhalten, weil hier bewusst auf die Einleitung eines Strafverfahrens hingearbeitet werden würde. Da man mit solch einem Verhalten von Behörden heute jedoch rechnen muss, ist es nur nachvollziehbar, dass Georg Thiel die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verweigert hat. Ein einfacher Bürger kann schließlich bei der Komplexität unseres Rechtssystem ohne Rechtsbeistand nicht mehr selbst einsehen, welche Rechtsfolgen eine solche eidesstattliche Versicherung hat. In diesem Zusammenhang weise ich im Übrigen auch auf die Schulungen des Beitragsservice hin, in denen die Gerichtsvollzieher und andere Vollstrecker offensichtlich gezielt gegen angeblichen „Beitragssünder“ aufgehetzt werden (Vgl. hierzu beispielsweise die Berichterstattung von Markus Mähler).
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Gründe, die eine Inhaftierung von Georg Thiel fragwürdig und ungerechtfertigt erscheinen lassen. Denn die Gefangenschaft beruht nach meinem Kenntnisstand auch auf einer „Direktanmeldung“ und auf „vollständig automatisierten Festsetzungsbescheiden“, also auf Sachverhalten, von denen wir heute wissen, dass sie ohne Gesetz eingeleitet wurden - vgl. hierzu mal
Art. 7 EMRK (Keine Strafe ohne Gesetz)
https://dejure.org/gesetze/MRK/7.html
(1) 1Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. 2Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.
(2) Dieser Artikel schließt nicht aus, daß jemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.
Georg Thiel sollte nach seiner Entlassung aus der JVA Münster wegen der fehlenden Berechtigung der Inhaftierung direkt über einen Anwalt eine Haftentschädigungsklage beim zuständigen Amtsgericht oder sogar gleich beim Landgericht (*) gegen die Stadt Borken (Stadtkasse) einreichen lassen. Ich meine sogar mal gelesen zu haben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem vergleichbaren Fall Russland dazu verurteilt hat, einem Gefangenen eine Entschädigung im Umfang von 3000 Euro pro Tag der Inhaftierung zu zahlen. Zunächst ist jedoch ersteinmal eine einfachrechtliche Überprüfung notwendig, ob die Stadt Borken tatsächlich nach Recht und Gesetz gehandelt hat.
(*) Eine erste Idee für einen möglichen Rechtsweg liefert vielleicht der folgende Artikel:
Haftentschädigung für die Abschiebehaft
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/haftentschaedigung-fuer-die-abschiebehaft-3141311
Edit "Bürger":
Quellen- bzw. insbesondere Link-Angaben zum BVerfG-Urteil ergänzt. Vorherige fälschliche Randnummer 61 korrigiert durch Rn. 92.
Genau aus Gründen der einfachen Überprüfbarkeit wie dieser sind zu allen(!) Quellen immer(!) auch die entsprechenden Links anzugeben! Es ist mehr als ärgerlich, das von Moderatoren-Seite immer und immer wieder selbst erfahrenen Forum-Mitgliedern sagen zu müssen.
Auch die erwähnten/ referenzierten Artikel der EMRK waren hier zu verlinken und auszugsweise zu zitieren, sonst müssen sich tausend Leser die Artikel selbst zusammensuchen. Das ist ggü. den Lesern nicht nur nicht fair, sondern in Bezug auf die Diskussion auch ineffektiv.
Bitte also um zukünftige konsequente, eigenverantwortliche, gewissenhafte Berücksichtigung. Danke.
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Zum Thema Verhältnismäßigkeit von Erzwingungsshaft für den Boykott der Wohnungszwangsabgabe, gibt es interessante Zahlen, die belegen, dass sich die Haft in vielen Fällen für die Gesellschaft nicht rechnet.
Prof. Dr. Horst Entorf geht 2010 in dem Artikel der Frage nach "Strafvollzug oder Haftvermeidung - was rechnet sich?"
