EuGH gibt in seinem Urteil die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über Barzahlung der Rundfunkbeiträge zurück:
Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 8/21
Luxemburg, den 26. Januar 2021
Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-422/19 und C-423/19
Johannes Dietrich und Norbert Häring / Hessischer Rundfunk
(PDF, 3 Seiten, ~250kB - siehe auch Anhang)
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-01/cp210008de.pdfZitat von: EuGH PM 8/21, 26.01.2021, C-422/19 + C-423/19 (Barzahlung)Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, aber er kann diese Zahlungsmöglichkeit auch aus Gründendes öffentlichen Interesses beschränkenEine solche Beschränkung kann insbesondere gerechtfertigt sein, wenn die Barzahlung aufgrund der sehr großen Zahl der Zahlungspflichtigen zu unangemessenen Kosten für die Verwaltung führen kann.
[...]
Und eine vorläufige Analyse dieses Urteils auf den Seiten von Norbert Häring:
norberthaering.de, 26.01.2021
Europäischer Gerichtshof öffnet Tore für Bargeldbeschränkungen,
lässt aber Bundesbankgesetz in Kraft
https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/eugh-urteil/
[...]
Im Bargeldprozess von Dr. Norbert Häring, dem Wirtschaftsjournalisten des Handelsblatts, der seine Rundfunkgebühren bar (also in gesetzlichem Zahlungsmittel nach §14 Bundesbankgesetz) begleichen möchte und seit 2015 dazu prozessiert, wurde heute höchstinstanzlich vor dem EuGH entschieden. [...
Wir haben direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung mit Herrn Häring über das Urteil gesprochen.