... Komprimiert man die heterogene Zusammensetzung deutscher Justizvollzugsanstalten auf einen Durchschnittsinsassen, so ist zu erwarten, dass durch diesen potentiellen Straftäter pro Jahr rund 59 000 Euro Schaden (Division des Gesamtschadens durch die Anzahl der Haftinsassen, siehe die Tabelle) entstehen würden. Der Nutzen seiner Sicherung übersteigt also deutlich die Kosten von 29 000 Euro,[20] die sein Haftplatz die Gesellschaft kostet. Schaut man genauer hin, so geht die Rechnung nicht für jede einzelne Kategorie auf. Bei Diebstahls- und Drogendelikten scheint - zumindest unter den getroffenen Annahmen - die durchschnittlich teure Unterbringung von etwa 29 000 Euro den Nutzen (24 000 bzw. 12 500 Euro) zu überwiegen. Diese Diskrepanz gibt Anlass, für Teilgruppen der Verurteilten über Haftalternativen (beispielsweise elektronische Fußfessel, Fahrverbote) nachzudenken.
Quelle: https://www.bpb.de/apuz/32969/strafvollzug-oder-haftvermeidung-was-rechnet-sich?p=all
6 Monate Erzwingungshaft hätten 2010 bereits 14500 € an Kosten verursacht. Dem steht die Forderung von ca. 650 € für 3 Jahre Wohnungszwangsabgabe gegenüber. Kann hier jemand die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit einer Erzwingungshaft erklären?
Wie wäre es mit der Haftalternative 'Fernsehverbot für die Sender des ÖRR'? (kleiner Scherz am Rande)
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Auch wenn der Post dem Betroffenen nicht unmittelbar helfen wird. Vielleicht muss ich den Post anderes ablegen.
Es gibt keine Verhältnismäßigkeit, auch unter dem Hintergrund, dass die Kosten dem auferlegt werden können, der diese Auskunft nicht abgeben will. Sofern der mündige Bürger diverse Literatur durchschaut, wird Ihm die Ansicht begegnen, dass einige Personen diese Art und Weise bejahen, um den Willen einer Person zu brechen. Andere sind der Ansicht dass jede Maßnahme, welche nicht geeignet ist den Willen zu brechen zu unterlassen ist. Sofern also weiterhin die Annahme besteht, dass diese Art und Weise geeignet sei wird damit fortgesetzt. Ebenfalls auf EU Ebene.
Das Problem an dieser kruden Denkweise ist offensichtlich, denn die Befürworter sind der Ansicht, dass sich erst während der Anwendung die Ungeeignetheit zeigen soll. Die Maßnahme ist bei Ungeeignetheit jedoch schlicht rechtswidrig. Denn ungeeignete Maßnahmen hat der Staat zu unterlassen. Ziel müsste also sein, dass der Staat auf dieses Mittel dauerhaft verzichtet, eben weil nicht geeignet. Aber bisher hat der Staat das nicht festgestellt, weil ja offenbar der Willen bei einigen Person gebrochen wird. An sich kann der Vorgang mit "schlichter" Folter gleich gesetzt werden. Etwas anderes ist es nicht. Auch wenn keine Knochen gebrochen werden um den Willen zu brechen. Es bleibt "schlicht" gleich. Schaut man in die Vergangenheit ist das wahrscheinlich eine Hinterlassenschaft aus der Geschichte und hat Einzug gefunden in die Köpfe von Personen, welche es an sich besser wissen müssten. Aber um das zu brechen müssten die Autoren, welche das in Ihren Schriften befürworten sehr öffentlich geächtet werden.
Dabei muss bedacht werden, dass diese Personen oft eine Ausbildung erhalten haben, welche staatlich anerkannt ist.
Ich kann nur empfehlen, dass jeder der am geschichtlichen Hintergrund der Vermögensauskunft inklusive der Möglichkeit der Beugehaft dazu die Literatur in den juristischen Bibliotheken sichtet.
Das Problem ist die h.M. in Büchern und Schriften und wie das gelehrt wird.
Eine Änderung ist nur möglich, wenn die Lehre geändert wird.
Dazu braucht es jedoch Bildung bei der jüngeren Bevölkerung, damit diese staatliche Altlasten aus der Vergangenheit korrigieren kann.
Edit "Bürger": Vorsorgliche (nochmalige) Bitte, hier keine Einzelaspekte und allgemeine Gedanken zu vertiefen, sondern bitte konstruktiv zum eigentlichen zwischenzeitlichen Ziel dieses Threads, die Inhaftierung zu beenden. Danke.
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Die rund 3000 deutschen Parlamentarier haben nun fast alle eine 4-seitigen E-Mail erhalten in Sachen Georg - und auch alle anderen Anliegen für Neuordnung ARD, ZDF erst gelistet.
Am Versand habe sich mehrere beteiligt. Das klingt einfacher als es ist. Beim ersten Mal muss jeder Mitwirkende erst einmal mit 4 Seiten Anleitung kennenlernen, wie so eine straff organisierte Mail-Kampagne in allen Details funktioniert - Layout, Anhänge, Spam-Vermeidung, BCC-Mengenversand sekundenschnell, usw..
Erstmals praktiziert für Sachsen-Anhalt usw., da hatten wir aber nur rund 300 zu adressieren 1x pro Tag.
In deinem der Landtage hat es nun ein Aktenzeichen
und es wird das Unrecht gegenüber Georg nun also erörtert werden
- und dann vielleicht auch das andere unserer Anliegen für Neuordnung.
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In den E-Mails in diesen Tagen an alle Bundestagsabgeordneten wird bereits beantragt:
Den Fall Georg zum Anlass zu nehmen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gesetzgeberisch einzubauen und geeignet zu differenzieren. Was in Sachen Georg geschähe, entspräche in seiner Unverhältnismäßigkeit und Wirkung dem - nach deutschem Recht verbotenen - Schuldturm des Mittelalters und der beginnenden Neuzeit.
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Was Georg brieflich mitteilt, ist und bleibe privat. Nur ganz kurz, er kommt klar mit der Situation. Das System schafft nicht, ihn zu beugen. - Wer ihn anschreibt, das wird ihn freuen. Sehr wichtig dürfte ihm sein, zu wissen, wie intensiv für ihn gestritten wird und gegen den Beitragszwang. Wichtig vermutlich auch, dass der Briefschreiber mitteilt, selber auch seit Jahren gegen den Zwang zu streiten. - Lesestoff - Zeitungen usw. - wird in Justizvollzugsanstalten wohl generell nicht ausgehändigt, Büchereizugang mag das kompensieren.
Ich habe dies möglichst kurz gehalten, weil nicht Kernthema des Threads. Moderatoren können es in einen anderen verschieben. Aber vielleicht überflüssig, weil so kurz.
Edit "Bürger":
Siehe nunmehr auch eigenständige Threads zu konkreten Aktivitäten unter:
Konkretes Handeln für die Freilassung von Georg Thiel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35100.0
Appell-Briefe zur Inhaftierung von Georg Thiel an den Intendanten Tom Buhrow
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35099.0
Suchaufgabe: Mail-Adressen/ internat. Presse (wg. Beugehaft/Erzwingungshaft)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35059.0
Pressemeldungen zur Beugehaft/ Erzwingungshaft von Georg Thiel (2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35110.0
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Thread musste zudem von hier nicht weiterhelfenden bzw. tlw. irrigen Beiträgen bzgl. Ordnungswidrigkeit/ Bußgeld bereinigt werden. Bitte ab nun eng am eigentlichen Thema bleiben und - insbesondere allgemeingültige - Einzelaspekte nicht in diesem, sondern - unter Berücksichtigung, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht das (verfahrensrechtlich) "mildere Zwangsmittel" ggü. einer Erzwingungshaft zur Vermögensauskunft und zudem das Forum kein Jura-Forum ist und diesbezügliche allgemeine vollstreckungsrechtliche Diskussionen jenseits des konkreten Rundfunkbeitrags-Bezugs den Rahmen/ die Kapazitäten des Forums sprengen - allenfalls in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff vertiefen.
Ähnlich abschweifende Beiträge werden entfernt - aus Kapazitätsgründen dann ggf. ohne gesonderte Benachrichtigung.
Wenn nichts wichtiges/ zielführendes zu kommentieren ist, muss auch nicht kommentiert werden.
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und die Berücksichtigung.
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Idee:
Weil man bei den vielen Infos verstreut im Netz kaum den Überblick bekommt —> ein Eintrag bei Wikipedia für ´Georg Thiel´. Dann könnte man eine Art timeline sehen oder den aktuellen Stand und damit auch mehr Druck aufbauen.
Edit "Bürger":
Bitte @alle - da zu umfangreich - dies hier nicht weiter zu vertiefen, sondern bei Bedarf allenfalls separat in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu diskutieren. Danke.
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Idee: weil man bei den vielen Infos verstreut im Netz kaum den Überblick bekommt —> ein Eintag bei Wikipedia für ´Georg Thiel´. Dann könnte man eine Art timeline sehen oder den aktuellen Stand und damit auch mehr Druck aufbauen. [..]
So etwas in der Art gibt es z.B. unter
wikinews, 23:55, 5. Mär. 2021 (CET)
Rundfunkbeitrags-Verweigerer verhaftet – im Hungerstreik
https://de.wikinews.org/wiki/Rundfunkbeitrags-Verweigerer_verhaftet_%E2%80%93_im_Hungerstreik
Edit "Bürger": Danke für die unmittelbare Reaktion
Bitte aber @alle - da zu umfangreich - dies hier nicht weiter zu vertiefen, sondern bei Bedarf allenfalls separat in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu diskutieren. Danke.
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Ich möchte im Fall Georg Thiel noch einmal auf die Frage zurückkommen, wer hier für die Haftkosten in Vorkasse gegangen ist.
Ein Blick auf den Fall von Sieglinde Baumert läßt da eigentlich nur den Schluß zu, dass es im aktuellen Fall der WDR Köln ist.
Dazu ein Link auf einen Artikel des NDR aus 2016 zum Fall Sieglinde Baumert:
NDR, 07.04.2016
Beugehaft kann für den MDR teuer werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18272.0.html
Daraus zitiert:
[...]Die Kosten für die "Erzwingungsmaßnahme" - also die Haft - muss der MDR nämlich vorstrecken.[...]
Das erscheint mir auch logisch und im Fall Georg Thiel ist es eben der WDR. Es ist kaum davon auszugehen, dass eine staatliche Stelle wie die Stadtkasse Borken für eine "staatsferne" Stelle wie den WDR diese Kosten vorstrecken würde.
Das bedeutet aber auch, dass der WDR zweifelsfrei, wie auch damals der MDR, über die Maßnahmen im Vorfeld informiert wurden, denn man kann ja wohl schlecht die Rundfunkanstalten hinterher vor vollendete Tatsachen stellen, ohne vorher eine Zusage für die Übernahme der Kosten eingeholt zu haben.
Übrigens passt auch die Aussage von Herrn Eicher dazu:
"Zuletzt muss der ehrliche Beitragszahler für die Haftkosten aufkommen, wenn sich die betroffene Person weiterhin weigert, zu zahlen", sagt Hermann Eicher, Justiziar beim SWR und Experte beim Thema Beitragsrecht.
Er hätte nämlich sonst nicht "ehrliche Beitragszahler" sondern "Steuerzahler" gesagt.
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Dem WDR sind die Haftkosten im Vergleich zur geforderten Summe vermutlich egal. Es geht ja in erster Linie ums Disziplinieren und darum, den Willen des Aufmüpfigen und insbesondere von Nachahmern zu brechen. Damit sich andere dann eben erst gar nicht trauen, Widerstand zu leisten. Wichtig ist nur, dass nichts an die breite Öffentlichkeit kommt, sondern dass die Angst nur unter den Widersachern verbreitet wird.
Das würde langfristig durch die nicht mehr anfallende Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen und Zwangsvollstreckungen ein Vielfaches dieses Aufwands für den WDR einsparen.
Womit der WDR wohl nicht gerechnet hat, ist die beeindruckende - auch finanzielle - Solidarität mit dem Inhaftierten. Insofern könnte die Sache für den WDR - abgesehen von der nun drohenden breiteren Veröffentlichung - auch ordentlich nach hinten losgehen, wenn auch andere und immer mehr Beitragsverweigerer nun Mut fassen, sich auf eine solche Erzwingungshaft einzulassen.
Ggf. würde es dann sogar Sinn machen, nach dem Vorbild von rundfunk-frei.de einen Erzwingungshaftfonds einzurichten, in den Sympathisanten einzahlen und der die schlimmsten finanziellen Folgen während der Haftzeit für die Betroffenen abmildert.
Denn wenn sich viele Beitragsverweigerer inhaftieren lassen, wird sich das Ganze für den WDR am Ende doch nicht rechnen und dann wird er - wenn schon nicht aus moralischen - dann wenigstens aus rein ökonomischen Gründen von dieser Inhaftierungs-Praxis abrücken.
Edit "Bürger": Bitte hier keine Vertiefung des Gedankens eines allgemeinen "Erzwingungshaft-Fonds". Danke.
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Ggf. würde es dann sogar Sinn machen, nach dem Vorbild von rundfunk-frei.de einen Erzwingungshaftfonds einzurichten, in den Sympathisanten einzahlen und der die schlimmsten finanziellen Folgen während der Haftzeit für die Betroffenen abmildert.
Dann könnte man gleich eine europäische "Grundrechte-Stiftung" basteln.
Edit "Bürger":
Bitte hier keine Vertiefung des Gedankens eines allgemeinen "Erzwingungshaft-Fonds". Zurück zum Thema/ dem hiesigen Fall:
Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
Danke.
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Querverweis aus aktuellem Anlass:
Auf Antrag d. Stadtkasse Bonn droht erneut eine Inhaftierung im Bereich des WDR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35140.0
Hier bitte nicht vertiefen. Danke.
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Im Fall von Sieglinde Baumert stellt sich mir noch eine Frage, welche aber durchaus auch in Bezug auf den aktuellen Fall von Georg Thiel interessant sein könnte.
Der MDR hatte ja bei Bekanntwerden des Falles durch die Presse erstmal versucht, Unwissenheit vorzutäuschen. Also, dass man von der Inhaftierung erst im Nachhinein erfahren hätte. Dass das aber nicht stimmte, war mehr als offensichtlich.
Aber gesetzt dem Fall, es wäre doch so gewesen, dann frage ich mich:
Warum hat der MDR dann nicht schlicht die Übernahme der Haftkosten abgelehnt?
Die zuständige Vollstreckungsbehörde hätte den MDR ja dann praktisch einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Also, wenn ich mit der Maßnahme nicht einverstanden wäre und sie auch für unverhältnismäßig erachten würde, dann übernehme ich doch nicht noch die Kosten dafür, besonders, wenn ich im Vorfeld gar nicht informiert wurde.
Von daher denke ich schon, dass die zuständige Rundfunkanstalt durchaus Einfluss auf die angewendeten Maßnahmen hat und auch eine Inhaftierung im Vorfeld ausschließen könnte. Das haben aber wohl weder der MDR, noch der WDR getan.
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Tag 58 (9. Woche):
Neben der Frage der fehlenden Verhältnismäßigkeit der Inhaftierung sollte nicht vergessen werden, dass es auch Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Inhaftierung lediglich auf Grund von Festsetzungsbescheiden erfolgt ist, die keine gesetzliche Legitimierung hatten. Diese Behauptung möchte ich mit der folgenden Frage und dem Thema dazu weiter konkretisieren:
Wurde Georg Thiel auf Anweisung einer Maschine inhaftiert?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35162.0
!!! Kommentare zu diesem Thema bitte nur in dem dortigen Thread vornehmen.
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Querverweis zu von hier ausgegliedertem Beitrag unter
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.04.2021, 1 BvR 679/21 - Erzwingungshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35235.0
Bis zur abschließeneden Aufbereitung des dortigen Threads bleibt auch der hiesige Thread vorerst noch geschlossen.
Bitte daher noch etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Hier "news"
Samstag, 05. Juni 2021 23:50 Uhr
Sieglinde Baumert bei facebook:
Ihr Lieben,
der Georg befindet sich seit dem 26.5. wieder im Hungerstreik, weitere Infos folgen
Quelle: https://www.facebook.com/sieglinde.baumert/posts/4368438623217686
Edit "Bürger": Danke für das update.
Thread bleibt aus im Vorkommentar genannten Gründen vorerst weiter geschlossen.
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Zum Vorkommentar noch eine aktuelle Meldung Stand 16./17.06.2021
GEORG THIEL HAT SEINEN HUNGERSTREIK BEENDET!
Es haben sich viele neue Dinge ereignet. Georg Thiel möchte aus diesen Gründen mental und körperlich zu 100% fit sein. Mehr dazu in den kommenden Videos.
[...]
Quelle: www.rundfunk-frei.de
Querverweis aus aktuellem Anlass - der Eigenständigkeit wegen in separatem Thread:
[IFG] Kommunalverwalt. Borken - Vollstreckungsersuchen d. WDR Köln 2018-2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35392.0
Edit "Bürger": Thread bleibt aus weiter oben genannten Gründen vorerst weiter geschlossen.
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Querverweis aus aktuellem Anlass
Petition "Freiheit für Georg Thiel" auf Change.org braucht noch Unterstützer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35404.0
Edit "Bürger": Thread bleibt aus weiter oben genannten Gründen vorerst weiter geschlossen.